Diskussion:Praktisch bildbar

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Zwei Typen von „Bildung“

Der Artikel krankt daran, dass zwei verschiedene Typen von Erwartungen aufeinanderprallen, die nicht sauber genug voneinander getrennt werden.

Erwartungs-Typ 1: Schulen sind vom Steuerzahler finanzierte Einrichtungen, die dazu dienen, der Wirtschaft die Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt. Schulen müssen auch Menschen mit einer Behinderung dazu befähigen, ein Minimum an verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. Gelingt dies nicht, dann hat sich der Glaube an die Bildbarkeit des betreffenden Menschen als Irrglaube erwiesen. Eine nicht in der Praxis der Wirtschaft verwertbare „Bildung“ verdient diesen Namen nicht. Die Praxis, auf die der „praktisch Bildbare“ vorbereitet werden soll, ist die Praxis des Berufsalltags.

Erwartungs-Typ 2: „Bildung“ ist mehr als die Vorbereitung von Schülern auf das Erwerbsleben. Jeder Fortschritt, den ein Mensch macht und der ihm hilft, sich im Leben (das eben nicht nur aus Arbeit besteht) zurecht zu finden, ist ein Schritt im Kontext eines Bildungsprozesses. „Handlung“ im Sinne des Kontextes einer Handlungsorientierung von Unterricht (auf die Sonderpädagogen übrigens kein Monopol haben!) ist immer mehr als das Handeln im Kontext von Prozessen der Erwerbstätigkeit. --CorradoX (Diskussion) 18:08, 28. Jul. 2016 (CEST)

Gegliedertes Schulwesen

Als der Bundesgesetzgeber den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention beschloss, hat er einen schweren Fehler begangen. Der Fehler besteht darin, dass das Bildungswesen in Deutschland in der Hoheit der Länder liegt und dass der Bund den Ländern daher keine Vorschriften über die Struktur des jeweils landesspezifischen Bildungswesens machen darf.
Nimmt man die Konvention ernst (und das muss man, weil sie in Deutschland einklagbares Recht enthält), dann muss man das gegliederte Schulsystem abschaffen. Denn mit welcher Begründung sollte es erlaubt sein, einem Gymnasiasten mitzuteilen, er gehöre nicht auf ein Gymnasium, sondern er müsse die Realschule besuchen, aber nicht erlaubt sein, den Besuch eines Gymnasiums durch ein geistig behindertes Kind abzulehnen?
Theo Klauß hat früh erkannt, dass „Bildung für alle“ gemeinsamen Unterricht für alle bedeutet. Damit kann nur flächendeckender Gesamtschulunterricht in ganz Deutschland gemeint sein.
Solange man nicht bereit ist, diese Schlussfolgerung zu ziehen, verbietet sich die Kritik an Förderschullehrern, die für den Bestand ihrer Schulform kämpfen. Denn das Argument: „Die gehören (nicht) zu uns!“ durchzieht das gesamte, auf Selektion und Exklusion angelegte deutsche Schulwesen.
Der Eltern gegenüber geäußerte Satz: „Ihr Kind ist praktisch bildbar“ ist uneindeutig. Zum einen enthält er einen Trost („Jeder hat ein Recht auf Bildung, und jeder hat die Chance zu Lernfortschritten.“), zum anderen verschleiert aber das Versprechen, das Kind werde „gebildet“, dass es möglicherweise auch in Zukunft keine Chance auf dem Arbeitsmarkt, vielleicht nicht einmal die Chance haben wird, in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen zu werden.
Was hat das alles mit der Verbesserung dieses Artikels zu tun? Antwort: Er wird der Komplexität des Themas immer noch nicht gerecht. Insbesondere ist es an der Zeit, diejenigen zu Wort kommen zu lassen, die hinter der vorgehaltenen Hand flüstern: „Inklusion ist Ideologie.“ --CorradoX (Diskussion) 18:47, 30. Jul. 2016 (CEST)

PS @ Komplexität: Sätze, die mit den Worten beginnen: „Die UN-Behindertenrechtskonvention gebietet, dass…“ erinnern mich fatal an Sätze, die mit den Worten beginnen: „Die Regeln der Europäischen Union gebieten, dass…“ Was solche Aussagen momentan wert sind, muss ich wohl nicht erläutern.

Und hier passt nun doch die Kritik von „Mensch zuerst“, die auf den ersten Blick wie ein Fremdkörper in der Argumentation wirkt: Wenn alle dieselbe Schule besuchen, dann geht es Außenstehende nichts an, welche Art von „Lernschwierigkeiten“ ein Schüler hat, der offensichtlich von zusätzlichem Personal gefördert wird. Denn Kategorisierungen sind de facto immer der erste Schritt zu Selektion und Exklusion. Wenn es keine Spezialeinrichtungen für schwer geistig behinderte / praktisch bildbare / seelenpflegebedürftige Menschen mehr gibt, dann müssen sie auch nicht mehr für alle sichtbar etikettiert werden. --85.16.42.50 18:06, 31. Jul. 2016 (CEST)
1949 hat man über die Naivität der „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ gelächelt, die den Satz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins GG (Art. 3 Abs. 2) geschrieben haben. Dieser Satz hat erst nach Jahrzehnten seine volle Sprengkraft entfaltet. Was die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem deutschen Bildungswesen machen wird, können wir jetzt noch nicht beurteilen. Auch die Normen der Konvention werden wohl zur Entfaltung ihrer vollen Wirksamkeit Jahrzehnte benötigen. Und „Ideologen“ sind immer die, deren Ansicht einem nicht in den Kram passt, was einem aber nichts nützt, solange die „Ideologen“ das Recht auf ihrer Seite haben. --77.22.49.167 10:25, 5. Aug. 2016 (CEST)

Abschnitt Liste funktioniert nicht!

Der Link zur Liste mit Schulen funktioniert nicht. 2003:C6:13F9:1E1:B451:5E54:1A1A:AC16 12:24, 21. Jun. 2019 (CEST)