Schutzpolizei
Die Schutzpolizei (SchuPo, S) bezeichnet eine Organisationseinheit bei der deutschen Polizei (Landespolizei). Die Angehörigen der Schutzpolizei verrichten ihren Dienst meist in Polizeiuniform.
Aufgaben
Hauptaufgabe der Schutzpolizei ist, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb des zugewiesenen Schutzbereiches zu gewährleisten (Gefahrenabwehr).
Die Aufgaben umfassen auch die Kriminalprävention, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Sachbearbeitung und Ermittlungsarbeit bei einfach gelagerter Straftaten (Vergehenstatbestände).
Die Kriminalpolizei führt im Gegensatz hierzu die Ermittlungen und Sachbearbeitung von Verbrechenstatbeständen.
Tätigkeitsfelder
Typische Tätigkeitsfelder der Schutzpolizei sind:[1]
- allgemeiner Streifendienst
- Aufnahme und Bearbeitung von Strafanzeigen
- Verkehrskontrollen und Verkehrsüberwachung, auch als Zivilstreife
- Aufnahme von Verkehrsunfällen
- Betreuung und Überwachung von Veranstaltungen
- Fahndungen
- Bewältigung polizeilicher Lagen durch Einsätze im Rahmen des Erstzugriffs
Der Schutzpolizei gehören unter anderem folgende Teile der Polizei an:
Geschichte
In den deutschen Ländern gab es im 19. Jahrhundert in der Regel die kommunalen Polizeien in großen Städten, die in Städte, Gemeinden und Landkreise abgeordneten Gendarmen, die bis 1919 als Militärangehörige galten, und die staatliche Polizei. Im Jahr 1820 wurde in Berlin die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingeführt; die organisatorische Trennung zwischen der Schutz- und Kriminalpolizei erfolgte 1872 zuerst in Preußen und wurde später von anderen Teilen Deutschlands übernommen. So wurde z. B. in München die dortige Gendarmeriekompanie 1898 zur Schutzmannschaft umgewandelt und als „Zivilinstitut“ der staatlichen Polizeidirektion unterstellt. Die Bezeichnung Schutzmannschaft wurde für die unteren Ränge der für die öffentliche Sicherheit zuständigen uniformierten Polizei in den Städten üblich.[2]
In Preußen wurde die Polizei nach dem Ersten Weltkrieg von dem Verwaltungsjuristen und späteren Staatssekretär Wilhelm Abegg neu organisiert. Die Beamten der preußischen Schutzpolizei unter der Führung des langjährigen preußischen Innenministers Carl Severing galten als „republikanische Schutztruppe“.[3] Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde die Polizei in die Sicherheitspolizei (SiPo) unter Reinhard Heydrich und die Ordnungspolizei (OrPo) unter Polizeigeneral Kurt Daluege überführt, welche für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig war. Die OrPo gliederte sich ihrerseits in die Schutzpolizei (SchuPo), die Gemeindepolizeien und die Gendarmerie, später auch die Feuerwehr als Feuerlöschpolizei.[4]
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Polizei in Deutschland wieder Sache der Länder. Die Schutzpolizeien der Länder übernahmen vor allem allgemeine Aufgaben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, allgemeine Strafverfolgung und Straßenverkehrsüberwachung. In der DDR hatte von 1948 bis 1990 die Deutsche Volkspolizei u. a. schutzpolizeiliche Aufgaben.[5]
Beamte der Schutzmannschaft bzw. Schutzpolizei wurden bis in das 20. Jahrhundert als „Schutzmann“, von den 1920er bis in die 1950er Jahre auch häufig als „Schupo“ bezeichnet. In der Schweiz und Österreich war und ist der Begriff Schutzpolizei nicht gebräuchlich, der Schutzpolizei ähnlich ist dort der Begriff der Sicherheitspolizei (in der Schweiz bei den Kantonspolizeien und den Stadtpolizeien, in Österreich bei der Sicherheitsverwaltung angesiedelt).
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Website der Polizei Mecklenburg-Vorpommern: Die Schutzpolizei (Memento vom 11. März 2016 im Internet Archive), abgerufen am 12. Januar 2020.
- ↑ vgl. Artikel „Schutzmannschaft“ und „Polizei“ in Brockhaus' Konversationslexikon, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894–1896
- ↑ Peter Leßmann-Faust: Die preußische Schutzpolizei in der Weimarer Republik - Streifendienst und Straßenkampf. Verlag für Polizeiwissenschaft, 2012. ISBN 3-8667-6196-1.
- ↑ Heiner Lichtenstein: Himmlers grüne Helfer. Die Schutz- und Ordnungspolizei im „Dritten Reich“. Bund-Verlag, Köln 1990, ISBN 3-7663-2100-5.
- ↑ Thomas Lindenberger: Volkspolizei. Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952–1968 (Zeithistorische Studien; Bd. 23). Böhlau, Weimar 2003, ISBN 3-412-02003-6 (zugl. Habilitationsschrift, Universität Potsdam 2002).