Positionslaterne
Unter einer Positionslaterne oder Schiffslaterne versteht man eine Leuchte an Bord eines Schiffes, die aufgrund ihrer Bauart zur vorgeschriebenen Lichterführung geeignet ist. Diese Schiffslaterne ist ein mit einer Fresnel-Linse eingerichtetes amtlich geprüftes und zertifiziertes Licht, das als Positionslicht oder als Signallicht an Bord gemäß gesetzlichen Bestimmungen zur Lichterführung gezeigt werden muss.
Aufbau
Das Gehäuse und die Halterung der Laterne an Bord sollten ausreichenden Schutz gegen Seeschlag und andere Witterungseinflüsse besonders im Seebetrieb gewähren. Versehen mit einer elektrischen oder gasbetriebenen Lampe und einer Fresnel-Linse, wird ein Licht von erforderlicher Stärke mit festgelegter vertikaler und horizontaler Verteilung erzeugt. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist zuständig für Prüfung und Abnahme der Schiffslaternen. Die Arbeitslichter an Deck sowie die sonstige Außenbeleuchtung eines Schiffes dürfen die Sichtbarkeit der Positions- und Signallichter nicht beeinträchtigen.
Geschichte
Die farbige Unterscheidung hat sich erst spät, irgendwann im 19. Jahrhundert, entwickelt. Vorher waren die Lichter weiß. Sie dienten auch nur zur Signalisierung oder der Beleuchtung. Ab wann und in welcher Form hier Entwicklungen für eine unterschiedliche Verwendung stattfanden, ist unbekannt. Eine erste schriftliche Erwähnung für die Signalisierung bei Nacht ist für 1474 bekannt. In den Ordonnanz- oder Signalbüchern für Flotten oder Konvoien sind solche Signale in der ganzen europäischen Frühen Neuzeit zu finden. Auf Abbildungen können die Laternen zuerst auf Galeeren im Mittelmeer nachgewiesen werden. Erst um 1600 sind sie auch am Heck von Segelschiffen in Nordeuropa sichtbar. Ein Beispiel einer besonders großen Hecklaterne zeigt die La Couronne (1636).
Die ersten Navigations- und Kollisionsverhütungsregeln und damit gleichsam auch die Ausrüstungspflicht der Schiffe Großbritanniens mit vorschriftsmäßigen Laternen wurden vom Trinity House 1840 herausgegeben und vom Admiralty Court anerkannt.[1] Für deutsche Schiffe regelte die kaiserliche Verordnung vom 9. Mai 1897 die Bauart, das Anbringen und Führen der Schiffslichter.[2]
Bilder (div. Beispiele)
Literatur
- K. Schwitalla, U. Scharnow: Lexikon der Seefahrt. diverse Jahrgänge, transpress VEB Verlag für Verkehrswesen Berlin, ISBN 3-344-00190-6.
- R. E. J. Weber: De seinboeken voor Nederlandse oorlogsvloten en konvooien tot 1690 (Werken uitgegeven door de Commissie voor Zeegeschiedenis, 15). Amsterdam 1982.
- Konrad Reich, Martin Pagel: Himmelsbesen über weißen Hunden – Seemannssprache in Wort und Bild. transpress VEB Verlag für Verkehrswesen. Berlin 1981.
Weblinks
- SeeSchStrO – § 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
- Hecklaterne aus dem Rijksmuseum Amsterdam. Ein besonders schönes Beispiel des Aufbaus und der Verzierung eines Exemplars des 17. Jahrhunderts unbekannter Herkunft.
Einzelnachweise
- ↑ Colombos: Internationales Seerecht. München / Berlin 1963, S. 277
- ↑ Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See. Vom 9. Mai 1897 (Wikisource)