Diskussion:Marie Amalie von Baden

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Abbildung des revertierten Gemäldes

Die von mir revertierte Abbildung ist auf commons nicht mit einem Urheber versehen, und daher, solange dieser Sachverhalt dort nicht geklärt ist, in der deutschen Wikipedia nicht zu verwenden! --Artregor (Diskussion) 06:48, 30. Aug. 2013 (CEST)

Das erscheint mir hier kein valides Argument: Es handelt sich wohl ziemlich unstreitig um ein Gemälde, das die Dame in relativ jungem Alter zeigt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Maler länger als 70 Jahre tot und das Bild gemeinfrei ist, auch wenn es wünschenswert ist, wenn er namentlich benannt wäre. Wir haben hier im Projekt viele Bilder, deren Urheber nicht bekannt sind, etwa bei frühmittelalterlicher Buchmalerei, abgebildeten Höhlenmalereien usw. -- 217.94.223.167 07:03, 30. Aug. 2013 (CEST)
Der Einwand hat natürlich schon was für sich; nur solange auf Commons dieser Baustein dort steht, kann das Bild in der deutschen Wikipedia leider nicht verwendet werden. Sobald auf Commons die Angelegenheit geklärt ist, kann das Bild ja gerne wieder eingestellt werden, nur halt nicht vorher. --Artregor (Diskussion) 07:40, 30. Aug. 2013 (CEST)
Entschuldigung, aber das ist Quatsch. Da der Urheber ganz sicher mehr als 70 Jahre tot ist (das Bild ist meiner Schätzung nach um 1840-1850 entstanden, sagen wir 1850. Postulieren wir (wenig realistisch) einen 20jährigen Maler, der 100 geworden ist, wäre er 1930 verstorben und das Bild seit 2001 gemeinfrei), kann das Gemälde verwendet werden, auch wenn der Maler nicht bekannt ist. Der Kasten schreibt ausdrücklich "möglicherweise nicht verwendet werden" und beginnt mit "Sofern der Urheber dieses Werkes nicht mindestens 70 Jahre tot ist". Du kannst Dich gerne auf Wikipedia:Bildrechte kundig machen. -- 217.70.160.66 08:52, 30. Aug. 2013 (CEST) (217.94.223.167, auf Arbeit)
Ganz so einfach ist die Sache ja nun nicht. Zu klären ist nämlich erst einmal, wo genau das Gemälde heute hängt; denn die Rechtslage zu Bildern in Museen ist alles andere als eindeutig. Vielleicht solltest Du selbst einmal den Link WP:Bildrechte und dort den Abschnitt Gegenstände in geschlossenen Räumen lesen! --Artregor (Diskussion) 09:08, 30. Aug. 2013 (CEST)
Den kenne ich, nur: Er trifft hier nicht. Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache - und urheberrechtlich geschützt ist das Gemälde ja nicht mehr, da der Maler sicher länger als 70 Jahre tot ist. Einen in der Gemäldegalerie (unter Verstoß gegen das Hausrecht) abfotographierten Franz Marc (tot seit 1916) dürfen wir benutzen, den danebenhängenden Wassily Kandinsky (tot seit 1944) nicht, da letzterer noch urheberrechtlich geschützt ist. -- 217.70.160.66 09:18, 30. Aug. 2013 (CEST)
Ja, das ist sicher richtig, so kann man argumentieren. Es bleibt dann der Verstoss gegen das Hausrecht; und ob es da auf Dauer sinnvoll und für die Wikipedia, in der es um freie Inhalte gehen soll, dienlich ist sich hinter der Anonymität eines temporären Accounts zu verbergen und in einer rechtlichen Grauzone zu operieren, darf füglich bezweifelt werden; denn für das Ansehen und den Ruf der Wikipedia ist das alles andere als zuträglich. --Artregor (Diskussion) 09:53, 30. Aug. 2013 (CEST)
Das Bild kann genausogut aus einem Druckwerk eingescannt worden sein, wir wissen es nicht. Von daher fehlt hier die Grundlage, um die moralische Frage zu erörtern. Ich denke, für das hier diskutierte Bild sind wir uns einig, dass man es rechtlich verwenden darf. Die Frage stellt sich daher, welches der beiden Bilder lexikalisch das bessere Bild ist. Ich tendiere hier zu dem farbigen Bild. Zwar ist der Maler unbekannt, aber diese Angabe fehlt auch bei dem Schwarz-Weiß-Bild. Dieses ist aber im Original sicher nicht schwarz-weiß. Ansonsten stammt das von Dir wieder reinrevertierte SW-Bild aus demselben Internetforum wie das Farbige, so dass sich die moralische Frage auch bei diesem stellen würde. -- 217.70.160.66 10:29, 30. Aug. 2013 (CEST)

Hallo, ich habe die Frage mal an die Fotowerkstatt weiter gegeben. Das Bild mit einer größeren Ansicht gibt es hier Website, Bild ist weiter unten unter Princess Marie Amelie of Baden zu finden, vielleicht kann ein Spezialist mit entsprechendem Bildbearbeitungsprogramm die Signatur rechts an der Säule erkennen und wir hätten schon mal den Maler und könnten es dann zuordnen. Grüße--Doña Cebollita (Diskussion) 11:04, 30. Aug. 2013 (CEST)

Vielen Dank, das könnte uns auf dem Weg zu einer konstruktiven Lösung in der Tat ein entscheidendes Stück voranbringen. --Artregor (Diskussion) 11:18, 30. Aug. 2013 (CEST)
Der Lizenzbaustein war schlicht falsch. Ich habe ihn entsprechend geändert.
Die Signatur ist: Em Peter n Stieler. Der Maler war demnach der Österreicher Emanuel Thomas Peter (1799-1873). Er hat es nach einem Portrait von Joseph Karl Stieler gemalt. Weitere Angaben finden sich hier.
Ich habe zudem eine größere Version hochgeladen. Gegen eine Nutzung des Bildes im Artikel sehe ich keine berechtigten Gründe.--Hic et nunc disk WP:RM 12:57, 30. Aug. 2013 (CEST)

Sehr gut, dann ist die Angelegenheit ja erledigt. --Artregor (Diskussion) 13:20, 30. Aug. 2013 (CEST)

Das ging ja wirklich schnell in der Fotowerkstatt, nachdem wir nun den Namen des Malers kennen habe ich noch einen kleinen Textbeitrag zu Emanuel Thomas Peter erstellt. Gruß --Doña Cebollita (Diskussion) 15:05, 30. Aug. 2013 (CEST)

Na, das war ja mal eine Diskussion, an deren Ende nun wirklich eine Verbesserung der Wikipedia steht. Ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten. --Artregor (Diskussion) 22:55, 30. Aug. 2013 (CEST)