Diskussion:Positionslaterne
@DerGraueWolf der Begriff "Schiffslaterne" ist umfassender als Positionslicht. Bekanntlich versteht man unter Positionslicht: die Topplichter, Backbord-,Steuerbord- und Hecklaterne. Der Seemann meint mit Schiffslaterne aber zusätzlich alle mit Fresnel-Linse ausgestattete Ankerlaterne sowie die farbigen Rundumlichter der Fischereifahrzeuge, die Signallichter des manövrierbehinderten Fahrzeugs usw.. Also alle Schiffslaternen, für die ein amtliches Prüfzeugnis vorgelegt werden muss.Der Binnenschiffer wird in dieser Hinsicht wohl ähnlichen sprechen. Warum wird aus einer ursprünglich scharfen Beschreibung des Lemmas "Schiffslaterne" eine verwaschene Darstellung gemacht: Schiffslaterne oder Positionslicht...? So entstehen hier Artikel mit Wiederholungen oder Redundanzen, denn unter Lichterführung und Lichttechnik finden sich bereits die entsprechenden Ausführungen.MfG--WillyWu 21:05, 24. Nov. 2011 (CET)--WillyWu 17:14, 25. Nov. 2011 (CET)
- Seit einiger Zeit gibt es auch vom BSH zugelassene Navigationslichter (so der Wortlaut in dem vom BSH - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegebenen Merkblatt Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt), die nicht mit Glühlampen, sondern mit LED (Leuchtdioden) bestückt sind. Solche Navigationslichter haben keine Fresnellinsen, wodurch diese Linse nicht mehr spezifisch für eine Schifflaterne ist. Ach ja, bitte beisse sich keiner daran fest, ob ich nun 'Licht' oder 'Laterne' oder 'Lampe' oder was auch immer verwendet habe oder nicht. Es geht mir um die Fresnellinse als im Artikel genanntes Merkmal, welches eine Schiffslaterne kennzeichnen soll. --62.8.160.196 14:58, 15. Aug. 2013 (CEST)