Diskussion:Maschinenkarabiner
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Regelung in der Schweiz
Text im Artikel: In der Schweiz fallen Maschinenkarabiner gemäß dem Waffengesetz, Artikel 5 unter den Begriff Seriefeuerwaffen, deren Erwerb und Besitz verboten ist. Dies gilt auch für solche, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut worden sind. Zudem verbietet das Gesetz das Schießen mit Seriefeuerwaffen. Die kantonalen Behörden können in begründeten Einzelfällen, z. B. für Sammler, Ausnahmebewilligungen erteilen. Diese Bewilligungen enthalten Vorschriften, welche durch die Behörde regelmäßig überprüft werden. So sind u. a. Verschluss und Waffe „getrennt und vor dem Zugriff Dritter geschützt“ aufzubewahren.
1. Der Besitz von Seriefeuerwaffen ist nicht verboten, alle Militär-Angehörigen besitzen (*) eine solche.
2. Dies gilt auch für solche, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut worden sind. Falsch mein StG57, das als Automat in meinem Besitz war ist mir nach der Entlassung aus dem Dienst als Halbautomat zu Eigentum übergeben worden.
3. Zudem verbietet das Gesetz das Schießen mit Seriefeuerwaffen. Falsch. Verboten ist das Seriefeuerschiessen.
(*) Rechtlich besteht (zumindest in der Schweiz) ein Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Besitzen kann ich etwas, das nicht mein Eigentum ist. Beispiel: Den Stuhl in der Beiz. -- Hmaag (Diskussion) 13:35, 20. Mär. 2017 (CET)
Maschinenkarabiner, braucht es diesen Artikel eigentlich
Ich schlage vor, unter diesem Lemma (ergänzt) den MKb 42 W (Walther) und H (Haenel) zu behandeln und auf seine Nachfolger in der deutschen Armee im 2ten WK sowie auf Sturmgewehr zu verweisen. -- Hmaag (Diskussion) 17:34, 5. Apr. 2017 (CEST)
Ja bitte. Die einzigen, die darauf Wert legen, sind laut Diskussionen alte "Militärexperten", die sich furchtbar über den inzwischen gängigen Begriff Sturmgewehr aufregen. Bitte gern einpflegen. KhlavKhalash (Diskussion) 09:44, 5. Mär. 2022 (CET)
- Niemand im richtigen Leben benutzt den Begriff, jeder nennt diese Dinger Sturmgewehr. Dieser ganze Artikel ist präskriptive Theoriefindung. --91.5.101.249 13:43, 26. Mai 2022 (CEST)
- Die hiessen halt eben so. Der Nachfolger hiess dann Sturmgewehr 44. --Hmaag (Diskussion) 11:29, 27. Mai 2022 (CEST)
- Oben gibt es den Hinweis zu einer früheren Redundanzdiskussion[1] Die Antwort = Ja = den Artikel braucht es. LG --Tom (Diskussion) 17:39, 28. Mai 2022 (CEST)