Diskussion:Liste der Gerichte in Deutschland in der Napoleonischen Zeit

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Definition

Ne Angabe des Zeitraumes wäre nicht schlecht.--scif (Diskussion) 12:01, 7. Feb. 2017 (CET)

Eine genauere Angabe zu „Napoleonische Zeit“ scheint entbehrlich, eher wäre hilfrich, genauer anzugeben, was denn nun in den Artikeln stehen sollte; bei vielen Ländern in der Liste hat sich zwischen 1789/96 und 1813/15 wenig bis nichts geändert. Da wäre vielleicht eine Vorsortierung nach Intensität der Einwirkung moderner/französischer Vorstellungen und Einflüsse auf die staatliche Organisation vorzunehmen. Die Liste ist in der bisherigen Gestalt eher überflüssig, bietet noch nicht einmal einen Anreiz für Leute die nach neuen Herausforderungen suchen. --Hvs50 (Diskussion) 20:18, 26. Jul. 2018 (CEST)
In der angedachten Zeit (1806 bis 1815) gab es allerdings kein Kurfürstentum Baden; Sachsen-Gotha hieß Sachsen-Gotha-Altenburg; Salm-Salm und Salm-Kyrburg hatten keine eigene bzw. voneinander getrennte Justizverwaltung; Auswirkungen der französischen Revolution auf die Justizverwaltung im Königreich Sachsen, in den beiden Mecklenburg, in den meisten thüringischen Kleinstaaten, und so weiter, gingen gegen Null; wozu da eigene Artikel für das knappe Jahrzehnt feudaler Selbstgenügsamkeit - oder vielleicht auch Schockstarre? Veränderungen finden erfahrungsgemäß nur dort statt, wo hierzu ein gewisser Bedarf erkennbar wird. Bei Verwaltungsstrukturen auf der Ebene von „Staaten“, von denen nur 13 mehr als 100ooo Seelen zählten, weitere 17 aber noch nicht einmal 50ooo Einwohner hatten, war der Erneuerungsdruck doch eher verhalten. --Hvs50 (Diskussion) 20:56, 26. Jul. 2018 (CEST)
Die Liste ist ja durch Aufteilung der Liste historischer Deutscher Gerichte entstanden. Bezüglich der Rotlinks hatte ich mich schlicht an die damaligen Territorien orientiert. Ich stimme natürlich zu: Außerhalb des Rheinbundes waren die Änderungen sicher nicht groß. Ich hätte daher auch nichts dagegen, hier z.B. die Listen der Rheinbundstaaten zu führen und bezüglich derer, bei denen es keine relevanten Änderungen gab auf die Liste der Gerichte im HRR bzw. die Liste der Gerichte in Deutschland 1816 bis 1879 zu verweisen.--Karsten11 (Diskussion) 23:04, 26. Jul. 2018 (CEST)
Wenn ich nicht ganz daneben liege, ist diese Rotlinksammlung eine wiederholte Zusammenstellung der Rheinbundstaaten ;-)? Nicht jeder Rheinbündler war aber ein Fän napoleonischer Neuerungsbestrebung - und musste es auch nicht sein. Aber deshalb wäre ja eine Art Tabelle hilfreich, in der diese Staaten z. B. danach kategorisiert werden, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Änderungen in der Rheinbundzeit stattgefunden haben. Wo nicht, kann ein besonderer Artikel natürlich entfallen. Aber hilfreich für die Übersicht wäre es dann schon, eine solche Zusammenstellung anbieten zu können. --Hvs50 (Diskussion) 03:23, 27. Jul. 2018 (CEST)