Diskussion:Namenszusatz

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Namenszusätze wie Schenk, Schulte oä

Kennt jemand näheres zu Namenszusätzen wie Schenk (siehe Claus Schenk Graf v. Stauffenberg, da hab ich gelesen, dass seine Verwandten "Schenke" sind) oder Schulte (auffällig viele Bauern in Westfalen sind Schulte irgendwas aber ohne Bindestrich, z.B. Schulte Spelberg oder Schulte Grümer. Für einen Hinweis wäre ich dankbar.

Das sind historische — von der jeweiligen Familie über Generationen ausgeübte — Berufsbezeichnungen, welche zu Namen bzw. Namensbestandteilen erstarrt sind.
Schulte = Schultheiß, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Schultheiß
Wenn es hier im Fall Schenk http://de.wikipedia.org/wiki/Schenk_(Adelstitel) »Adelstitel« genannt wird, dann hatten die BearbeiterInnen keinen rechten Durchblick — Rechtsgeschichte wird wohl an Unis in der BRD nicht mehr unterrichtet, scheint es. --SR-7v 17:43, 25. Jul. 2011 (CEST)

Akademische Grade

Mir ist aufgefallen, dass M. A. zweimal erwähnt wird, einmal als Master of Arts und einmal als Magister Artium / Master of Arts. An andere Stelle "akademische Grade" wird hier wie folgt unterschieden: M.A. (ohne Leerstelle = Master of Arts), M. A. (mit Leerstelle = Magister Artium. Des Weiteren ist für mich unklar, ob M. A. / M.A. ebenso wie viele der anderen Namenszusätze durch Komma vom Namen abgetrennt werden. Es wäre schön, wenn sich beides klären ließe. (nicht signierter Beitrag von Hanser504 (Diskussion | Beiträge) 22:30, 21. Jan. 2015 (CET))

Gibt es eine verbindliche Vorgabe, die besagt, an welcher Stelle ein akademischer Titel platziert werden muss, wenn bei Auflistungen die Reihenfolge "Nachname, Vorname" ist? Kommt der Titel dann vor den Nachnahmen, z.B. "Dr. Nachname, Vorname", vor den Vornamen, "Nachname, Dr. Vorname" oder komplett dahinter "Nachname, Vorname, Dr."? --ph0nq (Diskussion) 13:13, 24. Feb. 2015 (CET)

Professor Titel oder Amtsbezeichnung?

Ein ehemaliger Professor von mir hat sich immer gerne über Kollegen lustig gemacht, die auf den Titel "Professor", bzw. in der brieflichen Anrede auf "Prof." bestanden haben. Seiner Meinung nach ist Professor nur eine Berufsbezeichnung und hätte daher nichts im Namen zu suchen. Andere Leute würden schließlich auch nicht darauf bestehen, z.B. "Otto Agrarökonom Mustermann" genannt zu werden. Auf seinen "Dr." legte er allerdings Wert. Hat er recht?

Keine Ahnung. Jedenfalls sehe ich in der aktuellen Formulierung
"Professor" ist dagegen kein akademischer Titel, sondern eine Amtsbezeichnung. Um diesem Titel gebührenden Respekt zu zollen, sollte dieser nicht, wenn es vermeidbar ist, abgekürzt werden.
ein gewisses Problem. Was soll denn nun gelten? --87.183.174.153 18:01, 26. Jun. 2007 (CEST)

Es handelt sich jedenfalls nicht um einen Namenszusatz.--Ziko 19:00, 26. Jun. 2007 (CEST)

Das Problem sehe ich auch. Einerseits heißt es:

""Professor" ist dagegen kein akademischer Titel, sondern eine Amtsbezeichnung."

Dann geht es weiter mit:

"Um diesem Titel gebührend...." ist das jetzt ein Formulierungsproblem, oder ein inhaltliches? Wer sich auskennt, sollte den Satz verbessern. Wenn ich das richtig verstehe, sollte es heißen:

"Professor" ist dagegen kein akademischer Titel sondern eine Amtsbezeichnung. Um dieser Bezeichnung gebührend Respekt zu zollen, sollte..."

Ganz so einfach ist dies nicht: zwar wird in der großen Mehrzahl Professor im Sinne der Amtsbezeichnung gebraucht, wie jedoch schon in der Einleitung des Wikipedia Artikels Professur erwähnt wird: "Professor (weiblich Professorin) ist die Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur oder ein Titel". Es gibt v. a. in Österreich noch die Verleihung des Titels Professor, aber auch in Deutschland gibt es mindestens eine Ausnahme bei außerplanmäßigen Professoren. Hulan 01:07, 4. Jul. 2008 (CEST)

Eine kurze Ergänzung hierzu: Der Titel des österreichischen "Professors" entspricht dem eines deutschen Dr. habil.; Formal richtig abgekürzt wird er mit Univ.-Prof.; zu unterscheiden sind hier ordentliche und außerordentliche Universitätsprofessoren. Diese Unterscheidung erfolgt in der Regel jedoch nur in universitären Lehrbetrieb durch die Bezeichnung o.Univ.-Prof. Dr. Max Mustermann, bzw. ao.Univ.-Prof. Max Mustermann. Hiervon zu unterscheiden sind die Professoren welche den Titel als Berufsbezeichnung führen. Dies wird z.B. bei Lehrenden an Gymnasien und Höheren Schulen verwendet: Von Studium wegen halten sie idR den akad. Grad Magister, die formell richtige Ansprache lautet aber Herr/Frau Professor. Der Namenszusatz "Professor" kann in Österreich dem entsprechend je nach Hintergrund sowohl als auch sein... (nicht signierter Beitrag von 212.88.17.195 (Diskussion) 14:16, 26. Feb. 2015 (CET))

Diese Passage erscheint mir immernoch überarbeitungswürdig: a) "Gründe des Respekts" sind grundsätzlich individuell und können nicht in einer Enzyclopadie generalisiert werden. Hiermit wird eine Verhaltensregel vorgegeben und allein über das Wort "oft" relativiert. b) Wenn nun der Professor eine Amtsbezeichnung ist, gibt es doch keine Grund, dies als Namensbestandteil festzuschreiben. Es gibt für solch eine Schreibweise keine Grundlage, allein vielleicht Tradition (Deutschland). Falls ein ein Bundesland gibt, in der dies anders geregelt ist als im Hochschulrahmengesetz, sollte man es hier ausweisen. Andernfalls setzt diese potentielle Ausnahme hier einen verfehlten Standard. Vorschlag: In einem traditionsbezogenen Umfeld wird häufig die Amtsbezeichnung Professor bei Namensnennung vorangestellt.-- Sunzeros 00:14, 27. Feb. 2011 (CET)

Benutzen eines Titels in der Anrede

Mir geht es manchmal so, dass ich (weil ich Akademiker ohne Titel anrede) öfters höre "Für Sie Herr Doktor bitte", dass ich "Danke gleichfalls" erwidere. Wieviel Knigge muß denn hier in den Artikel rein? --SonniWP2 12:25, 23. Aug. 2007 (CEST)

Anzahl

Es geht nicht darum, möglichst viele Titel (MA, B.Sc. usw.) vorzustellen, sondern nur die Verwendung im Zus.hang mit einem Namen.--Ziko 17:02, 27. Okt. 2007 (CEST)

Meistertitel

Sind Meistertitel tatsächlich Namenszusätze?--Ziko 23:47, 18. Nov. 2007 (CET)

Juristische Abgrenzung

Ich denke es ist notwendig hier zwischen juristischen Namensbestandteilen und anderen Zusätzen zu unterscheiden. Es ist im Moment sehr irreführend, das hier etwa zwischen dem oben erwähnten Tischlermeister und einem Prinzen nicht weiter unterschieden wird.

Dabei sollte noch ausgewiesen werden, dass z. B. die Ortszusätze oder Adelstitel natürlich erblich sind, wohingegen die meisten anderen Zusätze nicht erblich sind.--WerWil 20:18, 2. Dez. 2007 (CET)

Zum ersten Absatz muß ich dir Recht geben. Es ist verwirrend. Aber dann: Wo wäre denn der Unterschied zwischen einem Tischlermeister und einem Prinzen? Doch wohl, daß der Meister einen Titel hat und der "Prinz" nicht, da die Adelstitel abgeschafft wurden!

Zum zweiten Absatz: Adelstitel sind NICHT erblich, denn sie sind abgeschafft, es gibt keine mehr. Der ehem. Titel wie z.B. "Graf" darf als Teil des Nachnamens "geführt" werden. Der Herr heißt dann z.B. Heinz Graf Solms (ein von und zu oder sowas darf auch dabei sein). Die Person und deren Nachkommen dürfen aber von diesem Nachnamen nichts weglassen, umstellen, dazutun und müssen immer den vollen Namen benutzen und schreiben.

Was sind de juristische Namensbestandteile? --109.84.101.138 21:04, 2. Sep. 2011 (CEST)

Absatz ursprüngliche Herkunftsbezeichnungen

Ich denke das der Absatz überarbeitet werden müsste, da beim Zitieren laut den, seit schon einiger Zeit vorhandenen, Regeln für die Formalkatalogisierung, insbesondere DIN 1505-2, bei Zitaten der Familienname mit allem Bestandteilen und Präfixen aufgeführt weren soll. Daher denke ich (bin kein Bibliothekar), dass die offizielle Handhabung ähnlich der belgischen ist, obwohl dabei noch viel Uneinigkeit z.B. hier über dieses Thema herrscht und anscheinend unterschiedliche Systeme zur Einordnung in den Hochschulen verwendet werden.

Meiner Erachtung sollten Namenszusätze (wie z.B: de, De, Di, La, Le, Mac, Mc, O', ten, van, von, zum) demnach vor dem Familiennamen stehen, ob die betreffenden Personen auch so alphabetisch eingeordnet werden sollen oder wie es im Absatz am Beispiel Ursula Von der Leyens unter Leyen geschehen sollte, weiß ich leider nicht und weiß auch nicht wie dies die Einwohnermeldeämter (die für sowas eigentlich Regeln haben müssten) handhaben. Hulan 01:07, 4. Jul. 2008 (CEST)

junior/senior

Darüber fehlt noch was im Artikel. Soweit ich das sehe (zumindest war es wohl früher so), darf man sich den Zusatz selbst verleihen, um Verwechslungen zu vermeiden. --Constructor 06:02, 20. Sep. 2009 (CEST)

Interessant wäre weiterhin, ob auch Frauen sich den Zusatz junior geben können. Wenn Frau Anne Müller eine gleichnamige Tochter hat, wäre diese dann Frau Anne Müller jr.? -- Mipani 02:00, 20. Okt. 2009 (CEST)

So ist es.

Und wie sieht es aus, wenn es drei Gleichnamige in Folge gibt, also Großvater, Vater und Sohn? In den USA benutzt man ja "III", aber bei uns? --LadyLanquist (Diskussion) 12:43, 26. Sep. 2012 (CEST)

Es stellt sich auch die Frage nach der Beibehaltung. Der Zusatz junior macht ja nur Sinn, solange der Vater noch lebt. Der Schriftsteller Kurt Vonnegut etwa veröffentlichte zunächst als Kurt Vonnegut jr. und in späteren Jahren ohne den Zusatz. Wenn dann ein gleichnamiger Sohn existiert, müsste eigentlich statt dem junior ein senior angehängt werden. In Wiki-Artikeln wie John S. McCain junior ist der Namenszusatz aber quasi für den zweiten Namensträger festgenagelt. -- 78.35.89.164 09:11, 21. Aug. 2017 (CEST)

Ich kenne das wie folgt gelöst: Max sen., Max jun. Max jjun. Aber ob das offiziell ist oder nur bei der Familie die ich kenne, weiß ich nicht. Max der Dritte wird vielleicht auch verwendet, wenn Generationen dazwischen nicht so hießen. Kenne das zumindest nur vom Hochadel und den Päpsten. --Haasi1977 (Diskussion) 13:55, 19. Feb. 2021 (CET)

... genannt N. N. dazu?

Müsste die genannt-Form nicht erwähnt werden? --Delabarquera 07:47, 20. Jan. 2010 (CET)

Unter „Siehe auch“ wird inzwischen zumindest auf Genanntname verwiesen.--Hanekomi (Diskussion) 19:07, 13. Sep. 2020 (CEST)

Ursprüngliche Herkunftsbezeichnungen

Guten Morgen - gehört zu den ursprünglichen Herkunftsbezeichnungen auch das "D'" wie "D'Angelo", ist das dem "de Angelo" entsprechend? Könnte man das evtl. im Fließtest ergänzen? Vermutlich suchen andere auch nach einer Lösung, geht es doch in Betrieben oft um die Zuständigkeit "nach Namen", und nicht nach dem Namenszusatz. Gruß, Maggus ~~ 11:30, 25. Nov. 2010 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 212.7.174.107 (Diskussion) )

Gepflogenheiten im Commonwealth für uns verpflichtend oder eine Zumutung für die Leser?

Hallo zusammen, nachdem ich von einem Kollegen auf diese Seite verwiesen worden bin, möchte ich Euch bitten, ein paar klärende Worte über diese Diskussion zu finden. Dort wurde eine ganze Reihe von Argumenten ausgetauscht, vielleicht gibt es aber noch andere Gesichtspunkte. Derjenige, der den hiesigen Passus eingefügt hat, sollte sich natürlich ebenfalls dazu äußern. Derzeit sorgt die Regelung für aufwändige Debatten und sehr divergierende Lösungen, daher sollte dieser Passus entweder entfallen oder wenigstens hinreichend kommentiert werden. Auch eine Kann-Lösung würde mir genügen. Gruß in die Runde --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 11:58, 17. Apr. 2012 (CEST)

Die angesprochene Diskussion liegt anscheinend jetzt hier.--Hanekomi (Diskussion) 19:07, 13. Sep. 2020 (CEST)

BVK

Habe schon einige Male den Zusatz BVK hinter dem Namen gesehen (Groß- Kleinschreibung weiß ich nicht mehr.) Bundesverdienstkreuz? Bundesverband Kamera?--Mueer01 (Diskussion) 16:22, 28. Aug. 2012 (CEST)

Hab' die Lösung schon gefunden. siehe Abspann. Könnte durchaus hier im Artikel mit einfließen--Mueer01 (Diskussion) 16:27, 28. Aug. 2012 (CEST)

Namenszusatz bei Politikern

Ein Artikel von Wikipedia sollte ein hohes Maß an politischer Neutralität haben. Sicherlich ist dies bei Personenbeschreibungen von Politiken oder Parteibeschreibungen nicht möglich, aber in jedem anderen Artikel. Die Verweise zu den Politikern wurden durch einen Musternamen ersetzt. Wikipedia darf nicht für einem versteckten Wahlkampf missbraucht werden, egal für welche Partei. Diese Neutralität sollte auch für Produkte und Vereinigungen gelten. (nicht signierter Beitrag von 80.137.41.18 (Diskussion) 22:53, 17. Sep. 2012 (CEST))

Habe gerade in der Einleitung von Hermann Müller (Politiker, 1868) die Beschreibung einer weiteren Variante gefunden: „Müller ist nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen ehemaligen Reichskanzler Hermann Müller. Um beide Politiker, die nicht nur derselben Partei, sondern auch zur selben Zeit dem deutschen Parlament angehörten, auseinanderhalten zu können, wurden sie in zeitgenössischen Zeitungen und Büchern meist mit dem ergänzenden Zusatz ihres Wahlkreises als Hermann Müller (Franken) und Hermann Müller (Lichtenberg) bezeichnet.“ – hier also offenbar eine inoffiziell, aber systematisch verwendete Fremdbezeichnung.--Hanekomi (Diskussion) 17:03, 22. Nov. 2020 (CET)
Ursprung für derartige Namenszusätze dürfte aber die heute noch übliche parlamentarische Praxis gewesen sein, also keine Erfindung von Journalisten.--Lexberlin (Diskussion) 17:52, 22. Nov. 2020 (CET)

Junior im Lemma

Wie wäre die korrekte Schreibweise im Lemma in der deWP zu Gil Cates, Jr.?: Gil Cates junior (junior klein geschrieben oder doch groß?). --Harry Canyon (Diskussion) 22:06, 21. Dez. 2012 (CET)

Bernard gr.(sic!) Broermann

Offenbar gibt es auch folgende Namenszusätze Große (abgekürzt gr.) bzw Klein (siehe Bernard große Broermann, Clemens Große Macke). Will jemand mal was dazu schreiben?--Blaua (Diskussion) 15:15, 4. Sep. 2017 (CEST)

Ainé

Sollten wir Ainé für Erstgeborener aufführen, so wie in Decauville Ainé? --NearEMPTiness (Diskussion) 13:28, 11. Apr. 2019 (CEST)

Definition von "Standesbezeichnung"

"Standesbezeichnung" wird hier 11 mal verwendet, hat aber in der Wiki kein Lemma. Aus der Geschichte kenne ich den Adelsstand und den Bauernstand, evtl. den Stand der Kleriker, den österreichischen Ständestaat usw. Heute kenne ich die "Standesbez. Ingenieur in A" (und den Ehestand ...). Was ist heute offiziell ein "Stand"? --Peter2 (Diskussion) 12:26, 14. Jun. 2020 (CEST)

Müller-Lüdenscheid

Dem Nachnamen Müller (vielleicht auch anderen besonders häufigen Nachnamen) wird gelegentlich ein Ortsname angehängt (wohl um Verwechslungen zu vermindern). Unter Liste der Biografien/Muller[sic!] sind etliche Beispiele von Müller Argoviensis, Johannes bis Müller-Zürich, Paul zu finden (auch aus Deutschland). Genaueres zu rechtlichem Status, Geschichte usw. dieser Zusätze wäre eine gute Ergänzung des Artikels.--Hanekomi (Diskussion) 19:07, 13. Sep. 2020 (CEST)

Damit aus Müller Müller-Lüdenscheid werden kann, muss eine Änderung des Nachnamens beantragt werden, wozu Nr. 34 NamÄndVwV bestimmt: „Kommt ein Familienname in dem engeren Lebensbereich des Namensträgers mehrfach vor, so rechtfertigt dies eine Namensänderung, wenn die Gefahr häufiger Verwechslungen besteht. Wenn der Familienname im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes oder in größeren Teilbereichen so oft vorkommt, daß er generell an Unterscheidungskraft eingebüßt hat (Sammelname), braucht eine konkrete Verwechslungsgefahr nicht glaubhaft gemacht zu werden. Sammelnamen sind z.B. die Namen Meyer (Maier, Mayer), Müller, Schmidt und Schulz sowie regional ähnlich häufig vorkommende Familiennamen.“ Es handelt sich dann aber nicht um einen Namenszusatz, sondern um einen (geänderten) Namen.--Lexberlin (Diskussion) 16:04, 9. Okt. 2020 (CEST)


Ingenieur, Standesbezeichnung Österreich

Der Beitrag ist veraltet. Ingenieurgesetz 2017 § 10. Rechte, Wechsel von Standesbezeichnung auf "Qualifikation",Einzustufen als NQR 6 (vgl. akad. Grad Bachelor) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009785 (nicht signierter Beitrag von Caveb (Diskussion | Beiträge) 09:42, 29. Sep. 2021 (CEST))