Diskussion:Philippe de Weck
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Nobilität
Gemäss Weltwoche vom 27. Mai 2010 (Seite 33) ist das "de" nicht offiziell, es wurde 1782 eingeführt und 1830 abgeschafft. --Fernrohr 22:06, 27. Mai 2010 (CEST)
- Siehe: Diskussion:Roger_de_Weck#Adelsprädikätchen (Ergebnis dieser Diskussion kann, sofern jemals gegeben, in diesen Artikel übertragen werden). --ZRH 16:17, 29. Mai 2010 (CEST)
- Bitte Nachweis für die amtliche Schreibweise erbringen. Ohne Bestätigung vom Zivilstandsamt oder der Einwohnerkontrolle ist der nicht erbracht. --Brian67 18:17, 19. Jun. 2010 (CEST)
- Siehe Diskussion:Roger_de_Weck#Adelsprädikätchen. --ZRH 20:42, 19. Jun. 2010 (CEST)
- Die Diskussion kenne ich und ich halte es auch dort für unbelegt. Ich wüsste nicht, warum ich die Weltwoche im Vergleich zum Handelsregister für die seriösere Quelle halten sollte. --Brian67 21:35, 19. Jun. 2010 (CEST)
- Die relevante Quelle ist die entsprechende Freiburger Kantonsverfassung. Das Handelsregisteramt prüft solche Aspekte der Namensangaben nicht. --ZRH 20:13, 24. Jun. 2010 (CEST)
- Erstens bezieht sich die Diskussion immer auf die Verfassung von 1830/31 (der Kanton hat in der Zwischenzeit eine neue) und zweitens ist die Realität manchmal eine andere. Bei der Diskussion:Deutscher Adel kann man ewig lange Diskussione über solche Fragen lesen (zwar in Bezug auf die deutsche Rechtslage, die hier nicht relevant ist, es zeigt aber, dass es eben nicht ganz so einfach ist). Ich denke wenn man explizit behauptet was der zivilrechtliche Name ist, dann muss man das nachweisen! Da reicht der Hinweis auf die Weltwoche oder eine nicht mehr gültige Verfassung nicht. --Brian67 21:17, 24. Jun. 2010 (CEST)
- Art. 6 der Freiburger Verfassung von 1831 lautet auf Deutsch wie folgt: Jedes Vorrecht des Orts, der Geburt, der Personen und der Familie bleibt auf immer aufgehoben. Damit verloren unter anderem die damalige Familie de Weck zu ihrem Leidwesen ihr Adelsprädikätchen. Da es seither nicht wieder eingeführt wurde, bleibt es bei diesem Verlust, auch wenn sich die Wecks genauso wie andere Familien weiterhin damit schmücken. Ich finde schade, dass Wikipedia diesen Umstand erwähnt, aber qualifizierte Wikipedia-Benutzer wissen ja um die zahlreichen Lücken dieser Art … nicht weiter mein Problem. --ZRH 18:19, 26. Jun. 2010 (CEST)
- Ich kenne den Wortlaut des Verfassungstextes. Vom Familiennamen steht in dem von dir zitierten Abschnitt übrigens nichts drin. Und dass das Vorrecht von Orten, GEburt, Person oder Familie abgeschafft wurde ist ja eine SEHR POSITIVE Errungenschaft der Regeneration. Wiese meinst du, es ist schade, dass die Wikipedia diesen Umstand erwähnt? Du wolltest doch, dass drinsteht, dass das "de" eigentlich nicht hingehört. Lemmaname ist es ja wegen der Namenskonvention, weil nunmal Philippe de Weck (analog Roger de Weck) die gebräuchlichste Namensform ist. Das hat weder mit Unterstützung von irgendwelchen adeligen oder herrschaftlichen Ansprüchen zu tun. --Brian67 16:04, 29. Jun. 2010 (CEST)
- Art. 6 der Freiburger Verfassung von 1831 lautet auf Deutsch wie folgt: Jedes Vorrecht des Orts, der Geburt, der Personen und der Familie bleibt auf immer aufgehoben. Damit verloren unter anderem die damalige Familie de Weck zu ihrem Leidwesen ihr Adelsprädikätchen. Da es seither nicht wieder eingeführt wurde, bleibt es bei diesem Verlust, auch wenn sich die Wecks genauso wie andere Familien weiterhin damit schmücken. Ich finde schade, dass Wikipedia diesen Umstand erwähnt, aber qualifizierte Wikipedia-Benutzer wissen ja um die zahlreichen Lücken dieser Art … nicht weiter mein Problem. --ZRH 18:19, 26. Jun. 2010 (CEST)