Diskussion:Offene Handelsgesellschaft

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Bearbeitung des Bereiches Gründung

  • hoffe, hier richtig zu sein*

Sorry vorab, wusste nichts von einem Diskussionsbereich.

In der Sache: Ein Formerfordernis des Gesellschaftervertrages ist gegeben, wenn Einlagen der Gesellschafter sers in einer Form erfolgen, für die bei normaler Übereignung ein Formerfordernis gegeben ist (Übertragung von Grundstücken bspw.). Habe mich bemüht, dieses Wissen (Studienbriefe, Lehrbuchinfos) möglichst so umzuformulieren, dass niemand ein Urheberrecht geltend machen kann.

Grüße, der noch ohne Benutzernamen ;)


Link von foerderland

Habe mir die Seite gerade mal angeschaut und verstehe das beständige löschen auch nicht. Der Link bietet weiterführende Informationen zum Thema - wo ist das Problem? --mirer 03:39, 16. Mai 2005 (CEST)

Das Problem ist, dass foerderland letzten Endes nichts als eine kommerzielle Seite ist - siehe dort Ziele und Servicecenter, wo es um Informationen gegen Geld geht. Wenn wikipedia solche Links zuläßt, dann kann es in Kürze einpacken. Este 08:11, 16. Mai 2005 (CEST)
Warum dass denn? Sicher sind freie Inhalte immer zu bevorzugen, aber falls gute weiterführende Infos _nur_ kostenpflichtig zu erhalten sein sollten, dann sollte man den Nutzern auch diese Links anbieten (mit dem kommerziellen Hinweis!). Hier ist aber die Information um die es geht (mittlerweile?) frei und gut. Das das Unternehmen nebenbei noch Geld verdienen will ist doch normal?! Sonst dürfte ein Artikel Daimler-Chrysler auch nicht mehr auf die Firma verlinken (die verkaufen doch noch Autos?!), sondern nur noch auf die kritischen Aktionäre und die Initiativen gegen Landminen. Oder gibt es hier noch einen qualitativen Unterschied den ich nicht sehe? --mirer 15:20, 16. Mai 2005 (CEST)
Willst du dann jede Steuerkanzlei und jeden Finanzberater mit einem Link zulassen? Oder nach welchen Kriterien unterscheidest du dann? Ich schlage vor, du stellst das Thema allgemein zur Diskussion. Este 15:28, 16. Mai 2005 (CEST)
Wenn die betreffenden Kanzleien weiterführende Informationen bieten, werden die doch jetzt schon aufgeführt?! Man soll nur Links vermeiden, die jetzt oder später Geld kosten. Derzeit haben wir zur OHG keinen besseren Link! Da braucht es auch keine allgemeine Diskussion, da der Link imho völlig innerhalb der Regeln liegt. Wenn eine Kanzlei etwas besseres hat und dabei noch die steuerliche Situation der OHG besser beschribt, spricht da nix dagegen. Lasse mich aber auch gerne hier überstimmen, mein Herzblut hängt nicht daran ;) --mirer 16:23, 16. Mai 2005 (CEST)
Der Link vielleicht noch zu den "anerkannten Regeln": Wikipedia:Verlinken#Weblinks (Externe Links) --mirer 16:30, 16. Mai 2005 (CEST)
So toll sind die Infos auf foerderland nun auch wieder nicht. Eigentlich müßte wikipedia mindestens die Qualität erreichen - und dann brauchts den Link sowieso nicht.Nach den Regeln sollten es allenfalls Links zu excellenten Infos sein, das ist nicht der Fall. Ich bin aber nach wie vor dagegen - wenn eine Ausnahme gemacht wird, können sich alle anderen auch darauf berufen. Este 18:16, 16. Mai 2005 (CEST)
Das ist ja nun ein ganz anderes Argument?! Mir geht es um die Klärung, was "Werbelink" in diesem Zusammenhang bedeutet und warum _deshalb_ der Link gelöscht wurde. Ich kann dazu im Regelwerk nix finden - gibt es da einen anderen Konsens? Zur nachrangigen Diskussion: Inhaltlich ist das was da steht besser als der Artikel hier. Ich weiß nicht genau, wie ich excellente Infos definieren sollte, aber wenn in diesem Artikel keine höheren Maßstäbe angesetzt werden als in anderen, gehört der Link rein ;) --mirer 04:01, 17. Mai 2005 (CEST)
Hallo Este, weiß nun wenigstens was du scheinbar befürchtest. Bei Paidmail habe ich eigentlich ähnliche Links gerade selbst gekillt. Das zeigt aber wie schmal der Grat imho ist, zwischen "Ehrlicher Information" von kommerziellen Seiten und "Pseudo-Infos", um Nutzer und Gelder zu aquirieren. --mirer 14:59, 17. Mai 2005 (CEST)

Deutschlandlastig

Die Bewertung ist im Artikel vermerkt. Gibt es eine OHG überhaupt in der Schweiz und/oder in Österreich? Ansonsten kann man auch den Baustein kicken ;) --mirer 15:20, 16. Mai 2005 (CEST)

In Österreich vorhanden [1] ind der Schweiz scheint das Pendent die Kollektivgesellschaft zu sein. --Kriddl 21:46, 30. Nov. 2006 (CET)

In Belgien vorhanden [2], [3]. Baustein also wieder rein. Gruß--Plantek (Diskussion) 13:21, 9. Dez. 2016 (CET)

Hallo Mirer, hallo Este

da es in dieser Diskussion um unser Portal geht, will ich mich nun auch einmal zu Wort melden. Ich kann es auch nicht verstehen, dass unser Link andauern (immer vom gleichen Benutzer!) gelöscht wird. Wir bieten KOSTENLOSE weiterführende Informationen - um diese Informationen zu finanzieren schalten wir Werbung...

Wir selbst haben uns vor gut 2 Jahren selbstständig gemacht und konnten keine qualifizierten Informationen finden - wir wären froh gewesen, wenn es ein solches Portal gegeben hätte. Wir hätten viel Zeit und Geld sparen können. Förderland war ein Non-Profit Projekt, da nun der Informationsgehalt enorm gewachsen ist, muss sich das Portal finanzieren... wo ist das Problem?

Vielleicht sollte nicht nur ein Benutzer entscheiden ob der Link qualifiziert ist?!


So wie ich Wikipedia verstehe, ist eine Enzyklopädie keine Plattform für Werbung für eigene oder fremde Dienstleistungen, Bücher, Vertragsformulare oder anderes. Die kostenlos angebotenen Informationen sind nicht besser als die in Wikipedia selbst und daher ist ein Link auf eure Seite nicht sinnvoll. Wikipedia ist kein "Besucherbeschaffer" für eure Webseite. Este 1. Jul 2005 12:16 (CEST)
Da bin ich anderer Meinung... wir können aber auch so weitermachen wie bisher... Ich stelle eine Verlinkung ein, da ich es hilfreich finde - du entfernst den Link... oder, du lässt andere Besucher entscheiden - bisher wurden die Links nur von dir als störend empfunden und immer nur von dir entfernt, nie von einem anderen Besucher.

URV-Verdacht

Ich bin zufällig drüber gestolpert, weil die Namen, die bei Firma als Beispiel erwähnt werden, 1:1 übernommen wurden. Auch der Satz ab Gründung wurde 1:1 übernommen. Eventuell ist es auch noch mehr. --Flominator 17:58, 29. Okt 2005 (CEST)

Nachtrag: Ich habe gerade mal verglichen, was übernommen wurde. Eventuell handelt es sich um Gesetzestexte oder es liegt wirklich eine URV vor. --Flominator 18:07, 29. Okt 2005 (CEST)

URV ist Unsinn. Ich habe den Artikel am 23.5.05 nach dem HGB neu strukturiert, ebenso die die Artikel KG und Partnerschaftgesellschaft. Falls danach Änderungen vorgenommen worden sind, die aus der von dir genannten Quelle stammen, kannst du allenfalls diese Änderungen entfernen, aber keinesfalls den ganzen Artikel. Este 23:44, 30. Okt 2005 (CET)
Ich lösche "einfach" sämtliche Versionen, in denen die URV enthalten ist - basta! --Flominator 21:44, 1. Nov 2005 (CET)
Folgende Versionen habe ich gestern gelöscht --Flominator 10:49, 5. Nov 2005 (CET)
09:56, 4. Nov 2005 . . Hoch auf einem Baum (revert - löschung bitte begründen)
09:54, 4. Nov 2005 . . 195.37.69.186 (Rechtsfähigkeit der OHG)
16:03, 2. Nov 2005 . . Hafenbar (Änderungen von Benutzer:84.137.60.232 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Hafenbar wiederhergestellt)
15:53, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Rechnungslegung der OHG)
15:50, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Auflösung einer OHG)
15:46, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Kapitaleinlage)
15:45, 2. Nov 2005 . . Hafenbar (Änderungen von Benutzer:84.137.60.232 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:AndreasPraefcke wiederhergestellt)
15:31, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Rechtsgrundlagen)
14:16, 2. Nov 2005 . . AndreasPraefcke (Änderungen von Benutzer:84.137.60.232 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:84.129.53.108 wiederhergestellt)
14:09, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 
14:06, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 
15:09, 1. Nov 2005 . . 84.129.53.108 (Kosten)
23:40, 30. Okt 2005 . . Este 
20:04, 30. Okt 2005 . . Flominator (argh, auf richtige Version reverted)
09:30, 30. Okt 2005 . . Este (Kosten)
17:06, 29. Okt 2005 . . Flominator (Änderungen von Benutzer:Flominator rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Sicherlich wiederhergestellt)
17:05, 29. Okt 2005 . . Flominator (Version ohne URV)
16:55, 29. Okt 2005 . . Flominator (URV)
11:55, 29. Okt 2005 . . Sicherlich (Firma - Firmenname ist doppel weil Firma der Name ist ;))
10:14, 27. Okt 2005 . . 84.185.162.196 (Haftung der Gesellschafter)
15:04, 26. Okt 2005 . . 83.135.152.62 (Kosten)
15:02, 26. Okt 2005 . . 83.135.152.62 
10:33, 22. Okt 2005 . . 172.183.21.70 (Kapitaleinlage)
11:06, 14. Okt 2005 . . Este (Gewinn und Verlustverteilung)
10:19, 14. Okt 2005 . . 62.153.140.18 (Gewinn und Verlustverteilung)
10:18, 14. Okt 2005 . . 62.153.140.18 (Gewinn und Verlustverteilung)
19:04, 4. Okt 2005 . . 212.204.5.31 (Rechtsgrundlagen)
09:25, 29. Sep 2005 . . 84.133.210.75 (Rechtsfähigkeit der OHG)
09:25, 29. Sep 2005 . . 84.133.210.75 (Rechtsfähigkeit der OHG)
08:49, 21. Sep 2005 . . 84.186.70.221 (Firma)
16:02, 13. Sep 2005 . . Este 
15:55, 13. Sep 2005 . . Este (Rechtsgrundlagen)
15:32, 13. Sep 2005 . . 84.159.211.219 (Rechtsgrundlagen)
19:03, 12. Sep 2005 . . 62.134.61.22 
18:53, 12. Sep 2005 . . 217.82.158.54 (Haftung der Gesellschafter)
18:40, 12. Sep 2005 . . 217.82.158.54 (Rechtsgrundlagen)
18:10, 12. Sep 2005 . . 217.82.158.54 (Eintragung im Handelsregister)
17:55, 12. Sep 2005 . . 217.82.158.54 (Eintragung im Handelsregister)
17:50, 12. Sep 2005 . . 217.82.158.54 (Firma)
17:39, 12. Sep 2005 . . 217.82.158.54 (Kapitaleinlage)

Gründung einer OHG

Zur Gründung einer OHG sind zwei Gesellschafter notwendig. Können auch zwei Eheleute eine OHG gründen? Und wie sieht der Fall aus, wenn zwischen den Eheleuten Gütertrennung vereinbart wurde?

Es spricht nichts dagegen. Der Güterstand der Eheleute beschränkt sie nicht in ihren geschäftlichen Aktivitäten. --Ramatan 19:56, 29. Sep 2006 (CEST)

Rückgangsbezogen

Was bedeutet eigentlich "rückgangsbezogen"?

probiers mal mit google ...Sicherlich Post 12:09, 24. Feb. 2007 (CET)

OG?

Heißt die OHG nicht seit neuestem OG? Oder ist das nur in Österreich so? (laut UG - ist auch neu!) --Oran soda 20:55, 24. Mai 2007 (CEST)

stimmt. genau das habe ich auch gelesen. bessert es doch bitte aus!!

Programm zur Berechnung der Gewinnverteilung einer OHG

Hallo liebe Schreiber,

habe soeben ein kleines Programm in Visual C++ 2005 Express geschrieben, mit dem man die Gewinnverteilung in der OHG berechnen kann. Unter http://bbz-dormagen.de//wennmann/Gewinnverteilung/Gewinnverteilung1.exe

kann man es sich ansehen. Falls keine Kritiken kommen, setze ich in den nächsten Tagen einen link auf die Datei. Ok?

- Uwe Wennmann

Nein - nicht ok. Keine Werbung in Wikipedia! Außerdem funktioniert der Link nicht!Este 23:12, 8. Jul. 2007 (CEST)

link funktioniert bei mir - Wo ist da Werbung??

Hallo,

vielen Dank für die erste Antwort. Bei mir funktioniert der link einwandfrei. (Einfach anklicken und man kann die Gewinnverteilung1.exe herunterladen.)

Ich erkenne nicht, wo in dem Programm Werbung enthalten sein soll. Kannst du das bitte näher spezifizieren?

-Uwe

Doppelter Backslash

Mit dem Firefox und IE klappt der Download. Habe aber eben einen doppelten Slash in der url entdeckt; möglicherweise kommt damit nicht jeder Browser zurecht.

Hier noch einmal der korrigierte link:

http://bbz-dormagen.de/wennmann/Gewinnverteilung/Gewinnverteilung1.exe

GmbH & Co. oHG und AG & Co. oHG

Sind dies die den Rechtsformen GmbH & Co. KG und AG & Co. KG entsprechenden Rechtsformen der oHG mit eingeschränkter Haftung, wie im Abschnitt Firma angedeutet? Diese Rechtsformen sollen erwähnt und erklärt werden. --Eva K. Post 18:48, 16. Okt. 2007 (CEST)


Vermischung von Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft

Im Abschnitt "Geschäftsführung/Vertretung nach Außen" werden die zwei Grundverschiedenen Begriffe m.E. nicht klar abgetrennt. Vertretung (i.S.d.§§125ff. HGB) gibt es nur im Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten, Geschäftsführung nach §§114ff. HGB bezieht sich auf das Innenverhältnis der Gesellschaft. Wenn niemand etwas dagegen hat, werde ich den entsprechenden Teil demnächst mal abändern. --Pappschachtl 18:01, 6. Feb. 2008 (CET)

stimmt mach das mal

Offen?

Warum wird die Rechtsform als offen bezeichnet? Weil die Haftung nach oben offen ist? Weil sie on default offen für den Ein- und Austritt von Gesellschaftern ist?
Danke für Erhellung.
Gruß, Ciciban 11:09, 18. Jun. 2009 (CEST)

Offen - weil im Gegensatz zur stillen Gesellschaft nach außen hin dokumentiert wird, dass überhaupt eine Gesellschaft vorliegt. (Paule3000, 27.4.2010) (23:23, 27. Apr. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Abschnitt "Firma"

"wie ihn ein deutsches Tochterunternehmen von Ferrero führt." Was soll das denn? Diese Information hat genau 0% Mehrwert in dem Zusammenhang einer OHG. Oder ist es so, dass diese namentlich nicht genannte Tochterfirma irgendwelche besonderen Eigenschaften besitzt, die es nötig machen sie hier zu erwähnen? --Hubbard 17:36, 19. Feb. 2010 (CET)

Rechtsformzusatz § 192 HGB falsch

Richtig muss es heißen "§ 19 Abs. 1 Nr. 2 HGB". Wenn ich von einem "Erfahrenen" das "ok" bekomme, würde ich das ändern. (Paule3000, 27.04.2010) (23:23, 27. Apr. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Erledigt, war wohl ein Tippfehler, im nächsten Satz stands ja schon richtig. Gruß, SiechFred 08:26, 28. Apr. 2010 (CEST)

Abschnitt 12.3 Einkommensteuer fehlerhaft

http://de.wikipedia.org/wiki/Offene_Handelsgesellschaft#Einkommensteuer

Der oben genannte Abschnitt ist durchweg fehlerhaft: (1) "Ein Gesellschafter einer OHG erzielt aus seiner Beteiligung an der OHG Einkünfte aus Gewerbebetrieb." I.d.R. mag das stimmen, es sollte jedoch erwähnt werden, dass zudem eine Mitunternehmerschaft vorliegen muss. (vgl. §15 Abs. 1 S.1 Nr.2 EStG)

(2) "Somit ist jeder einzelne Gesellschafter einkommensteuerpflichtig." Falsch. Dies gilt nur für natürliche Personen. Körperschaften sind laut KStG nicht einkommensteuerpflichtig. (nicht signierter Beitrag von 84.62.253.119 (Diskussion) 20:14, 28. Jul 2010 (CEST))

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Siechfred (Diskussion) 12:55, 14. Aug. 2014 (CEST)

Literatur

Mustergültig und systematisch zur OHG (zumindest Außenverhältnis) in wenigen Seiten: Wünsche, Ansprüche gegen die OHG und ihre Gesellschafter, JuS 2009, S. 980-985. Habe es gerade gelesen und halte es für den perfekten Einstieg in das OHG-Recht. Kenne mich allerdings nicht so genau aus, welche Anforderungen an die Literatur hier zu stellen sind (nur Bücher?) Paule3000, 05.10.20101 9:51

Habe den Beitrag hinzugefügt - als Einstieg in die Thematik sicherlich nützlich. Gruß Bigg(g)er (Diskussion) 11:31, 7. Jun. 2012 (CEST)

Haftung der Gesellschafter

Zur Haftung der Gesellschafter unter Punkt zwei heißt es:

"2. unbeschränkt/persönlich: Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen (persönlich) in voller Höhe (unbeschränkt) der Verbindlichkeit. Im Gegensatz dazu haftet ein Kommanditist mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen (persönlich) nur in Höhe seiner Kommanditeinlage (beschränkt) der Verbindlichkeit."


Das ist in Bezug auf die Kommanditgesellschaft mißverständlich, im Artikel zur Kommanditgesellschaft ist es besser beschrieben:

"Die Kommanditisten sind, soweit sie die bedungene Kommanditeinlage bis zur Höhe der Haftsumme an die Gesellschaft geleistet haben, den Gläubigern der Gesellschaft unmittelbar überhaupt nicht haftend. Solange die Einlage eines Kommanditisten nicht voll eingebracht ist, haftet der Kommanditist mit seinem Privatvermögen bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Eine ausstehende Einlage des Kommanditisten ist in der Bilanz zu aktivieren." (nicht signierter Beitrag von 77.11.18.23 (Diskussion) 22:56, 2. Nov. 2010 (CET))

Ich dachte, dass bei einer OHG nur Vollhafter (KG Komplementär) existieren. Nun ist hier die Rede von "Kommanditisten" (Teilhafter). Wird hier eventuell KG und OHG zusammengewürfelt? --Denny Crane 16:27, 2. Jan. 2011 (CET)

Richtige Punkte. Ich habe mal den Bezug auf die KG beim Kommanditisten verdeutlicht, ganz rauslöschen wäre aber vielleicht die klarste Lösung. So wiederum erscheint es mir für den Leser am informativsten, weil er den Vergleich erkennen kann. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:45, 2. Jan. 2011 (CET)

Steuerliche Behandlung einer OHG - 3. Absatz

Bin leider kein Mitglied, dennoch folgende Änderungsbitte:

Es heißt dort: [...] das 1,8-fache des festgesetzten Steuermessbetrags [...]

Gemeint ist damit die einkommensteuerliche Steuerermäßigung gemäß § 35 Abs. 1 Nr.1 EStG.

Jedoch muss es heißen: [...] das 3,8-fache [...] (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:23C8:4C0E:B9EE:9F3B:DF4A:71C8 (Diskussion | Beiträge) 13:39, 4. Jan. 2017 (CET))

erledigtErledigt --Chewbacca2205 (D) 23:17, 2. Jul. 2018 (CEST)

OHG Kaufmann nach §1 nicht nach §6

Hallo, Die OHG ist ein Kaufmann nach §1 HGB. Dies begründet sich zum einen durch die deklaratorische Handelsregistereintragung und die Gründung im Außenverhältnis mit Beginn der Tätigkeit. Bei Formkaufleuten nach §6 HGB handelt es sich um Kapitalgesellschaften wie die AG, die erst mit Handelsregistereintragung entstehen. MfG Elli/ Steuerfachangestellte


Ausschnitt: Die OHG ist gemäß § 6 Absatz 1 HGB kraft Rechtsform ein Kaufmann. (nicht signierter Beitrag von 2003:C8:7F2A:2200:D8DB:C5CF:D2E1:2D7C (Diskussion) 22:27, 22. Sep. 2020 (CEST))