Diskussion:Privatuniversität
Akkreditierte Privatuniversitäten
Hallo 80.108.188.113! --> "Da das Erlöschen einer Akkreditierung laut UniAkkG per Bescheid festgestellt werden muss, ist die Akkreditierung somit noch nicht erloschen."
Äh... das "somit" verstehe ich aber nicht. Woher wissen wir denn, ob diese Uni so einen Bescheid bekommen hat oder nicht ? Und wenn nicht, würde sich deswegen wirklich die vorher festgelegte Dauer einfach so automatisch verlängern ? Der ganze Absatz klingt mir etwas "durcheinander" und unklar. Die Uni finde ich ausserdem überhaupt nicht auf der Homepage vom Akkreditierungsrat.
- Hier editiere ich mal die Überschrift , damit der (nicht unterschriebene und offenbar schon veraltete) Beitrag unter das Inhaltsverzeichnis kommt. Inhaltlich hat sich die Sache mittlerweile erledigt.--Wikiwatchers 22:53, 27. Aug. 2007 (CEST)
Bei der Donau-Universität_Krems steht zur vollständigen Information, dass ein eigenes Gesetz geschaffen wurde. Bei IMADEC ist es ähnlich. Per Verordnung darf IMADEC bis zum 31.12.2010 MBA, L.L.M. und MLE verleihen. Ich schlage vor, dass diese Information noch ergänzt wird.--Zoechling 21:11, 26. Sep. 2007 (CEST)
- Na moment, das sind völlig verschiedene Ebenen. Die DUK war immer eine staatliche Einrichtung und hat mit dem dem Universitätsakkreditierungsgesetz nichts zu tun (im Gegenteil, die DUK gab es schon vorher).
- --Peter Putzer 23:28, 26. Sep. 2007 (CEST)
Bei der DUK handelt es sich um eine staatliche Einrichtung, die in den Medien manchmal irrtümlich zur Kategorie der Privatuniversitäten gezählt wurde, weil sie nicht dem UG unterlag, sondern ein eigenes Gesetz erhalten hat. Um Verwechslungen auszuschließen macht es Sinn, wenn das hier klargestellt wird. Bei Imadec ist eine solche Verwechslung nicht zu befürchten, da Imadec ja tatsächlich eine Privatuni war. Daneben gibt es zahlreiche Anbieter ohne Hochschulstatus (darunter jetzt auch die Imadec), die per Verordnung "Lehrgänge universitären Charakters" mit rechtsgültigem akademischem Grad anbieten dürfen. Diese gehören aber nicht in den Artikel Privatuniversität, sondern ggf. in den Artikel Lehrgang universitären Charakters.--Wikiwatchers 23:42, 26. Sep. 2007 (CEST)
ÖH-Mitgliedschaft
Im Artikel steht derzeit, dass Privatuni-Studenten nicht ÖH-Mitglieder sind. §3 Absatz 4 UniAkkG sagt aber: "Studierende an Privatuniversitäten sind Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft gemäß dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 22/1999". (http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ - Bundesrecht geltende Fassung)
Allerdings habe ich auch gehört, dass das geändert werden sollte. Kennt sich wer genauer aus? Poxy 11:32, 21. Jun 2006 (CEST)
Ich habe diesen Punkt gelöscht. Auch in der Fassung des Gesetzes, die auf der HP des Wissenschaftsministeriums steht, existier §3 (4) noch (siehe Link). http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/recht/gesetze/uniakkg/uniakkg3332.xml
Da auch mit Stand 31.3.2007 der auf dem Server des österr. Wissenschaftsministeriums (http://www.bmwf.gv.at/submenue/service/recht/universitaetsakkreditierungsgesetz_uniakkg/) veröffentlichte Text des Universitätsakkreditierungsgesetzes die ÖH-Mitgliedschaft der Studierenden der Privatunis enthält (§3 Z.4), habe ich den Hinweis auf den Entfall der ÖH-Mitgliedschaft entfernt--Wikiwatchers 20:35, 31. Mär. 2007 (CEST)
Wichtig ist das BGBl. I Nr. 1/2005 ! "2. § 1 Abs. 1 Z 2 und Z 9 entfallen; (...) " link muesste ich nachreichen !!! wenn wer was neues weis bitte hier eintragen ... meine infos sind stand 12/2006 --mattes 17:30, 6. Apr. 2007 (CEST)
Hi, hier der passende Link: http://archiv.bmbwk.gv.at/universitaeten/recht/gesetze/hsg/Hochschuelerschaftsgeset4508.xml#1
Privat Uni Studierende sind nicht mehr Mitglieder der ÖH - auch wenn im Uniakkg was anderes stehen sollte - das hab ich jetzt nicht nachgeprüft.
Hier ein Auszug aus dem aktuell geltendem HSG:
§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt die Errichtung und die Organisation der Vertretung der Studierenden an folgenden Bildungseinrichtungen: 1. den Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, 2. den Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, 3. der Universität für Weiterbildung Krems gemäß §§ 1 und 2 des DUK-Gesetzes 2004, BGBl. I Nr. 22, 4. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 47/2007) 5. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 47/2007) 6. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 47/2007) 7. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 47/2007) 8. Fachhochschul-Studiengängen. 9. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 1/2005)
Sollte reichen um die Nicht Mitgliedschaft wieder in den Text zu bringen. --Fivel 03:59, 23. Aug. 2007 (CEST)
Hochschulen mit beschränktem Fächerspektrum
Die unter diesem Punkt aufgeührten Hochschulen scheinen alles andere jedoch keine Privatinoversitäten zu sein und gehören daher meiner Meinung nach nicht in diesen Artikel. Ist jemand anderer Meinung oder stimmt mir zu? Vergleich bitte auch die aktuell von mir mühsam aufgestellte (denke doch sehr ordentlich und übersichtliche :-)) Auflistung unter Private Hochschule. Brauchen Private Universiäten und Private Fachhochschulen sowie Private Musikhochschulen etc. getrennte Artikel oder könnten die Infos nicht unter "Private Hochschulen" sauber zusammengefasst werden? Herzlichen Dank Bahnemann 02:33, 28. Sep 2006 (CEST)
- Das hängt halt immer von der Definition des Begriffs "Universität" ab. Die klassische Definition setzt darauf, dass in einer Universität der breite Fächerkanon angeboten wird. Diese Definition ist aber überholt, da es reihenweise Universitäten gibt, die das nicht tun und trotzdem die Bezeichnung führen. Gutes, aber nicht einziges, Beispiel sind etwa die technischen Universitäten. Ich denke, eine zeitgemäßere Definition im deutschen Kontext (angloamerikanisch mag das wieder anders sein) stellt auf das Promotions- und Habilitationsrecht ab. SchnitteUK (Diskussion) 14:36, 15. Apr. 2015 (CEST)
Die IU Bruchsal scheint mir auch eher eine Hochschule mit eingeschränktem Fächerspektrum zu sein. Überhaupt ist die Unterscheidung eingeschränkt/nicht-eingeschränkt Quatsch - die Bucerius Law School ist eine der besten Privatunis in Deutschland, und das trotz (oder wegen?) eingeschränktem Fächerspektrum. Interessanter ist die Unterscheidung forschend/lehrend. --89.247.201.177 12:25, 15. Nov. 2006 (CET)
Akkreditierung in Deutschland
Der Deutsche Akkreditierungsrat (siehe Weblinks) hat ÜBERHAUPT nichts mit privaten Hochschulen zu tun. Seit 2001 werden auch in Deutschland private Hochschulen akkreditiert, aber vom Wissenschaftsrat, nicht vom Akkreditierungsrat (der ist nur für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen zuständing; da geht es um Programmakkreditierungen, und die betreffen alle Studiengänge, egal ob staatlich oder privat). Das was der Wissenschaftsrat macht heißt institutionelle Akkreditierung, und hier sind alle bisher gelaufenen sowie der aktuelle Stand des Leitfadens zur institutionellen Akkreditierung zu finden. --89.247.201.177 12:23, 15. Nov. 2006 (CET)
- Einwand ist berechtigt, Link wurde geändert. --Wikiwatchers 22:47, 27. Aug. 2007 (CEST)
Österreichlastig
Ich muss hier mal einen "Österreichlastig"-Hinweis setzen, weil der Deutschlandteil aus 8 Zeilen besteht und zur Schweiz gar nichts steht (Listen nicht mitgezählt). Wichtig erscheint mir eine Verifizierung der Einträge in den Listen (z.B. Abgleich mit Listen des deutschen Wissenschaftsrates). Außerdem Erläuterungen zur rechtlichen Situation. Ich hoffe auf Unterstützung durch deutsche und auch Schweizer Kollegen--Wikiwatchers 22:13, 27. Aug. 2007 (CEST)
- Österreich-Tag wieder entfernt, da die deutschen Privathochschulen unter Private Hochschule beschrieben sind. Schweiz u.a. Länder sollten natürlich ergänzt werden.--Wikiwatchers 03:57, 14. Sep. 2007 (CEST)
Entfernung der unvollständigen Listen aus dem Deutschland-Teil
Mit Datum 13.9.2007 habe ich die Listen der Privathochschulen unter Private Hochschule aktualisiert. Da die Liste hier im Privatuni-Artikel schon immer unvollständig war und eine redundante Pflege keinen Sinn macht, ersetze ich sie durch einen Link zum Artikel "Private Hochschule". --Wikiwatchers 03:57, 14. Sep. 2007 (CEST)
EurAka CH
Bevor wieder Vandalismus geschrieen wird - die Europa Hochschule CH / EurAka, die unter den schweizerischen Privathochschulen gelistet ist, deren Abschlüsse angeblich international anerkannt sind, ist nur eine sog. "Titelmühle". Sie besitzt lediglich eine kantonale Akkreditierung, ist also keineswegs staatlich anerkannt, somit dürfen ihre Abschlüsse (egal ob mit oder ohne Herkunftsnachweis) in Deuschland nicht geführt werden, ansonsten verstößt man gegen § 132b StGB. Darum werde ich den Verweis auf diese "Hochschule" entfernen. Diese Firma ist auch nicht in anabin.de gelistet! (nicht signierter Beitrag von 212.144.126.182 (Diskussion) 04:01, 6. Mai 2011 (CEST))
- Laut eigener Aussage der EurAKA ([1]) ist die Zertifizierung in der Schweiz im Gange, und man arbeitet auch an der internationale Akkreditierung. Wenn das geschafft ist, kann die EurAka gerne in die Liste der anerkannten Hochschulen hinein, derzeit ist das nicht der Fall. -- Wikiwatchers 12:15, 6. Mai 2011 (CEST)
Zeppelin University?
> "...Einzige Ausnahmen in Deutschland sind die Universität Witten/Herdecke, die Deutsche Universität für Weiterbildung in Berlin und die Jacobs University Bremen, die als private Hochschule explizit den Begriff Universität im Namen tragen dürfen..."
Was ist mit der Zeppelin University in Friedrichshafen? (nicht signierter Beitrag von 141.69.58.57 (Diskussion) 21:21, 9. Jul 2011 (CEST))
Professor
Die Verufsbezeichnung "Professor" ist meines Wissens nicht gesetzlich geschützt und darf von jedermann auch unbefugt verliehen und geführt werden. Andernfalls bitte mit Quellen/Gesetzen das Gegenteil belegen. --HV (Diskussion) 12:18, 18. Jun. 2016 (CEST)
- § 132a Strafgesetzbuch sieht das zumindest in Deutschland anders. --Grindinger (Diskussion) 13:16, 18. Jun. 2016 (CEST)
Unkorrekte Darstellung der Situation in der Schweiz
Gemäss Einleitung des Artikels sind Privatuniversitäten Hochschulen im Rang einer Universität. Im Kapitel über die Schweizer Situation wird behauptet, es gäbe in der Schweiz eine grosse Anzahl privater Hochschulen, deren Abschlüsse teils international, teils eidgenössisch, teils kantonal anerkannt seien. Als international anerkannt wird eine "Private Hochschule für Wirtschaft" (Weiterleitung zum Artikel über die Kalaidos Fachschule) gelistet. Vorliegender Artikel behandelt private Hochschulen mit universitärem Rang. Bei der Kalaidos handelt es sich um eine Fachhochschule und nicht um eine Hochschule mit dem Rang einer Universität. Sie war nie berechtigt, den Titel Universität zu führen, weshalb es sich auch nicht um eine Privatuniversität handeln kann...
Bei den anderen gelisteten "Hochschulen" ist grösstenteils zweifelhaft, ob es sich um Hochschulen handelt.
Am 1. Januar 2015 ist das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) in Kraft getreten.
Führt eine Institution unbefugt die Bezeichnung "Universität" - sei es in einer Landessprache oder einer anderen Sprache - so wird sie mit Busse bis Fr. 200'000.00 bei Vorsatz und bis Fr. 100'000.00 bei Fahrlässigkeit bestraft (siehe hier). Gleiches gilt für die Bezeichnungen "Fachhochschule" oder "Pädagogische Hochschule", sowie für aus den geschützten Hochschulbezeichnungen abgeleitete Titulierungen. Da die Fachhochschulen in der englischen Sprache mangels Äquivalent unglücklicherweise als "University of Applied Sciences" bezeichnet werden (oder sich selbst als solche bezeichnen), ist in Englisch die Bezeichnung als Universität für sie in diesem Kontext wohl gestattet. Dies gilt auch für die häufig in Fachhochschulen integrierten PHs, deren Entsprechung auf Englisch "School of education" heisst, die sich in Englisch aber häufig "University of Teacher Education" nennen, wie auch für die in der Zürcher Fachhochschule integrierte Zürcher Hochschule der Künste (Zurich University of the Arts). Diese Regelung erschwert zwar die Zuordnung einer Hochschule oder eines Studiengangs erheblich, ist aber legitim.
In den Landessprachen dürfen die Fachhochschulen sich jedoch nicht als "Universität" bezeichnen.
Das Bezeichnungsrecht (Art. 29 HFKG) sowie die Akkreditierung privater Hochschulen (Art. 2 Abs. 4 HFKG) sind ebenfalls durch das Gesetz geregelt.
Nach dem Gesagten erweist sich der beanstandete Abschnitt als fehlerhaft, die dort aufgeführten Selbstbezeichnungen scheinen mehrheitlich unzulässig zu sein.
Darum werde ich den Abschnitt überarbeiten.
--Silvio1 (Diskussion) 18:52, 20. Mai 2017 (CEST)
Akkreditierung, Universitätslehrgang in Österreich
Die Aussage, dass "Ein Master-Abschluss in einem Universitätslehrgang .. allerdings nicht zur Erlangung eines A-Postens (in Österreich) oder zur Einstufung in den Höheren Dienst (in Deutschland)" führt, müßte m.E. ergänzt werden. --Karl 3 (Diskussion) 19:19, 2. Aug. 2018 (CEST)
- Universitätslehrgang nachgetragen und verlinkt. --Karl 3 (Diskussion) 10:59, 4. Aug. 2018 (CEST)
Profit
Hallo! Da es scheinbar unterschiedliche Ansichten gibt, nochmal Klartext, es gibt dazu eine längere Diskussion bei der SFU Wien. Wenn nun [2] als Quelle benannt wird, stelle ich mir die Frage, was dort steht, und was belegt werden soll. Das die Daten von 2016 sind lasse ich mal dahingestellt. Wesentlicher ist die Erklärung zur Tabelle 2:
Die Unterschiedlichkeit der Trägerschaften und Rechtsformen österreichischer Privatuniversitäten lässt auf eine – auch durch die Eigendarstellungen der Institutionen (in Satzungen und dergleichen) gestützte – Gewinnorientierung einzelner Einrichtungen schließen (Tabelle 2). Während einige Privatuniversitäten als nicht gewinnorientiert (not-for-profit) zu erkennen sind, zeigen andere ein gewisses Maß an Profitorientierung (for-profit), was mitunter auch Einfluss auf die Positionierung der Privatuniversitäten im österreichischen Hochschulsektor haben kann.
Es geht also um die Gewinnorientierung. Benutzer:Yos2021 versucht jedoch, quer durch die Wikipedia unbedingt den die englischen Begriffe einzufügen, damit das eher negativ gewichtete "Profit" dafür eingesetzt wird. Andere Inhalte kümmern ihn dagegen nicht. Die Autoren der Quelle relativieren es jedoch selbst, und stellen es als Schlussfolgerungen, nicht als Fakten dar. Was sich auch aus dem Charakter der Quelle als Stellungnahme ergibt. Da ergibt sich auch eine Frage nach der Neutralität der Quelle, wenn dort lediglich 2 Einrichtungen so eingeordnet werden, obwohl nur "ein gewisses Maß" das Rechercheergebnis war. Was für einen enz. Zweck dient es also, diese Randdetail aus einer 50seitigen Stellungnahme herauszupicken? Bei keinem anderen Land wird dies hier vorgenommen, was vieleicht eher das Übliche zeigt.Oliver S.Y. (Diskussion) 23:33, 6. Mai 2021 (CEST)
- @Benutzer:Oliver S.Y.: Dein Revert hat nichts mit diesen Ausführungen zu tun! Welcher Inhalt des Absatzes soll denn nicht in der Quelle stehen? Konkret ergibt sich aus Tabellen 1 und 2, dass es for-profit Privatuniversitäten und non-profit Privatuniversitäten gibt. Die Zuordnung dieser Labels, wie von Yos2021 vorgenommen, hatte ich nicht wieder eingesetzt und stehen daher hier nicht zur Debatte! In der Ausführung des Wissenschaftsrates steht auch, dass sie in privater oder in öffentlicher Trägerschaft stehen können. Der Ausschluss einer Finanzierung durch den Bund (=Republik Österreich) ist auch erwähnt (S 31), ergibt sich aber auch unmittelbar aus dem Gesetz. --Taste1at (Diskussion) 10:36, 7. Mai 2021 (CEST)