Diskussion:Präimplantationsdiagnostik

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Defekte Weblinks

Bitte auch folgenden Link austauschen mit veränderten Quellenangaben zur Fußnote 89:

Der Text dieses Abschnittes entstammt ganz oder teilweise dem Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: erläuternden Bericht vom 28. Juni 2011 des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit zur Änderung von Art. 119 BV und zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, S. 67.

Dieser befindet sich nun aufgrund der Neuausrichtung der Homepage des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit unter folgendem Link und unter der Seitenzahl S. 43 und nicht mehr S. 67:

https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1635/Bericht.pdf

Bitte Fußnote aktualisieren.

Beste Grüße, AT - 10.07.2018/13:29

Rechtliche Lage in der Schweiz

Im Artikel steht das die Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz erlaubt sei. Nun ist es zwar richtig, dass das entsprechende Gesetz am 5.6.2016 angenommen wurde, aber es ist noch nicht in Kraft getreten. Gemäss dem zuständigen Bundesrat Alain Berset wird das Gesetz in etwa einem Jahr in Kraft treten. Siehe z.B. hier: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/vier-bis-sechszentren-fuer-die-pid/story/12027805

Bis dahin bleibt die PID in der Schweiz verboten. Sollte man die Schweiz bis zu diesem Zeitpunkt noch unter den Ländern in denen die PID gesetzlich verboten ist auflisten, oder reicht es zu erwähnen das das gesetzgeberische Verfahren zwar abgeschlossen ist aber das Gesetz noch nicht in Kraft gesetzt wurde? --Matthias Thalmann (Diskussion) 10:55, 7. Jun. 2016 (CEST)

Siehe dazu https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/biomedizin-forschung/fortpflanzungsmedizin/rechtsetzungsarbeiten-fortpflanzungsmedizin/vernehmlassung-fortpflanzungsmedizinverordnung.html. --Leyo 01:32, 9. Jun. 2017 (CEST)
Hinweis in de Artikel eingearbeitet. -- Muck (Diskussion) 20:02, 9. Jun. 2017 (CEST)