Diskussion:Luftraum

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Luftraum F

gibt es seit dem 5.12.2014 nicht mehr. Wurde ersetzt durch Radio Mandatory Zone (RMZ) Gebiete.

Gruß, emax (nicht signierter Beitrag von 77.13.225.150 (Diskussion) 00:55, 12. Dez. 2014 (CET))

Nönöö, bis zum 10. gab es ihn schon noch. Am 11. war die Umstellung. Gestern sozusagen. Und nur die bis GND reichenden F(HX) wurden durch RMZ ersetzt, die oberen durch Luftraum E. Wenn schon klugscheißen, dann bitte richtig :-) --Kreuzschnabel 08:59, 12. Dez. 2014 (CET)
Achschauan, ein Platzhirsch.
Les doch mal die AIC VFR zu diesem Thema, Herr Oberduchblicker, oder das hier:
Mit der in Deutschland ab dem 05 DEC 2014 geltenden Verordnung (EU) 923/2012 (SERA: Standardised European Rules of the Air) ist eine weitere Anwendung von Luftraum F mit den nationalen Abweichungen von ICAO-Regelungen zukünftig nicht mehr möglich. Quelle: DFS
Selbst wenn Einzelbetimmungen ein paar Tage später effektiv werden sollten, ist SERA, welches diese Änderung definiert, ab dem 5.12.2014 Verbindlich. Und mit diesem als aktuellem Webinhalt auf der DFS-Seite nachzulesenden Text ist dem Hinweisgeber ganz sicher nicht der Vorwurf des Klugscheissens zu machen.
Ganz abgesehen davon: Wenn hier jemand versucht durch einen Hinweis den Artikel inhaltlich zu verbessern, ist die Anmache 'Klugscheißer' nichts weiter als unverschämt, insbesondere dann, wenn der Beitrag nicht im Geringsten angriffig ist.
Soviel mal zum Thema Klugscheißen und Platzhirsche.
Grüße, Guiseppe (nicht signierter Beitrag von 217.71.67.14 (Diskussion) 11:35, 18. Dez. 2014 (CET))
Holla, hier schießt aber jemand scharf!! Was Kreuzschnabel geschrieben hat ist vollkommen richtig. SERA gilt ab dem 5.12.2014! Das ist korrekt. Allerdings haben die Staaten ein Jahr Zeit, SERA umzusetzen. Und das BMVI hat entschieden, Luftraum F ab dem AIRAC Termin 11 DEC umzusetzen in die RMZ. Unter anderem kannst du Änderungen des Luftraumes nur eben an diesen AIRAC Terminen einführen und nicht eben mal, wann die EASA das gerne hätte. Nach deiner theorie hätten wir ab dem 5.12 bis zum 11.12 ja eine Grauzone gehabt. Da hat Kreuzschnabel also schon vorkommen korrekt kluggeschissen!!--Frankygth (Diskussion) 18:58, 18. Dez. 2014 (CET)
Na, ein Glück, daß du mir durch dein leuchtendes Beispiel zeigst, wie herzgewinnende Freundlichkeit aussieht. Ich werde versuchen, von deinem so absolut ganz und gar nicht unverschämten Stil zu lernen. Du hast recht, SERA gilt ab 5.12., was mir bekannt ist und auch niemand bestritten hat. Aber die Abschaffung von Luftraum F in Deutschland – und nur darum ging es – fand am 11.12. statt. Das ist keine Einzelbestimmung, sondern die Umsetzung von SERA, also genau der Kern der Sache. (Was hätte es denn deiner Meinung nach in den 6 Tagen dazwischen gegeben? Natürlich gab es da Luftraum F noch unverändert wie vorher.) Und daß Luftraum F durch RMZ ersetzt wurde, stimmt auch nicht, deshalb habe ich das kritisiert. (Strenggenommen stimmt nicht mal die Formulierung, der untere, bis GND reichende Teil der Lufträume F sei durch RMZ ersetzt, da die RMZ in den meisten Fällen eine andere Ausdehnung haben als der Luftraum F vorher.) Im übrigen stand das schon wochenlang im Artikel (und zwar mit richtigem Datum und richtiger neuer Luftraumstruktur), es ging also keineswegs um eine inhaltliche Verbesserung. Aber in allen anderen sachlichen Punkten deines Postings hast du recht :-) Sag mal, grundsätzlich hast du aber schon dem Grinserchen hinter meinem Beitrag entnommen, daß der Ausdruck „klugscheißen“ keinesfalls als Beschimpfung gemeint war, oder? --Kreuzschnabel 19:42, 18. Dez. 2014 (CET)

unteren Luftraum vs. oberen Luftraum

Hi allerseits,
kennt jemand den Unterschied in Höhenmetern? Oder wie wird da unterschieden? merci&greetz vanGore 18:56, 22. Jun 2005 (CEST)


in höhen oberhalb 5000 ft meereshöhe (bzw. 2000 ft über höherem grund) stellt man alle höhenmesser einheitlich auf den sog. standard-luftdruck von 1013,2 HPa ein. höhenunterschiede werden dann nicht mehr in fuß ausgedrückt, sondern in "FL", das bedeutet flight level oder flugfläche. es gilt: 10000 ft entspricht FL 100. die bezugshöhe ist dann nicht mehr der meeresspiegel, sondern die (abstrakte) druckfläche 1013,2 HPa. h.h.--92.228.220.111 18:14, 21. Dez. 2007 (CET)

Der obere Luftraum beginnt bei FL 245. --08-15 21:33, 21. Dez. 2007 (CET)
sehr richtig; leider geht der artikel gegenwärtig garnicht darauf ein. der artikel ist überhaupt in einem traurigen zustand; wahrscheinlich auch redundant zum artikel Luftraumstruktur. aber ehe ich mich darüber hermache, würde ich gern eine zweite meinung hören. h.h. --78.48.209.194 20:28, 22. Dez. 2007 (CET)
Mach ruhig, das wäre sinnvoll. --08-15 20:44, 22. Dez. 2007 (CET)
ich habe gewisse Sachen hier wieder gelöscht, weil sie einfach falsch sind (unkown traffic z.B.)
soso. dann lies doch vielleicht mal

http://www.eurocontrol.int/eatm/gallery/content/public/library/airspace.pdf

unter ziffer 6.4.1 und dann die Nr.5. noch fragen?

ich habe mir nur diesen Link angeschaut und den zweiten nicht mehr! Dieses Dokument stammt vom Januar 2001 und wurde inzwischen als Strategievorschlag der ICAO nicht umgesetzt. Es war unter anderem ein Vorstoß von EUROCONTROL, der aber in der Ablage "P" gelandet ist! Woher ich das weiß? Ich habe direkt damit zu tun. Gruß und Frohes Weihnachtsfest Frankygth 12:01, 24. Dez. 2007 (CET)


...oder hier:

http://www.eurocontrol.int/airspace/gallery/content/public/documents/airspace_strategy/Airspace_Strategy_Brochure.pdf

...passenderweise unter "simplification"! (Seite 27(9 von 19)) --78.51.8.200 17:43, 23. Dez. 2007 (CET)

das gleiche hier, Dokument von 2000! Hast du dir vielleicht mal angesehen wo wir gemäß diesem Dokument 2006 schon sein sollten? Wahrscheinlich nicht. Ansonsten hättest du den Link hier nicht reinkopiert! Ich wiederhole es noch einmal. Das Procedure NKU ist von der ICAO ad acta gelegt. Frankygth 12:04, 24. Dez. 2007 (CET)


zweitens sollten man sich einfach mal anmelden bevor man in einem Artikel hier groß rumändert! Deswegen habe ich alle Änderungen rückgängig gemacht! Gruß Frankygth 15:25, 23. Dez. 2007 (CET)

Man muss sich nicht anmelden, um in der Wikipedia mitzuarbeiten. Dass jemand unangemeldet Artikel ändert, ist kein Revertiergrund. Bitte informiere dich besser, bevor du so etwas tust. --08-15 12:09, 24. Dez. 2007 (CET)

ich denke, das ist aber die idee von wikipedia. könnte es sein, daß die mitarbeit von fachkundigen leuten hier nicht gern gesehen wird? armes wiki... h.h. --78.51.8.200 15:35, 23. Dez. 2007 (CET)

Fachkundiges Personal ist immer gern gesehen, aber was spricht denn dann dagegen, sich seriös hier anzumelden und mitzuarbeiten. Es wird leider schon genug Schindluder hier getrieben! Gruß Frankygth 15:38, 23. Dez. 2007 (CET)

wenn schon, dann lösche ruhig alle meine beiträge zu diesem arikel! mit schindluder will ich nichts zu tun haben...--78.51.8.200 17:06, 23. Dez. 2007 (CET)

habe meine veränderungen vollständig entfernt und die version vom 31.10 2007 rekonstruiert. h.h. --78.52.126.86 06:03, 24. Dez. 2007 (CET)

Der Artikel ist immernoch in einem erbärmlichen Zustand. Ich finde, es sollte auch auf diverse Rechte an gewissen Lufträumen eingegangen werden. Auch Klassifizierungen (Luftraum C3, D4 oder weiss der Henker^^) der verschiedenen Verkehrs- und Militärluftwege werden in keinster Weise erwähnt. Leider habe ich davon keine Ahnung, ich wollte mir hier gerade ein wenig Wissen über Lufträume verschaffen, aber das klappt ja nun nicht^^. Ich hab nur gehört, dass es in Deutschland und auch international gewisse Flugzonen bzw. -höhen gibt, die in verschiedenen Kategorien eingeteilt werden. Ich würde z.B. gerne mal ne Karte von sowas sehen (jaja, ich kann mir die auch selber suchen, aber ich würde sie gerne in der wiki sehen^^) --90.128.5.228 06:42, 3. Jan. 2009 (CET)

Typen von Lufträumen

Neben der ICAO-Klassifikation der Lufträume A bis G gibt (oder gab) es nach einer naderen Klassifikation weltweil 12 Typen von Lufträumen:

  • CTRZ
  • ARTCC
  • ACC - Area Control Center (Bezirkskontrollstelle)
  • TCA - Terminal Control Area (Nahverkehrsbereich - USA)
  • CTA
  • CVFR - Controlled Visual Flight Rules (Kontrollierter Sichtflug)
  • ADA - Advisory Airspace
  • SCTR
  • FIR - Flight Information Region, Fluginformationsgebiet
  • OCA - Oceanic Control Area
  • UIR - Oberen Fluginformationsgebieten - Uuper Flight Information Region
  • Korean Buffer Zone

Wer kann was substantielles dazu schreiben?

Und dann kommt mir auch noch die ADIZ - Air Defense Identification Zone - in den Kopf. Ebenso die Zonen

  • D - danger
  • R - restricted
  • P - prohibited

Außerdem gibt es naturgemäß Überschneidungen zu Luftraumstruktur.

Das Thema ist riesengroß. Der Artikel ist viel zu klein. Und ohne Diagramm geht schon mal gar nichts. Ich weiß, ich sollte es selber machen. Aber bitte nicht heute, ich habe keine Zeit. --79.237.150.80 09:55, 22. Feb. 2009 (CET)

Ich würde gerne das folgende ans Ende des Artikels stellen (auch wenn es ein langes Zitat ist): (nicht signierter Beitrag von Neun-x (Diskussion | Beiträge) 10:14, 21. Apr. 2010 (CEST))

Kritik an der Luftraumüberwachung

Die Sperrung großer Teile des europäischen Luftraums nach einem Vulkanausbruch eines isländischen Vulkans (siehe Ausbruch des Eyjafjallajökull 2010) durch verschiedene nationale und europäische Institutionen machte vielen bewusst, dass der Himmel über Europa ein Flickenteppich ist. Die Süddeutsche Zeitung kritisierte dies am 21. April 2010 in einem Komentar so:

"Die Aschewolke und das Flugchaos sind ein Lehrstück: Luftraum wie Politik in Europa sind zerklüftet, national und wenig reformfähig. Es könnte so vieles einfacher sein, wenn die Nationen überkommene Vorstellungen von Souveränität fallen ließen. (...) Als wär's ein Stück aus dem Kabarett, so haben sich die Länder Europas darauf geeinigt, lediglich den oberen Luftraum gemeinsam, also mit einer Flugsicherungs-Zentrale, zu verwalten. Die kümmert sich nur um alle Flugzeuge, die den Kontinent in großer Höhe überfliegen wollen. Wer aber hinab oder hinauf will, wer also den europäischen Boden unter den Füßen spüren möchte, der begibt sich in den Dschungel der Nationen. Wo sich die gewaltigen USA drei Kontrollzentren leisten, bringen es die Nationen Europas auf rund 30. Sie alle verlangen Gebühren, bestimmen Umweltrichtlinien, leiten um oder weisen ab, kurzum: zerschneiden Europas Luftraum in nationale Raubrittertümer, die so gar nicht zu diesem globalisierten Wirtschaftsfaktor Flugverkehr passen wollen. Jeder Versuch einer Reform - und davon gab und gibt es wahrlich genug - scheiterte bisher an nationalen Interessen. Luftraum ist Hoheitsraum, und gäben die Nationen die Kontrolle darüber ab, dann verzichteten sie auf Souveränitäts-Rechte. Wäre das schlimm? Wahrlich nicht, denn dann bliebe den Fluggästen das Chaos erspart, das sich jetzt mit der völlig willkürlich anmutenden Öffnung und Schließung von Flughäfen und Lufträumen in ganz Europa abspielt. Als wäre der Flugverkehr kein globales Geschäft, verfährt Nation um Nation nach wenig nachvollziehbaren Regeln und Empfehlungen der nationalen Wetterdienste. Selten mutete Europa so kleinteilig an. (...) Der Ascheflug gibt also ein wichtiges politisches Lehrstück ab: Es könnte so vieles einfacher sein in Europa, wenn die Nationen überkommene Vorstellungen von Souveränität fallen ließen. Der speiende Schlund auf Island fällt unter die Kategorie höhere Gewalt. Alles andere aber könnte eine Frage des politischen Willens sein."

Süddeutsche Zeitung: Zu viele Raubritter am Himmel Europas. In: SZ vom 21.April 2010 [1] --Neun-x 10:14, 21. Apr. 2010 (CEST)

Auch wenn die allgemeine Presse das immer wieder behauptet: In Deutschland wurde überhaupt kein Luftraum gesperrt, es wurden lediglich keine IFR-Freigaben erteilt [2]. Damit hat sich die Süddeutsche in meinen Augen schon selbst disqualifiziert. Wenn sie nicht mal so einfache Fakten korrekt recherchieren können, wie wollen sie dann über so etwas kompliziertes wie die Luftraumstruktur urteilen? Wenn schon Kritik sein soll (wogegen ich prinzipiell nichts einzuwenden habe), dann doch bitte von der Fachpresse. --El Grafo (COM) 11:11, 21. Apr. 2010 (CEST)
Ich habe in den letzten Tagen einige Artikel gelesen die mich zum Schmunzeln brachten! Aber was die Süddeutsche hier schreibt ist einfach nur unter aller Sau! Damit rutscht die Zeitung auf das Niveau der BLÖD-Zeitung! Vielleicht toppt sie das ganze noch! Gruß--Frankygth 11:23, 21. Apr. 2010 (CEST)

Segelflugsektoren

Hallo!

Was ist eigentlich mit den Segelflugsektoren [3][4]? Sollte man die hier mit einbauen? Oder lieber in einen eigenen Artikel packen, da deutscher Spezialfall? Grüße, --El Grafo (COM) 15:03, 18. Mai 2010 (CEST)

Doch, erst mal hier rein, als eigenen Abschnitt, aber unbedingt mit Quellenangabe. Wenn es dann zu groß wird, kann immer noch ein eigener Artikel draus gemacht werden. --Bin im Garten 19:35, 14. Mai 2011 (CEST)

Höchstgeschwindigkeit

Im Artikel steht lediglich "E unter FL 100" max 250 kt. Gelten denn diese 250 kt nicht auch in G und D? --Bin im Garten 19:35, 14. Mai 2011 (CEST)

Privater Luftraum

Im Artikel steht: "Der Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zum Verfügungsbereich des Eigentümers. Theoretisch reicht ein privates Grundstück unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt."

Bereits die Aussage "und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt" gilt nicht in allen Ländern.

Was den Luftraum angeht, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Aussage gar nicht stimmt. Ein Grundstückseigentümer hat in Deutschland im Luftraum über seinem eigenen Grundstück die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder, der nichts mit dem Grundstück zu tun hat! Daher kann man nicht von einem Verfügungsbereich sprechen. --Mr1278 05:41, 1. Jul. 2011 (CEST)

Der Text wurde im Oktober 2008 durch Jordi eingefügt. Den Abschnitt würde ich löschen, denn es gibt dazu keine Belege und bei Google kommen nur unzählige Kopien des WP-Artikels zum Vorschein. Auch die im Text genannte Einschränkung durch das LuftVG kann ich im Gesetz nicht finden. Demgegenüber heißt es in der LuftVO (§10 Luftraumordnung), dass die Lufträume (Klasse A-G) durch das BMVBS festgelegt werden. Die Bezeichnung "privater Luftraum" oder "private airspace" taucht scheinbar nirgends auf. --DolphinBGG 14:27, 1. Jul. 2011 (CEST)
+1. Lieber gar keine Aussage dazu machen, als eine unbelegte, potentiell falsche. Aber lasst uns erstmal abwarten, ob Jordi da noch was zu zu sagen hat – auf ein paar Tage mehr oder weniger kommt's ja nicht an (der entsprechende Baustein ist ja gesetzt). Grüße, --El Grafo (COM) 15:20, 1. Jul. 2011 (CEST)

Alles klar, danke fürs Nachhaken.
Die Herrschaft des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auch auf den darüber liegenden Luftraum und das darunter liegende Erdinnere, und zwar in unbestimmter Höhe und ohne Begrenzung. Der Eigentümer kann allerdings in diesem Luftraum keine Einwirkungen untersagen, die in einer solchen Höhe stattfinden, dass er an der Untersagung kein vernünftig nachvollziehbares Interesse hat (alles nach deutschem Recht, § 905 BGB).
Umstritten ist oder war einige Zeit, ob dieser Raum tatsächlich mit zum Eigentum gehört oder ob dem Eigentümer des Grundstücks nur ein Herrschaftsrecht über den Luftraum zusteht (so etwa nach der Kommentierung von PWW/Lemke 2006) - praktische Folgen hat diese Unterscheidung aber kaum. Der Luftraum wird definiert als die senkrechte Luftsäule, die sich über dem Grundstück innerhalb seiner Grenzen befindet (wiederum nach PWW/Lemke).
Hintergrund für diese Streitfrage ist wohl auch die unklare Haltung des römischen Rechts, das die Grenzen des fundus nach oben und unten nicht eindeutig bestimmt. Eine Einleitung schreibt dazu: "Der Himmel über dem Grund wurde vom Eigentum grundsätzlich nicht miterfaßt; er sollte frei bleiben" Diese Sichtweise prägt vermutlich auch heutige, vom römischen Recht beeinflusste ausländische Rechtsordnungen. Genaueres kann ich dazu momentan aber nicht sagen.

"§ 905 BGB regelt als generelle, vielfach durch Spezialgesetze durchbrochene Norm die Konfliktfälle, welche dadurch entstehen, dass dritte Personen, meist Unternehmen, den Raum über bzw. unter einem ihnen nicht gehörenden Grundstück nutzen (wollen)" (schreibt Dietrich Stein hier, wo es allerdings nicht um den Luftraum, sondern um unterirdische Leitungen geht). Eine dieser spezialgesetzlichen Einschränkungen der Verfügungsgewalt des privaten Eigentümers findet sich in § 1 LuftVG: "Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei ..." Demzufolge besteht eine "entschädigungslose Duldungspflicht" des Eigentümers gegenüber zugelassenen Luftfahrzeugen (vgl. Wilhelm, Literaturhinweis s.u.); und von daher ist auch verständlich, dass "privater Luftraum" oder "private airspace" in den Luftverkehrsvorschriften keine Rolle spielt.

Insofern ist die Verfügungsberechtigung des Eigentümers natürlich in der Tat im Grunde nur theoretischer Natur. Grundsätzlich (vulgo: theoretisch) gehört der Luftraum über einem Grundstück aber selbstverständlich zum Verfügungsbereich des Eigentümers.

Eine kurze Zusammenfassung findet sich auch unter folgendem Link auf Seite 166 in einem Buch von Marco Wilhelm.

Einen Literaturhinweis oder zumindest den Verweis auf § 905 BGB kann ich gern in den Artikel einfügen, sofern mir keiner zuvorkommt.-- Jordi 16:52, 3. Jul. 2011 (CEST)

Nachtrag für Österreich: Dort gilt dasselbe.
"Gemäß § 297 ABGB untersteht der Luftraum über einem Grundstück der Herrschaft des Eigentümers, der Eingriffe in ihn verbieten kann (Klang im Kommentar[2] II 28)." (Quelle)
Für die Schweiz suche ich es noch raus.--Jordi 17:41, 3. Jul. 2011 (CEST)
Nachtrag für die Schweiz: Rechtsdogmatisch etwas anders aufgebaut, in den Folgen aber ganz analog der dt. u. östr. Regelung: Luftraum gehört dem Eigentümer, soweit er daran Interesse haben kann und seine Berechtigung nicht durch andere Gesetze eingeschränkt wird.
"Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht." (Art. 667 ZGB) --Jordi 17:48, 3. Jul. 2011 (CEST)
Super, danke für diese ausführliche Erklärung! Wäre es vielleicht noch sinnvoll, im ersten Satz des Abschnitts ein „… in Deutschland, Österreich und der Schweiz …“ einzufügen? In anderen Staaten kann das ja schon wieder ganz anders aussehen … Grüße, --El Grafo (COM) 18:57, 4. Jul. 2011 (CEST)
Auch von mir ein Dankeschön für die Erklärung. --DolphinBGG 21:23, 4. Jul. 2011 (CEST)

Abkürzungen aus Grafik nicht erklärt

Für die folgenden Abkürzungen aus der Grafik finde ich in dem Text keine Erklärungen:

  • "ED-R"
  • "HX" (in "F(HX)")
  • "TMZ"

Wäre schön, wenn das jemand ergänzen könnte. --nenntmichruhigip (Diskussion) 02:54, 23. Jun. 2013 (CEST)

Moin....
  • "ED-R" - Restriction area - Flugbeschränkungsgebiet
  • "HX" - nicht ständig wirksamer Luftraum, keine festgelegten Betriebszeiten
  • "TMZ" - Transponder mandatory zone

Gruß --Frankygth (Diskussion) 07:47, 24. Jun. 2013 (CEST)

(4J+)
Jetzt müsste es halt noch jemand im Artikel unterbringen. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 07:32, 31. Jul. 2017 (CEST)
noch schöner wäre, eine aktuelle Grafik einzufügen :-) --Holmhansen 14:06, 2. Aug. 2017 (CEST)

Flughöhen und Lufträume in den USA

Hallo zusammen,

eine kurze Anmerkung zum Class Bravo in den USA. Der zweite Punkt lautet "nicht für Sportpiloten und Flugschüler (nur mit Sondergenehmigung), d. h. mindestens PPL erforderlich" . Als ehemaliger Flugschüler in Florida kann ich diese Aussage nicht unterschreiben. Auch unter Sichtflugregeln auf Soloflügen war es möglich, eine Freigabe für den Bravo um zum Beispiel Orlando Intl. (KMCO) anzufragen. Meistens hat man die auch bekommen, ob Flugschüler, Sportpilot oder sonst was hat die Lotsen dort nicht interessiert.

Viele Grüße (nicht signierter Beitrag von 87.188.51.36 (Diskussion) 01:31, 14. Okt. 2013 (CEST))

Luftraum in der Architektur

Es fehlt die Definition von "Luftraum" in der Architektur. Wenn eine Wohnung nur teilweise in Geschosse gegliedert ist und der Rest doppelte Höhe hat. Wer sich das nicht vorstellen kann, gebe bei google "Luftraum Wohnung" ein, und suche nach Bildern. --92.201.123.224 12:08, 27. Sep. 2014 (CEST)

Meinst Du sowas wie eine Maisonette?--Unimog404 (Diskussion) 09:10, 28. Sep. 2014 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 01:42, 30. Nov. 2015 (CET)

D-CTR

Gibt es einen Grund, dass die Wolkenuntergrenze (5000 ft über Grund) in D-CTR nicht genannt ist?? Vielleicht wäre es auch ganz nützlich die Wetterminima für Special-VFR zu nennen (Bodensicht mind. 1,5km, Flugsicht mind. 1,5 km, frei von Wolken, Hauptwolkenuntergrenze mind. 600 ft.) --146.52.5.251 05:11, 12. Jun. 2016 (CEST)

Ich finde, das geht zu weit. WP ist ja kein Theoriekompendium für die Pilotenausbildung, wir müssen irnkwo eine Grenze ziehen (ich hätte sie schon vor dem jetzigen Status gezogen). Als nächstes sollen dann die Verfahren zum Freigaberequest noch mit rein, dann fragt jemand, wieso die Regeln bei Funkausfall nicht drin sind, oder die veröffentlichten Flugwege von den Meldepunkten – und am Ende ist der Artikel für Fußgänger vollkommen unverständlich. Es geht in diesem Artikel einklich nur darum, zu vermitteln, wozu Luftraumklassen da sind, die vollständigen Regeln sind dann unter Weblinks bei der DFS verlinkt und so nachschlagbar. – Die Minima für Special-VFR können übrigens individuell auch anders aussehen, die werden je nach Platz festgelegt. --Kreuzschnabel 06:43, 12. Jun. 2016 (CEST)
@Kreuzschnabel... Daumen hoch von mir! Beste Grüße von einem verregneten TWR! Frankygth (Diskussion) 09:24, 12. Jun. 2016 (CEST)
@Kreuzschnabel Auf Wikipedia gibt es bereits eine Seite zu den Sondersichtflugregeln (https://de.wikipedia.org/wiki/Sonder-Sichtflugregeln) im Sinne einer Einheitlichen Erscheinung (für Fußgänger) sehe ich keinen Grund die Hauptwolkenuntergrenze für LR Delta nicht zu erwähnen, da eben auch hierzu ein Wiki-Artikel existiert. Die S-VFR Sachen könnte man durch einen Link zumindest erwähnen. Ich sehe nicht, dass Ausführlichkeit - bei geeigneter Repräsentation - ein geeignetes Gegenargument ist. Grüße und Dank für das Interesse an der Verbesserung der Seite! --146.52.5.251 12:20, 13. Jun. 2016 (CEST)
Welche Wolkenuntergrrenze meinst du überhaupt mit 5.000 ft über GND? In der Höhe gibt es keinen LR D (CTR). Die Hauptwolkenuntergrenze bei LR D ist auf 1.500 ft bestimmt? Auf welche 5.000 ft beziehst du Dich? Gruß--Frankygth (Diskussion) 12:45, 13. Jun. 2016 (CEST)
@Frankygth Ich meine die Hauptwolkenuntergrenze. 1.500 ft über GND. Bitte entschuldige den Fehler, habe noch einmal bei der DFS nachgelesen. --146.52.5.251 11:48, 14. Jun. 2016 (CEST)

Bedingungen Luftraumklassen G(A) und G(B)

Ich bin kein Luftraumexperte, aber die Bedingungen für Luftraumklassen G(A) und G(B) können so nicht stimmen. Sie müssen einander ausschließen, d.h. man muss entweder in Luftraumklasse G(A) oder in Luftraumklasse G(B) sein. Allerdings ist z.B. bei Flughöhe 2700 AMSL und 1200 AGL sowohl die Bedingung für G(A) als auch für G(B) erfüllt.

Richtig müsste es meiner Meinung nach so lauten (man beachte das "und" in B)):

A1) Flughöhe <= 3.000 ft AMSL oder <= 1.000 ft AGL, Höchstgeschwindigkeit < 140 kt IAS:
Flugsicht 1,5 km, für Drehflügler, Luftschiffe und Ballone 800 m, Wolken nicht berühren (kein Mindestabstand erforderlich), Erdsicht erforderlich.
A2) Flughöhe <= 3.000 ft AMSL oder <= 1.000 ft AGL, Höchstgeschwindigkeit > 140 kt IAS:
Flugsicht 5 km, Wolken nicht berühren (kein Mindestabstand erforderlich), Erdsicht erforderlich.
B) Flughöhe > 3000 ft AMSL und > 1000 ft AGL:
Flugsicht 5 km, Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km.

Oder, um es mit Boolscher Logik zu erklären: Das Gegenteil von ((x <= a) OR (y <= b)) ist nicht ((x > a) OR (y > b)), sondern ((x > a) AND (y > b)) (nicht signierter Beitrag von 2003:CA:EF0C:DD00:8875:C68E:CC41:F2E8 (Diskussion) 22:17, 10. Aug. 2020 (CEST))