Diskussion:Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde
Allgemeines
Gibt es auch eine Seite für Verkehrsbünde auf der ganzen Welt? Wenn nicht, lonht es sich? Ich könnte viel über Asien schreiben!
Gibt es irgendjemanden, der in der Lage ist, die Karte anzupassen? Mehrere Verkehrsverbuende sind da nicht eingetragen. Das wuerde sicherlich die Aktualitaet und Nutzbarkeit sehr verbessern.
Nun zu anderen Artikeln gibt es schließlich auch Listen mit den Links auf alles Vorhandene. Aber die Antwort sollte lieber ein Verkehrsfreund geben. Die Frage ist schließlich würde die Arbeit auch durch Nutzung belohnt. Und wenn wir schon Wünsche äußern die Karte in eine Map zu wandeln wäre nicht schlecht. Aber das erfordert Geduld und vorallem Zeit. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 19:23, 25. Jan. 2008 (CET)
Verbundkarte
Zumindest hat man beim erstellen der Karte gut bei der angegebenen Quelle kopiert. Sieht man insbesondere am LTV. :-( Marcokrings 00:59, 3. Feb. 2008 (CET)
Die Deutschland-Karte enthält aktuell folgende FEHLER:
- im Kreis Göppingen gibt es keinen Verkehrsverbund (sondern nur eine Bus-Verkehrsgemeinschaft ohne SPNV-Beteiligung)!
- im Kreis Altenkirchen existiert kein Verbundtarif! Der dort eingezeichnete VRS-Tarif ist höchst mißverständlich, denn er ist nur ein Übergangstarif und kommt nur bei Fahrten zwischen dem Kreis Atenkirchen und dem VRS-Stammgebiet (bzw. umgekehrt) zur Anwendung - nicht jedoch bei Fahrten innerhalb des Kreises!
- die Stadt Passau gehört nicht zum VLP-Gebiet, die Verkehrsgemeinschaft Landkreis (!) Passau umfasst nämlich nur den Landkreis Passau, nicht jedoch die kreisfreie Stadt Passau selbst. Dies äußert sich unter anderem dadurch, dass der VLP-Tarif in den Passauer Stadtbussen nicht gilt...
Und folgende Verbundtarife FEHLEN GANZ (darunter auch welche die es vor Juni 2006 schon gab, die Karte war also bereits bei ihrer Erstellung lückenhaft):
- die Kitzinger Nahverkehrs Gemeinschaft (KING) fehlt
- der Gemeinschaftstarif Vorpommern (GTV) fehlt ebenfalls
- die Tarifgemeinschaft Lübeck (TGL) fehlt auch
- der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) fehlt ebenso
- der seit Dezember 2007 existierende Verbundtarif "OstalbMobil" fehlt dito
MfG, K. 84.57.170.15 17:36, 3. Feb. 2008 (CET) --
- Inzwischen wurde eine neue Karte erstellt. Wenn trotz allem noch Fehler enthalten sein sollten, wendet euch bitte direkt (!) an den Ersteller. -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 12:35, 5. Jul. 2009 (CEST)
Übergangstarifgebiete gehören nicht in die Liste
@Hmwpriv: sorry, aber ich mußte alle deine Änderungen an der Liste der Verkehrsverbünde wieder rückgängig machen, so macht das keinen Sinn! Wenn wir noch anfangen auf alle Übergangstarifgebiete und Überlappungen einzugehen so sprengt das eindeutig den Rahmen und die Liste platzt aus allen Nähten. Fakt ist: es gibt in einem Gebiet immer nur einen Verkehrsverbund, alle anderen Tarife werden nur "geduldet". Am Beispiel der Stadt Mainz: RMV ist der Stammverbund (und damit maßgebend), der RNN wird nur "anerkannt". Es ist daher falsch zu behaupten nur Hessen wäre RMV-Stammmland, die Stadt Mainz ist nämlich genau so RMV-Stammland.
Und so ist es auch mit allen anderen Übergangstarifen geregelt, sie werden in der Liste nicht gesondert erwähnt um die Übersichtlichkeit beizubehalten. Genauso ist es mit dem RNN: nur weil dieser in Wiesbaden geduldet wird (anerkannt wird) ist dies noch lange kein hessischer Verkehrsverbund. Wie gesagt, es gibt in ganz Deutschland keinen einzigen Quadratmeter auf dem zwei Verbünde gleichberechtigt nebeneinander agieren. Bitte in Zukunft beachten... --84.57.190.114 12:59, 23. Mai 2008 (CEST)
- Ebenso sorry, aber leider ist das unzutreffend.
- Mainz/Wiesbaden als RMV-Tarifgebiet 65 ist für reine interne Verbindungen einwandfrei dem RMV zuzuordnen, ebenso wie für Verbindungen in das übrige RMV-Gebiet. Für Fahrten mit Start/Ziel im RNN gilt Mainz/Wiesbaden als RNN-Wabe 300 (wegen der Größe zählt diese Wabe sogar doppelt), der Tarif ist also nicht nur geduldet, schließlich gilt er in ALLEN Verkehrsmitteln in RMV 65/RNN 300. Deine Aussage widerspricht zudem den Tarifbestimmungen beider Verbünde; es sei denn, Du hättest Zugang zu dem diesbezüglichen Vertrag zwischen RMV und RNN und dort wäre es ausdrücklich anders geregelt. Den RMV nur wegen der Erstreckung auf das Mainzer Stadtgebiet als rheinland-pfälzischen Verkehrsverbund zu erwähnen ist schon geradezu abstrus.
- Kleiner Exkurs: Warum heißt des denn bloß „Stammland“? Weil dort etwas seine Wurzeln hat - und bei der Größe des RMV ist Mainz diesbezüglich nur ein Appendix.
- Warum Du die grundsätzlichen Informationen (HÖPNVG) ebenfalls gelöscht hast, kann ich zusätzlich nicht nachvollziehen, denn der vorherige Sachstand war durchaus verwirrend, Hessen hat durch seine Gesetzgebung ganz bewusst Verbünde gewollt und diesen auch weitere Kompetenzen übertragen, was in anderen Bundesländern nicht so ist.
- Ich empfinde es übrigens durchaus als anmaßend, wenn Du hier in hochherrschaftlicher Art festlegst, dass Übergangstarife nicht in die Liste gehören. Im Gegenzug könnte ich durchaus argumentieren, dass gerade Übergangstarife zwischen Verbünden eine nutzungsfördernde und kundenfreundliche Komponente sind und bei jedem Verbund angeführt werden müsste, zu welchem benachbarten Verbund Übergange möglich sind - Platz genug wäre in der Liste.
- Wie wäre es, wenn man erst einmal sachlich diskutiert, statt gleich derartige - zudem zweifelhafte - absolute Lehrsätze in die Welt zu posaunen? --Hmwpriv 13:27, 23. Mai 2008 (CEST)
- Nun es geht hier zunächst mal um eine einfache "Liste", die aufgrund der Komplexität der Materie ohnehin schon viel zu sehr ausgeartet ist und mit einer Liste nur noch bedingt etwas zu tun hat. Nur muss man sie ja deshalb nicht noch weiter verwässern. Deshalb ist es herzlich egal "warum" es in Hessen Verbünde gibt, Fakt ist es gibt sie! Entweder du suchst also für alle Bundesländer die betreffenden Gesetze heraus, oder wir lassen es ganz bleiben. Also nochmal: nach welchem Gesetz Verbünde zu Stande kommen ist für eine einfache Auflistung völlig irrelevant.
- Zu meiner "hochherrschaftlichen" Art: ich habe diese Liste in letzter Zeit mehrfach maßgeblich überarbeitet und ergänzt, hab dabei aber nie ihren bundesweiten Charakter außer Acht gelassen und beschäftige mich bundesweit mit ÖPNV-Tarifen. Irgendwelche Mainz-Wiesbadener Rivalitäten und Provinzpossen tun aber hierzu nichts zur Sache.
- Der VMW ist nunmal komplett in den RMV integriert worden, deshalb ist Mainz nun auch RMV-Stammgebiet, ganz einfach. "Stammgebiet/Stammland" ist somit das Gegenteil zu "Übergangsgebiet", der von mir verwendete Begriff "Stammgebiet" das hat doch nichts damit zu tun wo ein Verbund den größten Anteil seiner Gebiete bzw. seine Tradition hat.
- Außerdem, wer definiert wie groß ein Appendix ist? Genauso wie etwa der überwiegend baden-württembergische KVV in den rheinland-pfälzischen Landkreis Germersheim übergreift, greift halt der überwiegend hessische RMV in die rheinland-pfälzische Stadt Mainz über. Sowohl der Landkreis Germersheim als auch die Stadt Mainz sind eindeutig und klar definierte politische Gebiete die quasi gleichberechtigt sind, ihre Größe/Einwohnerzahl ist dabei völlig zweitrangig. Merke: länderübergreifende Verbünde kann man an zwei Händen abzählen, länderübergreifende Übergangstraifgebiete gibt es wie Sand am Meer, quasi in jedem Verbund der an eine Landesgrenze grenzt.
- Vielleicht ist "geduldet" das falsche Wort für den RNN in Mainz und Wiesbaden, dennoch maßgebend ist traditionell der VMW und damit heute sein Rechtsnachfolger der RMV. Der RNN trat erst viel, viel später auf die Bühne. Nicht umsonst ist das Gebiet der Städte Mainz und Wiesbaden im RNN-Tarifzonenplan gesondert gekennzeichnet. Also nochmal: auch wenn die Situation in Mainz/Wiesbaden nochmal einen Tick komplizierter ist als anderswo, es gibt nirgendwo zwei Verkehrsverbünde die auf der gleichen Fläche gleichberechtigt (!) agieren. Im Binnenverkehr der jeweiligen Übergangstraifgebiete gilt nämlich immer nur ein (!) Tarif und genau dieser zeigt dann auch eindeutig zu welchem Verbund das jeweilige Gebiet gehört.
- Ich hoffe du merkst dass ich mir zu meinem "Dogma" (contra gesonderte Erwähnung der Übergangstarife) sehr wohl Gedanken gemacht habe, die weit über den Mainz-Wiesbadener-Provinz-Tellerrand hinausgehen...
- Nichts für ungut und MfG --84.57.190.114 13:49, 23. Mai 2008 (CEST)
- Vielen Dank für die Bestätigung, dass ich nicht über den Provinz-Tellerrand zu schauen vermag - daran erkennt man wirklich gute Umgangsformen.
- Gestatte mir aber den Hinweis, dass es mir kein wirklicher Fortschritt zu sein scheint, ob ein Verbund seine Preise nun nach Zonen oder Relationen bestimmt, was Deine neueste Ergänzung ist. Wie Du die Kombination mit Zeit (wie beispielsweise in Berlin) noch unterbringen willst - nun, darauf warte ich mit Spannung.
- Erlaube mir, Dich darüber aufzuklären, dass der Begriff Appendix aus dem medizinischen Bereich stammt und nichts anderes als Blinddarm, manchmal auch als Wurmfortsatz bezeichnet, bedeutet - und genau dies ist Mainz für den RMV und für die Zuordnung zu Hessen ebenso wie Wiesbaden im RNN zu Rheinland-Pfalz. Die sich hier ohne jeden Zweifel überschneidenden Verbundgebiete lassen sich eben nicht einfach in Deine Liste integrieren - und was Du über den VMW geschrieben hast, da rollen sich meine Fußnägel auf. Der RMV ist eine GmbH, deren Gesellschafter neben dem Land Hessen die Kreise und kreisfreien Städte im Verbundgebiet sind, soweit sie in Hessen liegen; er ist keinesfalls ein Nachfolger des VMW, der noch heute fortbesteht und über den die Stadt Mainz mit dem RMV assoziiert ist, da passenderweise die Verträge über die Preisgestaltung etc. zwischen RMV und VMW abgeschlossen werden. Umgekehrt ist Wiesbaden über den VMW dem RNN assoziiert, wogegen die Stadt Mainz dort mitwirkt. Die besondere Kennzeichnung im RNN-Wabenplan resultiert aus dem Effekt, dass Mainz/Wiesbaden als „Großwabe“ gezählt wird und bei der Preisermittlung als 2 Waben betrachtet wird.
- Wir können die Sache auch gerne noch ein wenig komplizierter machen: Der Schleswig-Holstein-Tarif resultiert zwar aus keinem Verkehrsverbund, wirkt de facto aber wie ein solcher. Ähnlich ist es mit verschiedenen Ländertickets, die auch im öffentlichen Nahverkehr in Bussen gelten - und damit verbundübergreifende Geltung haben. Sicher, Du kannst jetzt wieder damit argumentieren, dass Du hier keine Tarife aufzählen willst - aber dann ziehe die Konsequenzen und mache aus der Liste der Verkehrsverbünde bitte wieder eine reine Liste, meinetwegen noch sortiert nach Bundesländern, obwohl dies, wie wir sehen, schon erste Probleme bringt (gilt im Großraum Berlin-Brandenburg und in Hamburg und Umgebung ebenso), der Rest gehört dann aber nicht mehr in einen Eintrag unter der Überschrift „Liste“; wenn schon, denn schon. --Hmwpriv 15:10, 23. Mai 2008 (CEST)
- Vielen Dank für die Bestätigung, dass ich nicht über den Provinz-Tellerrand zu schauen vermag - daran erkennt man wirklich gute Umgangsformen.
- Ich gebe gern zu, dass die Angabe "Zonentarif" bei den SPNV-Verbünden keinen wirklichen Erkenntnisgewinn bietet, ausgenommen beim VSN (> Relationstarif) und beim ZVON (> Teilstreckentarif). Aaaaber: um so interessanter ist diese Angabe bei den Bus-Verkehrsgemeinschaften, dort gibt es nämlich noch etliche mit Kilometertarif! Auch dabei habe ich mir also durchaus was gedacht. Und der Vollständigkeit halber habe ich die Angabe überall aufgenommen (um eine gewisse Einheitlichkeit zu gewährleisten). Der Hinweis mit der Zeit (> Berlin) ist Unsinn, überall gibt es zeitliche Beschränkungen. Im VVS gilt eine Einzelfahrkarte auch nur maximal zwei Stunden gültig, dennoch erfolgt die Tarifierung (und darum geht es in dieser Spalte mit der Tarifart) nicht nach Zeit sondern nach Zonen. Zeitbasierte Tarife sind in Deutschland längst Geschichte, die gab es zuletzt in der Nachwendezeit bei ostdeutschen Straßenbahnbetrieben.
- Und zum zehnten Mal: es gibt keine "sich überschneidenden Tarifgebiete", es gibt nur Übergangstarife. Der Begriff "Überschneidung" klingt nach zwei gleichwertigen Partnern, das ist aber nirgendwo der Fall. Und genau das habe ich in der Liste stringent beachtet, es ist also sehr wohl möglich die Liste korrekt zu halten. Nochmal: in der Stadt Mainz gilt der RMV-Tarif, also ist die Stadt Mainz Tarifgebiet des RMV. Und da du jetzt kaum behaupten wirst, dass Mainz kein Bestandteil von Rheinland-Pfalz ist, behaupte ich "der RMV ist (auch) ein rheinland-pfälzischer Verkehrsverbund). Gibt es einen besseren Beweis für meine These als die Tatsache dass man bei einer Straßenbahnfahrt in der rheinland-pfälzischen Hauptstadt (!) ein RMV-Ticket lösen muss? Die Größe der Stadt Mainz im Vergleich zum restlichen Verbundgebiet ist doch dabei völlig zweitrangig (zumindest für diese schlichte Auflistung), darauf kann ja im Hauptartikel ausführlichst eingegangen werden.
- Danke dass du das Wort "assoziiert" erwähnt hast, eben der RNN ist mit Mainz und Wiesbaden assoziiert, d. h. aber noch lange nicht, dass Mainz und Wiesbaden Bestandteil des RNN-Verbundgebiets sind. Wie gesagt der RNN-Tarif wird dort lediglich anerkannt und das auch nur dann, wenn man ins RNN-Stammgebiet fährt oder von dort kommt, nicht mehr und nicht weniger. Genauso ist es auch im Kreis Altenkirchen, der VRS-Tarif wird dort anerkannt wenn man ins VRS-Stammgebiet fährt oder von dort kommt, im Kreis Altenkirchen selbst gibt es jedoch keinen Gemeinschaftstarif. Die Behauptung Mainz/Wiesbaden gehören zum RNN ist daher genau so falsch wie die Behauptung Altenkirschen gehört zum VRS.
- Übrigens auf http://www.rnn.info/Wir___ber_uns.684.0.html werden "die im Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden (VMW) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen MVG Mainzer Verkehrsgesellschaft und ESWE Verkehr sowie das Busunternehmen Rheintal-Reisen, Büttner" als Kooperationspartner genannt, dreimal darfst du raten warum hier zwischen Kooperationspartnern (im Übergangstraifgebiet Mainz-Wiesbaden) und Gesellschaftern (im RNN-Stammgebiet) unterschieden wird. Kleiner Tipp: hat was damit zu tun, dass Mainz und Wiesbaden nicht RNN-Tarifgebiet sind... 84.57.148.206 14:36, 24. Mai 2008 (CEST)--
- Der RMV ist definitiv kein rheinland-pfälzischer Verkehrsverbund, die Stadt Mainz ist kein Gesellschafter des RMV sondern mit selbigem nur über den VMW assoziiert (muss ich Dir das jetzt anhand von Publikationen explizit nachweisen, wäre kein Problem?) - und jetzt könnte ich Deine Argumentation über den RNN etc. genau umdrehen. Auch Deine Aussagen über Berlin sind haarsträubend, bei meinem letzten Aufenthalt dort im vergangenen Jahr galt sehr wohl noch der Zeittarif, was aufgrund der Stuktur des Berliner Verkehrsnetzes zumindest im Tarifbereich AB auch sinnvoll ist, da eine „Fahrtrichtung“ wegen der vielen möglichen Verbindungen kaum feststellbar ist. In vielen Verbünden gilt - unabhängig vom Preismodell (Waben- oder Kilometertarif) - entweder ein Tarif, der bei Fahrten keine Unterbrechungen zulässt (Umstiege mit Verpflichtung, den nächsten Anschluss zu benutzen), aber auch eine Kombination mit Zeittarif (Fahrtunterbrechungen sind gestattet, die Gesamtfahrtzeit darf aber nicht überschritten werden).
- Im übrigen weise ich Dich - ebenfalls erneut - darauf hin, dass Du weit über das Ziel hinaus schießt! Der Eintrag heißt „Liste ...“, d h. hier sollten die Verkehrsverbünde aufgelistet werden, aber grundsätzlich keine weiteren Details eingetragen werden, dafür gibt es dann die Artikel über die einzelnen Verkehrsverbünde. Du bist gerade dabei, die Liste immer weiter in Richtung eines Artikels zu verändern, der massive Redundanzen erzeugt. --Hmwpriv 08:12, 26. Mai 2008 (CEST)
- Das die Stadt Mainz kein RMV-Gesellschafter ist, ist völlig korrekt. Dennoch ist Mainz integraler Bestandteil des RMV-Verbundgebiets und darauf kommt es an. Im Übrigen sehen das auch andere so, z. B. der sehr kompetente Ersteller der Übersichtskarte zu diesem Artikel hier (nicht bekannt, verwandt oder verschwägert mit mir), man beachte dazu den "Auswuchs" vis a vis von Wiesbaden.
- Der RMV ist definitiv kein rheinland-pfälzischer Verkehrsverbund, die Stadt Mainz ist kein Gesellschafter des RMV sondern mit selbigem nur über den VMW assoziiert (muss ich Dir das jetzt anhand von Publikationen explizit nachweisen, wäre kein Problem?) - und jetzt könnte ich Deine Argumentation über den RNN etc. genau umdrehen. Auch Deine Aussagen über Berlin sind haarsträubend, bei meinem letzten Aufenthalt dort im vergangenen Jahr galt sehr wohl noch der Zeittarif, was aufgrund der Stuktur des Berliner Verkehrsnetzes zumindest im Tarifbereich AB auch sinnvoll ist, da eine „Fahrtrichtung“ wegen der vielen möglichen Verbindungen kaum feststellbar ist. In vielen Verbünden gilt - unabhängig vom Preismodell (Waben- oder Kilometertarif) - entweder ein Tarif, der bei Fahrten keine Unterbrechungen zulässt (Umstiege mit Verpflichtung, den nächsten Anschluss zu benutzen), aber auch eine Kombination mit Zeittarif (Fahrtunterbrechungen sind gestattet, die Gesamtfahrtzeit darf aber nicht überschritten werden).
- Jede Fahrkarte hat eine zeitliche Höchstbegrenzung, dennoch würde niemand auf die Idee kommen bei einer Monatskarte z. B. von einer Karte mit zeitlicher Gültigkeit zu sprechen, denn auch sie berechnet sich in erster Linie nach dem Geltungsbereich. Über was diskutieren wir also? Es macht sehr wohl Sinn zwischen Zonen- und Kilometertarifen zu unterscheiden, der Zeitfaktor ist hingegen allerhöchstens ein Detail am Rande. So what?
- Und das eine Liste bei Wikipedia keine zusätzlichen Infos enthalten darf ist deine persönliche Meinung, diese wird der Realität aber nicht gerecht. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur mal auf die Liste der Alpenpässe, ich hoffe du gestattest mir diesen Blick über den Tellerrand. 84.57.153.86 15:26, 26. Mai 2008 (CEST)--
- Der Umstand, dass ein Fehler auch von Dritten gemacht wird, rechtfertigt eigene Fehler - so jedenfalls ist die Quintessenz Deiner Argumentation; klingt ähnlich wie der Schülerspruch: „Esst mehr Mist, Milliarden Fliegen können nicht irren.“. Rein semantisch ist schon durch die Bezeichnung als Liste klar, dass es sich um eine Auflistung handelt, also mitnichten eine detaillierte Aufzählung gemeint ist. Insofern ist meine Meinung über den Inhalt einer „Liste“ wohl doch nicht ganz so persönlich wie Du tust; aber ich bin gespannt, wie Du auch dieses wieder umargumentieren wirst.
- Hast Du eigentlich schon einmal mit der Geschäftsleitung der Mainzer Verkehrsgesellschaft über die Zugehörigkeit zum RMV gesprochen? Dann wüsstest Du schon, wie man sich selbst definiert - und das stützt meine Position.
- Wie wäre es eigentlich, wenn Du Dich mal registrieren bzw. anmelden würdest, da Diskussionen mit einer - zudem noch ständig wechselnden - IP weder persönlich noch erbaulich sind. --Hmwpriv 09:50, 27. Mai 2008 (CEST)
- Kleiner Nachtrag:
- Hast Du schon einmal die artverwandten Listen aus Österreich und der Schweiz betrachtet? Offensichtlich nicht, denn dort steht neben einer kleinen Einleitung tatsächlich nur eine Liste (ohne weitere Informationen). --Hmwpriv 11:27, 30. Mai 2008 (CEST)
- Der Umstand, dass ein Fehler auch von Dritten gemacht wird, rechtfertigt eigene Fehler - so jedenfalls ist die Quintessenz Deiner Argumentation; klingt ähnlich wie der Schülerspruch: „Esst mehr Mist, Milliarden Fliegen können nicht irren.“. Rein semantisch ist schon durch die Bezeichnung als Liste klar, dass es sich um eine Auflistung handelt, also mitnichten eine detaillierte Aufzählung gemeint ist. Insofern ist meine Meinung über den Inhalt einer „Liste“ wohl doch nicht ganz so persönlich wie Du tust; aber ich bin gespannt, wie Du auch dieses wieder umargumentieren wirst.
Niedersachsen komplett abgedeckt?
Das kann ich nicht glauben, da beispielsweise der Landkreis Hildesheim keinem Verkehrsverbund angehört. Da fahren neben dem RVHi im Landkreis und SVHi in Hildesheim (mit jeweils eigenen Tarifen) noch diverse weitere Unternehmen (Rizor, Gemke, Koch, üstra, RegioBus und RBB). Bei weiteren aufgeführten Landkreisen bin ich mir auch nicht sicher, ob diese dem Verbundkriterium (also alle Linien mit einem Fahrschein nutzen zu können) entsprechen.
- RVHi und SVHi scheinen schon die Platzhirschen im Landkreis Hildesheim zu sein. Die Homepages von Rizor, Gemke, und Koch zeigen, dass es sich hierbei um reine Anbieter von Reiseverkehren handelt. Die üstra bietet in der Region auch nur Reiseverkehre an. RegioBus führt auf seiner Homepage zwar das Stichwort "Hildesheim-Tarif" auf, nur werden dort dann tatsächlich nur irgendwelche GVH-Tarife beschrieben und es ist auch nirgendwo anders ersichtlich, dass sie etwas mit der Region Hildesheim zu tun hätten. Und auch der RBB hält sich fein säuberlich aus dem Landkreis heraus.
- RVHi und SVHi selbst sind beides Tochterunternehmen der Stadtwerke Hildesheim, wobei bei der RVHi aber auch der Landkreis Hildesheim noch Anteile mithält. Sie betreiben zwar Umlaufverknüpfungen (also Fahrplankoordination) aber keinen gemeinsamen Tarif. Somit gehört der Landkreis für meinen Geschmack insgesamt aus der Liste raus, auch wenn er der Kategorie "Es besteht kein Gemeinschaftstarif. Die Aufgabe des Verbunds besteht in der Fahrplan-Koordinierung." (wie z.B. bei der Verkehrsgemeinschaft Garmisch-Partenkirchen) recht nahesteht. Aber letztendlich handelt es sich doch um keinen Verbund und auch nicht um ein landkreisweit monopolistisch agierendes Einzelunternehmen - auch wenn RVHi und SVHI zweifelsohne recht dicht zusammenhängen.
- --Chumwa 07:39, 18. Jul. 2009 (CEST)
Direktlinks auf Verbünde mit aufnehmen?
Sollte in die Liste nicht eine zusätzliche Spalte mit Link auf die Homepage des jeweiligen Verbundes mit aufgenommen werden? Da ja doch noch einige Verbünde mit Rotlinks versehen sind, fände ich es durchaus gerechtfertigt, diese zusätzliche Informationsmöglichkeit alternativ mit anzubieten, da es doch lästig ist sonst immer erst mit kopieren und dann über die Google-Suche an den Verbund heranzukommen. --Chumwa 07:43, 18. Jul. 2009 (CEST)
Direktlinks sind keine guten Lösungen. Ich werde für Niedersachsen und Bayern nach und nach Artikel zu den Verbünden schreiben. Dann verschwinden auch die Rotlinks. Außerdem steht es dir frei, selbst entsprechend zu recherchieren und Artikel zu schreiben. --Woehlecke 10:58, 18. Jul. 2009 (CEST)
Weiterer Verbund in Thüringen?
Bin gerade über den IVRPV gestolpert, der immerhin schon seit 20 Jahren existiert. Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um einen Verkehrsverbund ohne Gemeinschaftsttarif, der somit aber dennoch in die Liste mitaufgenommen gehört. Was meint ihr? --Chumwa 22:49, 29. Jun. 2010 (CEST)
- Solche Fälle hatten wir hier schon öfter. Reine Fahrplankoordinierungsverbünde wurden hier schon mehrfach aus der Liste herausgenommen. --Frantisek 22:54, 29. Jun. 2010 (CEST)
- Was ist dann mit dem VNN, der ja nun wirklich alles andere als einen Gemeinschaftstarif hat, und den ganzen Verbünden in Bayern mit Fußnote [2] (und es gibt mit Sicherheit noch mehr reine Reine Fahrplankoordinierungsverbünde in der Liste...)? --Chumwa 23:10, 29. Jun. 2010 (CEST)
- Stimmt, dann sind die über die Jahre wieder hineingerutscht. Dann würde der entsprechende Verbund auch unter diese Kategorie fallen. --Frantisek 22:10, 30. Jun. 2010 (CEST)
- Was ist dann mit dem VNN, der ja nun wirklich alles andere als einen Gemeinschaftstarif hat, und den ganzen Verbünden in Bayern mit Fußnote [2] (und es gibt mit Sicherheit noch mehr reine Reine Fahrplankoordinierungsverbünde in der Liste...)? --Chumwa 23:10, 29. Jun. 2010 (CEST)
Auch ein reiner Fahrplanverbund ist ein Verkehrsverbund. Der Begriff Verkehrsverbund impliziert (anders als der Begriff Tarifverbund) nicht automatisch eine Tarifkooperation! Solche Verbünde aus der Liste zu entfernen wäre also reinste Theoriefindung... MfG Firobuz 15:04, 7. Jul. 2010 (CEST)--
Westerwaldkreis
Hallo, ich glaube ich verstehe diese Liste ganz und gar nicht. Geht es hier nun darum, ob eine Gebietskörperschaft zu einem Verkehrsverbund gehört oder ob diese Gebietskörperschaft den Tarif des Verbundes umsetzt? Vielleicht sollte das hier präzisiert werden. Und was ist eigentlich mit dem Rheinland-Pfalz-Takt bzw. den Verbünden Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Süd und Schienenpersonennahverkehr Nord? Diese sind hier nicht zu listen? --Christian1985 (Diskussion) 19:35, 10. Dez. 2010 (CET)
- So richtig sauber voneinander abgrenzbar sind die diversen Varianten von Verbünden leider nicht. Nur die alleinige Tatsache, dass eine Gebietskörperschaft Gesellschafter an einem Verbund ist, reicht aus meiner Sicht noch nicht aus, dessen Gebiet als Verbundgebiet mit in die Liste aufzunehmen. Wenn nun z.B. aus irgendeinem Grunde die Bundesrepublik ein Mitgesellschafter in irgendeinem Verbund wäre - sollte deshalb auch gleich ganz Deutschland dem Verbundgebiet zugeschlagen werden? Wohl eher nicht. Warum so Sachen wie der Rheinland-Pfalz-Takt nicht mitaufgenommen werden, findet sich genauer irgendwo in dieser Diskussion. Aber der Hauptgrund war aus meiner Erinnerung heraus der, dass es sich nur um Sonderangebote und/oder Sondertarife handelt, die entweder nicht dauerhaft sind oder kein durchgängiges Fahrkartenangebot aufweisen. Und schließlich darf man auch die ÖPNV-Aufgabenträger (zu denen die beiden genannten Zweckverbände wohl zählen) nicht mit den Verbünden verwechseln... --Chumwa 20:07, 10. Dez. 2010 (CET)
- Der Rheinland-Pfalz-Takt ist ein Tarif, sondern gibt nur die Zugdichte auf den Strecken an. Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Süd und Schienenpersonennahverkehr Nord sind keine Verkehrsverbünde sondern Aufgabenträger, die den Zugverkehr des Nahverkehrs bestellen. -- Marcokrings 00:27, 11. Dez. 2010 (CET)
Schleswig-Holstein
@Firobuz: Wir haben in Schleswig-Holstein ein kleines Problem mit der Abgrenzung des Begriffs "Verbund": 1. Die ehemaligen Verkehrsgemeinschaften, wie z.B. Steinburg, Nordfriesland Regional... waren m.E. nie Verbünde, sondern Tarifgemeinschaften mit einem gemeinsamen Fahrplanbuch. Ich weiss wie anstregend die Diskussion ist, aber was sind die Eigenschaften, die einen Verbund auszeichnen und damit er hier in der Liste auftauchen darf? 2. Es gibt nur noch vier unternehmensübergreifende Tarife in SH: a. SH-Tarif b. VG Schleswig-Flensburg c. TG Lübeck d. HVV Alle anderen Tarife sind Unternehmenstarife.
Daher bestehen zwei Möglichkeiten: 1. Wir führen eine Liste mit alle Planungskreisen/Verbünden/Verkehrsgemeinschaften egal ob mit oder ohne eigenen Tarif, dann würden zur Liste auch wieder alle ehemaligen Verkehrsgemeinschaften und Aufgabenträgerzirkel hinzukommen. 2. Wir führen eine Liste ausschließlich mit Institutionen/Verbünden/Tarifgemeinschaften die einen eigenen Tarif führen. Bedeutet: nur noch vier Einträge in der Liste. Freue mich auf die weitere Dikussion. Kann sein, dass ich erst zeitverzögert dazu komme zu antworten. -- Verkehr 08:54, 14. März. 2011 (CET)
- Erstmal vielen Dank für Dein ausführliches Statement! Also eigentlich seh ich da kein großes Problem. Das Lemma heißt ja schließlich Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde, also sollten auch alle aufgeführt werden die keinen Gemeinschaftstarif (mehr) haben. Außer in SH ist dieses Modell ja auch in Bayern gang und gäbe. Mich hat nur gestört dass Du sie kommentarlos gelöscht hast, aber mit der heute durch uns gemeinsam erarbeiteten Version ist dieses Problem ja elegant aus der Welt geschaffen worden. Beste Grüße und auf weiterhin gute Zusammenarbeit, Firobuz 20:27, 14. Apr. 2011 (CEST)--
Ehemalige Verkehrsverbünde
Hallo,
wie ist im Abschnitt "Ehemalige Verkehrsverbünde" der Unterschied in der Gliederung nach "nicht mehr existent" und "Tarifliche Integration in einen anderen Verbund"? Und ist die Zuordnung der einzelnen ehemaligen Verbünde auch korrekt? Hinter manchem "ehemaligen" Verbund steht etwa nicht das Wort "abgelöst" sondern "integriert".
Grüße, --Frantisek (Diskussion) 07:14, 21. Sep. 2012 (CEST)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.lnvg.de/das-haben-wir-vor/niedersachsentarif/
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 13:59, 1. Dez. 2015 (CET)
Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen
@User:Firobuz: Was denkst du hierzu? Ist der VVR nun ein Verkehrsverbund oder doch nur die Fusion zu einem (monopolistischen) Verkehrsunternehmen der Region und somit nicht darstellungsrelevant? Ich selbst tendiere noch zum Verkehrsverbund, lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen... --Chumwa (Diskussion) 23:41, 31. Aug. 2016 (CEST)
- Hmmm, also gemäß Selbstdarstellung scheint es sich tatsächlich um eine Fusion von drei verschiedenen Unternehmen, die aber noch nicht alle alten Zöpfe abgeschnitten haben. So gibt es nämlich noch kein eigenes Tarifsystem. Hier steht auch noch mal was wichtiges, nämlich "Die Verkehrsunternehmen des Landkreises Vorpommern-Rügen: die Kraftverkehrsgesellschaft Ribnitz-Damgarten, die SWS Nahverkehr GmbH und die Rügener Personennahverkehrsgesellschaft mbH sind seit dem 04. Juni 2014 im Rahmen einer Fusion zur Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) verschmolzen. Bis zur Vereinheitlichung der Tarifbestimmungen wird der Tarif in drei Bediengebiete unterteilt." Um einen klassischen Verkehrsverbund im Sinne einer unternehmensübergreifenden Kooperation handelt es sich also demnach nicht. Dafür in der Tat ein neues monopolistisches VU, wie wir es ja auch schon aus anderen Landkreisen in Ostdeutschland kennen. Firobuz (Diskussion) 08:06, 1. Sep. 2016 (CEST)--
- Hab's jetzt auf den Karten entsprechend angepasst. --Chumwa (Diskussion) 22:36, 8. Sep. 2016 (CEST)
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH)
Der Teil des Artikels der sich mit Schleswig-Holstein befasst ist stark veraltet und müsste überarbeitet werden. Die Informationen stammen noch aus der Zeit vor Gründung des NAH.SH. So wird davon gesprochen, dass es zwar den SH-Tarif gäbe (gibt es auch noch immer), jedoch keinen richtigen übergreifenden Verkehrsverbund. Mittlerweile hat NAH.SH jedoch die Aufgaben der regionalen Pseudo-Verbünde übernommen (Ausnahme VGSF, die im Bus-Binnenverkehr noch einen eigenen Tarif führt), auf der Karte wird Schleswig-Holstein jedoch als Flickenteppich dargestellt. Joel Bashandy (Diskussion) 21:25, 21. Mär. 2020 (CET)
- Moment, ein Verkehrsverbund ist keineswegs nur für den Tarif zuständig! Er hat noch ganz andere Aufgaben, beispielsweise die Fahrplankoordinierung, sonstige Abstimmung zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen, Fahrgastzählungen, Fahrgastbefragungen, Vermeidung von Doppelbedienungen, Verteilen von Liniennummern, Herausgabe von Fahrplanbüchern, Fahrgastinformation, Hotline, Aufstellen einheitlicher Haltestellenschilder. An deiner Stelle wäre ich mir nicht so sicher, ob die kleinen Verbünde wirklich alle aufgelöst wurden. Die arbeiten oft noch jahrelang weiter, wenn auch weitgehend im Verborgenen. Da müssten schon konkrete Belege her beispielsweise Pressemitteilungen oder Zeitungsartikel, die konkret die Auflösung eines Verbundes bestätigen. --Firobuz (Diskussion) 22:44, 21. Mär. 2020 (CET)
Unterschied NRW- und Niedersachsentarif
Ist der Niedersachsentarif nicht auch ein Dachtarif wie der NRW-Tarif? Auch letzterer hat bei seiner Einführung den Nahverkehrstarif der DB abgelöst, wenn ich mich nicht irre. Falls die beiden also organisatorisch gleich/vergleichbar sind, wäre ich dafür, die Formulierung im Abschnitt zu Niedersachsen der für NRW anzugleichen. --Anorax (Diskussion) 19:12, 6. Jul. 2022 (CEST)
- NRW- und Niedersachsentarif unterscheiden sich zumindest insofern, dass der NiTa grundsätzlich "nur" ein SPNV-Dachtarif ist, der aber über die Anschlussmobilität auch die Nutzung vieler anderer Verbundverkehrsmittel ermöglicht. Beim NRW-Tarif sind (soweit mir bekannt ist) grundsätzlich sämtliche Verkehrsmittel der "untergeordneten" Verbünde erfasst. --Anorax (Diskussion) 14:08, 18. Jul. 2022 (CEST)