Diskussion:Polizei (Deutschland)/Archiv

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Polizeidienst als Wehrersatzdienst

Der Polizeivollzugsdienst ist kein WehrERSATZdienst. Polizeibeamte werden nur solange nicht zum Wehr-/Zivildienst herangezogen, wie sie Polizisten sind. Haben Sie die Altersgrenzen für das "Ziehen" zum Wehr-/Zivildienst erreicht bzw. überschritten, hat sich die Thematik für sie dann erledigt. Kündigen sie vorher (oder fliegen sie vorher raus), so steht das Kreiswehrersatzamt wieder vor ihrer Tür und zieht sie ein. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__42.html Ein echter ERSATZdienst ersetzt den Dienst in der Armee, schiebt ihn aber nicht nur auf. Bitte korrigieren. --88.73.50.115 21:38, 9. Sep. 2008 (CEST)


Anzahl

die gesamtzahl der deutschen polizisten und hilfspolizisten (einschliesslich wachpersonal und personenschutz) und deren entwicklung ueber die jahre hinweg waeren von groesstem interesse. leider findet sich nur eine 16 jahre alte zahl: "Im Jahr 1992 gab es 219.887 Länderpolizisten und 26.424 Bundespolizisten und somit insgesamt 246.311 Polizisten in der Bundesrepublik. Auf einen Polizisten kamen 1992 ca. 330 Bundesbürger. Im Vollzugsdienst sind ausschließlich Polizeivollzugsbeamte zuständig. Diese bilden mit 265.000 Personen den hauptsächlichen Personalkörper." und was waere ein 'nebensaechicher personalkoerper', bitte? ein ungluecklicher satz, besser mit einer tabelle ersetzen!118.173.150.150 10:25, 11. Apr. 2008 (CEST)


Gendarmen

"Lediglich die vom Militär abgeordneten Gendarmen existierten nicht."

Den Satz versteh ich absolut nicht. Wann sollen welche Gendarmen wohin von welchem Militär abgeordnet worden sein??? --Andy.s 16:32, 27. Mär 2006 (CEST)

Ich plädiere dafür den Satz einfach zu streichen --Andy.s 09:27, 2. Apr 2006 (CEST)

Verfassungsschutz

Die umstandslose Einbeziehung der Verfassungsschutzämter ist problematisch. Sie sind gerade keine Polizeibehörden, sondern sehr bewußt außerhalb der Polizeiorganisation angesiedelt. Also sollte zwar ein Hinweis auf ihre Zusammenarbeit mit der Polizei im Artikel stehen, aber auch der Hinweis darauf, daß sie kein Teil der Polizei sind. -- StephanK 07:51, 22. Mär 2004 (CET)

und auch keine Befugnisse nach StPO haben... Sie sollen eben nur Informationen sammeln. -- thomas 17:03, 22. Mär 2004 (CET)

Nationalsozialismus

"Die in den 50er Jahren per Gesetz vorangetriebene Wiedereingliederung der alten Nazi-Beamten zu 90% betraf gerade auch den Polizeiapparat des deutschen Imperalisimus. Diese personelle Kontinuität zeigte sich im Zusammenhang mit dem Verbot der KPD 1956, als gegen Zehntausende KPD-Mitglieder Ermittlungsverfahren durchgeführt wurden und diese zum Teil von den gleichen Polizeibeamten verhaftet oder zum Verhör gebracht wurden, die sie auch schon 1933 und während des Nazifaschismus abgeholt oder verhaftet hatten. " Quelle: http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html )

sofern sie die NS-Zeit überlebt hatten... -- thomas 19:55, 28. Mär 2004 (CEST)

Diskussion: War denn die Mitgliedschaft in der NSDAP für alle Polizeibeamten Pflicht oder gab es auch Ausnahmen ? Im übrigen wurde meines Wissens das Verbot der KPD nicht durch die Polizei sondern durch die Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet. Ebenso wurde die Bundeswehr natürlich von ehemaligen Stabsoffizieren Hilters aufgebaut. npv ? thomas 12:44, 30. Mär 2004 (CEST)

Ebenso wie die NVA, auch die Rote Armee hat auf die zaristischen Dienstgrade zurückgreifen müssen. Als einziger Beitrag im Kapitel geschichte halte ich den Satz für äußerst bedenklich. MatthiasKabel 07:49, 11. Nov 2004 (CET)

Hab den Passus mal gelöscht (war ja nur noch peinlich) -- Matt1971 11:06, 24. Jan 2005 (CET)

Was soll das denn? Jetzt steht da zur Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus nur was zu den Farben der Uniformen und Feuerwehr!? DAS ist peinlich!! Was ist mit dem Zusammenhang von SS und Polizei? Es ist schon unglaublich, dass es diesen Zusammenhang gibt und dann einfach alle Leute, die so deutlich aktiv daran gearbeitet haben dass Menschen diskiriminiert, deportiert, umgebracht wurden wieder in die Polizei der BRD übernommen wurden. Das ist auch wichtig um die deutsche Polizei heute zu verstehen! Die Vergangenheit der Polizei einfach so auszblenden ist wirklich ganz einfach Geschichtsrevisionismus. Ich werd mich bald mal darum kümmern.

weitere Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft

Ich habe mal was davon gehört, dass auch Förster polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Inwieweit stimmt das und gehört dann auch in diesen Artikel? --Raymond 11:00, 30. Apr 2004 (CEST)

Wenn man vom Naturschutzgesetz ausgeht schon, da im Hinblick darauf spezifischer ausgebildet. Nur wie soll man das hier reinbringen ? Gruss thomas 13:44, 30. Apr 2004 (CEST)
Das Thema läßt sich vielleicht im Artikel Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft abhandeln. --Aries 21:00, 23. Jul 2004 (CEST)
...wo es auch abgehandelt wird (übrigens haben in Bayern auch Feuerwehrkommandanten die Befugnis, polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen, wenn Einsätze gestört werden) Matt1971 ♫ 22:44, 18. Aug 2005 (CEST)

also, das mit den förstern ist nicht nur im bereich des naturschutzes so (eigentlich sogar falsch). förster sind hilfsbeamte der staatsanwaltschaft, bei allem was sich in ihrem hoheitsgebiet abspielt (wie's genau im privatforst geregelt ist, kann ich nicht genau sagen). das kann bei der verfolgung von wilddieben, holzdieben, umweltsünder etc. sein. aber halt nur in ihrem forst. nicht ausserhalb! mfg BillaBong

"Ämter"/Dienstgrade

Es lohnt darüber nachzudenken, inwieweit sich Polizei-Artikel sinnvoll zusammenfassen oder neu aufteilen lassen.

Beispiele:

1. Dienstgrade Es ist nicht zufriedenstellend, dass für jeden Dienstgrad ("Amt" bezeichnet i.d.R. eine Einrichtung, in der mehrere Beamte arbeiten) eine eigene Seite geschaffen wird. Dienstgrade im Bundesgrenzschutz macht vor, wie das besser gemacht werden kann, ohne dass das Thema in etliche Einzelseiten "zerfasert". Wenn wir so eine Seite als Dienstgrade bei der deutschen Polizei (vgl. auch Dienstgrad) schaffen, können die einzelnen Dienstgrade auf diese Seite verweisen. Ungeklärt ist allerdings, ob der Verweis dann auf Dienstgrade im Bundesgrenzschutz oder auf Dienstgrade bei der deutschen Polizei führen soll. Unterscheiden sollte man beide Seiten wohl, denn manche Bundesländer kennen beispielsweise den Ersten Polizeihauptkommissar nicht.

Da es jetzt Dienstgrade bei der deutschen Polizei gibt, können die Ausführungen hier ja gekürzt werden.

2. Aufgaben Wenn Kriminalpolizei und Wasserschutzpolizei mit eigenen Artikeln "ausgegliedert" werden, brauchen auch Schutzpolizei und Bereitschaftspolizei eigene Artikel. Alternativ könnte man auch die beiden erstgenannten in den Hauptartikel Polizei übernehmen, was ich allerdings für wenig sinnvoll halte. -- Aries 04:31, 23. Jul 2004

da sehr vieles bei Polizei in Deutschland Ländersache ist, habe ich mir erlaubt im Artikel POlizei (Allgemein) im GFeld Deutschland) eine Länderunterteilung vorzunehmen.

Da ich nur zu wenigen Länderpolizeien etwas erzählen kann, bitte ich um Verfolständigung. Auch bitte ich um Gegenkontrolle dessen, was ich bisher schrieb. Desweiteren halte ich es für schlauer die Polizei Deutschland zu Polizei Allgeimein zurückzuschieben und den Polizei Allgemein Artikel stärker in Staaten (und Teilstaaten) zu unterteilen. Janetzky 15:06, 25. Nov 2005 (CET)

Vermischtes

"...Beispiel ist der Wechsel in der Politik der Bekämpfung der Drogenszene am Hamburger Hauptbahnhof, der nicht aufgrund geänderter rechtlicher Regelungen, sondern durch eine andere Politik (der gleichen Partei vor einer Wahl) durchgeführt wurde."
für Auswärtige ziemlich unverständlich ... hafenbar 2003-10-27

Finde ich auch - entweder sollte der Absatz raus, oder zu einer (sowieso wünschenswerten) Erklärung zum Spannungsverhältnis zwischen Legalitäts- und Opportunitätsprinzip ausgebaut werden. -- StephanK 07:48, 22. Mär 2004 (CET)
Mir gefällt die Stelle auch nicht. Dein Vorschlag mit der Unterscheidung "Legalitäts- und Opportunitätsprinzip" find ich gut. Eventuell paßt in diesen Zusammenhang auch was zur "Ausübung pflichtgemäßen Ermessens". --Scherge 13:13, 26. Mär 2004 (CET)

Bei Drogendelikten gibt es kein Opportunitätsprinzip bzw. pflichgemäßes Ermessen. Es handelt sich bei Btm-Delikten immer um Straftaten nach dem BtMG(Betäbungsmittelgesetz). Nach der StPO sind Polizeibeamte verpflichtet Straftaten zu verfolgen, haben also keinen Entscheidungsspielraum! Die Eingangs genannte Problematik hat also nix mit "pflichtgemäßem Ermessen" zu tun sondern andere Ursachen! Ich denke aber das gehört hier nicht rein. Hier geht es um Polizei und nicht um Bekämpfungsstrategeien der Drogenszenen in D.


by the way: "Bulle": Kluger Mensch Schon im 18. Jahrhundert nannte man die Gendarmen, die Vorläufer der heutigen Schutzpolizei, "Landpuller", "Landbohlwer" oder "Bohler". Der Ausdruck wurde je nach der regionalen Mundart abgewandelt. Der Ursprung dieser Wörter liegt in dem niederländischen Begriff "Bol", was soviel wie "Kluger Mensch" bedeutet. Ein "Landpuller", "Landbohlwer", "Bohler" oder abgewandelt ein "Bulle" ist demnach ein Zeitgenosse mit Kopf und Hirn. (mehrere Quellen z.b.: http://www.fh-welcome.de/bpt/2005/040405_bpt_polizei.html und/oder: http://www.wer-weiss-was.de/theme143/article2013545.html

andy.s020805

Polizei(vollzugs)beamter

Endlich gibt es einen eigenen Artikel: Polizeivollzugsbeamter. --Matt1971 01:53, 3. Mär 2005 (CET)

Wie groß muss ich sein um zur Polizei zu dürfen?

Ein Mann muss 1,65m und eine Frau 1,60m groß sein. In NDS müssen Bewerber egel ob männlich oder weiblich 1,68m groß sein und die gleichen sportlichen Eigenschaft erfüllen. In NDS Neueinstellungen kommen dahei nur unter 10 % Frauen in die Polizei.

P. Mevius

Da Polizei Ländersache ist, hat jedes Bundesland unterschiedliche Anforderungen an Bewerber. Von Daher ist die Mindestgöße unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

T.C.

"Freund und Helfer"

Gibt es eine glaubwürdige Quelle dafür, dass Himmler der Urheber dieses Mottos ist? -- mawa 18:39, 11. Jul 2005 (CEST)

Ich sagte glaubwürdige Quelle. -- mawa 14:27, 26. Nov 2005 (CET)
Stimmt, es ist keine glaubwürdige Quelle dafür, dass Himmler der Urheber ist, aber dafür das jemand glaubt Himmler sei der Urheber. :-) --Suricata 19:29, 26. Nov 2005 (CET)


"Freund und Helfer" Wie so vieles ist auch das nicht von Adolf und Co. Der Spruch stammt aus einer Rede des Preuß. Innenministers .. Sie zur wahren Volkspolizei zu machen; auch charakterlich für die hohe Aufgabe zu befähigen und im Verkehr mit Bevölkerung Freund und Helfer und nicht Büttel u. Bürgerschreck zu sein. (Carl Severing) .. andy.s

Ist das Zitat belegbar? Wenn ja, dann finde ich sollte es in den Artikel an der entsprechenden Stelle auch eingefügt werden. Ansonsten würde der gegenwärtige Hinweis "... fälschlicherweise Himmler zugeschrieben" etwas dünn und meinungsbehaftet wirken. Wolchik 03:25, 6. Mai 2006 (CEST)

Wiedereingliederung

In den 1950er Jahren wurden in Westdeutschland gesetzlich etwa 90 % der Beamten des Dritten Reichs, wiedereingegliedert. Dies betraf vorwiegend die Polizei. Dieser Satz ist unverständlich und POV, da er einen direkten Bezug des Polizeistaats im dritten Reich mit der BRD herstellt! Wieviel Prozent der Beamten im Dritten Reich waren bei der Polizei? Wieviel Prozent davon wurden wiedereingegliedert? Und welches Gesetz regelte die 90%? --Suricata 15:27, 25. Nov 2005 (CET)

Bundesrepublik Deutschland von 1948-1990

Wer oder was hat wann ein Verwaltungsabkommen geschlossen? Gruss --Nightflyer 23:11, 1. Dez 2005 (CET)


ugs. Bezeichnungen

Mion Leute wie sieht es aus mit umgangssprachlichen Bezeichnungen für die Polizei wie Bullen oder so finde das sollte im ARtikel erwähnt werden.

hab ich doch oben schon geschrieben woher Bulle kommt. Weiteres: Weisse Mäuse Jemand noch was (was keine Beleidigung ist?) Peterwagen könnte man noch aufnehmen - hier gibts aber mehrere erklärungen zur herkunft. --Andy.s 15:46, 24. Mär 2006 (CET)

Grüne Minna? --Rollo rueckwaerts 21:01, 10. Nov. 2006 (CET)

Bestreifen

Gibt es das Wort "bestreifen" wirklich? Es steht im Abschnitt Polizeien der Länder - Aufgaben: durch Bestreifen der Gebiete und Einrichtungen. Die Passage wurde am 06.02.2006 eingefügt. Das Wort taucht auch im Artikel Sicherheitswacht auf. Ich habe das Wort noch nie vorher gehört oder gelesen. Aternativ-Vorschläge: kontrollieren, überwachen, patrouillieren, Präsenz zeigen (, ...) -- Bob Andrews 11:49, 16. Mai 2006 (CEST)

Ja, den gibt es wirklich. Ist aber klarer Polizeijargon, daher nicht so bekannt. -- Wo st 01 (2007-02-17 21:35 CEST)

Bundesfinanzpolizei

Ist das nicht der Name einer Aktion von verdi(?), den Zoll in eine Finanzpolizei umzubauen. Der offizielle Name ist doch immer noch Bundeszollverwaltung oder ist da was an mir vorbeigegangen? Falls sich der Name nicht geändert hat, müßte das im Artikel auch wieder zurückgesetzt werden.--HolgerB 09:50, 3. Okt 2006 (CEST)

Da hast Du Recht: eine Bundesfinanzpolizei gibt es nicht; es gibt nur das Projekt der GdP (nicht Ver.di und auch nicht BDZ). Habe den Falscheintrag heute zufällig entdeckt ([1]) und für den verlinkten Artikel Finanzpolizei einen Löschantrag gestellt ([2]). Da wollte offenbar jemand Fakten schaffen und sich seinen Wunschtraum (?) als real existierend darstellen. Gruß! --Rollo rueckwaerts 20:59, 10. Nov. 2006 (CET)
Das mit dem "Fakten schaffen" nehme ich zurück: anscheinend hat Wo st 01 diesen Artikel (aus Unwissenheit über die wirklichen Gegebenheiten?) erstellt. Was nichts daran ändert, dass er ein Fakeartikel ist und gelöscht werden sollte. --Rollo rueckwaerts 15:40, 11. Nov. 2006 (CET)

Finanzierung

Wie wird die Polizei in Deutschland finanziert, aus welchen Haushalten usf. > fehlt! --Piflaser 08:41, 16. Feb. 2007 (CET)

Die Landespolizeien aus den Haushalten der Länder, die Bundespolizei, Zoll und das BAG aus dem Bundeshaushalt. --Willicher 18:00, 16. Feb. 2007 (CET)

Bebilderung

Diese wahllose Bebilderung mit diesem "Bilderstreifen" an der rechten Seite erfüllt imho keinen wirklichen Zweck. Entweder im Zusammenhang mit dem Text einbauen oder löschen (bzw. in passendere Artikel einbauen) --Tafkas Disk. +/- Mentor 18:33, 1. Jun. 2007 (CEST)


Mich stöhrt auch das Bild zu dem Topic Gefahrenabwehr

Weil auch gerade der Polizeieinsatz am 2. Juni in Rostock kein Ruhmesblatt ist und auch noch immer umstritten ist!

--Hinzke 15:28, 5. Jul. 2007 (CEST)

Polizeiverbrechen

Ich vermisse hier Angaben über die von Polizisten im Dienst verübten Straftaten, oft im Nachhinein als dienstliche Handlungen ausgegeben etc. Statistiken, Zahlen, Aufklärung, Vertuschung und Verschleierung, Seilschaften, Kungeleien mit der Staatsanwaltschaft bei Beschwerden oder Anzeien gegen Polizisten und solche Sachen. Konkret meine ich Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Folter, vorsätzliche Falschbeschuldigung, Untätigkeit (also auch Unterlassung) u. ä. Beispiele gibt es ja genug. --Sepia 23:24, 5. Okt. 2007 (CEST)

Meinst du Verbrechen undVergehen oder nur Verbrechen? --Willicher 00:27, 6. Okt. 2007 (CEST)
Abgesehen davon, dass diese merkwürdige Frage wohl als Satire gedacht ist, geht das aus den genannten Beispielen eigentlich klar hervor. Ob da neben dem Routine-Armauskugeln noch die zahllosen verbalen und tätlichen Beleidigungen von Wehrlosen mit aufgenommen werden, spielt ja wohl keine Rolle... Gemeint sind z. B. solche Fälle wie Wolfgang Daschner/Magnus Gäfken und, ähem, mein eigener Fall... --Sepia 20:11, 6. Okt. 2007 (CEST)

Grund für die Notiz über Waffengebrauch in der Einleitung?

Hat es einen besonderen Grund, daß in der Einleitung extra erwähnt wird, daß die deutsche Polizei bereits mehrere hundert Menschen getötet hat?
Für mich, als jemanden, der den Artikel zum ersten Mal liest, kam das etwas unerwartet, und wirkt ein bißchen politisch motiviert.
So im Stil von "Der Auftrag der deutschen Polizeien... bla bla bla Polizeiverfügungen laber laber laber Polizeiverordnungen sabbel sabbel sabbel Außerdem schützt die Polizei private Rechte bla bla bla Ach übrigens, außerdem haben die Bullen schon hunderte von Menschen umgebracht!".
Es paßt einfach nicht in den Kontext, und scheint an der Stelle keinerlei Funktion zu erfüllen (abgesehen von einem unterschwelligen "Die sind nicht so lieb und freundlich, wie die Einleitung tut.") - insbesondere in Anbetracht der Tatsache, daß der gesamte Rest des Artikels das Thema Polizei und Waffen offenbar komplett ignoriert: Es wird weder darauf eingegangen, daß, im Normalfall (d.h. abgesehen von Sonderfällen wie Jägern und Soldaten), Polizisten die einzigen sind, die mit Waffen rumlaufen, noch wird die Bewaffnung der Polizei allgemein vorgestellt - obwohl sowohl Uniformen als auch Fahrzeuge der Polizei nicht nur eigene Sektionen, sondern sogar eigene Artikel haben.

Wie gesagt, ich besuche den Artikel das erste Mal, ich weiß nicht, ob diese Formulierung "historische" Gründe hat, aber auf mich als Newb wirkt es so, als wollte irgendjemand der Polizei mal schnell einen reinwürgen und gleich zu Anfang die Meinung des Lesers ins Negative beeinflussen.
Wenn der Waffengebrauch der Polizei in Deutschland so wichtig/bemerkswert ist, daß Wikipedia ihn erwähnen möchte, sollte dies dann nicht in einer differenzierten Sektion passieren, mit gesetzlichem Kontext, Statistiken, Standpunkt der Polizei zur Todesrate, usw.?
Auf der anderen Seite, wenn der Grund dafür, daß eine solche Sektion nicht existiert, die Tatsache ist, daß an dem Waffengebrauch der Polizei nichts besonderes ist, sollte ein essenziell irrelevanter, aber emotional belasteter Satz wie dieser nicht entfernt werden?

So oder so wirkt der Satz in seiner jetzigen Form deplatziert und undifferenziert, und sollte überdacht werden.

~ 80.171.1.132 04:17, 7. Apr. 2010 (CEST)

P.S.: Mir ist bewußt, daß auch "der polizeiliche Gegenüber" erwähnt wird, aber der Unterschied im Assoziationsgrad zwischen namentlich erwähnter Polizei im Artikel über die Polizei, und schwammig-undefiniertem "polizeilichen Gegenüber" ist dramatisch. Wenn ich sage "Angela Merkel, Guido Westerwelle und andere Regierungsmitglieder sind Kiffer", dann richtet der Durchschnittsbürger seine Aufmerksamkeit auch auf "Angela Merkel und Guido Westerwelle sind Kiffer" und nicht "andere Regierungsmitglieder sind Kiffer". Undefinierte, namenlose Pseudopersonen fallen einfach nicht so sehr ins Gewicht wie klar benannte Entitäten.
Oder, anders: Warum sollte der Autor des Satzes diesen Fakt über die Polizei und andere im Artikel über die Polizei erwähnen, wenn nicht, um eine Information über die Polizei zu vermitteln?
Der Satz, so wie er formuliert ist, klingt einfach mehr wie "Die Polizei tötet Menschen" als "In Feuergefechten zwischen Polizisten und Verbrechern sterben Menschen".

Berittene Polizei

habe ich nirgends erwähnt gefunden. Anlass zur Suche bot mir dieses Fundstück zu dunkeln Zeiten in der LD. Mag ja selten sein, aber m.E. gab's sogar in neuerer Zeit mal einen Olympiasieger von den Polizeireitern. Fiel deswegen auf, weil der in der grünen Uniform ritt, Dressur oder Springreiten war's, der hier. --Pflastertreter 20:46, 21. Mai 2010 (CEST)

Äußeres

Falls ich es im Artikel übersehen haben sollte: Seit wann dürfen deutsche Polizisten Bärte, Pferdeschwänze und Ohrringe tragen? Dies ist mir erst in den ca. letzten 10 Jahren aufgefallen. Und sollte das nicht auch im Artikel stehen?--80.133.166.234 11:25, 2. Aug. 2010 (CEST)

Waren Pferdeschwänze nicht sogar Pflicht für Polizistinnen? Hatten an meiner Schule mal die Polizei zu Besuch, da wurde meine ich so etwas erwähnt... --84.144.61.36 12:40, 3. Okt. 2010 (CEST)

Literaturergänzung

Ich habe die bibliographischen Angaben zu den Büchern von Schulze verbessert. Ich habe keine Ahnung, ob es sich dabei um seriöse Fachliteratur Literatur im Sinne von WP:Lit handelt. --Orik 09:55, 25. Aug. 2010 (CEST)

Ueberseh ich was?

Ich hoffte eigentlich, hier auch etwas ueber die Reformen des Polizeiwesens z.B. im Kaiserreich zu erfahren. Nun sehe ich aber, dass ueber die realen Verhaeltnisse nichts im Artikel enthalten ist (z.B. Rekrutierung, Ausbildung, Weiterbildung der Polizeibeamten, Ausstattung der Polizeiwachen mit Kommunikationsmitteln, Bewaffnung usw.). Auch hier auf der Diskussionsseite werden solche Fragen nicht eroertert, hoechstens interessiert man sich fuer Rechtsverstoesse durch Polizisten. Ueberseh ich was und es steht alles woanders in der WP? Oder fehlt einfach allgemein das Interesse an polizeigeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Fragen? Na ja, wenn niemandem ausser mir etwas fehlt (die anderen Leser melden sich ja nicht), dann braucht man hier auch nichts weiter zu schreiben. --Peewit 18:43, 6. Okt. 2010 (CEST) Ich muss es noch einmal, vielleicht deutlicher, sagen: hier wird eine fast rein formale, nicht materielle Geschichte der Polizei dargestellt. Man hat den Eindruck, dass Verwaltungsjuristen am Werk waren, nicht Historiker. Aber anscheinend gefaellt es so allen. --Peewit 23:11, 19. Okt. 2010 (CEST)

Polizeigeschichtliche Sammlungen

Ich bin der Ansicht, dass man die Polizeigeschichtliche Sammlungen aus dem Hauptartikel ausgliedern und in einem eigenen Artikel zusammenfassen sollte. Dies würde den Hauptartikel etwas entwirren. Dann müsste man allerdings noch etwas Substanz zu den Sammlungen hinzufügen. Meinungen? -- Wo st 01 19:08, 2. Feb. 2006 (CET)

Rechtsbrüche durch Polizeiangehörige

Der Abschnitt "Rechtsbrüche durch Polizeiangehörige" kommt mir ehrlich gesagt reichlich pauschal daher. Der Leser gewinnt im Moment den Eindruck, dass Polizisten würden nur dannn bestraft wird, wenn die Presse ein Foto davon druckt. Es werden ein paar willkürlich ausgewählte Einzelfälle erwähnt und daraus dann die Behauptung aufgestellt, Polizisten kämen generell besser davon als ein Normalbürger. Ob das stimmt, weiß ich nicht, aber wenn man so etwas behauptet, dann muss das anständig belegt sein. Immerhin ist darin ja auch der Vorwurf enthalten, illegales Vorgehen der Polizei sei die Regel und die Justiz würde generell bei Vergehen von Polizisten ein Auge zudrücken. Das ist schon starker Tobak, und daher müssen da nachprüfbare Fakten her. --Hansbaer 09:56, 7. Nov. 2007 (CET)

Nun, es ist leider in Deutschland so, dass Polizisten noch nicht einmal dann bestraft werden, wenn es Fotos von ihren Prügeleien gibt. Siehe auch die einschlägigen Berichte z.B. von amnesty international
Amnesty International ist aber eine Interessenorganisation und kein juristisches Organ. Der Steuerzahlerbund wird auch nicht dazu übergehen, die sinnvolle Verwendung von Steuergeldern zu loben, sondern immer nur vermeintlich sinnlose Projekte anprangern. Was in diesem Abschnitt unterstellt wurde, war, dass die Justiz generell nicht in der Lage ist, Fehlverhalten von Polizisten entsprechend zu ahnden. Schlimmer noch, war es fast so, dass man den Eindruck hatte, Polizisten würden machen, was sie wollen, weil sie könnten es sich ja erlauben. Wir sollten hier nicht der Versuchung verfallen, selber Richter spielen zu wollen. Ein Foto von einem prügelnden Polizisten sagt noch nichts darüber aus, was sich davor abgespielt hat. Die Polizei ohne Fakten unter einen Generalverdacht zu stellen, halte ich für falsch. --Hansbaer 07:49, 29. Sep. 2008 (CEST)

Selbst wenn, im amerikanischen wäre es dann genauso. Außerdem kommt mir die Polizei in Duisburg, Hamburg und Berlin eigentlich ganz sympatisch vor (einige dienen richtig als Reiseleiter für Touris). Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber "alle" dt Polizisten schlecht zu machen finde ich insofern unfair, wenn die anderen - Mexiko, Italien, England, Russland, Amerika - als richtige Engel beschrieben werden (ich habe nachgeschaut). Ich habe einen Onkel der Polizist ist. Er sagt mir immer, es sei Hart im Amt, weil die Jugendlichen Schläger immer sofort mit "Polizeigewald!" kommen, wenn sie was ausgefressen habe. Im dt. Verfassungsgesetzt gibt es sogar einen Absatz, der verbietet "einen Bürger gegen seinen Willen zu beschatten". Dass die Polizisten da noch arbeiten können ist mir unbegreiflich. --Anmerkung einen Juristen-- (nicht signierter Beitrag von 87.164.121.29 (Diskussion | Beiträge) 20:33, 30. Aug. 2009 (CEST))

Bei dieser Darstellung "Rechtsbrüche durch Polizeibeamte" handelt es sich offensichtlich um eine persönliche, in keiner Weise belegbare Einschätzung. Es werden nicht haltbare Vorwürfe gegen Berufsgruppen Polizei und Staatsanwaltschaft erhoben, die in Teilen gar den Anfangsverdacht von Straftaten erfüllen können. Diese Vorwürfe sind so durch keine zitierfähige Quelle belegbar. Die Angaben zu amnesty international sind ebenfalls sehr verkürzt dargestellt und auch nur eine wertende Einschätzung von ai. (nicht signierter Beitrag von 212.185.80.5 (Diskussion) 10:26, 6. Jul 2011 (CEST))

WP darf nicht selber werten, aber sehr wohl wertende Einschätzungen von ai darlegen. Die anderen Darstellung (bspw. zu Aamir Ageeb und Daschner-Prozess) sind in den verlinkten Artikeln ausreichend belegt. --Amga 11:48, 6. Jul. 2011 (CEST)
Wenn sich der Artikel auf AI als Quelle bezieht, so ist das ein ausreichender Belegt.--Squarerigger 13:49, 7. Jul. 2011 (CEST)

Ich sehe keine hinreichende Hinterlegung bsp. dieser Aussage: Nicht wenige Polizeibeamte, die gegen straffällig gewordene Kollegen ausgesagt haben, berichten von anschließendem Mobbing und Ausgrenzung. Auch Staatsanwaltschaften haben oft kein Interesse daran, Rechtsbrüche durch Polizeibeamte zu ahnden, da sie auf deren Zusammenarbeit bei der alltäglichen Arbeit und auf deren Glaubwürdigkeit als Zeugen vor Gericht angewiesen sind. Dies ist eine pauschale Darstellung, die weder mit dem Daschner-Prozess, noch dem Fall Aamir Ageeb zu hinterlegen ist. Es geht hier nicht um Einzelfälle, sondern um eine allgemeine Darstellung des Umgangs bei Rechtsverstößen durch Polizeibeamte. Und diese werden, wie die Rechtsverstöße anderen Bürger auch, verfolgt. Ganz im Gegenteil, eine Verfolgung und Aufarbeitung findet in einem westlich größeren Umfang statt, da die Polizei im permanenten Fokus der Öffentlichkeit steht. Weiter sind Delikte im Amt strafverschärfend. Des Weiteren werden so viele Staatsanwälte und Richter in ihrer Urteilsfindung - immer Einzelfallentscheidung - nicht falsch liegen. Bei Wikipedia handelt es sich um eine Enzyklopädie; Sachlichkeit, Nachvollziehbarkeit und insbesondere Neutralität sind meines Erachtens geboten. --Nobbster 12:12, 9. Jul. 2011 (CEST)

Dritte Meinung

Die Einschätzung von AI im Abschnitt „Berichte ü. R.“ ist klar als AI-Aussage gekennzeichnet. Auch die Beispiele finde ich nicht schlecht, weil hier jeweils ein klarer „Missbrauchsfall“ und auf der anderen Seite zumindest teilweise in der Öffentlichkeit moralisch Legitimierter Fall aufgenommen wurden. Beim Abschnitt „Behandlung von Rechtsverstößen“ sieht das allerdings anders aus. Hier wird suggeriert, dass die Realität wirklich so aussehen würde und es sich nicht um Behauptungen von AI handeln würde. Wenn so etwas denn aufgenommen wird, muss es auch klar als Aussage von AI gekennzeichnet werden. Da in den beiden Abschnitten sowieso nur die Kritik von einer Organisation aufgenommen wurde, wäre es sinnvoller, die Abschnitte unter der Überschrift: „Kritik von AI“ o.ä. zusammenzufassen. Grüße --Kero 18:34, 10. Jul. 2011 (CEST)

Dienstgrade

ich finde die verschiedenen dienstgrde sollten hier auch nicht fehlen

Solche gibt es bei der deutschen Polizei gar nicht. Ansonsten siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsbezeichnungen_der_deutschen_Polizei --ReinickendorferFuchs (Diskussion) 13:52, 28. Jul. 2012 (CEST)

Besoldung

Die Gehalts und Aufstiegs Chancen in diesem Berufsbild kommen zu Kurz.

Ein sehr umfangreiches Thema zu dem jede (Landes-) Polizeibehörde einzeln vorgestellt werden müsste. Ich glaube wer dazu mehr wissen will ist in den diversen Fachforen besser aufgehoben. --ReinickendorferFuchs (Diskussion) 13:52, 28. Jul. 2012 (CEST)
Es könnte aber trotzdem zumindest allgemein-gehalten angesprochen werden. --arilou (Diskussion) 09:22, 30. Jul. 2012 (CEST)

Frauen erst so spät?

Ich meine mich an Krimis in S/W zu erinnern (könnte von Jürgen Roland gewesen sein), wo uniformierte Polizistinnen bei Vernehmungen von weiblichen Personen auftreten. Oder waren das nur Verwaltungsangestellte? --Eingangskontrolle (Diskussion) 12:09, 4. Sep. 2012 (CEST)

Frauen bei Schupo und Kripo gab es schon sehr lange, aber nur sehr wenige. Und vor allem waren die nahezu ausschließlich im Innendienst. Ich möchte nicht als Chauvinist missverstanden werden, aber keine "echten" Polizistinnen. --ReinickendorferFuchs (Diskussion) 19:33, 4. Sep. 2012 (CEST)

Zweifelhafter Satz betr. Wiedereingliederung nach 1945

Zitat: In den 1950er Jahren wurden in Westdeutschland etwa 90 Prozent der Beamten wiedereingegliedert, die bereits in der NS-Zeit in Dienst waren. Dies betraf vorwiegend die Polizei. - was soll das heißen ? Dass die Wiedereingegliederten vorwiegend (51 Prozent ?) Polizisten waren ? Das kann doch nicht sein. Und was ist mit Lehrern, Finanzbeamten, Professoren, Juristen usw. ? Was soll "vorwiegend die Polizei" heißen ? --Widlotic (Diskussion) 21:05, 3. Nov. 2012 (CET)

Quelle?

Für diese Änderung wäre in meinen Augen eine Quellenangabe nötig.--Louis Bafrance (Diskussion) 12:18, 28. Aug. 2013 (CEST)

Personal und Zahlen

Angehörige der Polizei sind zumeist Polizeibeamte und Polizeiangestellte. Im Jahr 1992 gab es 219.887 Länderpolizisten und 26.424 Bundespolizisten und somit insgesamt 246.311 Polizisten in der Bundesrepublik. Auf einen Polizisten kamen 1992 etwa 330 Bundesbürger.

Im Vollzugsdienst sind in der Regel Polizeivollzugsbeamte zuständig. Diese bilden mit 265.000 Personen bundesweit den hauptsächlichen Personalkörper. Die Beamten haben mitunter eine spezielle berufliche Funktion bei der Polizei.

Wikipedia aktuell ????: Für ein ambitioniertes Internetlexikon wie Wikipedia finde ich es außerordentlich lächerlich hier mit 21 Jahre alten Zahlenmaterial über die Personalstärke der Bundes- und Landespolizeien aufzuwarten. (nicht signierter Beitrag von 91.2.40.95 (Diskussion) 09:25, 7. Okt. 2013 (CEST))

Wenn Du reputable Quellen für aktuelleres Zahlenmaterial hast, dann nur her damit! Das ist ein Wiki und lebt von Leuten wie Dir, denen etwas auffällt und das sie daraufhin ändern oder ergänzen. Also? Sei mutig!--92.231.54.41 12:24, 16. Feb. 2014 (CET)
Die Forderung nach einer validen Quelle kann ich nur unterstreichen, nicht zuletzt angesichts dieses Unsinns, der auch noch geflissentlich gesichtet wurde. Habe einen bpb-Weblink ergänzt, der neuere Zahlen enthält, jedoch leider weder explizit den Stand noch die (ursprüngliche) Quelle benennt. Der Artikel stammt vom Juni 2012, daher vermute ich, dass die Zahlen von 2011 stammen werden. Da Vermutungen hier bekanntlich nichts zu suchen haben, habe ich keine Aktualisierung auf dieser Basis vorgenommen. Bestenfalls kommt mir da noch in den Sinn, die Angaben (unschön) als „laut Hermann Groß vom Juni 2012“ einzupflegen. Trotz intensiver Suche konnte ich leider keine passende Quelle finden, die die Zahl der Polizisten in Dtl. aus einer Hand liefert. Die Einzelangaben der dt. Polizeien sind vielfach grob bzw. stark gerundet und kommen zumeist ebenfalls ohne Angabe des jeweiligen Stands daher. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 20:15, 16. Feb. 2014 (CET)
Die aktuellsten Zahlen, die ich finden konnte, sprechen von 243.982 Polizeibeamten in Deutschland im Jahr 2012. Auf diese Quelle beruft auch auch Statista.
Vermutlich ohne Bundepolizei, da Eurostat für das Jahr 1993 223.715 Beamte nennt, was den 219.887 Länderpolizisten 1992 näher kommt als den 246.311 Beamten insgesamt.
Die Bundespolizei veröffentlicht ihre eigenen Zahlen von 2013 und gibt an: "Die Bundespolizei hat 40.269 Mitarbeiter, davon 32 884 Polizeivollzugsbeamte, 1.419 Verwaltungsbeamte und 5.966 Tarifbeschäftigte." Wie die Zahlen aus dem bpb-Link zustande kommen, erschließt sich mir nicht. 34.000 Vollzugsbeamte der beiden Polizeien des Bundes deckt sich in etwa mit den Angaben der Bundespolizei von 2013, rund 220.000 Landespolizisten weicht sehr stark von den Eurostat-Angaben ab, deckt sich aber erschreckend gut mit unseren 1992er Zahlen. Nur Hermann Groß selbst wird wissen, welche Quellen er genutzt hat. TadWohlrapp (Diskussion) 13:10, 5. Mär. 2014 (CET)
Moin TadWohlrapp! Mit Verlaub, deine Annahme, dass Eutelsat die Landespolizisten angeben würde, ist schlicht spekulativ und anhand der Summierung der jeweils letzten Angabe der 16 Landespolizeien zur Anzahl ihrer PVB sicherlich irrig. Die bpb-Angabe von "rund 220.000 Landespolizisten" (PVB) kommt sehr gut hin. Woher Eurostat die Angabe "243.982 Polzeibeamte" bezogen hat, geschweige denn was die Angabe wirklich enthält, ist leider nicht erkennbar. Für Dtl. insgesamt dürften rd. 10k Beamte im PVD fehlen. Letztlich ist Eurostat hier nicht als zuverlässige Quelle verwendbar. --GUMPi (Diskussion) 21:37, 5. Mär. 2014 (CET)
Verstehe was du meinst und gebe dir Recht. Was sagst du zu dieser Quelle? https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/PersonaloeffentlicherDienst2140600127004.pdf?__blob=publicationFile (Die Zahlen auf Seite 46) --TadWohlrapp (Diskussion) 21:36, 6. Mär. 2014 (CET)
Leider taugt diese Statistik nicht für die Zwecke dieses Artikels. Sie spricht von Beamten im Polizeidienst, nicht von Polizeivollzugsbeamten. Es sind also auch die Verwaltungsbeamten bei der Polizei inbegriffen. Und deren Anteil ist keine feste Größe. 1. Verwaltungsbeamte für die internen Bereiche der Polizei, 2. Verwaltungs-/Ordnungsämter die der Polizei zugeordnet sind. Gerade der Bereich 2 differiert von Bundesland zu Bundesland stark. Wenn man da genaue Zahlen haben möchte hilft wohl nur eine Anfrage bei den Pressestellen. ReinickendorferFuchs (Diskussion) 22:25, 6. Mär. 2014 (CET)
Originaltext des Artikels: Angehörige der Polizei sind zumeist Polizeibeamte und Polizeiangestellte. Im Jahr 1992 gab es 219.887 Länderpolizisten und 26.424 Bundespolizisten und somit insgesamt 246.311 Polizisten in der Bundesrepublik. Auf einen Polizisten kamen 1992 etwa 330 Bundesbürger. Im Vollzugsdienst sind in der Regel Polizeivollzugsbeamte zuständig. Diese bilden mit 265.000 Personen bundesweit den hauptsächlichen Personalkörper. Für diese Angaben werden jedoch keinerlei Quellen genannt. Meines Erachtens nach spricht der erste Satz von Polizeibeamten allgemein und nennt die '92er Zahlen, der zweite Satz bezieht sich auf PVB und nennt 265.000 (sollte die Zahl der Vollzugsbeamten nicht kleiner sein als die Zahl der Beamten insgesamt?). Vorschlag: Anstatt an 22 Jahre alten Zahlen ohne Quellenangabe festzuhalten, formuliert man den Abschnitt neu und nennt die 2012er Angaben von destatis, unterteilt in Landes- und Bundespolizeibeamte. Sobald es Quellen gibt, welche Vollzugs- und Verwaltungsbeamte nochmals unterteilt, kann man diese Angaben nachträglich einpflegen. Bis dahin sind allgemeinere aber aktuelle und bestätigte Angaben besser als detaillierte, jedoch extrem veraltete und unbestätigte Daten. --TadWohlrapp (Diskussion) 00:19, 7. Mär. 2014 (CET)
+1 zu TadWohlrapp, so mal dieser Artikel sich allgemein mit der dt. Polizei beschäftigt und nicht spez. mit dem PVD. Abschnitt Personal umformuliert, aktualisiert und mit zuverlässiger Quelle als Ref versehen ist das, was Lesern dient. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 09:03, 7. Mär. 2014 (CET)

Fahrzeuge

Die letzte Änderung besagt, dass der Opel Corsa kein Streifenwagen sei, was auch korrekt ist, denn dieser Fahrzeugtyp wird meines Wissens nach nur im Objektschutz eingesetzt. Allerdings ist in der gleichen Liste die Mercedes S-Klasse vertreten, welche ebenfalls nicht im Streifendienst vorkommt, sondern ausschließlich als Begleitfahrzeug bei Werttransporten der Bundesbank.

Vorschlag: Entfernen der Aufzählung der 23 verschiedenen Streifenwagenmodelle, stattdessen Eingliederung in den Artikel Streifenwagen (auf welchen bereits verwiesen wird), dort weitere Einteilung in Streifendienst, Objektschutz, Begleitschutz etc. --TadWohlrapp (Diskussion) 13:20, 7. Mär. 2014 (CET)

Der Corsa zB. wird in Berlin von den Angestellten im Objektschutz eingesetzt. Aber nicht nur um von der Dienststelle zum zu schützenden Objekt zu fahren, sondern auch für den mobilen Objektschutz bei dem mehrere Objekte abgefahren werden. Unterwegs ist dann eine Objektschutzstreife in einem Streifenwagen der Kategorie Pkw Fu. Ergo ist der Corsa ein Streifenwagen. Die S-Klasse wird als geschütztes Sonderfahrzeug im Personenschutz nach wie vor eingesetzt, was man natürlich nicht Streifendienst nennen kann. Aber "ausschließlich als Begleitfahrzeug bei Werttransporten" ist schlicht falsch. ReinickendorferFuchs (Diskussion) 00:15, 9. Mär. 2014 (CET)

Neutralität

Der neutrale Standpunkt (NPOV) ist eines der vier unveränderlichen Grundprinzipien der Wikipedia. Wer nun einen Abschnitt "Polizeiliches Fehlverhalten" schreibt, sollte auch dafür sorgen, dass es einen Abschnitt gibt, in dem die unzähligen Übergriff gegen Polizeibeamte dargestellt werden. In dieser Form verstößt der Artikel eindeutig gegen ein Grundprinzip von Wikipedia und sollte gelöscht werden. Ein linksgerichteter Artikel ist jedenfalls noch lange nicht neutral. Und was sollen Quellenangaben aus fragwürdigen Medien. Hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Medien ausdrücklich nicht der Wahrheitspflicht unterliegen? --2003:68:6E23:7661:591D:ADF4:FE64:24F 15:29, 2. Jun. 2014 (CEST)

Bulle

Die KHK „Ballauf“ und „Schenk“ z.B. haben sich in ihren Tatorten bereits mehrfach selbst als „Bulle“ bezeichnet, sowas geht an der Allgemeinheit nicht spurlos vorüber - nach dem Motto ... wenn die sich selbst so nennen... das ist eine Tatsache und da nutz auch alles revertieren nichts -- L' empereur Charles (Diskussion) 17:55, 26. Okt. 2014 (CET)

"Was unter anderem darauf mit zurückzuführen sein mag..." hat als pure Spekulation (siehe WP:NPOV & WP:OR) ohne jeglichen Beleg in einer Enzyklopädie nichts verloren. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 22:32, 26. Okt. 2014 (CET)
Ah, ich vergaß ganz, daß es hier Deiner Genehmigung bedarf und nur Du bestimmst was hier rein darf und was nicht -nach dem Motto was mir nicht passt hat hier nichts zu suchen und wird mit fadenscheinigen [WP:UN] [WP:STVO] und [WP:AUWEIA] abgeschmettert. Ob das eine Info ist spielt dabei keine Rolle „....das ist meine Seite“ na dann Mahlzeit .. --L' empereur Charles (Diskussion) 09:06, 27. Okt. 2014 (CET)

Zahl der Polizisten nicht ausreichend belegt

'Statista' alleine ist keine ausreichende Quellenangabe, da im Link diese Firma ihre Quellen nicht offen nennt . Taliopo (Diskussion) 17:04, 18. Sep. 2015 (CEST)

Ich habe einen Quellen-Baustein gesetzt. Die Zahlen widersprechen sich, siehe auch Wikipedia:Auskunft#Polizei_.28Deutschland.29:_Wieviele_Polizisten_gibt_es.3F --2003:76:E6F:E435:4D52:5FC0:F791:29FF 21:33, 28. Sep. 2015 (CEST)

Rechtschreibung

Lt. Duden gibt es keinen Plural für die Polizei. Im Wiki-Artikel wird von "Polizeien" gesprochen. Evtl. kann man dies mittels Begriff "Polizeiorganisationen" umgehen? (nicht signierter Beitrag von 78.53.113.38 (Diskussion) 09:38, 28. Jan. 2016 (CET))

Zoll - Steuerfahndung

Sollten diese beiden Behörden in die Liste am Artikelende mit eingefügt werden? Ja Nein? (nicht signierter Beitrag von 79.202.252.60 (Diskussion) 19:14, 29. Okt. 2016 (CEST))

weisungsbefugnis und deren grenzen...?

wenn google recht gesucht hast, gibt es in dem artikel keine aussage zum thema "weisungsbefugnis und deren grenzen" der polizei. für den bürger (sprich wiki-leser) ist jedoch von interesse, bis zu welchem punkt er den weisungen von beamten folge zu leisten hat. ist also in jedem fall den weisungen eines polizisten (ausgewiesen oder in uniform) folge zu leisten, oder gibt es situationen, in denen man sich berechtigt den weisungen widersetzen kann? (z.b. wenn die polizei in einer situation[, in der sogar weder 'gefahr im verzug' ist, noch die öffentlich ordnung gefährdet ist,] potentielle zeugen des platzes verweist, um evtl. problematische handlungen ohne zeugen durchführen zu können [z.b. die tötung und beseitigung eines verletzten tieres, statt dieses einer behandlung zuzuführen, oder die misshandlung von demonstranten, oder ...]; oder anweisungen, die entwürdigenden charakter haben oder/und als willkürliche 'machtdemonstration' erscheinen...) allgemeiner gefragt: auf welchem recht fußt die weisungsbefugnis und deren grenzen (logischerweise)? danke! (vgl. z.b. http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/polizei/ - hier die spezielle situation "verkehrskontrolle"; leider fehlen allgemeinere angaben zur rechtsgrundlage und zu grenzen...) --HilmarHansWerner (Diskussion) 10:22, 14. Jul. 2017 (CEST)

Bericht über Rassismus

Weitere Quellen lassen sich leicht finden. Rassismusvorwürfe gegen die Polizei sollten umseitig dargestellt werden. --Berichtbestatter (Diskussion) 01:31, 14. Sep. 2017 (CEST)

Aufgaben Bundespolizei

Ich finde nur auf das Gesetz zu verweisen ist etwas wenig. Man könnte hier doch die Aufgaben aufzählen im Gegensatz zu den Aufgaben der Polizeien der Länder. (nicht signierter Beitrag von 77.2.152.82 (Diskussion) 04:26, 12. Jan. 2008)

Mittlerer Dienst

In manchen (einigen, vielen?) Bundesländern gibt es den mittleren Polizeivollzugsdienst doch gar nicht mehr! Das bedeutet für den Abschnitt "Ausbildung", dass jeder Bewerber als Polizeibeamter dort die (Fach-)Hochschulreife benötigt, um ein Studium an einer Polizeiakademie zu absolvieren. Das sollte man doch hier mal erwähnen! Auch unter dem Abschnitt "Dienst- und Amtsbezeichnungen" wäre der hinweis angebracht, dass es den mittleren Dienst in diesen Ländern gar nicht (mehr) gibt!--87.148.248.131 23:06, 8. Feb. 2020 (CET)

Aktionsorientierte Jugendliche

Haben derartige Euphemismen tatsächlich einen Platz bei Wikipedia? --ReinickendorferFuchs (Diskussion) 11:56, 3. Jan. 2018 (CET)

Die deutsche Polizei wirkt und handelt nach dem Gegenstand eines juristischen Gegenstand von Heinrich Himmler (( die Polizei, Dein Freund und Helfer)) eines Funktionärs des Deutschen Reichs, also eines Verbrecherstaates bis heute nach wie vor! Ein Beamtentum, wie dieses, können wir uns nicht mehr leisten.

Dr. Hans- Peter Meiß Aachen, Enkel eines Menschen, der durch Verhaftung der deutschen Polizei, in Buchenwald im Sinne von Staatsmord, ermordet wurde. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1085:45C0:2919:2443:B22D:6EBB (Diskussion) 20:18, 17. Jul. 2020 (CEST))