Diskussion:Offener Immobilienfonds

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Überarbeiten: InvG → KAGB

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Moin! Mit Wirkung vom 22. Juli 2013 wurde das InvG durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst, das somit die aktuelle Rechtsgrundlage für offene Investmentfonds in Dtl. darstellt. Der Artikel trägt diesem Umstand bislang nicht Rechnung, sondern benennt das InvG als geltende Rechtsgrundlage. Einem motivierten und kundigen Autoren, der sich der Sache annimmt, ist mein Dank – wie wohl auch jener unserer Leser – sicher. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 21:19, 13. Aug. 2013 (CEST)

Offene Immobilienfonds sind nicht Teil des grauen Kapitalmarktes seit 1957

Regulierte und vor allem durch staatliche Institutionen beaufsichtigte Anlageformen und Gesellschaften, die diese verwalten, zählen nicht zum grauen, sondern zum weißen Kapitalmarkt. Seit Einführung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) im Jahre 1957 und die damit verbundene Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Offene Investmentfonds in Deutschland, sind Offene Immobilienfonds nach deutschem Recht reguliert. Hinzu kommt, dass auch die Kapitalanlagegesellschaften (vulgo: die Fondsgesellschaften) damals bereits reguliert wurden. Denn im ehemals gültigen Kreditwesengesetz (KWG) wurde damals bereits geregelt, dass Fondsgesellschaften Spezialkreditinstitute sind. Damit unterlagen sie automatisch der Aufsicht und Regulierung durch die ehemalige BaKred (Bundesanstalt für Kreditwesen, vulgo: der Bankenaufsicht). Mittlerweile gab es viele weitere rechtliche Änderungen. An die Stelle des KAGG trat das InvG und an dessen Stelle das KAGB und weitere Regelungen auf europäischer Ebene sowie detailliertere Regelungen im Bereich der Steuergesetze. Die BaKred wurde durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) abgelöst. Doch alle nachfolgenden Änderungen haben nichts daran geändert, dass seit Auflage des ersten Offenen Immobilienfonds in Deutschland im Jahr 1959 alle nachfolgenden Offenen Immobilienfonds nach deutschem Recht immer reguliert waren - im internationalen Vergleich sogar besonders streng. Insofern ist die Aussage grundfalsch, dass Offene Immobiliends dem grauen Kapitalmarkt angehören oder jemals angehörten. (nicht signierter Beitrag von 79.232.93.172 (Diskussion) 12:05, 27. Feb. 2017 (CET))

Habe die Falschaussage entsprechend rausgenommen.--JFKCom (Diskussion) 01:06, 12. Mär. 2018 (CET)

Fondsvermögen - Fremdkapitalquote

Seit 2015 ist die maximale Fremdkapitalquote (also die Aufnahme langfristiger Kredite) von 50% auf 30 % reduziert worden. Quelle: KAGB (nicht signierter Beitrag von 195.95.137.99 (Diskussion) 12:00, 15. Mai 2020 (CEST))