Diskussion:NS-Prozesse/Archiv
Ältere Diskussion zu Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen (2005-2006)
Baustein entfernt
Jetzt habe ich den "Bearbeitungskasten" entfernt. Ich denke, der Artikel mag so bleiben, bis Berufene ihn verbessern... -- Peter Steinberg 23:23, 25. Jun 2005 (CEST)
Ergänzung geplant
Die Verfasser Benutzer: Peter Steinberg und Benutzer: Holgerjan halten es aber für erwägenswert, im Vergleich die strafrechtliche Verfolgung von NS-Tätern in der DDR darzustellen. Dieses Vorhaben ist aber zurückgestellt.
Material
- Urteil von Ingo Müller: Verblüffend, dass die Ergebnisse im "ersten antifaschistischen Staat auf deutschem Boden" sich kaum von denen Westdeutschlands unterschieden. Nach den "Waldheimer" Prozessen, in denen "die DDR-Führung 3.400 von der Sowjetunion überstellte angebliche Nazi-Verbrecher in regelrechter Fliessband-Justiz verurteilt hatte, 32 von ihnen zum Tode, erklärte man das Problem für erledigt. Auch hier folgte bald eine Begnadigungswelle. Bis 1955 waren alle in Waldheim Verurteilten, außer den 24 Hingerichteten, wieder auf freiem Fuß. Legt man die Kurven mit den Verurteilten-Zahlen von Ost- und Westdeutschland übereinander, sieht man exakt die gleichen Linien. Offenbar wollte man der auch in Ostdeutschland aus ehemaligen Nazi-Mitläufern bestehenden Bevölkerung nicht zuviel zumuten und führte daher in der Folgezeit nur noch einzelne exemplarische Strafprozesse gegen Nazi-Verbrecher durch.
- Weblinks zu DDR:
- [[1]] = unausgewogen parteiergreifend
- [[2]]
- [Tagungsbericht] PDF-Datei Die juristische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der DDR und der Bundesrepublik, Tagungsbericht 2004
- [[3]] Fachgespräch 2002
- [[4]] Justizgeschichte
- [[5]] Vergleich Bestrafung (Zahlen)
- [[6]] Fachtagungsbericht Berlin 2002
- Literaturhinweis
- Annette Weinke: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Vergangenheitsbewältigung 1949 - 1969 oder eine deutsch-deutsche Beztiegungsgeschichte im Kalten Krieg. Dissertation. Paderborn 2002, ISBN 3-506-79724-7
- [[7]] Besprechung davon
- Wünschenswert wäre eine entsprechende Ergänzung Österreich. Weblinks hierzu:
- Recherche: Holgerjan 21:41, 28. Jun 2005 (CEST)
- Sollte die (sinnvolle) Ergänzung des Artikels um die Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR irgendwann noch erfolgen, so gibt folgender Artikel eine gute Zusammenfassung: Klaus Marxen: Die Bestrafung von NS-Unrecht in Ostdeutschland, in: Marxen, Klaus / Werle, Gerhard / Miyazawa, Koichi, (Hrsg.) Der Umgang mit Kriegs- und Besatzungunrecht in Japan und Deutschland (2001) ISBN-10: 3830502516, ISBN-13: 978-3830502517 --Erzer 16:06, 7. Jul. 2007 (CEST)
Prozesse
Es existieren noch zahlreiche Prozessartikel und auch ein Abschnitt zur juristischen Aufarbeitung im Artikel Holocaust selbst. Ich würde darum bitten generell themenverwandte Artikel auf ähnliche Inhalte zu prüfen und so Dopplungen zu vermeiden, besonders da mir dies im Kontext dieses Artikelfeldes und der entsprechenden Autoren gerade sehr aufällt. Ein Artikel der nicht gut verlinkt ist und bei dessen Thema nicht alle Fäden zusammenlaufen kann noch so gut sein, man findet ihn einfach nicht. Außerdem stören ähnlich gelagerte Artikel bzw. Abschnitte das Wachstum eines Themenkomplexes, da niemand weiß wo er den nun etwas ergänzen soll. --Saperaud ☺ 05:04, 25. Aug 2005 (CEST)
Entfernt: Verurteilte und hingerichtete N...
== Verurteilte und hingerichtete Nationalsozialisten ==
Hans Altfuldisch 28.5.1947, Hans Aumeier 1948, Willi Bahr 6.10.1946, Hans Becker 20.3. 1947, Hermann Behrends 4.12.1948 (Jugoslawien), Karl Peter Berg 22.11.1949 (Niederlande), Hanns Biebow 23.6.1947 (Lodz), Paul Blobel 7.6.1951,Wilhelm Bock 3.4.1947, Herbert Böttcher 18.6.1949 (Radom), Viktor Brack 2.6.1948, Adolf Eichmann 1.6.1962 (Israel), Rudolf Höß 2.4.1947 (Warschau),. Alfred Jodl 16.10.1946, Wilhelm Keitel 16.10. 1946, Joachim von Ribbentrop 16.10.1946, Alfred Rosenberg 16.10.1946, Julius Streicher 16.10.1946''
- Ich habe diesen von mir kursiv gesetzten neu von einer IP eingefügten Abschnitt aus dem Artikel entfernt. Es würde sich nach meiner Schätzung (ich könnte es genauer herausfinden) schon für die Hingerichteten um 800 Namen handeln. Einige Namen sind über die o.a. bedeutenderen Prozesse zu erschließen. Die Anzahl der Verurteilten ist erheblich höher und wird ja auch hier mit 7000 allein durch deutsche Gerichte angegeben ( s.a. Zentrale Stelle ). Eine vollständige Auflistung gemäß Überschrift würde jeden Artikel sprengen; für eine Auswahl fehlt jedes Kriterium. Holgerjan 13:03, 30. Nov 2005 (CET)
- Daß die Zahl der hingerichteten Nazis jeden Artikel sprengen würde, kann man sich kaum vorstellen. Denn laut diesem Artikel waren es ja angeblich viel zu wenige ... ;-)
--217.253.182.149 21:04, 30. Nov 2005 (CET)
- Werde die Liste in Ruhe vervollständigen und dann veröffentlichen. Wäre sicher auch ein interessantes Buch/Websiteprojekt. Oder gibt es dazu schon was brauchbares?
--217.253.182.149 21:08, 30. Nov 2005 (CET)
Die Mühe kann man sparen! Es gibt ganze Sammlungen im Internet, sogar bebildert, in denen die Schandurteile der Besatzer gegen pflichtgetreue deutsche Akademiker aufgelistet werden! Du wirst sicher rasch fündig werden, falls du die einschlägigen braunen Quellen noch nicht kennen solltest. Aber ich glaube nicht, dass diese Links hier so gut hinpassen. Die Halbwertzeit ist übrigens deutlich geringer, wenn ein anonym bleibender nicht angemeldeter Benutzer (als sog. IP) dies einfügt. Versprochen! Holgerjan 03:00, 1. Dez 2005 (CET) P.S.: Für den Fall, dass sich mir hier ein falscher Verdacht aufgedrängt hat, ein nachdenklicher Link zum Thema: * [10]
Anzahl der Verurteilten
aus: SPIEGEL Nr. 11 vom 10. März 1965, Seite 49f --- Bis Ende 1964 verurteilte NS-Täter
- USA = 1.814 (darunter 450 Todesurteile)
- GB = 1.085 (240)
- F = 2.107 (104) / Summe 794 / vollstreckte Todesurteile gesamt 486
- Polen und UdSSR erheblich höhere Zahlen --- Holgerjan 14:25, 16. Dez 2005 (CET)
- Für die Bundesrepublik enthält die Statistik des Bundesjustizministeriums vom 31. Dezember 1993 für die Zeit von 1948 bis 1993 folgende Zahlen: Bis Ende 1993 wurden gegen 105 688 Personen Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen eingeleitet. Rechtskräftig verurteilt wurden 6494 Angeklagte. Nur in 178 Fällen wurden NSVerbrecher zu Höchststrafen verurteilt – zur Todesstrafe (bis 1949 zwölf Mal) und zu lebenslänglicher Haft (166 Mal). Holgerjan
- Für die DDR wird im SPIEGEL Nr. 11 vom 10. März 1965 für die DDR die Zahl von 12.807 Verurteilten bis 1964 angegeben (Vergleichszahl BRD 6.115 bis 1964) -Holgerjan
Amnestie
- Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. 2. Aufl. München 2003, ISBN 3-423-30720 , Seite 30 ff
Frühe Bestrebungen um ein Bundes-Amnestiegesetz: Alle Strafen vor dem 15. September 1949 bis zu 12 Monaten Haft oder 10.000 Mark Geldstrafe sollten erlassen werden. Gegner dieses Vorhabens wollten die Grenze bei 6 Monaten Haft ziehen und teils auf Wirtschaftsvergehen beschränken.
Zitat Seite 32/33: „Bedenken gegen eine ,Begünstigung der schweren Kriminalität’ kamen auch von anderer Seite, aber der ,Ochsensepp’ (i.e. der Bayerische Justizminister Josef Müller/Anm. Holgerjan) sprach allein aus, was nicht er allein bemerkt haben konnte: daß nämlich eine so großzügige Amnestie die Mehrzahl jener Täter straffrei stellen würde, die wegen ,schwerwiegender nazistischer Gewalttaten, insbesondere wegen schweren Landfriedensbruchs und ähnlicher Delikte aus Anlaß der Ausschreitungen gegen Juden im Jahre 1938’ verurteilt wurden oder Strafen zu erwarten haben.” Müller, innerhalb der CSU nicht zuletzt wegen seiner Rolle im Widerstand umstritten und im Frühjahr 1949 als deren Vorsitzender abgehalftert, erschien dies „rechtlich und politisch untragbar.” Frei schildert dann in seinem Buch auf den Seite 33-38 die zahlreichen Diskussionen und Änderungsversuche im Vorfeld und der parlamentarischen Auseinandersetzung:
Zitat Seite 39: „Nicht ein einziger Redner legte offen dar, daß sich die Amnestie auf Straftaten bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge, ja in minder schweren Fällen selbst auf Totschlag erstrecken sollte - und daß es solche bisher weder amnestierten noch verjährten Delikte seit der ,Reichskristallnacht’ nicht eben selten gegeben hatte.” Das Gesetz wurde am 31. Dezember 1949 verkündet (BGBl 1949: Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 31.12.1949)
Beweggründe der Bundesregierung (zur Frage von Benutzer:ThePeter): Frei stellt auf Seite 30 dar, dass die Justizminister der Länder eine Bundesamnestie aus Anlass der Staatsgründung planten und dabei mehr als die „Notkriminalität“ im Auge hatten. Sie verabredeten, im Hinblick auf die Alliierten die „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Organisationsdelikte nicht gesondert zu erwähnen“, aber stillschweigend einzubeziehen. Norbert Frei folgert: „Der gedankliche Schritt zur Einbeziehung auch genuin nationalsozialistischer Straftaten war damit vollzogen...“ Beweggrund IMO: Integration von Belasteten, Schlusstrich-Mentalität der Bevölkerung folgend. – Adenauer schloss sich an (so Frei), weil er im Konflikt Länder-Bund einen Präzidenzfall zu seinen Gunsten schaffen wollte.
Von der Amnestie/Straffreistellung haben 700.000 Personen profitiert, welche Geldbußen bis 5.000 DM oder Haftstrafe bis 6 Monaten hatten. Weitere 35.000 Personen, die Haftstrafen von 12 Monaten hatten, wurden auf Bewährung entlassen; 250.000 Verfahren wurden eingestellt.
- Zahlen belegt bei: Annette Weinke: Die Verfolgung von NS.Tätern im geteilten Deutschland. Paderborn 2002, ISBN 3-506-79724-0 Seite 59
Neuer Literatur
müsste gesichtet und eingearbeitet werden:
- Michael Greve: Der justitielle und rechtspolitische Umgang mit den NS-Gewaltverbrechen in den sechziger Jahren. Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-631-38475-0.
- Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Göttingen 2004, ISBN 3-89244-748-9. -Holgerjan
- [11] Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatsicherheit... / DDR / Göttingen 2006 ISBN 3-525-35018-X
2007
Schutz von Kriegsverbrechern durch die BRD
Vielleicht sollte auch irgendwo erwähnt werden, dass Deutschland bis heute, trotz internationaler Haftbefehle, weigert mehrere verurteilte bzw. angeklagte Kriegsverbrecher auszuliefern. --Nightfire 14.Feb.2007 20:09 (CET)
- Du denkst da wahrscheinlich an aktuelle Fälle in Italien, wo deutsche Kriegsverbrecher 2005/2006 in absentia verurteilt wurden. Leider kenne ich die evtl. vorhandenen rechtlichen Hemmnisse nicht (bin kein Jurist). - Ob diese Problematik, die ja nur wenige Einzelpersonen betrifft, in diesem Gesamtzusammenhang abgehandelt werden sollte, müsste man überdenken. Holgerjan 20:19, 14. Feb. 2007 (CET)
Richtiges Lemma, richtiger Inhalt ?
Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen, juristische Verfolgung einzelner nat. Verbrecher und die deutsche Vergangenheitsbewältigung sind ja eigentlich mindestens drei verschiedene Themen mit unterschiedlich großen Schnittmengen.
Geht es im Artikel Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen nur um Strafverfahren der Justizapparate der genannten Länder oder auch um Maßnahmen der Exekutive oder auch um Lynchjustiz einzelner? (die Fragestellung ließe sich noch etwas erweitern, aber um die Problematik aufzuzeigen, sollte es so genügen)
Eine Frage im Zusammenhang mit dem Lemma scheint mir zu sein: Ist es tatsächlich sinnvoll, einen Artikel unter dieser Überschrift aufzumachen. Das zeigt zum einen die vorstehende Diskussion. Aber auch, wie der erste Satz "Die juristische Verfolgung derjenigen, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus zu Verbrechern wurden, ist ein Teil der deutschen Vergangenheitsbewältigung" schnell geändert werden mußte und der Inhalt erweitert wurde in dem Sinne, dass es nicht allein Sache der Deutschen war (sonst hieße es vielleicht: Strafverfahren gegen N. in der BRD bis 19xx o. ä.). Ist übrigens vielleicht gemeint gewesen, war aber ja auch gar nicht durch die Formulierung des Lemmas abgesichert. Die Anlage des Artikels geht keineswegs von den rechtsförmigen Verfahren in den verschiedenen Teilen D´s und Österreichs aus.
Ist es richtig, dass nun die Alternativen so aussehen: entweder eine Zusammenlegung mit div. Geschichsartikeln (zu bestimmten Tätergruppen oder Ländern, vgl. Holocaust, Konzentrationslager, Nürnberg), oder eine andere Systematik (die rechtstheoretisch unterfüttert sein sollte) oder gar die Löschung als Theoriefindung. Ich würde ersteres vorziehen. Diese Seite nur noch zum Verweis auf die anderen Artikel bestehen lassen. Der erforderliche inhaltliche Spagat erscheint mir hier zu weit.
Gruß an die Mitlesenden --Asdfj 13:50, 25. Mai 2007 (CEST)
- Erst schreibst Du einen Textbeitrag in den Artikel, der mit dem Lemma nur entfernt zu tun hat, und dann fragst Du, ob das Lemma noch richtig wäre. Du bist schon ein richtiger Witzbold. Giro 14:43, 25. Mai 2007 (CEST)
- Nein Giro, beides, was du schreibst, ist nicht richtig. Du hast an dem Absatz über die Epuration in Frankreich zunächst Kritik geübt und dann auf meine Erwiderung geschwiegen. Ok. Aber dann kannst du hier nicht so tun, als sei es anders herum gewesen.
- Die Kritik an der Anlage des Artikels hatte ich auf deiner Disk.Seite auf deine Argumentation hin begonnen. Hier bin ich ja nun wohl etwas allgemeiner geworden. Was ist daran unlogisch. Witze mache ich bei dem Thema nicht. Und als Vorwurf finde ich sie unsachlich. Gruß --Asdfj 16:24, 25. Mai 2007 (CEST)
- Ein genaures Lemma wäre z.B. "Juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen"/"Juristische Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen", "Strafrechtliche Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen" o.ä. Alle Lemmata wären jedenfalls länger, ich persönlich fände "Juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen" wohl am Passensten. --Erzer 12:37, 20. Jul. 2007 (CEST)
Amnestie durch die Hintertür
Der maßgeblich für die Novellierung des Ordnungswidrigkeiten-Paragraphen verantwortliche Ministerialdirigent, welche die "Amnestie durch die Hintertür" unbeabsichtigt (?) zur Folge hatte, war übrigens Eduard Dreher. Dreher hatte im Nationalsozialismus bereits eine juristische Karriere gehabt, u.a. hat er einen Kommentar über die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen verfasst. Nach Dreher war Zweck der RundfunkVO (sinngemäß), zu verhindern, dass das "Gift der Lügenmeldungen sich im Volkskörper verbreitet". Nach dieser Quelle (S. 12) war Dreher außerdem Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck und forderte die Todesstrafe für eine Hausiererin. --Erzer 11:35, 20. Jul. 2007 (CEST)
Neuere Diskussion nach Lemmaverschiebung zu NS-Prozesse
Zusammenführung
Das neue Lemma ergab sich aus der Benutzerdiskussion zwischen mir, Erzer und Holgerjan, auffindbar auf deren drei Diskus.
Zuvor hatte ich einen neuen Artikel "NS-Prozesse" begonnen, dann hat Erzer mich auf diesen vorhandenen, mir bislang unbekannten (!) Artikel aufmerksam gemacht. Nach Überlegungen und Quellensichtung denke ich, dass das Lemma "NS-Prozesse" korrekt ist und die Gewähr für einen Überblicksartikel bietet, der alle wesentlichen Prozesse aller beteiligten Staaten umfassen kann, ohne dabei zu sehr in Details zu gehen, die den Einzelartikeln vorbehalten bleiben können.
Bisher ergänzt wurde:
- eine neue Einleitung, bezogen auf das neue Lemma
- ein Überblick, in den die hier vorhandenen Gesamtdaten integriert wurden
- ein Teil zu den politischen Vorentscheidungen, die nach dem 8.5.45 zur Strafverfolgung der NS-Täter führten. Jesusfreund 09:58, 21. Jul. 2007 (CEST)
Grobstruktur
Für die Strukturierung dieses Artikels schlage ich gemäß der Einleitung vor:
- Hauptteil "Prozesse gegen Hauptkriegsverbrecher"
- Unterteile Nürnberger Prozesse, Prozess in Tokio
- Hauptteil "Prozesse vor Militärgerichten der Alliierten"
- Unterteile Westzonen, Ostzone
- Hauptteil "Prozesse einzelener Staaten"
- Unterteile Länderabschnitte, siehe Überblick, zuerst Deutschland, Unterteile Ebene drei "Bundesrepublik", "DDR".
Grüße, Jesusfreund 09:58, 21. Jul. 2007 (CEST)
Mit der Lemmaverschiebung bin ich im Prinzip einverstanden. Das Lemma ist griffiger und begrenzt gleichzeitig das Thema auf juristische Verfahren.
Zum Vorschlag der Grobstruktur:
- Zu den Nürnberger Prozessen gibt es schon einen Überblicksartikel, der mehr schlecht als recht vor sich hindümpelt. Ich halte es für besser, diesen Artikel auszubauen und sich hier mit einem Verweis auf ihn zu begnügen. So wie es jetzt ist, ist es unnötig redundant.
- Ich würde "Westzonen" und "Ostzone" als Begriffe und als Abschnitte nicht so gerne sehen. Das suggeriert von vornherein ein bipolares Muster "Kalter Krieg" in den NS-Prozessen. Das wäre im Artikel erst zu erklären. Warum nicht einfach nach den vier Besatzungszonen in Deutschland gliedern? Grüße, Giro 11:44, 21. Jul. 2007 (CEST)
- Kann ich mit beidem gut leben. Die Nürnberger Prozesse sollen hier ohnehin nur unter dem Aspekt ihrer rechtlichen Relevanz für die Folgeverfahren vorkommen. Kein Ausbau geplant. Dies soll ein reiner Übersichtsartikel werden, geht auch nicht anders. Jesusfreund 11:49, 21. Jul. 2007 (CEST)
- baust Du die Zwischenüberschriften selbst um? Giro 13:13, 21. Jul. 2007 (CEST)
- Kann ich mit beidem gut leben. Die Nürnberger Prozesse sollen hier ohnehin nur unter dem Aspekt ihrer rechtlichen Relevanz für die Folgeverfahren vorkommen. Kein Ausbau geplant. Dies soll ein reiner Übersichtsartikel werden, geht auch nicht anders. Jesusfreund 11:49, 21. Jul. 2007 (CEST)
Ungenauigkeiten
- 1) Bormann z.B. wurde nach den Anklagepunkten 1, 3 und 4 angeklagt, als nicht schuldig nach 1, schuldig nach 3 und 4 verurteilt. – Die Formulierung wie „Alle Angeklagten“ seien nach 2, 3 und 4 beschuldigt worden, ist falsch und wurde von mir korrigiert.
- 2) Urteilsspruch des IMT (Band 22 / S. 600 zum Beispiel): „Der Gerichtshof spricht den Angeklagten Göring nach allen vier Anklagepunkten der Anklageschrift schuldig.“ – Dies geht nicht mit der Formulierung überein, der 1. Anklagepunkt sei fallen gelassen worden.
- 3) Anklage gegen verbrecherische Organisationen wurde erhoben gegen:
- „Das Korps der Politischen Leiter der Nazi-Partei“ (nicht die gesamte NSDAP!)
- die Gestapo
- den SD
- die SS
- die SA
- die Reichsregierung
- „Generalstab und Oberkommando der deutschen Wehrmacht“ (IMT, Band 22 / 570)
- Schuldsprüche:
- Politische Leiter (Reichsleiter, Gauleiter, Kreisleiter / sofern nach dem 1. Sept. 1939 tätig. – S. 575
- Gestapo und SD (außer reine Büroarbeiten, Pförtner etc. / Stichtag wie oben) - S.582
- SS (unter Ausschluss derjenigen, die zwangsweise eingezogen wurden und an Verbrechen nicht teilnahmen) – S. 589
- Nicht als verbrecherische Organisation festgestellt:
- SA nicht im Sinne des Status schuldig / nach 1939 nicht allgemein an verbr. Handlungen beteiligt – S. 591
- Reichsregierung 1) nach 1937 als Gruppe nicht tätig 2) Einzelverfahren, da Gruppe überschaubar
- Generalstab & OKW – keine „Organisation“ - Einzelverfahren möglich – S. 595
- 4) Für die Behauptung, dass die das freisprechende Urteil gegen Reichsregierung und OKW wegen der UdSSR erfolgte, finde ich keinen Beleg. Eine Einstimmigkeit der Richter war nicht zwingend erforderlich.
- 5) Entsprechend im Text korrigiert und Teil 3 in Disku zu Hauptkriegsverbrecher kopiert.
-Holgerjan 13:30, 21. Jul. 2007 (CEST)
Anmerkungen
Bzgl. des Abschnitts "1 Nürnberger Prozess": Die Bestrafung von Organisationsverbrechen braucht m.E. in einem Überblicksartikel nur am Rande erwähnt werden (wenn überhaupt), ist sie in ihrer hsitorischen Bedeutung doch eher nachrangig. In der weiteren Entwicklung des Völkerstrafrechts ist der Tatbestand nicht weiter verfolgt worden und auch in heutigen Darstellungen zu den Nürnberger Prozessen und zum Völkerstrafrecht nimmt er nur einen Randaspekt ein.
Viel wichtiger wäre zu erwähnen, dass nach dem juristischen Ansatzpunkt des IMG (=Bestrafung nach Völkerrecht) die Strafbarkeit von Menschlichkeitsverbrechen gegeben ist, unabhängig davon, ob sie nach nationalem Recht (; konkret: Nazi-Gesetze, z.B. Nürnberger Rassegesetze) rechtswidrig war oder nicht (vgl. Art. 7 c) IMG -Statut). Indem die deutschen Gerichte diesem juristischem Ansatz später nicht gefolgt sind, sondern stattdessen versucht haben, nach dem nationalen Recht der Tatzeit (=NS-Recht) zu urteilen, sind erst eine Vielzahl von juristischen Problemen entstanden. Dieser zweite Ansatz machte es für die deutschen Gerichte z.B. erst nötig, Argumentationsmuster wie die Radbruchsche Formel zu gebrauchen, um eine Straflosigkeit zu verhindern.
Weiterhin reicht es m.E. in diesem Überblicksartikel auch aus, nur die Völkerrechtstatbestände zu erwähnen, nach denen tatsächlich verurteilt wurde.(Art. 7 IMG-Statut: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit). In der gegenwärtigen Form ist dass unnötig kompliziert, mit dem aufgebenen Tatbestand zur Verschwörung zu Kriegsverbrechen.
Schließlich könnte man noch klarer zum Ausdruck bringen, dass das KontrollratsG Nr. 10 genau den gleichen juristischen Ansatz wie das IMG-Statut hat (bzw. hierauf beruht), also Tatbestände des Völkerstrafrechts kodifiziert. --Erzer 11:01, 22. Jul. 2007 (CEST)
- Zustimmung. Sollte so umgesetzt werden. -Holgerjan 12:53, 22. Jul. 2007 (CEST)
- Hallo, ich verstehe die argumentation zu den Organisationsverbrechen nicht?! Gemeint ist doch die Mitgliedschaft in SS, Gestapo etc? In einigen Verfahren war es genau die, die zur Begründung von Zeit- bzw. Todesstrafen führte. Also sollte deren Begründung als Tatbestand bzw. deren nur teilweise Heranziehung in den Verfahren schon erläutert werden. Soweit ich weiß, gibt es dazu bei WP noch keinen Artikel, auf den sonst verwiesen werden könnte. --Asdfj 15:03, 22. Jul. 2007 (CEST)
- Hallo Asdfj, ich habe ein paar Urteilsbegründungen mal kurz überflogen und konnte nicht feststellen, dass bei einzelnen Angeklagten gerade die (bloße) Mitgliedschaft in einer der genannten Organisationen zur Strafbegründung geführt hätte. Zumeist ging es um die maßgeblichen Handlungen, die innerhalb der verschieden Stellen im NS-System begangen wurden. Könntest du mir konkret die Angeklagten nennen, bei denen die bloße Mitgliedschaft ausschlaggebend gewesen sein soll? Die Organisationsverbrechen werden m.E. im Artikel zum Hauptkriegsverbrecherprozess genügend behandelt, für einen Übersichtsartikel haben sie einfach nicht so eine große rechtshistorische Bedeutung (die drei Tatbestände "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", "Kriegsverbrechen" und "Verbrechen gegen den Frieden" (heute "Agression") sind geltendes Völkerstrafrecht, vgl. Internationaler Strafgerichtshof - die Bestrafung von Organisationsverbrechen war hingegen "nicht zukunftsfähig" (so etwa Werle, Völkerstrafrecht (2003): A.Entwicklung des Völkerstrafrechts, Rn. 19).--Erzer 19:10, 22. Jul. 2007 (CEST)
- @Asdfj Dir ist wahrscheinlich entgangen, dass ich gerade den Hauptartikel um den Abschnitt "Verbrecherische Organisationen" ergänzt habe. Darum wäre es hier verzichtbar.
- Leider habe ich "verschlampt", wo ich gelesen habe, dass zumindest von französischen Gerichten diese Möglichkeit genutzt wurde, um Leute ohne individuelles Verfahren zu bestrafen. Falls ihr darauf stoßt... Gruß -Holgerjan 19:31, 22. Jul. 2007 (CEST)
- Hallo Asdfj, ich habe ein paar Urteilsbegründungen mal kurz überflogen und konnte nicht feststellen, dass bei einzelnen Angeklagten gerade die (bloße) Mitgliedschaft in einer der genannten Organisationen zur Strafbegründung geführt hätte. Zumeist ging es um die maßgeblichen Handlungen, die innerhalb der verschieden Stellen im NS-System begangen wurden. Könntest du mir konkret die Angeklagten nennen, bei denen die bloße Mitgliedschaft ausschlaggebend gewesen sein soll? Die Organisationsverbrechen werden m.E. im Artikel zum Hauptkriegsverbrecherprozess genügend behandelt, für einen Übersichtsartikel haben sie einfach nicht so eine große rechtshistorische Bedeutung (die drei Tatbestände "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", "Kriegsverbrechen" und "Verbrechen gegen den Frieden" (heute "Agression") sind geltendes Völkerstrafrecht, vgl. Internationaler Strafgerichtshof - die Bestrafung von Organisationsverbrechen war hingegen "nicht zukunftsfähig" (so etwa Werle, Völkerstrafrecht (2003): A.Entwicklung des Völkerstrafrechts, Rn. 19).--Erzer 19:10, 22. Jul. 2007 (CEST)
- Hallo, spontan, ohne nachzulesen, fällt mir das WHVA-Verfahren in Nürnberg ein. Ist das richtig? Melde mich in den kommenden Tagen. --Asdfj 21:08, 23. Jul. 2007 (CEST)
Entnazifizierung
Inwiefern gehört der Abschnitt unbedingt hier rein? Hat ein eigenes Lemma und scheint nicht direkt NS-Prozesse zu betreffen, sofern man Spruchkammerentscheidungen nicht als solche wertet. Andererseits besteht natürlich ein enger Zusammenhang, siehe Einleitung. Meinungen? Jesusfreund 20:19, 24. Jul. 2007 (CEST)
- Die Spruchkammerverfahren sind ebenfalls gerichtliche Verfahren gewesen - diese Thematik ist also auch vom neuen Lemma abgedeckt. Kurze Zusammenfassung gehört meines Erachtens klar dazu. Giro 21:51, 24. Jul. 2007 (CEST)
Rechtsstaatliche Normen
Prozesse durch demokratische Länder (die Westalliierten) und in Diktaturen (die Sowjetunion und ihre Satellitenstaaten) unkommentiert nebeneinander zu stellen heißt doch, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Der Minsker Prozess 1946 war z.b. ein stalinistischer Schauprozess, in dem die Aussagen unter Folter erpresst wurden und die Urteile schon vorher fest standen. Besser sollte man auf die Motivlage der durchführenden Mächte näher eingehen: juristische/historische Aufarbeitung, Demokratisierung, Propaganda, Verdeckung eigener Verbrechen (z.B. Katyn), Beseitigung von Opposition, Legitimierung von Herrschaft, etc. --145.253.238.10 17:50, 13. Aug. 2007 (CEST)
Abschnitt Überblick
@Jesusfreund: wo Du gerade diesen Abschnitt überarbeitest: zieh doch auch noch die Sätze über die Amnestierung, die erst weit unten auftauchen, in diesen Abschnitt hoch. Motto: mehr als den Überblick liest eh keiner, da sollte alles Wichtige drin stehen. Will Dir nicht dauernd dazwischenfunken, sonst würde ich es selbst machen. Giro
- Welchen Passus meinst du? Das, was ich zur Amnestierung unter "Bundesrepublik" lese, scheint mir da ganz richtig eingeordnet, da für den Überblick zu detailliert zu sein. Jesusfreund 10:37, 1. Nov. 2007 (CET)
- habe jetzt selbst etwas umgebaut, der Überblick ist aber noch keine Kurz-Zusammenfassung des ganzen Artikels. Diesen Abschnitt überlass ich erstmal noch Dir. Es gibt noch Verbesserungspotential, wie meistens halt. Giro 00:11, 2. Nov. 2007 (CET)
Vielfach
Weiß nicht genau wo das einzuordnen ist, daher einfach hier ganz unten, verschiebe wer will. "Diese seit 1945 Internierten wurden noch im selben Jahr in Schnellverfahren, den sogenannten Waldheimer Prozessen, verurteilt, vielfach zum Tod. Nach heutigen Erkenntnissen waren nicht alle der Verurteilten NS-Täter." Im eigentlichen Artikel zu den Waldheimer Prozessen heißt es dann, dass insgesamt 34 Todesurteile gefällt wurden, davon 24 vollstreckt. Das sind bei über 3000 Angeklagten knappe 3%. Die Formulierung "vielfach" ist da anscheinend etwas übertrieben und nicht wertneutral. - Felix S. 21:42, 19. Nov. 2007 88.70.160.190 /Sign. nachgetragen
- Danke für deinen Hinweis. Deine Argumentation überzeugt: Formulierung muss geändert werden. N.B. bitte immmer mit vier Tilden ~ unterschreiben, dann wird dein Beitrag automatisch mit IP oder Name signiert / Dein Beitrag steht hier als neuster unten goldrichtig! Herzlichen Gruß -Holgerjan 22:43, 19. Nov. 2007 (CET)