Diskussion:Patientenfahrdienst

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Hallo, in Deutschland muss Fahrpersonal im gewerblichen Personentransport einen Personenbeförderungsschein nachweisen. Eine Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (nicht LSM!). Dies gilt übrigens auch für Fahrer von Rettungsdienstfahrzeugen, soweit die Fahrzeuge nicht in kommunalem Auftrag eingesetzt sind (z.B. Sanitätsdienst)! Frank 21.09.06 (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Frank Dunsche (DiskussionBeiträge) Contributor 14:33, 21. Sep 2006 (CEST))


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Hallo Frank, du kannst das obige gerne in den Artikel schreiben ("In Deutschland ..."). Es ist aber nicht in jedem Land so wie in Deutschland regelt, deshalb meine Ergänzung, du verstehst. Lektüre dazu: Wikipedia:Deutschlandlastige_Artikel. lg --Contributor 14:33, 21. Sep 2006 (CEST)
Hallo Contributor,
daran hatte ich nicht gedacht... -- Frank Dunsche 15:03, 21. Sep 2006 (CEST)

Was bedeuetet er Satz "Bei den Wegen, die die Krankenversicherung nicht als Krankentransport genehmigt, kommen die kostengünstigeren Patientenfahrdienste zum Tragen, sofern Patienten aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und keiner fachlichen Betreuung durch Rettungsfachpersonal (zum Beispiel Blutdruckkontrolle, Sauerstoffgabe oder Ähnliches) bedürfen." Inwiefern kommen die "zum Tragen"? Wer keinen ÖPNV benutzen kann, kann möglicherweise mit dem eigenen Auto fahren. Inwiefern kommt dann ein Patientenfahrdienst zum Tragen? (nicht signierter Beitrag von Polskiblues (Diskussion | Beiträge) 23:47, 26. Feb. 2022 (CET))

Liegendtransport

Schon die Einleitung ist so verwirrend, dass man durch den Artikel jetzt nicht klar sagen kann, ob Transporte mit Liege oder Tragestuhl jetzt nur vom Krankentransport oder eben auch vom Patientenfahrdienst durchgeführt werden. Eine nicht gerade unbedeutende Information. Die erwähnten Systeme können jetzt entweder Beispiele für die medizinische Ausrüstung sein, die erst in einem KTW vorhanden sind oder beschreiben, warum man den Patienten nicht einfach in ein Taxi setzt. Dass bei Krankentransport die mögliche mangelnde Gehfähigkeit des Patienten nochmal erwähnt, aber auch nicht zum Patientenfahrdienst abgegrenzt wird, macht das ganze nicht klarer.--Blah 00:20, 30. Sep. 2007 (CEST)

Fahrt zur ambulanten Behandlung

"Falls Fahrdienstleistungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung benötigt werden, ist eine Kostenübernahme nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Dialyse sowie onkologische Chemo- oder Strahlentherapie bei hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum) möglich und wird auch nicht von jeder Krankenkasse angeboten." Was soll hier "angeboten" werden? Nach dem Wortlaut anscheinend eine Kostenübernahme. Die ist aber gesetzlich geregelt und damit für alle GKV Kassen und den Basistarif in der PKV gleich. 91.45.240.232 06:08, 7. Nov. 2014 (CET)

Die gesetzlichen Regelungen erhalten aber Ermessensspielraum für die Krankenkasse, vgl. § 8 Krankentransport-RL (Hervorhebung von mir)
"In besonderen Ausnahmefällen können auch Fahrten zur ambulanten Behandlung außer der in § 7 Abs. 2 Buchstaben b) und c) geregelten Fälle bei zwingender medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen und vom Vertragsarzt verordnet werden. ...
Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, ..."
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtransport-2004-12-21.pdf
Verschiedene Kassen können verschiedene interne Grundsätze haben, nach denen sie dieses Ermessen ausüben. --93.199.110.81 16:00, 12. Sep. 2015 (CEST)