Diskussion:Präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung
Der Artikel ist sehr einseitig dargestellt. In allen Bundesländern in denen diese Maßnahme vorhanden ist, wurde diese unterschiedlich ausformuliert und enthält unterschiedliche Voraussetzungen. Präventive TKÜ dient z.B. auch dazu Menschen in Not aufzufinden, was möglich ist, wenn sie ein Handy dabei haben. Beispielhaft ist hier der Verletzte in den Bergen. Einseitig ist der Artikel dargestellt, da er den Eindruck vermittelt, dass jeder damit rechnen muss abgehört zu werden. Tatsächlich wurden nach dieser Rechtsgrundlage noch kaum Rechtseingriffe getätigt.
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Usien (Diskussion • Beiträge) 23:27, 13. Mär 2006)--Badenserbub 20:05, 4. Jul 2006 (CEST)
Statistik 2012 siehe https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Uebersicht_TKUE_2012.pdf;jsessionid=9732B57C73F3930D74101026CA5861D3.1_cid377?__blob=publicationFile&v=3 Anzahl der Überwachungsanordnungen nach § 100a Abs. 1 StPO: Festnetztelekommunikation 3.960 (2011: 3.621), Mobilfunktelekommunikation 20.034 (2011: 17.586), Internettelekommunikation 4.488 (2011: 1.345) – Fritz Jörn (Diskussion) 17:44, 6. Nov. 2013 (CET)
Integration in Telekommunikationsüberwachung
Der Artikel ist stark überholungsbedürftig. Es scheint mir auch Probleme mit dem neutralen Standpunkt zu geben. Ich schlage vor, ihn in den thematisch übergeordneten Artikel Telekommunikationsüberwachung zu integrieren.--Asperatus (Diskussion) 19:41, 9. Jan. 2022 (CET)