Diskussion:Politische Immunität

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Staatsoberhäupter

Völkerrechtliche Immunität im Inland? Hä? Was will uns der Autor damit sagen? JensMueller 23:56, 11. Jun 2006 (CEST)

Politische Immunität verstößt gegen das Grundgesetz. (nicht signierter Beitrag von 88.66.253.248 (Diskussion | Beiträge) 21:40, 8. Okt. 2009 (CEST)) 
Eine merkwürdige Theorie, wenn man bedenkt, dass das Grundgesetz selbst politische Immunitäten vorsieht: Art. 46 Abs. 2. SchnitteUK (Diskussion) 17:33, 25. Dez. 2013 (CET)

Genießen in der Bundesrepublik Deutschland nicht auch US-amerikanische Soldaten defacto politische Immunität? Ich habe noch nie gehört, daß die vor einem Amtsgericht oder Landgericht angeklagt und verurteilt und in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen worden wären. Anscheinend ist es der deutschen Polizei sogar verboten, Kaseren der US-Armee in Deutschland zu betreten und zu durchsuchen und US-amerikanische Soldaten zu verhaften. --91.52.150.180 06:09, 21. Jan. 2012 (CET)

verboten ist es ihnen da die kasernen als fremdes gebit zählen die Polizeit darf nicht überall rein soldaten waren schon vor gericht nur wird das meist vom militär geregelt ist bei unsren soldaten nicht anders -- Sreepot 23:45, 21. Feb. 2012 (CET)
Ja, amerikanische Soldaten waren sehr wohl schon vor Gericht und auch im deutschen Strafvollzug. Allerdings hat die deutsche Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, einen Verzicht auszusprechen, sodass dann amerikanische Ermittler tätig werden können. Der Verzicht wird oft dann ausgesprochen, wenn der zugrundeliegende Vorfall sich innerhalb des Militärs ereignete und die deutsche Öffentlichkeit nicht betroffen ist. Kannst du in Kürze alles unter NATO-Truppenstatut nachlesen; eine entsprechende Überarbeitung ist in Vorbereitung. --Opihuck 11:09, 22. Feb. 2012 (CET)

Um auf das ursprüngliche Anliegen von Jens Müller zurückzukommen, wenn auch mit fast acht Jahren Verspätung: Völkerrechtliche Immunität im Inland ist natürlich Unsinn. Dass Staatsoberhäupter dem Ausland gegenüber Immunität besitzen, ist in der Tat Völkergewohnheitsrecht (wobei der jeweilige Staat darauf verzichten kann, auch gegen den Willen seines Staatsoberhauptes!). Ob er es im Inland besitzt, ist dagegen Sache allein des nationalen Rechts. SchnitteUK (Diskussion) 20:00, 13. Feb. 2014 (CET)

Bundeskanzler (DE)

In Artikel steht, das auch Mitglieder von Regierungen politische Immunität, meines Wissens nach Trifft da aber auf den Bundeskanzler nich tzu (bzw. nur wenn er gleichzeitig abgeordneter ist). Das sollte im Artikel noch verdeutlicht werden. (nicht signierter Beitrag von 92.229.34.127 (Diskussion) 18:58, 15. Jul 2012 (CEST))

Da die Kanzlerposition immer von einem Abgeordneten besetzt ist, halte ich diese Differenzierung für nicht notwendig. --193.188.158.3 15:37, 6. Mai 2013 (CEST)
Es gab in der Geschichte der Bundesrepublik durchaus schon einmal einen Bundeskanzler, der nicht gleichzeitig auch Mitglied des Bundestages war. Ich überlasse es den Interessierten zu raten, wer das war; es illustriert aber, dass die Differenzierung durchaus nötig ist. SchnitteUK (Diskussion) 22:40, 23. Dez. 2013 (CET)

Ermächtigungsgesetz

Im Artikel steht:

Als Argument für ihre auch im 21. Jahrhundert gegebene Sinnhaftigkeit kann gelten, dass Hitler die Beschlussfassung zum Ermächtigungsgesetz zur (Selbst-)Entmachtung des Reichstages durch vorherige Festnahme von kommunistischen und teilweise auch sozialdemokratischen Abgeordneten abgesichert hatte.

Das ist falsch und Theoriefindung. 444 von 647 Abgeordneten stimmen für das Ermächtigungsgesetz. Die Zweidrittelmehrheit wäre auch bei Anwesenheit sämtlicher SPD- und KPD-Abgeordneter erreicht worden. Außerdem gab es auch damals zumindest de jure die Immunität von Abgeordneten.--FfD (Diskussion) 21:40, 15. Jan. 2013 (CET)

Was ist daran falsch? Wurden nicht kommunistische und teilweise auch sozialdemokratische Abgeordnete vor der Beschlussfassung festgenommen? Wodurch konnte Hitler schon vor der Abstimmung vorhersehen, daß "Die Zweidrittelmehrheit [...] auch bei Anwesenheit sämtlicher SPD- und KPD-Abgeordneter erreicht worden" wäre? --2A02:8109:9A40:1778:E037:4AE3:C8:D3B 00:02, 14. Sep. 2017 (CEST)

Immunität des ESM

Im Artikel steht: "Die Mitglieder des ESM genießen Immunität. Der Deutsche Richterbund bewertet dies als Ausstieg aus dem Rechtsstaat." Das ist völliger Unsinn. Die Mitglieder des ESM sind Staaten; für sie gelten ohnehin die Regeln der souveränen Gleichheit der Staaten, wonach ein Staat nicht gegen seinen Willen von den Gerichten eines anderen beurteilt werden darf. Das hat mit dem ESM-Vertrag nicht das Geringste zu tun, diese Art von Immunität haben Staaten ganz einfach deshalb, weil sie Staaten sind. SchnitteUK (Diskussion) 22:39, 23. Dez. 2013 (CET)

Dann hättest Du das sinnvoller formulieren sollen, nicht löschen. Der "ESM" stellt wohl auch sowas wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts dar (sonst könnte er ja auch kein Eigentum und Vermögenswerte besitzen) , mit eigenem Budget, und Mitarbeitern, die nicht zwangsläufig Regierungsmitglieder sind, und deshalb ist es schon erwähnenswert, daß auch diese und deren Entscheidungen von jeglicher Überprüfung, Haftbarkeit, und Kontrolle befreit wurden. Das ist es, was der Richterbund kritisiert, daß die parlamentarische Kontrolle ausgehebelt wurde. --2A02:8109:9A40:1778:E037:4AE3:C8:D3B 23:57, 13. Sep. 2017 (CEST)
Der ESM ist eine internationale Organisation auf Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrags. Bei denen ist es gängig, dass sie durch ein Sitzstaatsabkommen Immunität von nationaler Gerichtsbarkeit bekommen. Man kann das politisch kritisieren, wenn man das will, aber es ist wirklich keine Besonderheit des ESM. Im Gegenteil, im Vergleich zu anderen internationalen Organisationen ist der ESM stärker gerichtlicher Kontrolle ausgesetzt, weil der ESM-Vertrag Bestimmungen über eine Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs enthält.

Verjährung

Es steht zwar im Artikel, dass die Immunität eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit seinem Mandat endet, aber ruht solange die Verjährung auch? Ansonsten können ja kleinere und mittlere Straftaten schon verjährt sein. Ist das nicht in § 79a StGB geregelt? --ThE cRaCkEr (Diskussion) 18:39, 11. Feb. 2014 (CET)

Nein, das ist § 78b Absatz 2 StGB. SchnitteUK (Diskussion) 14:15, 3. Mai 2015 (CEST)
Und? Ruht die Verjährung? --2A02:8109:9A40:1778:E037:4AE3:C8:D3B 23:58, 13. Sep. 2017 (CEST)

praktische Konsequenzen?

Das "monarchistische Willkür"-Argument ist ja heute nicht mehr valide, und gemäß der "Gleichheit vor dem Gesetz" dürfte kein Unterschied dabei (Redefreiheit) gemacht werden, ob ein einfacher Bürger eine nach den Gesetzen strafwürdige/verbotene Äußerung macht, oder ein Abgeordneter.

Anders, als die Judikative, die den Gesetzen verpflichtet ist, entscheiden Abgeordnete ja nur nach ihrem "Gewissen" (rechtlich unbestimmter Begriff, Vorhandensein wird nicht geprüft). Bedeutet pol. Immun. damit nicht in der Praxis, daß große Parteien ihre Abgeordneten vor der Verfolgung von begangenen Straftaten schützen können, während sie gleichzeitig die Abgeordneten kleinerer Parteien durch Aufhebung deren Immunität in ihrer Arbeit behindern können? Wie gesagt, Abgeordnete entscheiden ja nicht aufgrund Gesetzen, sondern nach Interessenlage ihrer Partei/Fraktion.

Könnten Parteien ihre Abgeordneten tatsächlich auch bei bewiesenen Straftaten (wie z.B. Mord) vor Strafvervolgung schützen, ohne daß in solchen Fällen die Justiz irgendetwas unternehmen könnte? --2A02:8109:9A40:1778:E037:4AE3:C8:D3B 00:47, 14. Sep. 2017 (CEST)

Schutz vor bereits laufender Strafverfolgung?

Wenn jemand sein Mandat antritt, werden dann auch bisher laufende Verfahren ruhen gelassen? Falls ja, bis zu welchem Stadium? Könnte z.B. Frauke Petry bei "rechtzeitiger" Annahme des Bundestagsmandats das gegen sie laufende Verfahren (erneut) zum Stillstand bringen - oder ist es dafür irgendwann "zu spät" (falls ja: wann)? Da z.B. die Bundestagswahl deutlich nach Beginn des Verfahrens / der Vorwürfe stattfand, müßte Petry ja wohl nicht rückwirkend geschützt werden? ... Gern direkt im Artikel ergänzen, die Frage stellt sich vermutlich noch manch anderer... Danke, Ibn Battuta (Diskussion) 22:07, 4. Okt. 2017 (CEST)

Mängel des Artikels

Der Artikel stellt erstens nicht die Geschichte des Entstehens der parlamentarischen Immunität dar. Es geht nicht nur um eine Entwicklung der Monarchie dabei. Die politische Immunität dürft auch in der französischen Revolution eine Rolle gespielt haben. Die Geschichte des biritsichen Parlametarismus dürfte ein große Rolle bei der Entwicklung der parlamentarischen Immunität gespielt haben. Zweitens gilt die politische Immnunität nicht nur bei gesetzgebenden Körperschaften. Es sind auch andere Körperschaften denkbar. Zweitens scheint es im Abschnitt Staatsoberhäupter und Regierungen um auch um diplomatische Immunität zu gehen, die im nächsten Abschnitt Diplomaten und Tätigkeiten im Ausland behandelt wird. Das ist nicht ausreichend klar unterschieden. Die Immnunität eines Amtsträgers wie des Bundespräsidenten ist nicht klar dargestellt. --Orik (Diskussion) 08:25, 8. Mär. 2018 (CET)

Hier sollte von "kompetenter Seite" nachgearbeitet werden. Ich bin kein Jurist und traue mir das nicht zu; aber ein paar Dinge fallen mir auf:

- Immunität des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: die im laufenden Text verlinkten Artikel des Grundgesetztes scheinen teilweise nicht zuzutreffen, wenn es um das eigentliche Thema geht. Die Rechtsgrundlage für die Immunität des BP finde ich dort nicht

- Insgesamt ist die Quellenlage sehr verwirrend. Fraglich ist auch, ob die Links anstatt zu dejure.org nicht besser zu den "offiziellen" Veröffentlichungen verweisen sollten

- Es wäre sinnvoll, wenn die Immunität in einzelnen Staaten auch in einzelnen Beiträgen behandelt würde

- Einige Beispiele, in denen Parlamente die Immunität aufgehoben oder nicht aufgehoben haben, wären sehr sinnvoll, um die Wichtigkeit (oder auch den Mißbrauch) zu erläutern

- Die "Unantastbarkeit" des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist aktuell ein wichtiges Thema. Auch hier würde ich mir ein eigenes Lemma wünschen, und sie sollte wegen der Wichtigkeit dieses Amtes auch ein wenig in diesem Artikel behandelt werden


Insgesamt ist dieser Eintrag nach meinem Empfinden recht schwach. Zu wenige Quellenangaben (und dann auch noch auf die "falschen" Quellen), sehr Deutschland-zentriert, schlecht gegliedert und ohne Verweise auf andere Wikipediea-Einträge zum Thema. --80.209.204.236 16:24, 11. Dez. 2018 (CET)

Immunität von Kandidaten

Bitte auch etwas dazu schreiben, ob/inwieweit bereits bei Kandidaten für ein politisches Amt ein Schutz vor Strafverfolgung in Frage kommt. --Malhiermalda (Diskussion) 09:11, 30. Apr. 2019 (CEST)