Diskussion:Lippmann, Rosenthal & Co. Sarphatistraat

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Quellen / Darstellungen

Übertrag von meiner Disku

... Was den Artikel in der Baustelle [i.e. Lippmann, Rosenthal & Co. Sarphatistraat / S.] angeht: Fast alles ließe sich auch direkt auf das Buch von Aalders referenzieren, nur sehe ich bislang nicht die Notwendigkeit, solange ich nur referiere, was in den auch von ihm benutzten Quellen steht, zum Beispiel: Am 8. August 1940 ordnete Arthur Seyß-Inquart an, dass jüdische Unternehmen und vermögende Juden alle Effekten, Guthaben und Depots sowie Barbeträge über eintausend Gulden auf das Bankhaus Lippmann, Rosenthal und Co zu übertragen hatten (= mit ref/Hinweis auf ebendiese VO, abgedruckt in VEJ). Meine knappe Zusammenfassung, ein Regest, findet sich so nicht bei Aalders, der dieses in Unterabschnitten jweils wertmäßig zu erfassen sucht. Als zweites Beispiel der Satz Beide Einrichtungen arbeiteten sachlich und personell getrennt voneinander; jedes hatte ihre eigene Buchführung und bilanzierte gesondert für sich ist von mir auf VEJ 5/101, S. 297 referenziert. Aalders, S. 222 ist nicht so eng am Text der Quelle und formuliert: Außer den Namen gab es zwischen beiden "Banken" keine Gemeinsamkeiten, und auch in administrativer Hinsicht blieben sie streng getrennt. Einen inhaltlich bedeutsamen Unterschied sehe ich nicht. Ich verwende keine unüberprüfbaren Archivalien und interpretiere keine Quelle. Von mir aus kann ich zusätzlich auf Aalders mit Seitenangabe referenzieren - für besonders sinnvoll halte ich dies nicht. - Allein diesen Satz könnte ich bislang nicht durch Aalders belegen: Nur ein kleiner Teil der Angestellten, ausschließlich „nichtjüdische Gefolgschaftsmitglieder“, wurde vom Bankhaus aus der Nieuwe Spiegelstraat übernommen, wobei die „Verläßlichkeit in politischer Hinsicht“ vom deutschen Sicherheitsdienst überprüft wurde. Sollte das entfallen müssen, weil "nur" aus VEJ entnommen? - Mit freundlichem Gruß --Surikate (Diskussion) 17:26, 14. Sep. 2014 (CEST)

Hallo Surikate, danke für deine Antwort. Ich selbst halte einen Artikel, der nicht nur auf Sekundärliteratur, sondern auch auf Quellen in wissenschaftlich anerkannten Dokumentenbänden basiert – im Unterschied zu unveröffentlichten Archivalienangaben – für zulässig und in bestimmten Artikeln, wie dem hier der Diskussion zugrundeliegenden, für einen qualitativen Gewinn. Dies gilt bei Quellen aus VEJ imo ganz klar, die ja schon einen wissenschaftlich begründeten Auswahlprozess durchlaufen haben. Diese Position würde ich gegebenenfalls auch auf der Artikeldisku vertreten. Gruß -- Miraki (Diskussion) 09:03, 16. Sep. 2014 (CEST)