Diskussion:Lohnabstandsgebot
Einleitungssatz
Warum so negativ? Im Presseklub (Phönix TV, 31. 1.2010) haben sie es anders herum (bzw. neutral) formuliert: der Abstand muss ausreichend sein, z. B. indem die Löhne gehoben werden. Der Einleitungssatz sollte neutraler formuliert weden. Die Absenkung der Sozialhilfe ist dabei nur ein Aspekt. In der jetzigen From ist der Einlöeitungssatz nicht neutral. Besonders bei Familien mit Kindern ("größere Bedarfsgemeinschaften") scheint nach einigen Berechnungen das Lohnabstandsgebot in Deutschland nicht gegeben. Noch dazu, wenn man alle weiteren Begünstigungen hinzurechnet (keine Rundfunkgebühren, verbilligter Eintritt im Schwimmbad, freier Zahnersatz, ...). Als Vergleichsgrundlage wird dann oft der rechnerische Stndenlohn verwendet, der sich aus der Sozialhilfe ergibt. Für einen Alleinverdiener mit Familie lohnt sich eine Arbeit erst ab 10-12 Euro stundenlohn, im Vergleich zur Sozialhilfe (Harz 4). Und dann vermisse ich im Artikel noch die Schlagworte Motivation, "Leistung muss sich lohnen.", "steigende Grundsicherung und sinkende Löhne" und "Sozialstaat in der Schieflage".--91.96.39.29 12:12, 31. Jan. 2010 (CET)
Die Sozialhilfe wirkt nämlich wie ein Mindestlohn?
Welche "Sozialhilfe" soll das sein? Es gibt eine Grundsicherung für Erwerbsfähige nach SGB II und eine Grundsicherung für Erwerbsunfähige nach SGB XII. Daneben fast keine Sozialhilfeempfänger mehr. Die Erwerbsunfähigen können nicht arbeiten. Den Erwerbsfähigen droht vollständige Kürzung, wenn sie sich mehrfach weigern, Arbeit anzunehmen.
Ist jetzt hier als Höhe der Sozialhilfe der ungekürzte oder der gekürzte Satz gemeint?
- habe den Satz mal etwas präzisiert----Zaphiro Ansprache? 17:49, 16. Feb. 2010 (CET)
Rechtsquelle fehlerhaft
Wie bei juris leicht eigesehen werden kann, existiert zumindest an dieser Stelle so ein Gebot nicht (mehr). Vielleicht, weil es auch ansonsten nur eine Erfindung ist, um Hartz-IV zu rechtfertigen, da es als Existenzminimum nicht ausreicht? Oder weil der Lohnabstand nur dann herangezogen wird, wenn es um angeblich zu hohe Sozialleistungen, nicht aber wenn es um die Löhne geht? 88.130.137.229 15:44, 20. Nov. 2011 (CET)--
deutlich unter den Einkommen liegen sollen
In den Rechtsquellen ist in keiner Weise die Rede von "deutlich". Die Intention der "deutlich unter"-Formulierung erscheint mir anrüchig, da diese Formulierung auch manipulativen Zwecken dienen könnte.
Es gibt kein Lohnabstandsgebot mehr
SGB XII §28 WAR das Lohnabstandsgebot.
DAS IST WEG xxxxxxxxxxx
Dieser WIKIpedia Artikel stellt die Rechtsgrundlage FALSCH dar.
... Im Zuge der "vwefassungskonformen" ...
verfassungskonform : ist eine Wertung / Behauptung und zu streichen. (nicht signierter Beitrag von 85.22.126.32 (Diskussion) 22:55, 30. Jan. 2014 (CET))
Lohnabstandsgebot - Begriff
Wie in der Einleitung richtig dargestellt, bezieht sich § 28 Abs. 4 SGB XII a. F. auf die unteren Lohn- und Gehaltsgruppen. Der Begriff "Lohnabstandsgebot", wird, soweit ich es sehen kann, im Gesetz nicht verwendet. Wo das Abstandsgebot zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist im Rahmen des Alimentationsprinzips bei der Beamtenbesoldung. Konkretisiert hat den erforderlichen Mindestabstand das BVerfG im Beschluss 2 BvL 4/18 vom 4. Mai 2020. Aktuell muß sich das BVergG erneut mit dieser Problemstellung befassen. Vgl. "Beamte fordern mehr Geld", FAZ vom 13. April 2022, hier:[1] Wäre der vorliegende WP-Artikel nicht um das beamtenrechtliche Abstandsgebot zu ergänzen? --Karl 3 (Diskussion) 16:02, 19. Jun. 2022 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Zum (Mindest-)Abstandsgebot im Beamtenrecht, siehe hier im Artikel jetzt Siehe auch. Der Begriff Lohnabstandsgebot wird vom BVerfG wohlweislich nicht verwendet, weil Beamte nicht entlohnt, sondern besoldet werden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:45, 19. Jun. 2022 (CEST)
Gute Lösung, die Weiterleitung unter Siehe auch. Danke! Gruß --Karl 3 (Diskussion) 16:55, 20. Jun. 2022 (CEST)