Diskussion:Liste der Baudenkmäler in Borken

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Teil A IV – Wohn- und Geschäftsbauten

Bevor ich hier wieder den Unmut auf mich ziehe und meine Verschiebungen rückgängig gemacht werden, in der Liste sind 2 Fehler. Das Gut Engelrading und der Speicher mit Gräftenring im Osseler Weg 29 sollten in den Teil A II – Herrschaftliche Bauten und Befestigungsanlagen verschoben werden. Als Begründung ist zu sagen das ein normaler Bauer keine Gräfte um seinen Hof hat, entweder der niedere Adel oder höher gestellt und das Gut Engelrading ist eine ehemalige Burganlage. --Raoul & Carlos (Diskussion) 23:54, 30. Jan. 2021 (CET)

Hallo Raoul & Carlos, die naheliegendste Quelle für die umseitige Liste ist die entsprechende Denkmalliste der Stadt Borken. Vermutlich hätte die Stadt Borken das Gut Engelrading als ehemalige befestigte Anlage genau so wie sie es bei Haus Döring auch gemacht hat, unter Teil A II bei den Herrschaftlichen Bauten und Befestigungsanlagen einordnen können. Allein die Praxis der Stadt ist anders, aus welchen Gründen auch immer. Warum sollten wir da abweichen, siehe auch WP:TF. Und bei der Hofanlage am Osselersweg handelt es sich um eine Hofstelle vermutlich am Platz einer ehemaligen, viel älteren Fliehburg, die sich im 13. Jahrhundert im Besitz der Herren von Lohn befand. Aber der Speicher selbst ist von 1877, da kann man die sehr viel frühere Vergangenheit vermutlich außer Acht lassen. Und Gräftenhöfe im Münsterland waren früher weiß Gott nicht selten. Wir sollten uns hier an die Einordnung der Stadt Borken als untere Denkmalbehörde halten. --Watzmann praot 01:30, 31. Jan. 2021 (CET)