Diskussion:Multikulturelle Gesellschaft

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Praktischer Multikulturalismus

Der Artikel ist zu theorielastig. Er ignoriert, dass die radikale Parole: „Ausländer raus!“ nur mit Nazi-Methoden umsetzbar wäre. Die wichtigste praktische Frage ist, wieviel Eigenständigkeit man denen, die in Deutschland ihren Wohnsitz genommen haben und hier bleiben wollen und nach geltendem Recht auch dürfen, zugestehen will.
Hierzu ein praktisches Beispiel: Darf man als deutsche Schule dem Antrag eines muslimischen Vaters nachkommen, der wünscht, dass seine Kinder während des Ramadans vom Schwimmunterricht befreit werden sollen? Vorgebrachte Begründung: Während des Schwimmens könne das Kind unfreiwillig Wasser schlucken, und das gelte als verbotene Nahrungsaufnahme.
Der slowenische Philosoph Slavoj Žižek gibt zu bedenken, dass es in jeder Kultur eine „Schmerzgrenze“ gebe (ein „impossible à supporter“), die bewirke, dass z. B. für „westliche Liberale Praktiken wie die erzwungene Eheschließung oder das Wegsperren der Frau, die Teil des gelebten Islam sind, unmöglich zu ertragen“ seien; vgl. Unsere Trägheit ist die größte Gefahr. In: Der Spiegel. Nr. 12, 2015, S. 133 (online). Dieser „Schmerz“ ist eben nicht bloß intellektueller Natur. --CorradoX (Diskussion) 17:12, 21. Dez. 2015 (CET)

der Vorrang der Rechtsordnung vor der Scharia

- die Scharia ist auch eine Rechtsordnung ... gemeint ist doch wohl: der Vorrang der säkularen bzw. freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung vor der (theozentrischen bzw., ihrem Verständnis nach, der vom Schöpfer erlassenen) Scharia. 79.219.94.75 22:19, 4. Jan. 2020 (CET)

die Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

- hier ist m. E. - im Artikel - darauf hinzuweisen, dass eine beseitigte bzw. verweigerte Gleichberechtigung von Mann und Frau sowohl gegen (Artikel 1 und 2) die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstößt als auch gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (dort Art. 3 (2)). https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html 79.219.94.75 22:23, 4. Jan. 2020 (CET)