Diskussion:Lohnwucher

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Neues BAG-Urteil

Der Abschnitt "Unverhältnismäßige Höhe der Vergütung" sollte vielleicht überarbeitet werden, da es hierzu nun ein BAG-Urteil gibt (BAG, Urt. v. 22.04.2009 - 5 AZR 436/08), welches klare Voraussetzungen für das Vorliegen von Lohnwucher formuliert. Grüße Joh(nicht signierter Beitrag von 213.160.6.148 (Diskussion) )

Abgesehen davon, dass das Urteil inhaltlich nicht viel neues bringt, habe ich es als Quelle eingebaut.Karsten11 17:32, 10. Aug. 2009 (CEST)

Unverständliche Textpassage resp. Abkürzung

Zitat: "[...] Hier kann bzw. ist der Straftatbestand erfüllt und § 302 a StGB anzuwenden, weil iZm. der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ein auffälliges bzw. eindeutiges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, wenn sich der Lohnwucher schon ab 30 % unterhalb des Ortsüblichen Tarifs befindet (vgl. BGH 1 StR 701/96). [...]" Bitte mal die Abkürzung iZm. in Langschrift auflösen!--Dr.cueppers 18:36, 16. Jul 2006 (CEST)

Zitat: "[...]Geschuldet ist stattdessen die ortsübliche Vergütung. Als ortsüblich in diesem Sinne werden in der Regel die Mindestlöhne der einschlägigen Tarifverträge der Branche angesehen.[...]" Als sittenwidrig im Sinne des $138 BGB haben die Gerichte teilweise bisher solche Löhne angesehen, die mehr als 2/3 unter den Tariflöhnen liegen. Ein Lohn kann also durchaus rechtmäßig unter den Löhnen des Branchentarifs liegen. Ein Mindestlohn, der für eine Branche allgemeinverbindlich ist, wurde nur für wenige Branchen festgelegt [-- Der große Manitu]

Überarbeiten-Baustein / Redundanz-Baustein(27. Jul 2006)

Der Artikel "Lohnwucher" sollte m. E. - nach Überarbeitung (!!!) - als Abschnitt in den Artikel Lohndumping übernommen werden (anschließend redirect dorthin). Liebe Grüße:. --Sandra Burger 17:13, 27. Jul 2006 (CEST)

"Lohndumping" ist nur ein Redirect auf "Niedriglohn" (was an sich schon fragwürdig ist). "Lohnwucher" ist ein Straftatbestand, der aber nicht durch jeden Niedriglohn erfüllt wird. Von daher plädiere ich für weiterhin getrennte Artikel. Gruß, --Patrick Thalacker 19:46, 16. Jun. 2007 (CEST)

Kritik am Begriff

zugleich Archivierung von Wikipedia:Redundanz/Juli 2006
Wikipedia:Redundanz/Juli_2006#Lohndumping_-_Lohnwucher
Lohnwucher und Lohndumping

Inhaltliche Überschneidungen; der Artikel Lohnwucher ist zudem mehr als überarbeitungsbedürftig. --Sandra Burger 12:01, 27. Jul 2006 (CEST)

  • Bitte auch "Niedriglohn" mit einbeziehen!

Absatz war als abgearbeitet ganz unten eingetragen. Hierher kopiert von--Dr.cueppers 15:26, 27. Jul 2006 (CEST)

  • Hier als Einstieg in die Diskussion mein Beitrag aus der Diskussionsseite von Lohndumping: Ich persönlich halte die Trennung der Themen Lohndumping, Lohnwucher und Niedriglohn für sinnvoll. Lohnduming ist ein sprachliches Thema, Lohnwucher ein rechtliches und Niedriglohn ein wirtschaftlich/sozial/politisches. Dies zu vermixen führt zu schlechter LesbarkeitKarsten11 15:45, 27. Jul 2006 (CEST)
Völlig richtig; ich bin auch für Trennung - aber eben wirklich Trennung, denn jetzt steht von allem etwas in jedem Artikel. Also: Reduzieren auf das, was wireklich dazugehört (und einen verlinkten Hinweis auf die jeweils anderen beiden Themen)--Dr.cueppers 16:01, 27. Jul 2006 (CEST)
Ich habe die Artikel getrennt. Lohndumping ist jetzt m.E. nach sauber. Lohnwucher ist noch stark überarbeitungsbedürftig. Die Redundanz ist aber erledigt. ok?Karsten11 13:02, 4. Aug 2006 (CEST)
Salü Karsten11, das Problem liegt eigentlich an anderer Stelle: Der juristische Terminus "Lohnwucher" basiert auf einer - vorsichtig formuliert - Nachlässigkeit auf Seiten der Juristen. Erläuterung am Beispiel des Begriffs "Mietwucher": gemäß Rechtsprechung liegt Mietwucher zweifelsfrei vor, wenn der verlangte Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete um MEHR als ein Drittel übersteigt. Insofern (mit Blick auf das eben Gesagte => Analogie: der verlangte Lohn ...) setzt sich auch im juristischen Sprachgebrauch so nach und nach der Terminus "Lohndumping" durch ("gezahlter Lohn" unterschreitet den Tariflohn um mehr als ein Drittel). Liebe Grüße:. --Sandra Burger 13:29, 4. Aug 2006 (CEST)
Hallo Sandra, wenn der Begriff "Lohndumping" gleichbedeutend mit Lohnwucher wäre, könnte man ihn in einem Halbsatz bei der Definition von Lohnwucher unterbringen. Entspricht aber nicht dem Sprachgebrauch. Juristen pflegen eine recht exakte Sprache. Kein Jurist würde in einem Schriftsatz von "Lohndumping" sprechen. Auf der anderen Seite wird von Lohndumping im politischen Sprachgebrauch gesprochen, wenn die europäische Dienstleistungsrichtlinie Arbeiten in Deutschland von polnischen Firmen zu polnischen Löhnen leisten oder wenn in Deutschland Löhne unter Tarif gezahlt werden. Lohnwucher ist in diesem Sinne eine Teilmenge von Lohndumping. Lohndumping ist ein Lohn, der mir zu niedrig ist. Lohnwucher ist er darüber hinaus, wenn er nach deutschem Recht zu niedrig ist.Karsten11 21:58, 4. Aug 2006 (CEST)

Hallo Karsten11, Du schreibst: "[...] Juristen pflegen eine recht exakte Sprache. [...]" Nun denn, nachdem Du die oben dargelegte Kritik am Begriff "Lohnwucher" anscheinend nicht so recht verstanden hast (was selbstverständlich mir bzw. meiner diesbezüglich unzulänglichen Darstellung zuzurechnen ist), nun ein zweiter Versuch, Dir zu erklären, warum nicht wenige Juristen nicht gerade sehr glücklich sind über diesen Begriff "Lohnwucher". Dazu müssen wir uns zunächst mit der Deutschen Grammatik (Deutsche Grammatik/ Wortlehre) beschäftigen. Das entsprechende Lehrbuch bei wikibooks weist leider an der entscheidenden Stelle eine Lücke auf: Deutsche Grammatik / Wortlehre / Nomen (synonym: Substantive bzw. "Namenwörter") / Komposita ("zusammengesetzte Nomen" bzw. "zusammengesetzte Namenwörter" bzw. "zusammengesetzte Substantive").

Zusammengesetzte Nomen werden aus zwei oder mehr Wörtern gebildet. Ein zusammengesetztes Nomen besteht aus Grund- und Bestimmungswort. Ausschlaggebend für das Genus (Wortgeschlecht) resp. den Artikel (der / die / das bzw. ein / eine / ein) des zusammengesetzten Nomens ist dabei das Geschlecht des Grundwortes. Ein zusammengesetztes Nomen nennt man auch Kompositum (Plural: Komposita). Das an erster Stelle des Kompositums stehende Nomen ist das "Bestimmungswort", durch welches das darauf folgende Grundwort spezifiziert wird. - Beispiele aus der Sprachfibel bzw. Grammatik für die Grundschule (Klasse 3)

Zusammengesetzte Nomen bestehen aus: Bestimmungswort + Grundwort
Beispiel: das Nomen "Wasser" / das Nomen "Leitung"
ergibt zusammengesetzt (1) => Wasserleitung (Grundwort = Leitung)
ODER (2) => Leitungswasser (Grundwort = Wasser)
[Spezifizierung durch das Bestimmungswort: Leitungswasser ist etwas anderes als Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser, Meerwasser, Quellwasser etc. pp.]

Mit diesem Handwerkszeug ausgestattet wenden wir uns nun dem zusammengesetzten Nomen "Lohnwucher" zu und schauen uns den WORTLAUT der diesbezüglich einschlägigen Rechtsnorm § 291 StGB an:

§ 291 Abs. 1 StGB: Wer die Zwangslage [...] eines anderen dadurch ausbeutet, dass daß er sich oder einem Dritten
Nr. 1 => für die Vermietung
Nr. 2 => für die Gewährung eines Kredits
Nr. 3 => für eine sonstige Leistung
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung [...]

(a) Die Rechtnorm ist täterbezogen formuliert: "Wer sich [...] gewähren läßt [...]", bzgl. des Opfers spricht die Rechtsnorm von "Ausbeutung" ([...] eines anderen dadurch ausbeutet [...]). Somit enthält die Rechtsnorm ZUGLEICH eine Definition für das Nomen "Wucher": "Als Wucher bezeichnet man es, wenn der Anbieter einer Leistung eine deutlich überhöhte Gegenleistung verlangt und dazu eine Schwächesituation des Vertragspartners ausnutzt. [...]"(so die zutreffende Definition im Artikel Wucher).

(b) Bei den Begriffen Mietwucher (§ 291 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Zinswucher (§ 291 Abs. 1 Nr. 2) erkennen wir folgende SYSTEMATIK:

Das Bestimmungswort spezifiziert das Grundwort "Wucher" im Hinblick auf das der Straftat zugrunde liegende Rechtsgeschäft (für die Vermietung lässt sich der Täter die MIETE gewähren, für ein Darlehen lässt sich der Täter ZINSEN gewähren).

(c) Die eben herausgearbeitete SYSTEMATIK wenden wir nun auf das zusammengesetzte Nomen "Lohnwucher" an:

FRAGE: Ist der TÄTER derjenige, der (aufgrund eines Dienstvertrags) sich LOHN gewähren lässt???
ANTWORT: Nein (!!!), das OPFER erhält aufgrund eines Dienstvertrages Lohn.

(Allerdings ergibt sich beim Terminus Lohndumping die gleiche Problematik: vgl. dort den Abschnitt "Kritik am Begriff". Insofern - insbesondere auch mit Blick auf Deine "Aufräum- und Sortierarbeiten" mein  Ok zur Entfernung des Redundanz-Bausteins.) Liebe Grüße:. --Sandra Burger 14:51, 6. Aug 2006 (CEST)

Zunächst halte ich fest, dass wir uns alle einig sind, den Redundanzbaustein zu entfernen. Mache ich. Zur Sprachkritik: "Ist es wirklich so, dass der TÄTER sich - aufgrund eines Dienstvertrags LOHN gewähren lässt." Natürlich nicht. Der Täter (= der Arbeitgeber) lässt sich aufgrund des wucherischen Arbeitsvertrags "sonstige Leistungen", nämlich die Arbeitsleistung gewähren. Diese stehen in einem auffälligen Mißverhältnis zur (Gegen-)leistung (dem Lohn) stehen. Karsten11 16:54, 8. Aug 2006 (CEST)

Kritik und Vorschlag

Ich denke, hier wird von einigen nach dem Motto "was nicht sein kann, das nicht sein darf" argumentiert. Nach der Definition des §291 StGB und der oben in (a) bis (c) beschriebenen Systematik ist ganz offensichtlich, dass derjenige der Wucherer ist, der sich überhöhte Vermögensvorteile, hier also Lohn, versprechen lässt. Allerdings, dürfte die Spezies der wuchernden Arbeitnehmer ziemlich rar sein. Man könnte sich hier vielleicht einen Red Adair vorstellen, der die Notlage einer Ölfirma mit einer brennenden Ölquelle ausnutzt, weil nur er diese löschen kann. Oder vielleicht einen Michael Schumacher, weil er der einzige ist, der ein verzweifeltes Formel-1-Team wieder zum Erfolg führen könnte. Oder einen Schlosser, der die Notlage eines Wohnungsbesitzers ausnutzt, der die Wohnungstüre hat zuklappen lassen (wobei der Lohn des Schlossers nicht im engeren Sinne die Entlohnung eines abhängig Beschäftigten darstellt).

Ich denke, die meisten Menschen, die sich auf dieser Wiki-Seite tummeln, suchen wohl eher nach einem Begriff für die umgekehrte Situation, in der derjenige, der die Leistung erbringt - der Arbeitnehmer - in der Zwangslage ist und vom Leistungsnehmer – dem Arbeitgeber - zu niedrig entlohnt wird (siehe auch Monopson). Wir können hier z.B. mit Karl Marx den Begriff der Exploitation oder dt. Ausbeutung verwenden. Ausserdem gibt es noch den Begriff der Lohnsklaverei, allerdings haben Sklaven wohl meist überhaupt keinen Lohn erhalten. (Kann vielleicht jemand diese Frage erhellen?)

Wie oben schon festgestellt, liegt bei dem Begriff Lohndumping eine ähnliche Fehlinterpretation wie bei Lohnwucher vor. [Dumping] (engl. etwa „abwerfen“) betreibt nach allgemeinem Verständnis derjenige, der Waren oder Dienstleistungen unter Kosten auf den Markt wirft solange bis Wettbewerber Pleite gegangen sind. Ich denke nicht, dass diejenigen, die von Lohndumping sprechen, Arbeitnehmern vorwerfen wollen, durch die Akzeptanz von Hungerlöhnen andere Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt zu vertreiben.

Da wir nun gesehen haben, dass Lohnwucher genaugenommen nichts mit der Ausbeutung von Arbeitnehmern zu tun hat, folgt nun, dass Arbeitgeber, die ausbeuterisch geringe Löhne zahlen, auch nicht gegen den §291 StGB und §138 Abs. 2 BGB verstoßen können. Der Begriff Lohnwucher kommt in diesen Gesetzbüchern übrigens auch nicht vor. Damit können solche Arbeitgeber noch wegen sittenwidriger Geschäfte nach §138 Abs. 1 BGB verfolgt werden. Laut http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_iii.htm ist der zitierte §406 SGB III entfallen. (Gibt es einen Ersatz im SGB?)

Ich möchte also vorschlagen, dass wir uns hier nicht von unpräzisen Wunschvorstellungen leiten lassen, sondern klare Begriffe nutzen, wie z.B. Ausbeuterlohn. Konkret schlage ich vor, den Lohnwucher-Artikel wie folgt zu ändern:

  • darin zu erläutern, mit welcher Bedeutung der Begriff Lohnwucher heute (fälschlicherweise) genutzt wird,
  • darin zu erläutern, warum die Beutung unlogisch ist,
  • auf den entsprechend zu ergänzenden bestehenden Artikel Niedriglohn zu verweisen.
  • oder besser auf einen neuen Artikel Ausbeuterlohn zu verweisen, da ein Niedriglohn nicht unbedingt ausbeuterisch sein muss.

--Bikebot 21:57, 27. Dez. 2007 (CET)

Gegenvorschlag: a) Du setzt Dich mit den Grundprinzipien der wikipedia auseinander. b) Du sprichst den Bundestagsabgeordneten Deines Vertrauens an, um ihn zu überzeugen, das statt des Straftatbestandes des Lohnwuchers (in dem es in diesem Artikel geht) , der des Ausbeuterlohns der richtige juristische Fachbegriff sei. und c) nachdem der Bundestag Deine Vorschläge umgesetzt hat, ändern wir den Artikel in Deinem Sinne (Hilfsweise reicht es auch, den BGH zu überzeugen). Bis dahin: WP:BNS.Karsten11 22:17, 27. Dez. 2007 (CET)
Hallo Karsten11, lassen Sie uns doch zusammen an der Verbesserung dieses Artikels arbeiten. Darüber, dass dies notwendig ist, sind wir uns doch einig.
Würden Sie mir bitte erklären, mit welchen Grundprinzipien der Wikipedia ich mich beschäftigen soll? WP:BNS? Worin soll hier die Störung bestehen? Eine Klarstellung kann ja wohl keine Störung sein.
Kommen wir also lieber zum inhaltlichen. Ich habe mir das zitierte Urteil des BGH angeschaut. Hier ist ein Auszug: „§ 302 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB erfaßt Austauschgeschäfte jeglicher Art (ebenso K. Schäfer/Wolff in LK 11. Aufl. vor § 302 m. Nachw. aus den Gesetzgebungsmaterialien), sofern die Leistung des Opfers für den Täter einen Vermögensvorteil darstellt (K. Schäfer/Wolff aaO § 302 a Rdn. 3). Hierunter fallen auch Arbeitsverhältnisse. Lohnzahlungen sind im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses sonstige Leistungen (Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 302 a Rdn. 7). Die geleistete Arbeit ist jedenfalls dann ein Vermögensvorteil, wenn sich der Erfolg der Arbeit wirtschaftlich zugunsten des Arbeitgebers auswirkt (vgl. Lampe in Festschrift für Maurach 1972 S. 375, 387). Hiervon ist in aller Regel auszugehen. Besonderheiten, die hier ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Daß etwa nur ein Lohnempfänger, der sich einen unangemessen hohen Lohn versprechen oder gewähren läßt, nicht aber ein Arbeitgeber Täter des Wuchers sein könnte, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (Hohendorf, Das Individualwucherstrafrecht nach dem ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität von 1976, 1982 S. 79, 80; vgl. auch schon RGSt 38, 363, 365).“
Offensichtlich bejaht also der BGH die Anwendung des §302a, der wohl inzwischen in §291 umnummeriert worden ist (?), auf Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ausbeuten. Er verwendet aber nicht den Begriff Lohnwucher. Nach meinem Wissen kann man nicht von einem juristischen Fachbegriff des Lohnwuchers sprechen und damit auch nicht von einem „Straftatbestand des Lohnwuchers“. Es gibt nur den Straftatbestand des Wuchers (§291), der auf ausbeuterische Arbeitsverhältnisse anwendbar ist.
Nach meinem Sprachgefühl und dem einiger anderer (siehe Kommentare in dieser Diskussionsseite), ist ein Zinswucher, Mietwucher, XXwucher immer eine Forderung eines überhöhten Zinses, einer Miete, eines XX, hier also eines überhöhten Lohnes. Stimmen Sie mir nicht zu, dass der Begriff Lohnwucher für einen ausbeuterisch geringen Arbeitslohn damit irreführend und auf jeden Fall unglücklich gewählt ist?
Mit freundlichen Grüßen, --Bikebot 20:24, 28. Dez. 2007 (CET)
Zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung für meine eventuell etwas unfreundlichen Worte. Diese waren primär eine Reaktion auf den Teil des Vorschlags, einen Artikel Ausbeuterlohn anzulegen. Dieser Begriff würde dem Prinzip WP:NPOV in hohem Maße widersprechen und wäre auch WP:TF, da er (selbst als politisches Schlagwort) kaum verwendet wird ([1]). Aus diesen Gründen wäre ein solcher Artikel in der wikipedia ungeeignet.
Aus diesem Grund ist das Thema hauptsächlich im (neutralen und meist genutzten) Lemma Niedriglohn beschrieben. Wäre Ausbeuterlohn ein häufig genutztes Wort, so wäre dieses (genauso wie Lohndumping) im Artikel Niedriglohn beschrieben (und der Artikel ein redirect auf Niedriglohn).
Jetzt zum Inhaltlichen: Wucher kann theoretisch beides sein: Der Arbeitnehmer der (z.B. weil er als einziger das Passwort für eine unternehmenskritische EDV-Anwendung kennt) die Zwangslage des Unternehmen ausnutzt und einen deutlich überhöhten Lohn fordert handelt genauso wucherisch, wie ein Arbeitgeber, der eine Zwangslage des Arbeitnehmers ausnutzt, um ihm Löhne zu zahlen, die deutlich unter dem üblichen liegen.
Als "Lohnwucher" wird aber im Sprachgebrauch eigentlich immer nur der zweite Fall bezeichnet.
Ich stimme natürlich zu, dass Zinswucher, Mietwucher, XXwucher im Sprachgebrauch meist als eine Forderung eines überhöhten Zinses, einer Miete, eines XX verwendet werden. Jedoch stimmst Du mir sicher zu, dass dies im Sprachgebrauch bei Lohnwucher genau andersherum ist. Hier wird eben ein zu niedriger Lohn gefordert und gezahlt.
Genau davon handelt der Artikel auch. Es steht nirgendswo im Artikel, dass der Lohn bei Lohnwucher zu hoch sei. Wenn die sprachliche Unterscheidung hier das Thema ist, kann man natürlich gerne einen Absatz "Trivia" anhängen und auf diese sprachliche Nuance verweisen. Allerdings weisen wir in Hundekuchen auch nicht darauf hin, dass Apfelkuchen aus Äpfeln, Mohnkuchen aus Mohn und Hundekuchen definitiv nicht aus Hund gemacht sind.
In der Diskussion weiter oben hatte ich ausgeführt Der Täter (= der Arbeitgeber) lässt sich aufgrund des wucherischen Arbeitsvertrags "sonstige Leistungen", nämlich die Arbeitsleistung gewähren. Diese stehen in einem auffälligen Mißverhältnis zur (Gegen-)leistung (dem Lohn) stehen. Vielleicht sollte eine vergleichbare Formulierung noch in den Artikel, um Missverständnisse zu vermeiden.Karsten11 16:34, 29. Dez. 2007 (CET)
Auch der Hinweis, dass der Gesetzestext und der BGH selbst den Begriff des Lohnwuchers nicht verwenden, finde ich interessant. Aus diesem Grund beginnt der Artikel ja auch nicht (wie üblich) mit einer Definition "Lohnwucher ist...". Auch wenn der Gesetzestext dieses Wort nicht verwendet, ist es doch ein in der juristischen Diskussion verwendeter Begriff. Wenn dies so nicht deutlich wird, kann gerne auch eine Ergänzung erfolgen.Karsten11 16:34, 29. Dez. 2007 (CET)
Ich habe mich außerordentlich über Ihre Antwort gefreut. Ich glaube, wir haben jetzt die Ebene erreicht, auf der konstruktive Arbeit mit gegenseitigem Respekt geleistet werden kann. Ich möchte auch zugeben, dass mein Vorschlag, das Thema auf einen Artikel Ausbeuterlohn zu verlagern nicht sinnvoll ist, da Wikipedia in erster Linie existierende Begriffe (Wörter) beschreiben soll und nicht (mehr oder weniger) neue Begriffe schaffen soll.
Ich finde gut, dass Sie anerkennen, dass Lohnwucher in beiden Formen vorkommen kann: Arbeitgeber = Täter oder Opfer. Dies sollte im Text des Artikels beschrieben werden. Auch das zitierte BGH-Urteil spricht beide Richtungen an. Damit würde ich die Forderung zu hoher Löhne nicht als Trivia bezeichnen. Ich bin immer noch der Meinung, dass die Interpretation des BGH, der den Erhalt einer Arbeitsleistung als Vermögensvorteil ansieht, nicht unbedingt offensichtlich ist. Es fällt bestimmt leichter, den Erhalt eines Lohnes als Vermögensvorteil zu sehen. Wie dem auch sei, BGH-Urteile sind Tatsachen.
Es ist richtig, dass Lohnwucher meist im Sinne der Zahlung eines ausbeuterisch niedrigen Lohnes verwendet wird. Auch dies sollte so im Artikel erwähnt werden (aber nicht als einzige Interpretation!).
Der Artikel beginnt in seiner heutigen Fassung allerdings mit einer Definition „Lohnwucher ist ...“. Überdies suggeriert das Präfix „StGB:“, bzw. „BGB:“, dass diese Gesetzbücher den Begriff Lohnwucher definieren, was ja nicht der Fall ist.
Jedoch wird der Begriff Lohnwucher anscheinend in der juristischen Literatur (außerhalb der Gesetzestexte) verwendet, wobei ich dies nicht wirklich beurteilen kann.
So, mit diesen Grundlagen, können wir uns jetzt an den Entwurf eines neuen Textes für den Artikel machen. Ich werde den Text hier erst einmal zur Diskussion stellen und nicht sofort in den Artikel einstellen. Ich würde zunächst eine Definition des Begriffes von den rechtlichen Grundlagen trennen:
„Lohnwucher begeht, wer in einem Arbeitsverhältnis die Zwangslage eines anderen so ausnutzt, dass ein starkes Missverhältnis zwischen der Arbeitsleistung und der zugehörigen Vergütung besteht. In der Regel ist es der Arbeitgeber, der in einer wirtschaftlich stärkeren Position ist und dem Arbeitnehmer einen sehr geringen Lohn zahlt. Der umgekehrte Fall, in dem ein Arbeitnehmer einen unbillig hohen Lohn verlangt, ist nicht ausgeschlossen, hat in der Praxis aber kaum Bedeutung.
Der Begriff Lohnwucher wird hauptsächlich im juristischen Sinne genutzt. In der politischen Diskussion werden heute eher die Begriffe Lohndumping und Niedriglohn verwendet.“
Darauf sollte dann die Erklärung der juristischen Sachverhalte in den Abschnitten Rechtslage und Rechtsprechung folgen. Ich würde also vorschlagen, den Text vor dem Inhaltsverzeichnis durch die obigen zwei neuen Abschnitte zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen, --Bikebot 21:27, 27. Jan. 2008 (CET)
Klingt gut.Karsten11 11:12, 28. Jan. 2008 (CET)

Resonanz auf das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 30. August 2000

Die Aussage, dass das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 30. August 2000 in der deutschen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung auf keine Resonanz gestoßen ist, wurde mit dem Hinweis "sachlich und fachlich unzutreffend" gelöscht. Es wäre nett, wenn die Autorin, die den Satz mit dieser Begründung gelöscht hat, Belege dafür anführte, dass die Entscheidung doch auf Resonaz gestoßen ist. Bei meinen Recherchen habe ich nämlich nichts gefunden. --Gunilla 19:58, 16. Mai 2010 (CEST)

Toter Link

Hallo,

der Link unter 6. funktioniert nach einem Relaunch nicht mehr. Der Artikel ist nun unter http://boeckler.de/wsi_24918_24923.htm zu finden. Da ich die Seite nicht bearbeiten kann, bitte ich um Korrektur.

Danke! --Spürfuchs (Diskussion) 15:31, 28. Aug. 2012 (CEST)

sittenwidrige Gehaltsabsprachen bei Rechtsanwälten

kann vielleicht hier (?) kurz abgehandelt werden, sh. [2] mwN. --77.4.65.139 10:48, 25. Mai 2013 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 12:36, 1. Dez. 2015 (CET)