Diskussion:Liebling Kreuzberg
Episodenliste
Der Link führt lediglich auf eine Liste der Darsteller, Titel und Inhalt der Episoden fehlen aber. (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 15:18, 13. Jan. 2011 (CET))
- Inhalt der Epidsoden gibts leider nirgends, ist hier aber auch unwichtig. --Benutzer:dersachse95, 13:23 5. Okt 2011 (CEST)
- Hier gibt es eine Inhaltsangabe aller Episoden. Anorak (Diskussion) 11:31, 21. Mai 2012 (CEST)
Habe gerade versucht, die gröbsten Klöpse zu beseitigen, finde aber den leutseligen Plauderton des Artikels immer noch unangemessen. --193.28.194.12 11:26, 16. Jul. 2007 (CEST)
Weitere Darsteller? Regisseur(e)? Literarische Vorlage? Wie viele Folgen? Auszeichnungen? Hier fehlt eigentlich fast alles, was einen vernünftigen Artikel zu einer TV-Serie ausmacht.--Carlo Cravallo 17:06, 31. Aug 2005 (CEST)
Auch wenn's anonym bleibt, ich kann's mir nicht verkneifen: Es liest sich leider so, als wollte da jemand mit universitärer Zunge glänzen. Ich hoffe, das ist als versteckte Anspielung auf die von altsprachlichem Kauderwelsch ebenfalls durchzogene Rahmenhandlung der Serie - die Welt der Rechtsprechung - zu werten, denn sonst wäre es leider peinlich. Nichts für ungut. ;-)
- Nö, gedacht war's so nicht -- wäre sozusagen eher ein Fall unfreiwilliger Komik ;) Wobei ich aber schon der Ansicht bin, daß man über populäre Kunstformen nicht unbedingt populär schreiben muß -- aber natürlich auch nicht manieriert (_das_ war jetzt eine Anspielung... ;) --Swann 09:09, 27. Feb 2006 (CET)
Aber so einen Satzt kann man doch nicht wirklich bringen "Der Widerspruch ist indes häufig nur ein scheinbarer, weil Liebling – wie jeder Zyniker – natürlich selbst im Grunde auch ein Idealist ist, nur eben ein realistischer". Ich will jetzt keine Diskussion anfangen, ob jeder Zyniker ein Idealist ist, oder ob es einen realistischen Idealisten geben kann. Es ist aber disskussionswürdig und kann daher nicht so in einer Enzyklopädie stehen. Ich formulier das mal um. Peter 21.5.07
Doktortitel von Giselmund Arnold
Im Text steht: "In den ersten drei Staffeln ist dies Michael Kausch in der Rolle des Dr. Giselmund Arnold, der sich immer ganz akkurat "G. Arnold" nennt, aber nach der ersten Folge den Doktortitel nicht mehr anspricht, ..."
Darüber hinaus stellen immer wieder selbsternannte Experten (die vermutlich die Serie nie gesehen haben) die Behauptung auf, Giselmund Arnold hätte gar keinen Doktortitel.
Der Doktortitel wird mindestens an den folgenden Stellen genannt:
Staffel | Folge | Stelle | Sprecher | Zitat |
---|---|---|---|---|
1 | 1 | 11:55 | Robert Liebling | Das ist Rechtsanwalt Dr. Arnold, mein Partner sozusagen, er wird wahrscheinlich ohnehin Ihren Fall übernehmen! |
2 | 1 | 6:37 | Robert Liebling | Was anderes habe ich nicht und Dr. Arnold ist Nichtraucher! |
3 | 3 | 38:40 | Robert Liebling | Herr Dr. Arnold können Sie mir noch’n letzten Gefallen tun? |
--MiHa (Diskussion) 23:12, 14. Feb. 2013 (CET)
Es wurde nie behauptet, das Arnold keinen Doktortitel habe, sonst ist das mit dem Doktortitel eher unwichtig. --Der Franke aus Nürnberg • Hier könnt Ihr mich ansprechen 13:11, 15. Feb. 2013 (CET)
Rechtsanwalt Arthur Wolter
Innerhalb der Besetzung sollte auch RA Arthur Wolter, gespielt von Peter Schiff, mit aufgelistet werden. Erstens aufgrund der Freudschaft zu Robert Lieblings, zweitens weil diese Figur in sämtlichen Staffeln vorkam. --MiHa (Diskussion) 23:12, 14. Feb. 2013 (CET)
"Nachkriegsberlin"
Wieso ist hier die Rede vom "Nachkriegsberlin der letzten 2 Jahrzehnte des letzten Jahrhunderts" (was in sich schon eine sehr kompolizierte Zeitangabe ist)? Es war sicher politisch aufgewühlt und so, aber das Berlin nach der Wende ist ja nun kein Nachkriegsberlin gewesen.
- Stimmt, ist gefixt. --Swann 15:22, 22. Dez. 2007 (CET)
Juristische Ungenauigkeiten
Eine weitere juristische Ungenauigkeit: In der letzten Folge "Der einzig Ehrliche" kommt es zur Hochzeit von Dr. Pelzer und Sarah Liebling, welche die Trauung noch vor dem Jawort abbricht. Das war eine dramturgisch netter Effekt, um die Wirkung zu steigern, hat man das Ganze bei einer klar erkennbaren evangelischen Trauung mit Pfarrer stattfinden lassen. Gedreht wurde offenbar in einer Friedhofskapelle eines Kreuzberger Friedhofs in der Bergmannstraße. Der Haken ist nur: wer nach damaligem (bis 2009) geltenden Recht isch kirchlich trauen ließ, mußte schon vor dem Standesamt geheiratet haben. Das ausgebliebene Jawort vor dem Pfarrer hätte auf die Wirkung der bürgerlichenh Ehe keine Auswirkungen gehabt. Oder aber der Pfarrer hat ganz offensichtlich gegen § 67 PStG in der damals geltenden Fassung verstoßen. (nicht signierter Beitrag von Harvey Kneeslapper (Diskussion | Beiträge) 13:53, 22. Sep. 2009 (CEST))
- In der 3. Staffel, Folge "Die Freiheit der Kunst", droht Anwalt G. Arnold einem Kunsthändler, ihn wegen Betruges vor Gericht zu bringen und ihn dort vereidigen zu lassen. Außerdem müsse er dort aussagen. Abgesehen davon, dass in diesem Dialog die Logik auch etwas auf der Strecke bleibt, hat ein Beschuldigter natürlich nicht nur das Recht zu schweigen, er darf auch als einziger nach Herzenslust lügen. Desweiteren verwechselt Liebling imho gleich mehrmals in der Serie die "schwere" § 226 StGB mit der "gefährlichen Körperverletzung" § 224 StGB. Gruß. 89.15.206.54 00:39, 26. Sep. 2009 (CEST)
- Erstens handelt es sich um die Folge "Anwälte unter sich" und zweitens droht Arnold mit einem Zivilprozess. Dort gibt es keinen Beschuldigten (der im Strafprozess ohnehin Angeklagter hieße), der Beklagte sollte im eigenen Interesse für ihn günstige Tatsachen vortragen und eine Vereidigung desselben ist möglich. --K. Nagel 15:14, 24. Feb. 2011 (CET)
- ungenau ist geschmeichelt. Tatsächlich scheint den Machern das reale Rechtsleben völlig schnuppe zu sein. Da laufen Anwalt und Mandant nach der Urteilsverkündung aus dem Saal, wo im echten Leben erst einmal die mündliche Urteilsbegründung stattfinden würde, die Besetzung des Gerichts ist frei zusammenfantasiert usw. Leider habe ich die Serie auch in der Woche vor meinem ersten jurist. Examen angeguckt und mich dann mit den Fehlern bzw. meinen vermeintlichen Wissenslücken befasst statt mit meinen Büchern. Ich verschärfe mal den Ton.--Diebu 22:15, 21. Feb. 2010 (CET)
- Das ist zwar extrem ungewöhnlich, dass das Urteil nicht begründet wird (Folge: Der Bauch eines Richters), aber nach der Kommentierung von Kleinknecht/Meyer-Goßner soll das für die Wirksamkeit unschädlich sein (§268 Rn. 6). --K. Nagel 11:19, 28. Feb. 2011 (CET)
- Es ist doch nur eine Unterhaltungssendung, kein juristisches Seminar. Aber wenn ihr noch mehr Fehler auflisten könnt, wäre das doch ein Thema für eine Homepage. Mich würde das interessieren. Anorak 15:10, 23. Feb. 2010 (CET)
- Ganz recht, man darf hier keine strengeren Maßstäbe anlegen als an den medizinischen Unsinn aus Arztserien. Ich find's nur wichtig für den Leser/Zuschauer, dass das keine Wissenssendung ist.--Diebu 15:17, 23. Feb. 2010 (CET)
- Für eine Fernsehserie (der Aspekt der Unterhaltung wurde oben bereits genannt!) finde ich die Serie auch unter juristischen Gesichtspunkten noch ziemlich gut. Natürlich ist es nichts, um für's Examen zu lernen, aber eine genauere Fernsehserie mit juristischem Hintergrund kenne ich nicht. Der Dialog von Liebling/Arnold in Folge 6 zum "modernen Strafprozess" fasst hierzu sehr anschaulich zusammen, was im Studium in langen Vorlesungen vermittelt wird und wobei am Ende auch beim Juristen kaum mehr hängen bleibt. Ich persönlich finde, der Abschnitt Juristische Ungenauigkeiten sollte aus dem Artikel fliegen, weil er nicht wirklich ein bezeichnendes Element der Serie ist.--89.182.64.230 21:50, 21. Jul. 2010 (CEST)
- Hab's mal etwas ausgewogener formuliert, da eine Folge immerhin dem Deutschen Anwaltverein ein Preis wert war. --K. Nagel 15:14, 24. Feb. 2011 (CET)
- @K. Nagel
- Zu Deinem ersten Beitrag in dieser Diskussion. Ich hab mal in die angegebene Folge aus Interesse reingeschaut. Du hast Recht, es ist die Folge "Anwälte unter sich". Zunächst droht Arnold mit einem Zivilprozess, wie Du ja schreibst. Und ich kann auch Deiner Argumentation soweit folgen. Arnold droht jedoch auch mit einem "Strafprozess wegen Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung", wenn der Kunsthändler sich nicht darauf einlasse. Kann das denn wirklich sein? Oder meint Arnold evtl. einen sich dem Zivilprozess anschließenden Strafprozess? Ich bin nun kein Jurist, aber wäre es denn für den Mann nicht auch möglich, abzustreiten oder zu schweigen und nur das "zu kassieren", was man ihm tatsächlich nachweisen kann? Also in diesem Fall 1 Bild. Das erscheint mir auch zuzüglich einer (Geld)-Strafe noch deutlich günstiger, als alle Bilder zu bezahlen. Zumindest aber scheint es eine Alternative zu sein. Er kann doch wohl unmöglich dazu gezwungen werden (vor welchem Gericht und welcher Behörde auch immer) sich selbst zu belasten, oder?
- @Diebu & 89.182.64.230
- Ich finde schon, dass gerade auch die spitzfindigen juristischen Raffinessen diese Serie ausmachen. Und wenn da Ungenauigkeiten oder gar Fehler drin wären, sind die natürlich auch erwähnenswert. Falls nicht, ist der Abschnitt natürlich überflüssig. Gruß Durchstöberer 11:31, 31. Dez. 2011 (CET)
- Grundsätzlich gibt es im Zivilprozess den § 446 ZPO. Man könnte auf Deine Erwägungen aber sogar noch einen draufpacken und die zivilrechtliche Zahlung der weiteren, in der Erlöshöhe bisher unbewiesenen Bilder, nachteilig hins. evtl. Straftaten sehen. Im wirklichen Leben würde eine solche Konstellation dringend anwaltlichen Rates bedürfen ;-) --K. Nagel 18:28, 25. Jan. 2012 (CET)
Nein nein, der Absatz juristische Ungenauigkeiten muss weg. Zunächst ist er unbelegt. Sodann ist Liebling Kreuzberg gerade dafür bekannt, die Rechtswirklichkeit sehr präzise wiederzugeben, worauf die Quellen im Artikel auch hinweisen. Die Atmosphäre Moabits, der korrekte und gelegentlich doch konfrontative Umgang der Parteien miteinander, Haftprüfungstermine, Anträge inklusive juristischer Begründungen bis hin zu Strafrahmen und der fachlichen Falllösung werden an vielen Stellen bis ins Kleinste genau nachgezeichnet. Dass einzelne juristische Zusammenhänge in der Praxis anders sind, ist eine völlig banale Feststellung. Dafür braucht es keiner spitzfindigen Schnitzeljagd. Denn bekannt dürfte auch dem Letzten sein, dass Verteidiger in der Verhandlung im Sitzungssaal nicht umherlaufen. Dennoch ist mir keine Unterhaltungssendung bekannt, die die Rechtswirklichkeit auch nur annähernd so präzise schildert wie Liebling Kreuzberg. Also, entweder raus, oder Kehrtwende und das (zutreffende) Gegenteil einbauen. Arbeitsprämisse sollte sein, dass eine Sendung, die so zutreffend die Rechtswirklichkeit darstellt an den wenigen Stellen, an denen sie hiervon abweicht, dies bewusst tut.85.179.8.255 23:15, 3. Jul. 2012 (CEST)
- Volle Zustimmung. Belege her oder Abschnitt weg. Gial Ackbar (Diskussion) 00:51, 6. Jan. 2014 (CET)
- Da keine Belege kamen, habe ich den Abschnitt entfernt. Bitte nicht ohne Belege wieder einfügen. Gial Ackbar (Diskussion) 00:08, 12. Jan. 2014 (CET)
DVD-Ausgaben
Hat das Fehlen der 4. Staffel einen Grund? (z.B. angegeben in der email der ARD) (nicht signierter Beitrag von 78.55.96.81 (Diskussion | Beiträge) 19:40, 17. Jan. 2010 (CET))
Diese Staffel gab es damals noch nicht auf DVD, erst ab 12. August 2010. -- dersachse95 20:38, 24.08.2011 (CET)
Kategorie: Trivia
Sollten wir vielleicht wieder "Trivia" in diesem Artikel einfügen??? Es gibt doch noch ein paar Sachen, die darunter passen. Gruß, -- dersachse95 (19:50, 31. Aug. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Nein, denn das wird wieder ein Hort von persönlichen Detail-Feststellungen, die a. gegen den Grundsatz der Theoriefindung verstoßen (da nicht aus Sekundärquelle belegt) und b. auch gegen die Grundsätze Was Wikipedia nicht ist, dort Nr. 4: Die Wiedergabe von Handlungsverläufen (Literatur, Filme, Computerspiele) sollte stark zusammenfassend und versachlicht erfolgen. Ausserdem nach den Richtlinien Film und Fernsehen sind nicht erwünscht übliche Filmfehler ohne besondere Rezeption oder Auswirkungen. Mit anderen Worten, es geht bei WP Film- und Fernsehartikeln grundsätzlich nicht darum, persönliche Feststellungen aus dem Ansehen von DVD's oder Fernsehausstrahlungen in den Artikel einzuarbeiten. --K. Nagel 21:08, 4. Sep. 2011 (CEST)
Ah, Ok. Aber wir hatten vor ca nem halben Jahr noch "Trivia" in Liebling Kreuzberg, aber wenns nicht erwünscht wird ;) --dersachse95, 4. Sept 2011, 21:11 (CEST)
- Damals stand folgendes drin:
- In der Folge "Widerstand und so weiter" spielt Axel, Isolde Isenthals Sohn, das Titellied der Serie auf dem Keyboard. völlig belanglos
- In der 1. Folge sagt Liebling, dass Giselmund Arnold den Doktortitel besäße, dieser aber in den anderen Folgen nicht beachtet wird. unbeachtlicher Filmfehler
- Die Kanzlei in der 4. Staffel ist am Monbijouplatz 12 in Berlin-Mitte (Ost Berlin)
- Die Kanzlei in der 5. Staffel ist in der Bevernstraße / Ecke Köpenicker Straße die Drehorte beziehen sich auf ganze Staffeln und haben daher ein gewisses Interesse; habe sie damals in den Fließtext exportiert
- In der Folge "Die Staatsanwältin" macht Liebling einen Mandantenbesuch im Gefängnis und zeigt dabei seine Besucherkarte vor. Sein Geburtsdatum ist darauf als 12. Juni 1939 vermerkt. könnte interessant sein, wenn das Alter in der Serie noch öfters thematisiert wird. Vermute aber, dass das nicht der Fall ist oder dass sogar - wie meistens - ein Filmfehler vorliegt, wenn in anderen Folgen ein anderes Alter genannt wird.
- Die ältere Staatsanwältin erzählte Liebling in der 5. Folge, dass sie in 3 Monaten in Pension gehe, diese aber noch bis zur 4. Staffel Staatsanwältin war. unbeachtlicher Filmfehler, dazu grammatikalisch falsch
- In der 1. Folge sagt RA Arnold, dass er am nächsten Tag mit dem Flugzeug nach Stuttgart fliegen würde, dieser aber trotzdem in Berlin geblieben ist. noch ein Filmfehler, nochmal grammatikalisch falsch
- In der Folge "Speckkartoffeln mit Pflaumen" zeigt der Kohlehändler Götterspeise der Herstellers "Liebling", dies soll eine Anspielung auf Manfred Krugs Rollen-namen haben. ist derzeit im Fließtext, aber stark grenzwertig, weil wohl nur in einer einzigen Folge dieser "Hersteller" genannt wird. Anders wenn laufend von diesem Hersteller gegessen würde. Übrigens auch grammatikalisch mehrfach und auch von der Rechtschreibung falsch --K. Nagel 21:23, 4. Sep. 2011 (CEST)
Berühmt, bedeutend, erfolgreich, was noch alles
ich bemühe mich ja mindestens, meine Änderungen zu begründen. [1]. Einfach reinzuschreiben, eine Fernsehsendung sei berühmt, ohne das zu begründen, ist eher gaga. Bitte bleibenlassen. --Izadso 20:09, 23. Sep. 2011 (CEST)
- Es staht da, warum die Serie berühmt war (Grimme Preis, Bayerischer Fernsehpreis, Telestar), übegridends kannte die Serie in den 80er sogut wie jeder. --Benutzer:dersachse95 20:20, 23. Sept 2011 (CEST)
- Das begründet nicht die Einordnung als berühmt, sonst müssten wir das bei jeder Sendung reinschreiben, die ein paar Preise gewonnen hat. Und das machen wir ja auch nicht. Und wenn jeder oder fast jeder eine Sendung kennst, dann warte ich darauf, dass du schreibst: Der SPiegel oder die Bildzeitung sind berühmte Zeitungen und Manfred Krug ist ein berühmter Schauspieler. Nicht wirklich, oder? --Izadso 20:36, 23. Sep. 2011 (CEST)
Sie war aber auch erfolgreich, denn es gibt viele Serien, die schon nach 1 Staffel abgesetzt werden, aber egal. dersachse95 12:27, 12. Feb. 2012 (CET)
Streitereien zwischen Liebling und Isenthal
Sollte vielleicht noch hinzugefügt werden, dass sich in der 4. Staffel Liebling oft mit Isenthal über die DDR streiten und über die Vorurteile über die "Ossis"?? Gruß, --dersachse95, 13:54, 18.11.2011
Ausstrahlung außerhalb Deutschlands?
Es gibt eine französischsprachige und englischsprachige Version des Artikels. Ist die Serie auch in Ländern außerhalb des deutschen Sprachraums gesendet worden bzw. haben auch andere Sender die Senderechte erworben? Gruß --Sir James (Diskussion) 21:20, 16. Nov. 2013 (CET)
Nö, ich habe einfach mal den Englischen und Französischen Artikel davon gemacht, außgestrahlt wurde sie nur in Deutschland. --dersachse95 aus Nürnberg • Hier könnt Ihr mich ansprechen 23:54, 16. Nov. 2013 (CET)
Detektivbüro Roth
In der Folge Ausnahmsweise umsonst erwähnt Rechtsanwalt Arnold das Detektivbüro Roth. --Novesia (Diskussion) 21:10, 1. Feb. 2014 (CET)
Das hatte ich früher schon mal unter "Trivia" drinn, wurde aber wieder rausgenommen. --dersachse95 aus Nürnberg • Hier könnt Ihr mich ansprechen 15:14, 3. Mär. 2014 (CET)
Gumpert
Der Geldfälscher Gumpert (Rolf Zacher) kommt in mehreren Staffeln/Episoden vor. (nicht signierter Beitrag von Novesia (Diskussion | Beiträge) 20:29, 22. Mär. 2014 (CET))
Ich hatte den mal drin, er wurde aber wieder rausgenommen. --dersachse95 aus Nürnberg • Hier könnt Ihr mich ansprechen 20:42, 22. Mär. 2014 (CET)
Zyniker?
Liebling wird oft als Zyniker bezeichnet, obwohl ich keinen Anhaltspunkt dafür finden kann. Er ist ehrlicher als andere, die behaupten, aus idealistischen Gründen zu arbeiten und wenig Wert auf Geld legen. Ob das schon einen Zyniker ausmacht, bezweifle ich. Liebling verliebt sich oft und gönnt sich einen gewissen Luxus, insgesamt hat er mit einem Kyniker kaum etwas gemein. (nicht signierter Beitrag von 91.66.30.47 (Diskussion) 16:47, 16. Feb. 2015 (CET))
- Ich habe es jetzt entfernt. Es gibt (immer noch) keinen Beleg und die Def. von Zynismus, die man im verlinkten Artikel findet, passt auch nicht zu Robert Liebling. Vielleicht verwechselt hier jmd. Liebling mit dem ebenfalls von Krug gespielten Tatort-Kommissar Stoever, auf den die Beschreibung eher passt. --2.240.247.240 10:10, 13. Dez. 2015 (CET)
Warum wurde die Serie nicht fortgesetzt?
wenn sie doch so ergolgreich war....Flussbus (Diskussion) 17:01, 31. Dez. 2017 (CET)
- Vermutlich weil Jurek Becker 1997 starb. Ob weitere Fortsetzungen geplant waren, weiß ich nicht. --GiordanoBruno (Diskussion)
Drehorte
Ich schaue die Serie gerade auf YouTube und sehe, dass zahlreiche Drehorte der Serie bisher nicht erwähnt werden. Spricht etwas dagegen, die Tabelle um eine Spalte mit Drehorten zu ergänzen? Dann würde ich das übernehmen.--ChickSR (Diskussion) 09:51, 28. Mai 2021 (CEST)