Diskussion:Pfefferspray/Archiv/1

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Rechtliches

Habe den rechtlichen Aspekt in Deutschland nach bestem Wissen und Gewissen mit Hilfe einschlägiger Literatur (nicht google und Diskussionsforen) aufgearbeitet. Verbesserungen mit Quellenangabe natürlich jederzeit willkommen. --TheHidden 21:08, 14. Mai 2006 (CEST)

Danke. Warum ohne Nachweise? (nicht signierter Beitrag von 80.187.104.40 (Diskussion | Beiträge) 17:57, 27. Apr. 2009 (CEST))

Ich habe soeben den rechtlichen Aspekt (Deutschland) um einen Verweis auf das durch das VersammlG bedingte Unratsame am Führen von Tierabwehrspray auf "Versammlungen" ergänzt. Aufgrund der für den juristischen Laien etwas "anti-intuitiven" Natur der Bestimmung (so à la: "keine Waffe aber doch eine Waffe..."), habe ich mir erlaubt, das Ganze fett hervorzuheben. Bitte so belassen; die dämmliche Strafanzeige, die ich jetzt an der Backe kleben habe, möchte ich gerne anderen arglosen Menschen ersparen! --Der Jan, 6. August 2006.

Ahnung ist Sache der Justiz, nicht der Polizei.

Ich möchte die Rechtskundigen bitten, sich diesen Artikel anzusehen. http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/10/12/1800-euro-strafe/weil-ich-mich-gewehrt-habe.html Im Wikipedia Artikel steht, Notwehr sei erlaubt. Möglicherweise (wie ist Notwehr definiert?) muss der Artikel nachgebessert werden. (nicht signierter Beitrag von 141.51.215.250 (Diskussion | Beiträge) 22:22, 27. Dez. 2009 (CET))

Sein Rechtsanwalt Wolfgang Söller: „Hier liegt eindeutig eine subjektive Notwehrsituation vor. Wir haben gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt.“ Jetzt landet die Sache vor Gericht. -> Das Blatt mit den 4 Buchstaben spricht ja auch gar nicht von einer Verurteilung, sondern nur von einem Strafbefehl. Über die eigentliche Gerichtsverhandlung wird ja gar nicht berichtet. Es würde mich auch wundern, wenn er Strafe zahlen müsste, da es ja angeblich eine Gruppe von 8 Leuten war, der er gegenüberstand. Aber wenn jemand noch was zu so einem Urteil findet, kann er es ja gerne als Quelle hinzufügen. -- 5ven4wiki 17:15, 5. Mai 2010 (CEST)

Die Informationen zur Rechtslage sind verbesserungsbedürftig. Nicht Pfeffersprays, sondern Abwehrsprays generell sind Reizstoffsprühgeräte. Es gibt kein einziges Pfefferspray auf dem deutschen Markt, dass als Reizstoffsprühgerät zugelassen ist. Warum? Weil die Unbedenklichkeit des Wirkstoffs in Deutschland noch nicht nachgewiesen wurde. Dieser Umstand hat letztlich dazu geführt, dass Pfefferspray nur als Tierabwehrspray in Deutschland verkauft wird. Denn so unterliegen sie nicht dem WaffG. Daher darf Tierabwehrspray auch mit ballistischem Strahl (Flüssig- oder Gelstrahl) verkauft werden, was das WaffG für zugelassene Reizsstoffsprühgeräte verbietet, da deren Reichweite leicht die zulässige Grenze von zwei Metern übersteigt (Anlage 1 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Punkt 1.2.2). Auch entfällt die bei zugelassenen Reizstoffsprühgeräten geltende Altersgrenze von 14 Jahren, was ja soweit richtig angegeben wurde (WaffG § 3 Abs. 2). Bitte Artikel ergänzen. --Oliverk71 13:34, 11. Jun. 2010 (CEST)

Tödliche Wirkung von Pfefferspary

http://www.geocities.com/CapitolHill/6416/smith-ok.html

Bericht über die Gefährlichket von Pfefferspary, wonach auch richtiger Einsatz des Sprays für den besprühten tödlich sein können. Bericht ist auf englisch.

In fact, a number of reports have associated serious adverse sequelae, including death, with legitimate use, as well as misuse and abuse, of these sprays. --Heptarch 19:11, 7. Sep 2006 (CEST)

Wenn ich das richtig gelesen habe, haben die eine wesentlich höhere Konzentration als bei uns. Auch muss man natürlich sagen, as Asthmatiker oder ander Menschen mit Atemwegs erkrankungen natürlich wesentlich schlechter darauf reagieren können, z.B. indem es zur Atemnot kommt. Wird diese nicht rechtzeitig behandelt kann es auch zum Tode kommen. (Wobei das nicht tödlicher wäre als jede andere Atemwegsreizende Substanz wäre).

Todesfälle im Zusammenhang mit Drogen

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,668996,00.html (nicht signierter Beitrag von 80.133.40.88 (Diskussion | Beiträge) 16:00, 26. Dez. 2009 (CET))

Falsche Behandlung!?

Ich habe mir ein ziemlich teures Pfefferspray zugelegt (Pro Secur von Walther, die auch Waffen herstellen). In der Gebrauchsinformation steht ausdrücklich "Im Falle von Körperkontakt betroffene Stellen gründlich mit Wasser spülen. Nicht reiben. KEINE SALBEN, ÖLE ODER CREMES auftragen..." Im Artikel steht aber, man soll Öl und Wasser und Seife abwaschen. Was stimmt denn nun? Wo gibt es Quellen über Tests? Oder gibt es Verrückte, die das ausprobiert haben?

Ich habe in der Ausbildung gelernt nur Wasser zu verwenden. "Verückte" die das ausprobiert haben sagen daselbe. Ob diese aber crems auch versucht haben bezweifle ich.--Chlempi 20:44, 14. Nov. 2006 (CET)
Warum man die Creme oder ähnliches wieder abwaschen soll steht im Artikel, das Fett zieht in die Haut ein und nimmt das Capsaicin mit. Das bei dem Spray selber keine ausführliche Behandlung beschrieben wird wundert mich nicht, das ist ein Abwehrspray und kein Erste Hilfe Buch. Die gehen halt davon aus, das mache Leute sich aus purer Blödheit selbst einsprühen (hab ich schon öfters gesehen). Evtl. wären sie auch juristisch zu belangen, wenn sie den Satzt nicht hinschreiben würden, aber das weiss ich nicht.
Das oft nur gelehrt wird mit Wasser zu spülen hat den Grund, das sich so der Laie nur diesen einen Schritt merken muss. Bei der Fett-Wasser-Seife Methode hätte er schon drei Sachen, die er in der Hitze des Gefechts vergessen könnte. Ausserdem ist Wasser allein im Notfall schneller aufgetrieben.
Hier mal ein Link: http://www.demosanitaeter.de/index.html --> Erste Hilfe lernen --> Bei Kampfstoffeinwirkung
Pfefferspray läßt sich tatsächlich gut mit Fetten aufnehmen. Die Autoren obiger Veröffentlichung verschweigen jedoch, daß dieses Fett auch unverzüglich wieder mit Alkohol oder Emulgatoren von der Haut entfernt werden muß, um nicht sogar das Eindringen des Kampfstoffes zu erleichtern. Einfache Sache: Babytücher usw. sollen die Haut u.a. mit Fetten versorgen. Wenn diese Fette nun Kampfstoffe gebunden haben, wo landet dann der Kampfstoff...? Tief in der Haut!
--Heptarch 00:34, 16. Nov. 2006 (CET)
Wasser hilft nicht! Einfaches Experiment zum Nachmachen: Auf eine scharfe Chilischote beißen, anschließend mit Wasser, Bier, o.Ä. spülen: Hilft nicht. Ein Löffel Joghurt oder ein Glas Milch reduziert die Schärfe deutlich, weil darin Fett enthalten ist, das den Wirkstoff löst. Aus selbigem Grund werden in den einschlägigen Küchen (Mexico, Thailand, ...) Chilischoten in Öl angebraten und nicht in Wasser gekocht. --Skeptiker1 20:16, 26. Feb. 2008 (CET)
Dann ist der Text aber nicht so ganz das Wahre, mal ehrlich. Es wäre angebracht, zu schreiben, dass man in jedem Fall Wasser benutzen soll, und für den Fall, dass Seife und Fett zur Hand sind, sogar noch besser die nimmt. Leute, die so "doof" sind, das auszuprobieren, lesen vielleicht nicht weit genug.

Kann es außerdem sein, dass die Hersteller davon ausgehen, dass Pfefferspray in die Augen gesprüht wird und man da ohnehin nicht mit Cremes dran kann?

Also ich habe es heute ausprobiert :( und Wasser nützt nichts dann hab ich Öl genommen und das nützte auch nicht viel! Dann nahm ich Créme(Schokoladencréme) und es wurde auch nicht besser :( Das brennt extrem macht das lieber nicht nach!!!

Nachdem ich meine hand gründlich mit seife und heißen wasser gewachen hatte, wurde es komischerweise auch nur schlimmer. die hand hatte sogar noch gebrannt, als sie schon wieder einige minuten trocken war... 87.177.248.232 21:49, 26. Jan. 2009 (CET)

Ich bin seit Jahren als Demosani auf Demos unterwegs und kann nur AUSDRÜCKLICH davon abraten Öle, Fette oder Cremes zu verwenden! Das macht es meiner Erfahrung nach nur schlimmer. Es ist durchaus denkbar, dass Fette bei richtiger Anwendung unter klinischen Bedingungen und bei richtiger Ausbildung eine Behandlung vereinfachen. Auf der Straße und noch dazu von Laien (die unter entsprechendem Stress stehen) sind die Behandlungshinweise grob fahrlässig!
Zum groben Verständnis: gekennzeichnete Demosanis, der PolizeiÄrztlicheDienst und alle mir bekannten Hilfsorganisationen (Feuerwehr, DRK, Johanniter, ASB, Malteser) behandeln bundesweit nur mit kalter Kochsalzlösung (oder wenn NaCl alle ist) mit kaltem Wasser. Das Wasser kann dabei nur lindern und nicht heilen! Kaltes Wasser führt dazu, dass sich die Poren der Haut schnell schließen, dass verhindert das Eindringen von weiterem Reizstoffen in die Poren und damit an die Schmerzrezpetoren. Darüber hinaus schwemmt das Wasser noch nicht eingezogenen Reizstoff weg. Das heißt aber auch, dass die Reizstoffe die bereits in den Poren und an den Rezeptoren angedockt sind wirken. Und zwar über die komplette Wirkdauer. Regelmäßiges Nachspühlen (vor allem in den ersten 20min) wird aber immer wieder als lindernd empfunden.
Dagegen lässt sich nichts machen. Lediglich Betäubungsmittel schaffen wirkliche Linderung. Diese sollten allerdings ebenfalls nur in klinischem Umfeld verwendet werden. Warum, würde hier allerdings den Rahmen sprengen.
Das verwenden von allem was über H2O bzw NaCl+H2O hinaus geht ist meiner Meinung nach grob fahrlässig. Nicht umsonst wird im unter dem Artikel verlinkten Bericht des Bundestages nur H2O erwähnt und nicht umsonst drucken die Hersteller in die Anleitungen die oben genannten Hinweise wie "Im Falle von Körperkontakt betroffene Stellen gründlich mit Wasser spülen. Nicht reiben. KEINE SALBEN, ÖLE ODER CREMES auftragen...". Im schlimmsten Fall kann die Verwendung eine bleibende Schädigung von Haut, Schleimhaut oder Augen verursachen. Schon aus diesem Grund halte ich den Artikel so wie er im Moment vorliegt für absolut Verbesserungsbedürftig. Meiner Meinung nach sollte explizit vor dem Verwenden von Cremes, Ölen und Salben gewarnt werden. So wie es alle, die damit zu tun haben (Hersteller, Anwender, Hilfsorganisationen) auch tun. Darüber hinaus fehlt der obligatorische Medizin-Hinweis. --Mammutinrot (Diskussion) 22:26, 21. Feb. 2013 (CET)

Cool, aber hast du dafür außer deiner Erfahrung eine gedruckte oder online abrufbare Quelle? Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:43, 22. Feb. 2013 (CET)
Habe heute zwei fundierte Belege für die Verwendung von fliessendem Wasser eingebaut („Pfefferspray“ – Wirkung und gesundheitliche Gefahren (PDF). Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Nr. 83/10, 24. November 2010. und Sicherheitsdatenblatt MK-3 PFEFFERSPRAY 50ML (PDF).). Gruß --Cvf-psDisk+/− 19:25, 22. Feb. 2013 (CET)

Altersbeschränkung

Also darf Pfefferspray an Minderjährige verkauft werden? Ja, oder?

Ja darf es aber wenn es irgendwann mal als "Waffe" gegen Menschen gedacht wird dann wird der Erwerb erst mit 18 möglich! Was relative Scheiße WÄRE weil dan Kinder und Jugendliche solche "Waffen" nicht mehr führen dürften und sich nicht mehr verteidigen könnten!


Rockaazz-------


WÄRE es auch relativ Scheiße diese Waffen nicht mehr als Angreifer (!) kaufen zu dürfen?? Kinder und Jugentliche benutzen solche Sachen selten in der Verteidigung. Mehr zum experimentieren und die eigene Macht darzustellen. Wie wäre es mit Schusswaffen ab 12 Jahren, damit sich der Nachwuchs in einer Welt von Fanatikern auch ordentlich verteidigen kann?-- 83.135.88.235 22:58, 8. Jan. 2010 (CET)

Hast Du eine Umfrage unter Kindern und Jugendlichen durchgeführt, oder stellst Du nur Vermutungen an? Mädchen, die vernünftigerweise Pfefferspray mit sich führen, geht es nicht um Machtdarstellung. Aber vielleicht magst Du sie lieber wehrlos? Herringgull 10:57, 29. Jul. 2010 (CEST)

Kriminelle interessieren sich nicht dafür, ob eine Waffe verboten ist oder nicht - sie besorgen sich diese einfach. Bei Opfern, welche sich in der Regel an die Gesetze halten, ist das anders. Diese werden per Gesetz entwaffnet, was jeder Täter begrüßt. Als Täter würde ich mir die strengsten Waffengesetze wünschen, um dann mit meinem wehrlosen Opfer machen zu können, was ich will. Die Studie "More Guns -Less Crime" ist hier sehr aufschlussreich ( http://www.amazon.com/More-Guns-Less-Crime-Understanding/dp/0226493636 ) MV --79.199.154.31 17:54, 5. Jan. 2011 (CET)

Bitte um antwort

ich bitte um eine antwort auf die frage ob pfefferspray ohne altersbeschränkung ist.

Ja, Pfefferspray unterliegt keiner Altersbeschränkung. Find aber erstmal einen Händler der Pfefferspray auch an Personen unter 18 Jahren verkauft. --Heptarch 20:34, 22. Jan. 2007 (CET)
Nachtrag dazu: Frankonia Jagd verkauft nach eigenen Angaben (Katalog 2007/2008 Seite 209) Tierabwehrsprays auch an Personen unter 18 Jahren. --Heptarch 16:01, 8. Aug. 2007 (CEST)

Pfefferspray - frei ab 18j!

So ein Schwachsinn! Pfefferspray ist doch nichts für Jugendliche/Kinder! Selbst ein Erwachsener sollte gründlich vorher nachdenken, bei wem und in welcher Situation er es einsetzt. Deutschland ist da verklemmt, die USA wesentlich liberaler. --Slimjim1984 02:49, 19. Mär. 2007 (CET)

1. Ob´s dir passt oder nicht - Pfefferspray unterliegt keiner Altersbeschränkung.
2. Ja, er sollte darüber nachdenken und zwar wessentlich früher, sonst kommt er ins Grübeln wenn´s schnell gehen muss und er in eine Situation kommt in der er das Spray wirklich einsetzen muss - und das kann dumm ausgehen.
3. Amerika ist nicht das blühende Land des unbegrenzeten Waffenbesitzes als das es von Unwissenden gern hingestellt wird. Die Regeln für den Besitz und das Führen von Pfefferspray sind da drüben durch die Bank strenger als hier und in manchen Staaten sogar mit einer Registrierung des Besitzers verbunden. --Heptarch 21:39, 19. Mär. 2007 (CET)


Hallo? Jemand zuhause? ...alles strenger als hier und dort werden Waffen sogar mit einer Registrierung des Besitzers verbunden? Lebst du in Deutschland oder in Takatuka? Komm mal ins echte Leben zurück.-- 83.135.88.235 23:01, 8. Jan. 2010 (CET)

ES ist zu Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden, soviel ich weiß hat jetzt NYC City ein strenges WaffenG , zwar ist der Erwerb von Waffen einfacher als in Deutschland aber das man dort ohne weiters bekommen kann ist eine Urbanlegende NYC(New York City) ist ziemlich streng was Waffen angeht. Seit der neuen WaffenG in NYC ist die Kriminalität seit denn 90er Jahren deutlich gesunken, und mittlerweile sind sogar manche Europäische Städte Krimineller als NYC heute zu tage.. (nicht signierter Beitrag von Khan73 (Diskussion | Beiträge) 21:37, 29. Jan. 2011 (CET))



Wer Pfefferspray einsetzt kann sich mal ganz schnell eine Anzeige wegen "Gefährlicher Körperverletzung" einfangen! Darauf wird man nicht so genau hingewiesen, nur das man es nicht gegen Menschen einsetzten darf. Und dann sollen schon Kiddies Pfefferspray benutzen dürfen? Kann ich mir nicht vorstellen! --Slimjim1984 23:42, 21. Mär. 2007 (CET)

Hast du den Artikel überhaupt gelesen?
"...Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt..."
"...Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, da sie nicht dem Waffenbegriff des §1WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden..."
Soviel dazu --Heptarch 01:37, 24. Mär. 2007 (CET)
Tja, für einen Kinderschänder ist es natürlich ärgerlich, wenn das süße dreizehnjährige Mäuschen plötzlich einem so ein Ding vor die Fresse hält und abdrückt. Da müssen natürlich Verbote her! MV --193.238.8.86 15:01, 10. Jan. 2011 (CET)

Genfer Konvention

Hätte da mal eine Frage, habe gehört das Pfefferspray eine Biologische Waffe sein soll welche laut Genfer Konvetion in einem Krieg gegen Soldaten nicht eingesetzt werden dürfe. Ist dies so richtig ? kann sich da mal jemand Kundig machen und dies im Artikel ergänzen, ich empfinde es als äußerst wichtigen zusatz zum artikel wenn dem so sei, denn der Einsatz gegen Soldaten im Krieg ist verboten aber der Einsatz gegen bspw. Demonstranten ist erlaubt.

Die Frage wird bereits im übergeordneten Artikel Reizstoff erörtert, da sie nicht spezifisch für Pfefferspray, sondern für alle vergleichbaren Reizstoffe ist. --Zinnmann d 14:56, 9. Aug. 2007 (CEST)

Anwendung bei der Polizei

Es wäre vielleicht interessant, darauf hinzuweisen das nicht nur die Polizei, sondern auch die Justiz Pfefferspray einsetzt und zwar bei Gericht und in den JVA´s. Speziell in den JVA´s ist es ein äußerst effektives Mittel des unmittelbaren Zwangs geworden.scif 12:37, 24. Aug. 2007 (CEST)

Einsatz und Wirkung als Tierabwehrspray

Ich vermisse einen Absatz o.ä. über die Wirkung, die so ein Spray z.B. auf aggressive Hunde hat. Also kann man damit einen Angriff effektiv abwehren oder reizt man das Tier damit noch mehr? Auch die rechtlichen Aspekte beziehen nur Menschen als "Opfer" ein. Wie sieht es mit Tieren aus? Nur weil mich ein Hund schief anguckt, darf ich ihm das Zeug ja nicht ins Gesicht sprühen. Wann ist es also legal, das Spray seinem Verwendungszweck gemäß einzusetzen? Was ist, wenn der vermeintliche Halter in der Nähe ist, aber nicht reagiert? (nicht signierter Beitrag von 85.180.34.190 (Diskussion) )

"Zum Beispiel" Hunde ist gut. Welche Tiere würde man in Mitteleuropa wohl sonst mittels Pfefferspray abwehren wollen? Katzen? Eichhörnchen? "Problembären"? Natürlich geht es bei der "Tierabwehr mit Hilfe von Pfefferspray" zu 99 Prozent um Hunde.
Falls das rechtlich geregelt ist, wäre es sinnvoller, einen eigenen Artikel zum Thema anzulegen (vllt. unter Tierabwehr). Für die rechtliche Beurteilung dürfte es kaum eine Rolle spielen, ob ein Briefträger einen Hund mit Pfefferspray, CS- oder CN-Gas angreift. --Zinnmann d 15:55, 28. Aug. 2007 (CEST)
Wenn man einen Hund mit Pfefferspray oder was auch immer zu Leibe rückt ohne vorher angegriffen oder bedroht worden zu sein dürfte das unter Sachbeschädigung fallen. Demzufolge kann man von einem Hund im juristischen Sinne nicht angegriffen werden, da der Hund ja nicht rechtswidrig handeln kann. Somit wäre das ganze dann auch keine Notwehr sondern wahrscheinlich rechtfertigender Notstand, weil ja Gewalt gegen eine Sache angewandt wird. Bin aber kein Jurist, kann mich also grade irren.
Zur Wirkung: Hab mich jetzt mal kurz umgesehen, was google so zu Hund + Pfefferspray ausspuckt. Nicht besonders ergiebig. Ich habe nur Diskussionen in verschiedenen Foren gefunden bei denen ich davon ausgehe, das die meisten Teilnehmer sich noch nie mit Pfefferspray gegen einen Hund zur Wehr gesetzt haben. In den von mir überflogenen Threads herrscht die Meinung, das Pfefferspray einen angreifenden Hund nur noch agressiver machen würde. Beispiele aus dem Leben hab ich aber keine gefunden. Bei youtube hab ich ein Video gefunden, auf dem zu sehen ist wie schwedische Polizisten einen Hund, der seinen Besitzer angefallen und anscheinend schwer verletzt hat, mit Pfefferspray einsprühen. Der Hund läuft verhältnissmäßig langsam weg, weil er nicht mehr sehen kann nehme ich an, und wird am Ende von den Polizisten erschossen. [1]
Die Wirkung dürfte auch stark Situatuations- und Hundabhängig sein. Einen Hund der kläffend auf einen zukommt wird man leichter in die Flucht schlagen als einen der seinen Besitzer vor einem vermeintlichen oder tatsächlichen Angriff schüzten will. Wie Menschen eben auch reagieren würden. --Heptarch 18:06, 28. Aug. 2007 (CEST)

ICh weis nicht wo genau ich das reinschreiben soll aber irgendwo hier hat mal jemand gefragt ob diese Sprays wirklich was helfen! Ein Tipp seht euch mal eine bestimmte Folge der moralisch bedenklichen Sendung "Jack Ass" an da lässt sich einer Mit so einem Spray in die Augen Sprühen und ist dann für ca. 10 Minuten ausser Gefecht diese Zeit reicht allemal sich in Sicherheit vor einen Angreifer zu bringen!

"...Zudem existiert die auf nebenstehendem Bild sichtbare Version für den Einsatz gegen Menschenansammlungen, diese heißt RSG 8. ..." Welches der Bilder ist hierbei gemeint? Es ist nicht erkennbar, auf welches Bild sich diese Aussage bezieht. --86.33.241.239 15:22, 14. Nov. 2010 (CET)


Rockaaz-----

Bilder Ballistischer Strah und Pfefferschaum

Diese Bilder unterscheiden sich anscheinend ausschliesslich in der Perspektive der Aufnahme. Ich lösche das mit dem Schaum.-- F0m3 18:29, 29. Dez. 2007 (CET)

Entfernug von "Behandlungshinweise"

Ich habe den Abschnitt entfernt, weil er gegen wikipedia:WWni verstösst. Ich finde, das ist hier deutlich. Ganz abgesehen davon, dass die Hinweise ohnehin ein einziges Durcheinander waren.--F0m3 09:39, 22. Jun. 2008 (CEST)

Ich hab's wieder eingefügt. Gegenmaßnahmen bei Vergiftungen sind durchaus üblich. Welcher Punkt von WP:WWNI trifft denn Deiner Meinung nach zu? --Zinnmann d 08:21, 30. Jan. 2009 (CET)

Rechtslage in Österreich

Hallo, könnte mal bitte jemand, der sich da besser auskennt als ich, einen Abschnitt zur Rechtslage in Österreich eingügen? Der fehlt irgendwie noch.--129.27.217.22 15:24, 23. Jul. 2008 (CEST)

Mist im Handel

Ich bin kein Berufswikipedianer, aber: Sollte man nicht evtl. erwähnen, dass ziemlich viel Mist verkauft wird? Gerade die 2x3cm Handtaschensprühdöschen sind in Ihrer Wirkung teils völlig lächerlich. Einige haben eine Reichweite, bei der man dem Angreifer (ist ja schliesslich eine "Verteidigungs>waffe<"), bevor er in den Wirkungsbereich des Sprays gerät, noch einen Knopf an den Kragen annähen könnte. Ausserdem wird teileweise ein Strahl verprüht, der so "dünn" ist, dass man über die Anschaffung eines zusätzlichen Zielfernrohr's nachdenken könnte. Andere hingegen versprühen irgendeine Flüssigkeit, die höchstens als "leicht stinkend", keinesfalls aber als "reizend" bezeichnet werden kann. --- Eine Alternative wäre, zu erwähnen, dass die in diesem Beitrag sehr positiv beschriebenen Leistungsmerkmale nur von "anständigen" Produkten erreicht werden. Eventuell könnte man auch kurz darauf eingehen, dass es sich lohnt zu lernen, wie man mit so einem Döschen umgeht. (nicht signierter Beitrag von 80.219.80.149 (Diskussion | Beiträge) 02:53, 6. Mai 2009 (CEST))

Todesfälle

Offenbar gibt es auch mit irgendwelchen, nicht näher bekannten Drogen gefährliche Nebenwirkungen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,668996,00.html --TheK? 03:31, 28. Dez. 2009 (CET)


Zumindest einer von denen wäre auch ohne Pfefferspray verstorben, die Obduktion ergab eine Überdosis Drogen (und zwar einen hybschen Mix). Interessant ist die Frage, wieviele Leute im Drogenamok, die ohne Pfefferspray überwältig wurden, verstarben. Die üblichen Drogen gehen hybsch auf den Kreislauf (und Dauerkonsumenten haben gerne einen Kreislaufschaden), gesteigerte Erregung und das Risiko eines Kollaps ist doch ziemlich hoch. (nicht signierter Beitrag von 83.221.81.219 (Diskussion) 13:40, 14. Nov. 2010 (CET))

Behandlungshinweise

vgl. WP:WWNI: „9. Wikipedia ist weder Anleitung noch Ratgeber“ - Zumal die Inhalte höchst zweifelhaft sind und wohl eher auf hörensagen beruhen, wie sich weiter oben auf dieser Seite nachlesen lässt. --Andante ¿! WP:RM 16:56, 8. Jan. 2010 (CET)

Gegenmaßnahmen bei Vergiftungen sind durchaus erwähnenswert. Mit Anleitung oder Ratgeber hat das nichts zu tun. Setz meinetwegen eine Quellenwarnung rein, aber lass den Inhalt bitte stehen. --Zinnmann d 18:01, 8. Jan. 2010 (CET)
Zudem sind ein Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags („Pfefferspray“ – Wirkung und gesundheitliche Gefahren (PDF). Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Nr. 83/10, 24. November 2010) und ein Sicherheitsdatenblatt eines Herstellers (Sicherheitsdatenblatt MK-3 PFEFFERSPRAY 50ML (PDF). Stand 5. November 2008.) kein Hörensagen, sondern Fakten. Gruß --Cvf-psDisk+/− 19:22, 22. Feb. 2013 (CET)

Rechtliche Situation

Ich habe die rechtliche Situation mal überarbeitet. --Gnom 22:16, 22. Jan. 2010 (CET)

Die Behauptung, eine Körperverletzung mit Pfefferspray sei eine gefährliche i.S.d. § 244 StGB, ist durch nichts belegt. In Juris findet sich keine Gerichtsentscheidung zu dieser Frage. Das ist von erheblicher Bedeutung, weil die Mindeststrafe gem. § 224 StGB bei 6 Monaten Freiheitsstrafe liegt. Ich tendiere dazu, § 224 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB nicht anzunehmen, weil der Reizstoff im Normalfall nicht geeignet ist, ERHEBLICHE Gesundheitsschäden zu verursachen. Die Fälle allergischer Reaktionen oder das Zusammenwirken mit Drogen müssen m. E. außer Betracht bleiben.

--Prosecutor 15:57, 20. Okt. 2010 (CEST)

Auf die Erheblichkeit kommt es nicht an. Wenn aber Reizstoffsprühgeräte Waffen sind, greift § 224 Nr. 2 bezüglich der Waffen; a fortiori greift § 224 Nr. 2 bezüglich der dort ebenfalls aufgeführten gefährlichen Gegenstände, wenn ein Gegenstand mangels Zulassung nicht als Waffe vertrieben werden kann. (Notwehr bleibt dann noch immer außen vor.)--93.135.33.195 15:53, 28. Mai 2013 (CEST)

Unterschied "PAVA" (nonivamid)/OC spray/Reizgas

Der Artikel bringt meiner Meinung nach etwas ziemlich durcheinander: Das was als "Pfefferspray" gehandelt wird lässt sich in drei Gruppen einteilen:

a)Sprays die den natürlichen Wirkstoff OC als Emulsion enthalten (Konzentration bei starken Produkten >10%), also OC-Sprays. diese sind in der schweiz z.b. für jede Person ab dem 18. Altersjahr frei erwerbbar und dürfen auch überall mitgeführt werden. Sie sind entsprechend verbreitet in zivilen Handtaschen... Sie haben aber einen Nachteil: der Wirkstoff OC ist nicht gelöst, setzt sich also auf dem Boden der Dose ab, die Dose MUSS vor dem Gebrauch erst geschüttelt werden, ansonsten wird im extremfall einfach nur das Lösungsmittel gesprüht... das erklärt dann wohl auch den mangelnden Effekten der oben erwähnten "Billigprodukte"

b)Sprays die den synthetisch hergestellten Wirkstoff PAVA (Nonivamid) enthalten(Konzentration <3%): Der Wirkstoff ist in einem Lösungsmittel gelöst, auf das Schütteln kann verzichtet werden, der Spray ist jederzeit einsatzbereit und die Wirkung ist vergleichsweise wesentlich stärker als bei OC-produkten. Solche sprays sind de facto für Zivilpersonen schwer zu erwerben und werden praktisch ausnahmslos von Sicherheitskräften, Polizei und Militär verwendet (z.B. der im Text erwähnte RSG 2000/RSG 3 Der Schweizer Armee.)

c) Tränengase/Reizgase wie CS, CN, etc. Diese finden in "Pfeffersprays" Heutzutage eher selten Verwendung, da ihre Wirkung nicht nur eine starke Reitzung der entsprechenden Schleimhäute auslöst, sondern zusätzlich eine chemische Vergiftung des Opfers bewirkt (Deshalb auch Sympthome wie Übelkeit etc). Solche Stoffe werden von moderaten Polizeikräften praktisch nur noch wohldosiert bei Demonstrationen eingesetzt, entweder im Wasserwerfer beigemischt oder als Tränengaswurkörper. --p16IV188.61.54.156 23:16, 10. Feb. 2010 (CET)

Wirkung

Das mit den 30 Minuten ist Unfug. Ein Kumpel von mir wurde darin eingenebelt und hat 3 Tage davon gehabt. Ich habe ihn nur angefasst und meine Hände brannten noch 2 Tage. (nicht signierter Beitrag von 91.89.125.42 (Diskussion) 17:01, 16. Aug. 2010 (CEST))

Gutachten zum Einsatz von Pfefferspray

Aktuelles Gutachten vom November 2010 zum Einsatz von Pfefferspray, den gesundheitlichen Auswirkungen und Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit.
Erstellt im Auftrag der Bundestagsabgeordneten Karin Binder mit Unterstützung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag:
http://www.karin-binder.de/fileadmin/mdb-seiten/mdb-binder/2010-pdf-dok/Gutachten_-_Einsatz_von_Pfefferspray.pdf (PDF-Datei 206kb)
Das sollte jemand noch in den Artikel einarbeiten. (nicht signierter Beitrag von 93.133.224.196 (Diskussion) 01:23, 15. Nov. 2010 (CET))

Im Kapitel Pfefferspray#Anwendung_bei_der_Polizei als Quelle eingebaut. Gruß --Cvf-psDisk+/− 19:19, 22. Feb. 2013 (CET)

Polizeiliche Einsätze und ihre Folgen

Der Artikel könnte in der Tat einen Abschnitt über die gesellschaftlichen Aspekte vertragen, wie zB auf der Seite Taser#Kritik (leider viel zu kurz).
Die Möglichkeit des Pfefferspray-Einsatzes senkt bei den Einsatzkräften die Hemmschwelle zum Gewalteinsatz, ebenso es wie bei den Tasern und schon lange bei dem guten alten Tränengas der Fall ist. Ein wirklich bizarres Beispiel ist ein Zwischenfall in den USA: en:UC Davis pepper-spray incident.
Manche Leute - u.a. leider auch solche, die für die Waffen-Beschaffung und die dafür nötigen Gesetze zuständig sind - begreifen nicht die Formel mehr Waffen = mehr Gewalt. Am 28. Juni 2013 wurde in Berlin ein Mann erschossen, der ohne weiteres hätte am Leben bleiben können. In der Folge ging wieder mal die Debatte "Mit Taser/Pfefferspray wäre das nicht passiert" los. Der Artikel hilft bisher bei solchen Fragen nicht weiter.
Der Abschnitt Nicht-tödliche Waffe#Ethische und politische Behandlung wäre vermutlich auch ein guter Ort, um solche Fragen zu beantworten, ist aber ebenfalls viel zu allgemein. Hybscher (Diskussion) 14:41, 8. Jul. 2013 (CEST)

Norwegen erlaubt oder verboten?

nach der angegebenen Zusammenstellung wäre es in Norwegen erlaubt und nicht verboten? - ein faktisches Verbot für Schweden wurde mir durch die Botschaft bestätigt. Matthias Hake 08:28, 19. Aug. 2011 (CEST) - gemäss antwort der norwegischen botschaft für norwegen und svalbard verboten Matthias Hake 10:00, 23. Aug. 2011 (CEST)

gibt es außer den Anfragen bei Botschaften noch andere Quellen, evtl das dortige Waffengesetz in Englisch? Vor allem Skandinavien fände ich interessant. Auch in Bezug auf das Tragen von Messern, nicht nur Pfefferspray. (nicht signierter Beitrag von 188.194.186.128 (Diskussion) 13:55, 20. Jul 2012 (CEST))

wende dich bitte selber an die botschaft für diese fragen und eine anfrage ist denke ich doch wohl ausreichend als rechtsquelle Matthias Hake (Diskussion) 06:34, 9. Jul. 2013 (CEST)

Infografik mit weiteren Links

Ich war überrascht was dieses Zeugs anrichten kann, dazu diese Infografik auch mit dem Hinweis auf unterschiedlich starke Wirkung des frei verkäuflichen und im Gegensatz dazu des von der Polizei u.a. werwendeten Wirkstoffs. Ich gebe hier einach den Link rein. Wielleicht regt das zur Recherche an. Wenn ich Zeit habe bin ich gerne mal dabei! Gruß M.

http://www.onlinecriminaljusticedegree.com/pepper-spray/ (nicht signierter Beitrag von 83.236.209.250 (Diskussion) 11:44, 4. Jan. 2012 (CET))

Unterschied Polizeiversion und zivilversion

Mich würde mal interessieren, was der Unterschied zwischen den Polizeiversionen und den Zivilversionen der Pfeffersprays (rsg) ist. Kann das mal jemand erläutern. (nicht signierter Beitrag von 79.210.102.100 (Diskussion) 19:37, 18. Nov. 2013 (CET))

Beschriftung der Datei "File:Polizei-pfefferspray.jpg" ist falsch

Dort steht, dass Polizisten mit Quarzsandhandschuhen und Pfefferspray zu sehen sind. Quarzsandhandschuhe sind in Deutschland auch für die Polizei verboten und somit sollten es sich auf diesem Foto um ganz "normale" Schlagschutzhandschuhe handeln. Falls es es sich eurer Meinung nach doch ganz sicher um Quarzsandhandschuhe handelt finde ich, dass dieses Foto gelöscht werden sollte. Es entsteht in der Öffentlichkeit ansonsten ein falsches Bild über die Verwendung dieser Handschuhe. Gruß H.S. (nicht signierter Beitrag von 109.91.213.235 (Diskussion) 18:13, 19. Dez. 2013 (CET))

Mit Pfefferspray, Quarzsandhandschuhen und Tonfa bewaffnete Polizisten
Moin! Vorab: Die Befürchtung, dass durch die Verwendung des Bildes sowie die Bildunterschrift „ein falsches Bild über die Verwendung dieser Handschuhe“ entstehe, teile ich nicht. Das Bild stammt von Juni 2007, wie jeder Nutzer leicht der Beschreibung entnehmen kann. Es wird auf den Artikel Quarzsandhandschuh verlinkt, der weiterführende Informationen – einschließlich Belegen für die Verwendung durch Polizisten noch Ende 2008 – zu diesen bietet. Durchaus nachvollziehbar für mich ist, dass bestritten werden kann, dass Quarzsandhandschuhe auf dem Bild zu sehen sind. Ich persönlich meine zumindest zwei Paar dieser Handschuhe dort zu erkennen, kann dies selbstverständlich nicht belegen, betrachte es jedoch als offensichtlich. Da vermutlich weder ein hiesiger Autor noch der Fotograf zweifelsfrei die Handschuhe als Quarzsandhandschuhe identifizieren kann, ist der Hinweis auf Quarzsandhandschuhe im Zweifel m. E. durchaus naheliegend. --GUMPi (Diskussion) 20:52, 19. Dez. 2013 (CET)

RSG 6 für den Zivilmarkt verfügbar

Das von der Polizei genutzte Spray RSG6 ist jetzt für den Zivilmarkt verfügbar. Es ist als Tierabwehrspray gekennzeichnet, verfügt über eine Zulassung und darf damit legal mitgeführt werden (ausser unter gewissen Umständen, z B Versammlungen und Kirmes etc - das betrifft aber jedes Pfeffespray). z B http://rsg3-shop.com/impressum.php oder amazon. Der Artikel ist insoweit also veraltet. (nicht signierter Beitrag von 84.189.215.49 (Diskussion) 17:56, 16. Jun. 2014 (CEST))

Darf es wohl!

Der Satz Pfefferspray "darf" auch im Rahmen der Notwehr nicht eingesetzt werden. ist schlicht und ergreifend Blödsinn. In einer Notwehrsituation darf ich mich mit allem verteidigen was mir zur Verfügung steht, solange ich dabei angemessen auf den Angriff reagiere (Eine Tasse Kaffe ist auch nicht zum Einsatz gegen Menschen zugelassen, funktioniert aber wunderbar).

Pfefferspray wird in Deutschland nie zur Abwehr von Menschen zugelassen werden. 1. Weil die dazu vorgeschrieben Tierversuche inzwischen nach deutschem Recht verboten sind. 2. Weil das Spray dann nur noch an Personen über 18 Jahren verkauft werde dürfte, womit man wieder nichts hätte mit dem sich Kinder oder Teenager gegen Übergriffe wehren könnten. (nicht signierter Beitrag von 85.74.16.50 (Diskussion) 18:12, 26. Dez. 2005 (CET))

$52 WaffG und weitere

Könnte jemand den Link bei der rechtlichen Situation in Deutschland reparieren? Ich weiß leider nicht wie das geht. Korrekt lautet er nun: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__52.html

Alle Interessierten können sich übrigens hier die wichtigsten Paragraphen zusammengefasst ansehen. Ich hatte zu dem Thema sowieso gerade etwas zu recherchieren, da hab ich die einfach mal gesammelt: http://pastie.org/398013 (nicht signierter Beitrag von 91.16.55.154 (Diskussion) 01:26, 24. Feb. 2009 (CET))

Anwendung in Italien

Die Anwendung in Italien wurde neu geregelt und ergibt sich aus dem Decreto del Ministro dell’interno 12 maggio 2011 n. 103. Damit wurde die Verwendung des Pfeffersprays erlaubt, soweit der Pfefferspray die von mir hinterlegten Voraussetzungen erfüllt...

Man könnte die 6 Voraussetzungen zum Beseitz und Führen der Waffe vielleicht auch etwas übersichtlicher auflisten. (nicht signierter Beitrag von 31.157.145.90 (Diskussion) 21:54, 17. Jul 2015 (CEST))

Viele gute Infos, aber...

Dieser Absatz enthält viele (vielleicht zu viele?) Infos. Vielleicht kann man ihn auseinanderpflücken und die Teilinfos in den entsprechenden Abschnitten unterbringen :

Die polizeiliche Bezeichnung in Deutschland lautet Reizstoffsprühgerät (RSG-3, bzw. RSG-4). Für die Anwendung bei der deutschen Polizei wird ein 10-prozentiges OC-Wassergemisch in einer Sprühdose verwendet. Die Lösung lässt sich über eine Distanz von 3-5 Meter in einem feinen Strahl versprühen, dadurch ist eine zielgenaue Anwendung ohne Gefährdung anderer Personen möglich. Durch die Reichweite bis zu 5 Meter ergibt sich für die Polizei bei vielen klassischen Situationen mit gewalttätigen Personen ein Anwendungsbereich, der eine effektive Kontrolle des Gegners ermöglicht. In diesem Entfernungsbereich standen bisher keine vergleichbaren Möglichkeiten zur Verfügung; Ziel muss es schließlich sein, den Einsatz von Schusswaffen zu vermeiden (Verhältnismäßigkeitsprinzip). (nicht signierter Beitrag von TheHidden (Diskussion | Beiträge) 20:08, 10. Mai 2006 (CEST))

Diese Angaben und Aussagen sind nachweislich falsch.

Die Technische Richtline für RSG's gibt an, dass der Anteil des Reizstoffes Capsaicin im RSG 0,3% (+/- 0,03%) Gewichtsanteil des Gesamtinhaltes ausmachen muss. Außerdem wird ein Reinheitsgrad des verwendeten OC/PAVA mit mind. über 95% vorgeschrieben. Die Trägerlösung ist auch nicht wässig, sondern ölig, da OC bekanntermaßen nicht wasserlöslich ist.--FrüchtchenOttokar 08:20, 13. Jan. 2016 (CEST)

Rechtliche (Un-)Klarheit

Angesichts der gegenwärtige Lage werden vor allem interessierte Privatpersonen hier klicken, die keinen beruflichen Kontakt mit Kapmpf- bzw. Abwehrmitteln haben. Es wäre sinnvoll, die rechtliche Lage für diesen großen Personenkreis in einem Unterabschnitt deutlich zu machen. etwa so: Privatpersonen dürfen ...; Privatpersonen ist nicht erlaubt zu ... Es ist zwar alles implizit im Text enthalten, aber es könnte klarer adressatengercht formuliert werden, damit alle wissen, woran sie sind. --84.135.134.187 12:35, 17. Jan. 2016 (CET)

Chili-Pfefferpflanze

Die Pflanze heißt Paprika. "Chili-Pfefferpfalnze" sugeriert eine Verwandschaft mit Pfeffer, die aber nicht besteht. Ein Link auf Paprika wäre auch veilleicht sinnvoll and ieser Stelle.

Habe den Link eingesetzt. Ich halte es auch für sinnvoll auf den eigendlich irreführenden Namensbestandteil "Pfeffer" hinzuweisen und Chili-Pfefferpflanze in Chilipflanze oder Paprikapflanze zu ändern. Das Wort chili-pfefferpflanze ist in DE eingendlich unüblich (engl. chili pepper) hier spricht man wenn dann von Cayennepfeffer. Und das was Pfeffer scharf macht heist piperin und nicht capsaicin.

--F0m3 21:21, 26. Dez. 2007 (CET)

Ich würde jetzt mal die Vermutung in den Raum werfen, dass Pfefferspray eine falsche Übersetzung aus dem amerikanisch-englischem ist, wo "Pepper" als Bezeichnung für Paprika und Pfeffer verwendet wird. --193.175.248.11 11:07, 21. Jul. 2016 (CEST)

Beleg für Herkunft des Wirkstoffs?

Hat jemand einen Beleg dafür, dass Pfefferspray nur aus Tabasco-Chilis hergestellt wird? MMn braucht man dafür schärfere Arten der Capsicum-Pflanze, ich habe für Tabasco auch keinen Beleg gefunden. Wenn keiner etwas findet, werde ich den Eintrag dahingehend ändern!--Mats mats (Diskussion) 16:47, 29. Nov. 2017 (CET)