Diskussion:Rechtliche Aspekte von Hanf/Archiv/1

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Könnte

bitte jemand ein Paar Worte zum UNO-Einheitsabkommen von 1961 sagen, welches der Legalisierung WELTWEIT massiv entgegensteht. Imho muss das ein eigener Artikel sein, ich habe aber leider nicht die Zeit ihn zu schreiben. Mehr Infos gibt es hier: http://www.unodc.org/pdf/convention_1961_en.pdf und hier http://en.wikipedia.org/wiki/Single_Convention_on_Narcotics und hier http://en.wikipedia.org/wiki/Protocol_Amending_the_Single_Convention_on_Narcotic_Drugs --Herrengedeck 09:36, 9. Feb 2006 (CET)

Siehe Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel. --El Cazangero 21:30, 30. Mai 2006 (CEST)

Niederlande

Der ganze Abschnitt Niederlande wurde aus einem anderen Artikel rauskopiert. Ich weiss nur nicht mehr, welcher Artikel das war. Jedenfalls ist hier eine Autorenangabe erforderlich! --Herrengedeck 09:39, 9. Feb 2006 (CET)

Seit 2013 ist in drei Distrikten in der Niederlande die Abgabe über die Koffeeshops nur noch an Einheimische erlaubt. (nicht signierter Beitrag von 87.175.114.223 (Diskussion) 14:21, 18. Feb. 2013 (CET))

Werbung für Dissertation

Ich habe den Weblink zur Dissertation entfernt. Sowas ist meiner Meinung nach nur dann gerechtfertigt, wenn der Inhalt dieses Werkes auch tatsächlich im Artikel vorkäme, sonst ist es bloß Werbung. Es ist meines Erachtens nicht sinnvoll, hier Listen von Links zu beliebigen Büchern zu führen, deren Inhalt weder im Artikel vorkommt noch frei zugänglich ist. Ich hätte aber nichts dagegen, wenn man die Erkenntnisse der Dissertation in den Artikel einarbeitete und sie als Quelle in einem neu anzulegenden Literatur-Abschnitt anführte, siehe Wikipedia:Literatur. --El Cazangero 21:04, 30. Mai 2006 (CEST)

*zustimm* --Eike 09:06, 31. Mai 2006 (CEST)
*zustimm* Das Buch soll DIE neue Bibel zum Thema sein, ich werde mich in zwei Wochen hier direkt davon überzeugen können, Gäste sind bei uns natürlich auch herzlich eingeladen. -- Max Plenert 09:16, 31. Mai 2006 (CEST)

Jamaika

kann es sein das das kiffen in jamaika erlaubt ist? viele berühmte leute aus jamaika (z.b. Sean Paul oder Bob marley) kiffen bzw. haben es getan! mich interessiert das einfach, wär schön wenn jemand antwortet. --Peachy 15:05, 28. Jun 2006 (CEST)

Auch in Deutschland soll ja so mancher kiffen, obwohl es rechtliche Probleme gibt. ;o)
Soweit ich weiß, ist es verboten. Google findet zum beispiel das hier.
--Eike 18:39, 28. Jun 2006 (CEST)
In Jamaika ist das Kiffen definitiv verboten und die angedrohten Strafen sind sogar deutlich gravierender als beispielsweise hier in Deutschland. Inwiefern dieses Gesetz durchgesetzt wird oder werden kann ist eine andere Frage. (nicht signierter Beitrag von 89.245.85.85 (Diskussion | Beiträge) 02:40, 29. Okt. 2009 (CET))

Seit wann verboten?

seit wann ist der anbau usw in deutschland verboten? mein opa ist der meinung das hätten erst die nazis verboten und sein vater hätte sich des öfteren ein wenig knaster ("was ja dasselbe ist wie das was die heute hasch nennen" o-ton mein opa) in seine pfeife getan. Bin mir im übrigen völlig darüber im klaren das mein opa wohl keine wikipedia taugliche quelle ist, aber immerhin zeitzeuge. bin des weiteren kein jugendlicher kiffer. das schreibe ich nur damit nicht irgenwelchen schubladenantworten folgen, die denn doch keine sind, a la jaja die jugend, immer so dumme fragen stellend. --84.135.88.76 01:04, 27. Aug 2006 (CEST)

Am 10. Dezember 1929 wurde die Opiumkonventionen vom Reichstag in Form des geänderten Opiumgesetzes in Deutschland gültig. Seitdem ist Cannabis in Deutschland verboten. Allerdings war es weiterhin möglich, Cannabis aus Apotheken zu beziehen. Allmählich verschwand auch die medizinische Verwendung von Cannabis.Quelle Wikipedia "was geschah 1929" (scheint mein opa ja recht zu haben, sofern wikipedia recht hat ;-))--84.135.88.76 01:22, 27. Aug 2006 (CEST)

Also soweit ich weiß ist der Anbau und so von Hanf erst seit 1976 in der BRD verboten. Ich weiß, dass die Nazis  : durchaus für Cannabis als Faserpflanze geworben un den Anbau subventioniert haben ... siehe "hanffibel" bei google  : :)

--Necr0manzer 17:26, 7. Mär. 2007 (CET)

Geringe Menge

Aus dem RLP-Polizeikurier ( http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/17a/binarywriterservlet?imgUid=581ab455-24d3-113d-5873-1a94839292e2&uBasVariant=22222222-2222-2222-2222-222222222222 ):

"Demnach beträgt die Mengengrenze, bis zu der grundsätzlich von einer Strafverfolgung abgesehen wird, in Zukunft sechs Gramm. (...) Die neue Richtlinie tritt am 1. August in Kraft."

"(...) haben sich 15 der 16 Bundesländer darauf verständigt, dass Drogenkonsumentendelikte künftig nur noch bei Mengen bis zu sechs Gramm Cannabis nach § 31 a BtMG eingestellt werden sollen. (...) Lediglich Berlin habe seine Überlegungen noch nicht abgeschlossen."

Heißt das, dass die Übersicht der geringen Mengen nicht mehr aktuell ist?


Genau genommen hat das BVerfG 1994 entschieden, dass die strafrechtliche Verfolgung von Konsumentendelikten im Cannabisbereich wg. Verstoß gg. das Übermaßverbot verfassungswidrig ist. Anstatt aber, wie sonst üblich, die verfassungswidrige Rechtslage beseitigen zu lassen, verzichtete das Gericht in diesem Fall ausnahmsweise darauf, weil das Gesetz an mehreren Stellen eine Einstellung wg. Geringfügigkeit vorsieht (man darf aber immer noch festgenommen, verhört und erkennungsdienstlich behandelt werden und spätestens im Wiederholungsfall setzt es dann doch eine Strafe). Das ist nicht die Art und Weise, wie man in einem Rechtsstaat mit einem verfassungswidrigen Gesetz umgeht, erst recht nicht, wenn es sich um ein strafrechtlich bewehrtes Verbot handelt und ich finde, dass das auch so im Hauptartikel stehen sollte. --79.242.10.132 17:08, 27. Jan. 2009 (CET)

Tach, meines Erachtens muss der Begriff "geringe Menge", bei dem strafrechtlich nur ein Vergehen vorliegt, von dem der "Kleinstmenge", bei dem die Polizei kein Strafverfahren einleitet, unterschieden werden. Ansonsten entsteht der Eindruck, dass "geringe Mengen" als unter 7,5 mg THC in der Regel nicht verfolgt werden. Das wäre falsch. --Akazia030 (Diskussion) 14:37, 31. Jul. 2013 (CEST)

-MW- gibt es strafrechtlich den Begriff "Kleinstmenge" nicht. Bei geringe Mengen, die für den offenkundigen Eigenbedarf sind stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein. Die von dir angegebenen 7,5 mg sind allerdings falsch; wenn, dann sind es 7,5 g, das ist aber - je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt. Bei Wiederholung liegt es im Ermessen des Staatsanwalts ob er das Verfahren einstellt. Es gibt also keine verbindliche Regel; Regel ist aber, dass die Strafe über den Umweg einer behördlichen Anordnung ergehen kann; auch bei vorhandenem Trennungsvermögen Cannabis/Autofahrt kann der Führerschein, bis zum Nachweis einer vermuteten Eignung (Drogenscreening, ggf. MPU) eingezogen werden. Das ist i.d. Tat eines Rechtsstaates unwürdig, derart empfindliche Strafen unter Umgehung der BV-Entscheidung, auf dem Umweg einer -behördlichen Entscheidung- wieder einzuführen. Das bei Fahrten unter Drogeneinfluss, eine empfindliche Strafe und Nachweis der Eignung erfolgen muß, ist davon unberührt und sicher unstrittig.
Zum moniertem Fehlbestand im Artikel: Im Grunde ist der Hinweis enthalten. Ich hab es noch mal verdeutlicht.[1] ThomasStahlfresser 13:13, 3. Aug. 2013 (CEST)

Medizinische "Sicht"

Wie sieht es in Deutschland eigentlich mit Cannabis für medizinische Zwecke aus? Das wird hier gar nicht erwähnt, oder habe ich das überlesen? 79.196.252.138 18:18, 21. Feb. 2008 (CET)

Spanien

Spanien ist in der Grafik ein der gleichen Farbe wie die Niederlande zu sehen; weiß jemand genaueres über den rechtlichen Status von Cannabis dort, z.B. ob es dort den gleichen Status hat wie in den Niederlanden? Matthias D. Fisch 21:07, 14. Mär. 2008 (CET)

Schweiz

die situation, wie sie im artikel beschrieben wird, ist so richtig. die information auf der angefügten landkarte ist es nicht. cannabis ist in der schweiz nicht legal, sondern die behörden können nach dem opportunitätsprinzip (also, wie es ihnen gerade in den kram passt) von einer bestrafung absehen. kann jemand diese karte anpassen?--Edkaufman 11:47, 22. Apr. 2008 (CEST)

Quellen?

Für meine Begriffe sind hier viel zu wenig Quellen angegeben. So könnte man doch beispielsweise die Behauptung "in den Niederlanden gibt es nicht mehr Kiffer als in Deutschland" (sinngemäß) mit einer Quellenangabe versehen. --Oliverk71 12:16, 19. Sep. 2008 (CEST)

Statistische Angaben (mit Quelle) finden sich auf der englischen Wikipedia: http://en.wikipedia.org/wiki/Legal_issues_of_cannabis

-- 16:34, 31. Dez. 2008 (CET)

Die Quelle Nummer 7 ist Kaputt ! (nicht signierter Beitrag von 91.13.65.160 (Diskussion) 15:01, 25. Apr. 2012 (CEST))

Danke! Ich hab mal einen Ersatz reingesetzt. --Eike (Diskussion) 15:32, 25. Apr. 2012 (CEST)

Karte ungenau

Fängt schon bei der Bundesrepublik an, in Bayern gibt's für einen Joint immer noch eine Vorstrafe, in Berlin rauchen alle und jeder ohne Bestrafung. Die Karte ist schlimm schlecht.

Wollte ich auch grad schreiben: Bayern gehört in tiefes rot umgefärbt! --79.242.10.132 12:43, 27. Jan. 2009 (CET)
Die Karte ist tatsächlich völlig unbrauchbar. In Italien z.B. gilt der Besitz von Cannabis "geringer Mengen" als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, es ist dort also "legaler" als in Deutschland. Dennoch haben beide die gleiche Farbe. Das Problem ist, dass die Farben die angegeben werden auch gar nicht wirklich definiert werden. (nicht signierter Beitrag von 89.245.85.85 (Diskussion | Beiträge) 02:40, 29. Okt. 2009 (CET))
Na ja, also kann aus persönlicher Erfahrung sagen, dass es grundsätzlich (bei unter 6 Gramm) erst beim 4ten, 5ten mal ne Geldstrafe setzt, also wohl nicht vergleichen mit "rot", wo dann schon beim ersten Mal ne Haftstrafe oder Schlimmer kommt. (Meine erster Eintrag überhaupt, nicht nur bei Diskussionsseite, bitte um Nachsicht wenn ich was falsch geschrieben hab) --Backstabber1987 (Diskussion) 22:43, 9. Aug. 2012 (CEST)
Österreich ist auch blau und der konsum so wie verkauf und anbau wird verfolgt und bestraft. (nicht signierter Beitrag von 91.119.170.149 (Diskussion) 12:14, 24. Dez. 2012 (CET))
Auch in Bezug auf die Niederlande stimmt hier etwas nicht. Das Land ist auf der Karte mit "legal" gekennzeichnet. Der Verkauf von Cannabisprodukten wird hier maximal geduldet. Das ist aber ein himmelweiter Unterschied zu einem legalen Status. Da braucht man bloß mal Coffeeshopbesitzer zu fragen, woher sie ihren Handelsvorrat beziehen und was die niederländischen Gesetzgeber (insbesondere Ivo Opstelten) wohl hiervon halten. (nicht signierter Beitrag von 134.95.51.67 (Diskussion) 15:27, 10. Dez. 2014 (CET))

Merkwürdige Schilderung des Besitzes

Im Abschnitt "Österreich" ist folgender Satz zu finden: "In der Praxis wird aber auch der Konsum kriminalisiert, weil er fast immer mit dem Besitz einhergeht; so begründet das bloße Mitrauchen an einem fremden Joint die Straftat des Besitzes." Mit Quellen ist diese Behauptung nicht unterlegt, weswegen ich mich frage wie der Autor darauf kommt, beim nutzen von fremden Eigentum einen Besitz zu sehen. Ich habe die letzte Passage deswegen entfernt. --85.13.139.54 00:04, 17. Apr. 2009 (CEST)

Bild im Artikel

Das Bild im Artikel stimmt so - von der Beschreibung her - nicht mit den Informationen im Text überein. Z.B. hat Österreich die Farbe für "legal", im Artikel ist die Situation aber als illgeal und ähnlich der in Deutschland geschildert. Vielleicht kann ja jemand das Bild bearbeiten oder eine korrektere Variante einstellen.--VinylVictim 18:30, 27. Apr. 2009 (CEST)

Bundesverfassungsgericht

Es gab ja mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Cannabis-Produkten. Mit einem Ergebnis, dass Cannabis gegenüber legalen Drogen nicht wie bis dahin diskriminiert werden darf.

Das, und die darauf folgende (fehlenden?) Änderungen in der Gesetzgebung sollten schon erwähnt werden.

Nicht, dass ich den Cannabis-Konsum fördern möchte, macht blöd, aber das fehlt doch. 84.142.151.220 00:40, 1. Mai 2009 (CEST)

Besitz

Anders als der Artikel über Deutschland es vermuten lässt, ist auch der Besitz von Cannabis gem. §29 BtmG strafbar. Das habe ich im Artikel mal geändert. (nicht signierter Beitrag von Tochrisi (Diskussion | Beiträge) 17:26, 2. Sep. 2009 (CEST))

Neue Regelung in NRW

In NRW ist seit dem 3.8.2010 der Besitz von höchstens 10g Haschisch straffrei. Der Besitz von Cannabis in NRW: 10 Gramm Haschisch sollen in NRW straffrei sein. In: Der Westen, 3. August 2010. Damit soll bezweckt werden, dass Gelegenheitskonsumenten nicht kriminalisiert werden. --94.221.154.171 15:56, 5. Aug. 2010 (CEST)

Unsinn, lies deine eigene Quelle. Soll steht da, als Vorschlag. Und das Datum ist das Erstelldatum des Artikels in der Zeitung, nicht das Datum der Einführung einer neuen Reglung. Du willst uns nicht ein wenig auf den Arm nehmen oder? ThomasStahlfresser 16:00, 5. Aug. 2010 (CEST)
Und Straffrei ist Blödsinn. Es muss nicht zur Anklage kommen wenn du auf den Vorschlag des Staatsanwalts eingehst. Und der beläuft sich in der Regel um eine Spende in der Größenordnug zwischen 500 und 1000€. --Jörg der Wikinger 18:22, 5. Aug. 2010 (CEST)
Die Sache endet in der Regel bei geringfügigen Mengen mit einem Strafbefehl. Bei extrem geringen Mengen kann die Staatsanwaltschaft von einer Verfügung absehen. Leider hat sich in den Köpfen festgesetzt, man bliebe straffrei, nur weil keine Anklage erhoben wurde. Die Sache wird nur "unauffällig" ohne viel Aufwand erledigt, das ist alles. ThomasStahlfresser 11:04, 6. Aug. 2010 (CEST)

Österreich

Zitat: "Grundsätzlich droht schon bei geringen Mengen eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe (§ 27 Abs. 1 SMG), strengere Strafen gelten für das Überlassen von Suchtgift an Minderjährige (§ 27 Abs. 2 Z 1 SMG) und bei Delikten im Zusammenhang mit der gewerblichen Drogenkriminalität (§ 27 Abs. 2 Z 2 SMG). Erwerb und Besitz von großen Suchtmittelmengen für den Eigengebrauch fallen unter den „milderen“ § 27 Abs. 1 SMG"

Hä?! Versteh ich nicht?!

Der Besitz von geringen Mengen wird härter bestraft als der "Erwerb und Besitz von großen Suchtmittelengen für den Eigenbrauch nach § 27".

Soll das heißen - besser man besorgt sich gleich noch große Menge und wird mit dem "milden § 27" verfolgt, als ne kleine Menge zu besitzen und damit eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten zu riskieren???

Also was jetzt? (nicht signierter Beitrag von 212.183.38.33 (Diskussion) 18:27, 30. Sep. 2010 (CEST))

Aus dem Text geht hervor, dass beides nach dem selben Paragraphen §21 behandelt wird, nicht dass es milder bestraft wird. Ich kenne mich zwar nicht mit den Einzelheiten aus, grundsätzlich läßt sich aber festhalten, dass der von dir gesehene Widerspruch nicht existiert. Es eine Frage der Tarife: Hast du eine geringe Menge erworben oder in Besitz, magst du mit eine Geldstrafe, ev. Einstellung des Verfahrens davon kommen. Ist die Menge groß wird es wohl eine Freiheitsstrafe werden. Ist sie sehr groß wird man dem Besitzer versuchen nachzuweisen, dass es wohl kaum nur für den Eigenbedarf gedacht gewesen sein kann. ThomasStahlfresser 09:56, 14. Okt. 2010 (CEST)

Genehmigungspflicht THC armer Hanf

Laut Artikel ist auch der Anbau von THC-armen Hanf in Deutschland genehmigungspflichtig. Bedeutet das, dass ein ungenehmigter Anbau, z.B. als Zierpflanze im Privatgarten, strafbar wäre? Wenn ja, nach welcher Rechtsvorschrift? Nach BtMG wohl nicht, denn mit derartigem Hanf kann man keinen Rausch erzeugen.

93.222.157.16 22:01, 13. Okt. 2010 (CEST)

Weltkarte

Da die Erklärung in englisch ist, ist sie für den Durchschnittsleser unverständlich, was die ganze Karte wertlos macht. Bitte ins Deutsche übersetzen! Oder ganz löschen, weil ich nicht glaube, daß sich bei jeder Gesetzesänderung auf der Welt jemand an die Bearbeitung der Karte macht. Saxo 22:26, 8. Nov. 2011 (CET)

Oh. Schon mal in die Versinonsgeschichte geschaut? Letzte Änderung August 2011! Du solltest den Fleiß der Wikiphanten nicht unterschätzen. Auch nicht den des Lesers. Gibt zur Not Onlineübersetzer. Na ja, und auf so hohem Niveau ist das Englisch der Kartenlegende nun auch nicht, dass es damit nicht gehen würde. ThomasStahlfresser 07:12, 9. Nov. 2011 (CET)

Weblink

Hier wurde ein toter Weblink auf eine FAQ entfernt. Die ist inzwischen an anderer Stelle aber wieder verfügar. Bei Interesse könnte man den Link also wieder einfügen. --Eike (Diskussion) 23:19, 20. Apr. 2012 (CEST)

Cannabis ist verkehrsfähig?

Das könnte nun ein bisschen Wortklauberei sein, aber in dem Abschnitt 'Deutschland' wird behauptet, dass Cannabis nun verkehrsfähig sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Verkehrsfähig sind nur Cannabispflanzenteile, die zur Verwendung eines zugelassenen Arzneimittel gedacht sind. Damit hätten defacto nur wenige Firmen (2?) diese Erlaubnis. Für Apotheken & Co. bleibt es weiterhin nicht verkehrsfähig.--O0Alea0o (Diskussion) 13:03, 11. Sep. 2012 (CEST)

Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile): Also nicht nur Pflanzenteile. Die anderen Angaben habe ich korrigiert. Besten Dank für den Hinweis. ThomasStahlfresser 13:20, 11. Sep. 2012 (CEST)

Zwei befürwortende Referenden in Washington und Colorado

Was in Europa die Niederlande und Amsterdam sind, das sind also mit den befürwortenden Referenden künftig Seattle an der Pazifküste und Denver im Landesinneren der USA. Gehört richtigerweise im Artikel akutalisiert, was auch schon gut gemacht wurde. 178.3.16.167 16:40, 7. Nov. 2012 (CET)

Italien nicht mehr aktuell

http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/aktuelles/1498-oberstes-gericht-in-italien-erlaubt-cannabisanbau (nicht signierter Beitrag von 84.46.74.90 (Diskussion) 13:38, 18. Mär. 2013 (CET))

Nordkorea-Artikel ohne Quelle

Der Nordkoreaartikel besteht nur aus einem Satz und ist sehr ungenau. Des Weiteren ist die angegebene Quelle ein Link zu den Cannabisgesetzen in den USA. (nicht signierter Beitrag von 158.181.70.136 (Diskussion) 09:24, 7. Jan. 2014 (CET))

Man muß den Menueunterpunkt "Nordkorea" aufklappen. Besser wäre aber diese Quelle 80.141.48.10 10:55, 7. Jan. 2014 (CET)

Bangladesch

In der englischen Version des Artikels ist zu lesen dass in Bangladesch Canabis vollkommen legal ist. Ich frage mich warum sich dies nicht auch in der deutschen Artikelversion findet. (nicht signierter Beitrag von 62.178.130.189 (Diskussion) 00:19, 19. Jan. 2008 (CET))

Todesstrafe

Vielleicht sollte man im Artikel auch die extreme Diskrepanz zwischen den Rechtsfolgen von Cannabisbesitz in verschiedenen Kulturkreisen erwähnen. In Holland nicht strafbar in Singapur mit dem Tode bestraft. Müsste man aber besser recherchieren (nicht signierter Beitrag von 85.181.153.43 (Diskussion) 23:16, 18. Jun. 2007 (CEST))

Fahrerlaubnisrecht

Sollte man nicht vllt. auch was zur gegenwärtigen Praxis im Bereich des Fahrerlaubnisrechts schreiben? Grund: Zum (grundgesetzwidrigen) Teil hat das, was da läuft offensichtlich nichts mit "Sicherheit im Straßenverkehr" zu tun, das ist repressive Drogenpolitik in Reinkultur. (nicht signierter Beitrag von 79.242.10.132 (Diskussion) 17:24, 27. Jan. 2009 (CET))

Aktualität und US-Preise

Der Abschnitt zu den Niederlanden ist mW nichtmehr aktuell; seit der Regierung Balkenende soll dort wieder eine zunehmend restriktivere Drogenpolitik gefahren werden (u. a. per Gesetz kein Verkauf mehr an Ausländer, zunehmende Schließung von Coffeeshops durch die Behörden usw.). Und bei den US-Staaten wie Colorado, die seit kurzem legalisiert haben, dürften die Preise vor Ort noch relevant sein. MW zahlt man da für die paar legalen Gramm je nach Sorte mindestens mehrere hundert Dollar, was schon ein deutlicher Unterschied bspw. zu den Preisen für dieselbe Menge Tabak ist. Gras ist jedenfalls trotz der Legalisierung offenbar definitiv nichts für Hartzer, sondern eher eine Art Goldstaub für die Oberschicht. --80.187.109.151 04:07, 28. Jul. 2015 (CEST)

Entwicklung der Cannabis-bezogenen Strafverfahren 2013/2014

Die Anzahl der erfassten Strafverfahren passen ab 2013 nicht. Unter der Schlüsselzahl 731800 (Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen) wurden 2013 117.443 Fälle erfasst:

http://www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2013/2013Standardtabellen/pks2013StandardtabellenFaelleUebersicht.html

2014 wurden 131.130 Fälle erfasst:

http://www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2014/2014Standardtabellen/pks2014StandardtabellenFaelleUebersicht.html

Im Artikel sind aber angegeben:

2013: 108.345

2014: 107.793

Bleibt offen, woher diese Zahlen stammen!

--Imacari (Diskussion) 11:11, 18. Feb. 2016 (CET)

Russland

In der Grafik ist das Land angegeben als "entkriminalisiert", weiter unten ist jedoch angegeben, dass selbst bei kleinen Mengen auch 15 Tage Haft verhängt werden können. Da kann die Grafik schwerlich stimmen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:9200:448:887C:2FC1:D14C:FDD5 (Diskussion | Beiträge) 15:25, 22. Mär. 2016 (CET))

Nordkorea

„Die Behauptung, dass Marihuana in Nordkorea legal sei, ist schlichtweg falsch. Im Strafgesetzbuch ist es unter den „kontrollierten Substanzen“ sogar in der gleichen Kategorie wie Kokain und Heroin aufgeführt.“[2] --The real Marcoman (Diskussion) 17:38, 14. Jan. 2017 (CET)

  • Als Rauschmittel verboten, jedoch wird dort THC-freier/armer Hanf-Knaster und Industriehanf genutzt. --The real Marcoman (Diskussion) 17:46, 14. Jan. 2017 (CET)