Diskussion:Liste verbotener Spiele des k.u.k. Justizministeriums

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Fundstelle ??

Ich habe bei der Suche im Volltext des wohl bis 1919 richtigerweise "Reichsgesetzblatt" bezeichneten Verordnungsblattes weder ein Gesetz vom 15. Juni 1901 noch die besagte Verordnung 1904 (vom 30. Juni) finden können. Beleg- und/oder Fundstelle wäre nett. --zenwort 11:34, 5. Jul. 2011 (CEST)

Leider kann ich auf die Schnelle nichts Genaueres sagen: Unter http://www.oerak.or.at/downloads/08_anwbl02.pdf in Fußnote 26 auf Seite 61 (pdf-Zählung 15/44) wird eine spätere Version dieser Liste zitiert (Glücksspielverordnung, BGBl 1923/253 idF BGBl 1933/6), meine Quelle für die Version des k.u.k. Justizministeriums ist ein Faksimile, das ich einmal als Geschenk erhalten habe. Roland Scheicher 14:06, 5. Jul. 2011 (CEST)

@Roland Scheicher: mit den Quellenangaben, die im Artikel stehen, kann ich leider nichts finden, obwohl ÖNB-Alex vollständig wirkt. Die hier oben 2011 verlinkte Quelle ist nicht mehr auffindbar, aber man würde ja ohnehin gern das Original kennen. Wäre der alte Rechtstext (bzw. das Faksimile) irgendwie geschützt oder könntest du davon einen Scan anfertigen? --Jonas kork (Diskussion) 10:11, 5. Mai 2022 (CEST)

Ich habe mein Faksimile gescannt und das Bild in den Artikel eingebaut.
Liebe Grüße Roland Scheicher (Diskussion) 10:57, 5. Mai 2022 (CEST)
Danke! Das heißt, der ursprüngliche Rechtstext ist tatsächlich unauffindbar (zumindest bisher nicht aufgefunden), sind wir uns da einig? Über ÖNB-ALEX gibt es einzelne ältere Spielverbote; ich meine, ich habe vor längerem über Google Books auch noch weitere gesehen. Der Artikel, so wie er jetzt gerade ist, wirkt leider willkürlich und schlecht belegt. Das Lemma wurde unten ja auch schon kritisiert, es beruht ja anscheinend nicht auf einem amtlichen Text, sondern der Faksimile-Tafel. Die sieht so aus, als wäre sie vielleicht zum Aufhängen in Gaststätten gedacht. Es wär schön, den Artikel irgendwie auf stabilere Füße zu stellen (momentan sind es hauptsächlich zwei Texte, die vielleicht besser auf Wikisource untergebracht wären, denn auch für die Aussagen in der Einleitung fehlen Quellen. Hast du Ideen, wie der Artikel etwas solider und besser gemacht werden könnte? --Jonas kork (Diskussion) 13:59, 5. Mai 2022 (CEST)

Lemma?

Das momentane Lemma suggiert, dass die Spiele dem k.u.k. Justizministerium gehört oder von ihm in Umlauf gebracht wurden. Ausgedrückt werden soll aber doch wohl, dass die Spiele vom Ministerium verboten wurden. Deshalb wäre eine Umbenennung in "Liste der durch das k.u.k. Justizministerium verbotenen Spiele" sinnvoll. --jergen ? 09:40, 31. Okt. 2011 (CET)

Ich gebe Dir rein sprachlich gesehen recht, aber der Titel des Dokuments lautet eben so.
Roland Scheicher 10:03, 31. Okt. 2011 (CET)

"verboten"?

War es wirklich verboten, die Spiele zu spielen? Und wenn ja, wo? Nur im öffentlichen Raum oder auch im Privaten? Oder bezieht sich die Liste evtl. nur auf Spiel um Geld? --Dan-YELL 08:46, 8. Okt. 2014 (CEST)

Glücksspiel im rechtlichen Sinn bedeutet immer öffentliches Spiel um Geldeinsatz.
Für einen Juristen ist etwa Roulette, solange nicht öffentlich um Geld gespielt wird, kein Glücksspiel. Nur dann, wenn öffentlich um Geld gespielt wird, ist es auch im rechtlichen Sinn ein Glücksspiel und unterliegt damit dem Glücksspielgesetz.
Der Sinn dieser Liste ist eben der Versuch diejenigen Spiele aufzuzählen, die nicht öffentlich um Geldeinsatz gespielt werden dürfen.
Roland Scheicher (Diskussion) 11:58, 8. Okt. 2014 (CEST)

Hütchenspiel?

Bin ich blind oder fehlt hier das Hütchenspiel (und wenn ja, warum)? --Zopp (Diskussion) 14:26, 28. Okt. 2015 (CET)

Das Hütchenspiel stand tatsächlich nicht auf der Liste - wohl ein Versehen der k.u.k. Bürokratie Roland Scheicher (Diskussion) 11:12, 30. Okt. 2015 (CET)