Diskussion:Parlamentarische Demokratie/Archiv

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Zusammenlegung mit Repräsentative Demokratie

koennten wir das mit Repräsentative Demokratie zusammenlegen?--filip 19:36, 21. Mär 2004 (CET)

ne, ne repräsentative demokratie kann sowohl präsidentiell, semipräsidentiell oder eben parlamentarisch sein. southpark 19:42, 21. Mär 2004 (CET)

"die übrigen Mitglieder der Regierung"

Benutzer 84.190.255.3, warum streichen Sie die Passage "bisweilen auch die übrigen Mitglieder der Regierung"? Zweifel an der Richtigkeit oder? Ich habe das neulich eingefügt, es ist richtig, es gehört zum Thema. Was steht dagegen?--Ulula 18:10, 10. Nov 2005 (CET)

Da keine Reaktion gekommen ist, füge ich die Passage wieder ein.--Ulula 16:49, 11. Nov 2005 (CET)

Teillöschung bei Volksentscheiden

Weisse Rose, Ihre Teillöschung beim Thema Volksentscheide mit dem Bemerken "Das ist so nicht richtig" hätte ich schon sehr gern begründet. Und wenn Sie dann auch noch erläutern würden, wie es denn richtig wäre, würde ich mich freuen.--Ulula 08:58, 7. Jan 2006 (CET)

Volksentscheide sind verbindlich und brauchen keine Bestätigung oder Umsetzung durch das Parlament. Durch Volksentscheid wird ein Gesetzesvorschlag beschlossen: das Volk entscheidet also an Stelle des Parlaments. Anders ist das bei einer Volksbefragung, wie es sie beispielsweise in Österreich gibt. Hier wird gar kein Gesetzesvorschlag beschlossen, sondern das Volk bekundet nur seine Meinung über ein Thema. -- Weiße Rose 12:51, 7. Jan 2006 (CET)

Weisse Rose, durch meine ungenau gestellte Frage habe ich eine Antwort von Ihnen ausgelöst, die nicht Ihre Löschung begründet.

Also, beim zweiten Versuch genauer: Sie haben den Satz gelöscht "Allerdings kennen auch auch parlamentarische Demokratien einzelne Fälle von Entscheidungen des Wahlvolks in Volksabstimmungen, die dann aber in der Regel einer Bestätigung oder Umsetzung durch das Parlament bedürfen."

Hier ist von Entscheidungen des Volkes in Volksabstimmungen die Rede, nicht (nur) von Voksentscheiden. Solche Entscheidungen betreffen Volks-/Bürger-Initiativen, Volks-/Bürger-Begehren und Volks-/Bürger-Entscheide. Nur ein (erfolgreicher) Volksentscheid löst keine weitere Befassung des Parlaments (wohl nach einzelnen Landesgesetzen eine Befassung des Landtagspräsidenten bei der Ausfertigung des beschlossenen Gesetzes) aus. Anders muß es sein, wenn der Volksentscheid nicht einen Gesetzentwurf sondern eine Sachfrage betraf. In welcher parl. Demokratie solche Volksentscheide zulässig sind, habe ich nicht geprüft; dafür reicht jetzt auch meine Zeit nicht.

Im Ergebnis erscheint mir Ihre Löschung also unbegründet. Die alte Formulierung hätte allerdings eine Präzisierung hinsichtlich der verschiedenen Arten von Volksabstimmungen verdient.--Ulula 16:05, 7. Jan 2006 (CET)

Beispiele für erfolgreiche Abberufungen

Hallo, habe folgendes gefunden, im 6. Absatz: ...nicht durch Abberufung zur Verantwortung gezogen werden, wie das in einer Rätedemokratie MÖGLICH IST!!!!!!.

Meine Frage dazu: Gibt es Beispiele für erfolgreiche Abberufungen? Zweite Frage: Wie soll das ohne Gewaltenteilung funktionieren oder besser; WO hat es schon einmal funktioniert.

Haben nicht die Mächtigen ( wenn sie denn überhaupt gewählt waren ) in einer Räte-Ordnung nicht eher aufgrund der fehlenden Gewaltenteilung ( und dem Vorwurf der Konterrevolution -Hochverrat o.ä.-), diejenigen die sie abberufen wollten bzw. die Abberufung organisierten mit ALLEN MITTELN davon ABGEHALTEN?

Es macht doch keinen Sinn über etwas zu reden das es nicht gibt und auch nie gegeben hat!

ralf 9.11.6 (nicht signierter Beitrag von 88.73.89.179 (Diskussion) 17:27, 9. Nov. 2006 (CET))

Geschichte?

Fehlt noch völlig. Welche waren die ersten parlamentarischen Demokratien? Wie sind sie entstanden und unter welchen Einflüssen? Was bereitete ideologisch den Weg? --Jazzman KuKa 19:01, 21. Sep. 2007 (CEST)

Diese Seite stellt ja nur eine BKL dar, von daher schweigt sie über die Geschichte der parlamentarischen Demokratie. Große Teile der Historie finden sich unter Parlament#Parlamentsgeschichte. Viele Grüße --Bahrmatt 08:25, 28. Mär. 2012 (CEST)

"keine nur parlamentarische Grundlage"

Hallo, dieser Zusatz: "Die Bundesrepublik Deutschland ist keine reine parlamentarische Demokratie, weil der von den Länderregierungen (nicht etwa von den Länderparlamenten) besetzte Bundesrat Anteil an der Gesetzgebung hat. Diese zentrale Form der Staatsgewalt hat also keine nur parlamentarische Grundlage." Stimmt so leider ganz und gar nicht, das Parlament der Bundesrepublik Deutschland besteht nämlich aus 2 Kammern, dem Bundestag und dem Bundesrat (und nicht wie dieser Zusatz suggeriert nur aus dem Bundestag), das ergibt sich aus der föderalistischen vertikalen Gewaltenteilung. Deswegen ist die zentrale Form der Staatsgewalt eben doch auf parlamentarischen Grundlagen fundiert, anders wäre das wenn der Bundesrat nicht am Parlament aber trotzdem an der Gesetzgebung beteiligt wäre. -- 84.188.165.110 08:31, 12. Mai 2009 (CEST) <ref> http://www.bundesrat.de/cln_090/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true </ref>