Diskussion:Rüdiger Goldmann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Witikobund

Hier wurde von 87.184.152.94 (Diskussion • Beiträge • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge{{Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen/Vorlage|87.184.152.94}} • Whois • GeoIP • RBLs) am 23. Januar 2008 die Mitgliedschaft Goldmanns im Witikobund gelöscht. Im Netz findet sich dazu dann doch das ein oder andere, leider augenscheinlich nix Verwertbares. Kann jemand mit reputablem aufwarten? --Asthma 23:28, 25. Feb. 2008 (CET)

  • Laut Handbuch Deutscher Rechtsextremismus, Seite 364, ist Rüdiger Goldmann Funktionär des Witikobund. Siehe Jens Mecklenburg: Handbuch deutscher Rechtsextremismus, Elefanten-Press, Berlin 1996, Witikobund, S. 364ff, ISBN 3-88520-585-8. Der Hinweis das Rüdiger Goldmann im Witikobund ist, findet sich auch unter Witikobund.
    • Die DKP und die Preußische Allgemeine berichtet hingegen übereinstimmend davon, dass diese Aussage falsch sei und die Verbreitung 2001 gerichtlich untersagt wurde. [1], [2]--Karsten11 (Diskussion) 16:32, 1. Dez. 2017 (CET)
      • Aber DKP[3] berichtet auch, dass Goldmann bis Mitte der 90er Jahre Mitglied war und das Handbuch Deutscher Rechtsextremismus ist von 1996 also "Mitte der 90er"--DeepBlueDanube (Diskussion) 18:00, 2. Dez. 2017 (CET)
Die DKP nennt diese Behauptung, aber das Gericht hat diese Behauptung nicht geglaubt. Jetzt stelle ich mir die Frage: Glaube ich dem Gericht oder der DKP? Die Wikipedia hingegen stellt sich diese Frage nicht. Sie stellt bekanntes Wissen und keine Vermutungen dar.--Karsten11 (Diskussion) 18:32, 2. Dez. 2017 (CET)
Bitte Quellen genau lesen [4], [5]. Das Gericht hat ausschließlich die Behauptung untersagt, dass Goldmann zu betreffendem Zeitpunkt Mitglied war und nicht, dass er von 1965 bis Mitte der 90er Jahre Mitglied war.--DeepBlueDanube (Diskussion) 22:53, 3. Dez. 2017 (CET)
Aber genau diese untersagte Behauptung hast Du im Artikel doch wieder hergestellt... Und dabei die nach WP:NPOV zwingende Information, dass es ein Gerichtsurteil gibt, gelöscht.--Karsten11 (Diskussion) 23:05, 3. Dez. 2017 (CET)
1. Im Artikel wird angeführt, dass Goldmann "1965 bis in die Mitte der 1990er Jahre" beim Witikobund war nicht nach 2000 oder 2001 wann das Gerichtsurteil war.
2. Laut Quelle[6] musste Böling die Behauptung widerrufen, dass Goldmann zum Zeitpunkt der Rede (vermutlich 2000 oder 2001) Mitglied sei.
Merkst du den Unterschied?
Wenn Du aus Quellen dieser Qualität solche Feinheiten des Gerichtsurteils herauslesen willst, kannst Du dies ja im Text einbauen. Aber das Gerichtsurteil aus dem Artikel herauszuvandalieren geht gar nicht.--Karsten11 (Diskussion) 10:10, 4. Dez. 2017 (CET)
Das sind keine Feinheiten sondern ein Gegensatz: "Die Aussage er sei von 1965 bis in die Mitte der 1990er Jahre Mitglied und Funktionär im Witikobund gewesen wurde 2001 durch das Amtsgericht Düren untersagt" widerspricht dem was in den angegebenen Quellen ausgesagt wird, es handelt sich also um Quellfälschung. Wenn du andere Quellen kennst die deine angeführter Version des Gerichtsurteils wiedergeben dann füge sie bitte ein. --DeepBlueDanube (Diskussion) 21:30, 4. Dez. 2017 (CET)