Beamter des besonderen Bezirksdienstes
Die Funktion des Beamten des besonderen Bezirksdienstes in Deutschland wird von Polizeivollzugsbeamten ausgeübt. Sie gehören zur Schutzpolizei und leisten, meist uniformierten, Streifendienst zu Fuß oder mit einem Streifenwagen und allein im Tagesdienst. Jeder Beamte ist für ein bestimmtes geographisches Gebiet zuständig, das er in der Regel über Jahre hinweg betreut und gut kennt.
Dienststellung und Aufgaben
Die Aufgabe des Beamten des besonderen Bezirksdienstes besteht vor allem darin, weitgehend losgelöst von exekutiven Aufgaben den Kontakt zwischen Bürgern mit der Polizei zu pflegen und Ansprechpartner bei Problemen zu sein. Er dient damit der Bürgernähe und kann durch die Kontaktpflege eine bessere Gefahrenermittlung betreiben. Da meist ein konfliktfreies Verhältnis zur Bevölkerung besteht, soll er möglichst keine repressiven Maßnahmen vornehmen. Trotzdem ist ein Beamter des besonderen Bezirksdienstes Polizeivollzugsbeamter und unterliegt nach dem Legalitätsprinzip der Strafverfolgungspflicht nach § 163 StPO, ist somit Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Dies bedeutet, dass er bei Kenntnisnahme einer Straftat ein Strafverfahren etwa durch eine Strafanzeige einzuleiten hat, genauso, wie alle anderen Polizeivollzugsbeamten.
Der Begriff Kontaktbereichsbeamter (KOB) ist in Berlin und Thüringen üblich. Bei der Bremer Polizei lautet die Bezeichnung Kontaktpolizist (KOP), in Brandenburg Revierpolizist (RePo), in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Bezirksbeamter und bei der Polizei Niedersachsen sowie in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern Kontaktbeamter (KOB). Die Hamburger Polizei benutzt den Begriff Bürgernaher Beamter (Bünabe), während in Hessen auch noch der Begriff Schutzmann vor Ort (SvO) benutzt wird. Weitere Bezeichnungen in den übrigen Bundesländern: Polizeibeamter in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und im Saarland; Regionalbereichsbeamter in Sachsen-Anhalt; Bürgerpolizist in Sachsen.
Erste Kontaktbeamte
Der Kontaktbereichsbeamten-Dienst wurde erstmals in den 1970er Jahren bei der Polizei Berlin eingeführt.
Die Einführung in Niedersachsen erfolgte 1978, was zu einer nachhaltigen Resonanz in breiten Teilen der Bevölkerung führte. Vorläufer waren ab den 1950er Jahren Sektionsbeamte der Schutzpolizei, die in ihrem örtlichen Bereich alle Ermittlungen durchführten. Bei der Einführung in Niedersachsen gab es etwa 300 Kontaktbeamte, die jeweils für rund 10.000 Einwohner zuständig waren. Beispielsweise hatte die Polizeidirektion Braunschweig Ende der 1970er Jahre für die 265.000 Einwohner der Stadt 31 Kontaktbeamte.
Kritik
Politisch linksorientierte Gruppen entfachten in den 1970er Jahren Kampagnen gegen die Einführung von Kontaktbereichsbeamten, die sie als Schnüffler und Blockwarte bezeichneten.
DDR
In der DDR entsprach dem Kontaktbeamte im weitesten Sinne der Abschnittsbevollmächtigte (ABV).
Literatur
- Hans-Georg Briesen: Der Kontaktbeamte in: Niedersachsen und seine Polizei: Herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium des Innern. Polizei-Technik-Verkehr-Verlagsgesellschaft, Wiesbaden 1979, S. 91–92.