Diskussion:Petersburger Erklärung

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Estland?

Meines Wissens war Estland 1891 noch kein unabhängiger Staat, sondern Teil des russischen Zarenreiches.

--2A02:8108:13C0:6EC4:69E9:7ACC:F45C:78B 11:16, 11. Dez. 2018 (CET)

erledigtErledigt --Robertk9410 (Diskussion) 12:21, 11. Dez. 2018 (CET)

Irgendwie unvollständig!?

OK, es gibt diese Erklärung (völkerrechtlicher Vertrag), aber ich vermisse die "praktischen Auswirkungen". Jedenfalls finde ich auf Anhieb einige Handgranaten (RGD-5, M67, M39 und Diskusgranate), die weniger als 400Gramm wogen und eingesetzt wurden. Da frage ich mich doch, wann dieser Vetrag endete - bzw. mit welchen Argumenten er "umgangen" wurde. --93.205.38.169 11:20, 11. Dez. 2018 (CET)

Nach meinem Verständnis geht es bei der Erklärung nicht um manuelle Wurfgeschosse, sondern ursprünglich um mit Musketen verschossene Projektile. Statt der neuen Explosiv-Projektile sollen herkömmliche Projektile verwendet werden. Die verlinkte Erklärung betreffend Nichtanwendung der Sprenggeschosse im Kriege spricht nicht von „Granaten“, sondern von „Projektilen“, die „entweder explodierbar oder mit Knall- oder entzündlichen Stoffen geladen“ sind. Ich habe die irreführende Formulierung im Einleitungssatz angepasst.--Herrgott (Diskussion) 13:35, 11. Dez. 2018 (CET)

Warum nicht gleich alle waffen?

Warum nicht gleich alle waffen? (nicht signierter Beitrag von 2a02:8109:b6c0:6008:ac32:407a:503e:4c85 (Diskussion) 13:22, 11. Dez. 2018 (CET))

Nicht mehr in Kraft?

Sprenggeschosse mit einem Gewicht unter 400 Gramm gehören zur Standartausrüstung aller Armeen der Welt. 2 cm Flak, 3 cm Bordkanonen von Flugzeugen, selbst Gewehrmunition mit Sprengsatz[1] wurden und werden massenhaft verschossen. Also entweder haben wir hier den Fall millionenfacher Kriegsverbrechen oder diese Konvention ist nicht mehr gültig. Das sollte dann auch aufgenommen werden. --WerWil (Diskussion) 14:32, 21. Sep. 2019 (CEST)