Diskussion:Rechtsbeugung/Archiv/2009

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Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege

Diese und diese Änderung rückgängig gemacht. Das Ns-AufhebG hat nicht mit Rechtsbeugung zu tun. Ein Unrechtsurteil muss deshalb noch nicht Rechtsbeugung sein. Das Gesetz hat die aufgehobenen Urteile gerade nicht als Rechtsbeugung bezeichnet (nur dann würde es in den Artikel gehören). --Zipfelheiner 09:45, 3. Jul. 2009 (CEST)

Irrtum von Zipfelheiner. Seine Anmerkung steht im Widerspruch zur parlamentarischen Diskussion, wonach noch in dieser Legislaturperiode die erwähnten Unrechtsurteile pauschal aufgehoben werden. --JaJo Engel 13:27, 3. Jul. 2009 (CEST)
Welche „erwähnten Unrechtsurteile“, die noch nicht aufgehoben sind, werden pauschal aufgehoben? Ich nehme an, dass Du die bislang nicht aufgehobenen Urteile wegen Kriegsverrats meinst. Die nachträgliche Aufhebung eines Urteils als Unrechtsurteil bedeutet aber nicht, dass das Urteil seinerzeit Rechtbeugung darstellte. Zur Frage der Rechtsbeugung äußerst sich das Gesetz gar nicht. --Zipfelheiner 10:48, 6. Jul. 2009 (CEST)
o.k. - Juristisch lässt sich alles begründen. Lass uns abwarten, wie der Bundestag das darstellt. --JaJo Engel 20:37, 6. Jul. 2009 (CEST)
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Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit der BRD

  1. Ronald Barnabas Schill verurteilte als Richter am Amtsgericht Hamburg eine nachweislich psychisch gestörte Frau wegen Sachbeschädigung (Zerkratzen eines Autos) zu mehr als zwei Jahren Haft (ohne Bewährung). In zweiter Instanz wurde dieser Urteilsspruch infolge der zuvor nicht stattgefundenen Berücksichtigung des geistigen Zustandes der Person aufgehoben und statt dessen eine Geldstrafe- oder Bewährungsstrafe und die Aufnahme einer Therapie umgewandelt. Schill hatte das bereits vorgelegte Gutachten über die Geistesverfassung der Angeklagten kurzentschlossen ignoriert.
  2. Cornelius Schott wirkte unter vielem anderen beim Prozeß gegen Donald Stellwag als Gutachter für Gesichtserkennung mit und sorgte durch ein falsches, einseitiges Gutachten für Stellwags unrechtmäßige Verurteilung. Dabei verletzte er erklärtermaßen die Richtlinien seines Berufsstandes, um ein Urteil zu ermöglichen; er ignorierte bewußt Unterschiede und zählte ausschließlich Übereinstimmungen auf, obwohl später mit dem Fotomaterial beschäftigte Gutachter zweifelsfrei die Nichtidentität der Aufnahmen mit der Person Donald Stellwags feststellten. Dennoch blieb Stellwag bis zum Ende seiner gesamten Haftdauer eingesperrt. Schott wirkte somit indirekt, aber maßgeblich an einem krassen Fall von Rechtsbeugung mit. Er wurde mittlerweile wegen "mittelbarer Freiheitsberaubung" in Zusammenhang mit dem Fall Stellwag und anderen zu (ca.) einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, darf jedoch weiter als Gutachter tätig sein. Das Beispiel Schott soll belegen, daß Rechtsbeugung zwar auf Richter und Staatsanwälte reduziert wird, aber daß auch Gutachter/Experten/Sachverständige daran einen erheblichen Anteil haben können, wenn der Rückgriff auf externen Sachverstand notwendig ist.

-- Aquarius70 14:47, 28. Nov. 2009 (CET)

Zu Schill: Die Tatsache, dass das Urteil in der zweiten Instanz aufgehoben wurde, besagt noch nicht, dass das erstinstanzliche Urteil eine Rechtsbeugung darstellte (das hat noch nie jemand behauptet, es gab deswegen weder eine Anklage noch gar eine Verurteilung). Im Fall Stellwag ist nicht der geringste Ansatzpunkt zu erkennen, dass die Richter bei ihrer Verurteilung des Angeklagten eine Rechtsbeugung begangen haben (dann müssten sie gewusst haben, dass er unschuldig ist, und ihn trotzdem verurteilt haben). Beide Fälle betreffen erstinstanzliche Verurteilungen, die sich als falsch herausgestellt haben, haben aber nichts mit Rechtsbeugung zu tun. --Zipfelheiner 08:46, 30. Nov. 2009 (CET)
Zu Schill: es lag R.B. Schill bei eben dieser Verhandlung bereits ein Gutachten vor, das den psychischen Zustand der Frau dokumentierte, aber es wurde den TV-Berichten öffentlicher und privater Sender zufolge von Schill schlichtweg ignoriert. Damit hat er bewußt ein wichtiges Beweismittel bzw. ein Hilfsmittel zur Urteilsfindung außer Acht gelassen und infolgedessen das Recht gebeugt.
Zu Dr. Cornelius Schott: das fragliche Gutachten im Fall Donald Stellwag wurde im Original im TV gezeigt, im Rahmen der Reihe "Spektakuläre Kriminalfälle", ausgestrahlt im öffentlich-rechtlichen. Dabei fiel auch einem Laien auf, daß in mehr als der Hälfte der fraglichen zwanzig bis dreißig im Protokoll aufgeführten Untersuchungspunkte (Gesichtsteile wie Augenhöhlen, Ohrränder und -läppchen, Nasenflügel usw.) trotz deutlicher Sichtbarkeit auf den beiliegenden Fotos von Überwachungskamera und Vergleichsbild der Vermerk "Nicht untersucht" stand, wo eigentlich "keine Ähnlichkeit" hätte stehen müssen. Schott hatte - nach eigener Erklärung - in voller Absicht nur die Übereinstimmungen dokumentiert, um eine Verurteilung zu ermöglichen, obwohl es signifikante Unterschiede gab, die er ebenfalls (und gerade die) hätte dokumentieren müssen. Den Richtern, obwohl auch Laien, hätte dies auffallen müssen, schließlich urteilen sie z.B. bei Verkehrsrechtsverstößen (bislang) auch anhand von Fotos (noch dazu meist minderer Qualität). Die Tatsache, daß Schott mit seinem "Gutachten" problemlos durchkam, läßt den Schluß einer Rechtsbeugung zu, unter maßgeblicher Beteiligung von Schott.

Warum das in beiden Fällen nicht zu Prozessen führte? Spekulieren wir mal? Lieber nicht. -- Aquarius70 17:48, 30. Nov. 2009 (CET)

Bitte Wikipedia:Diskussionsseiten beachten. Danke! --Zipfelheiner 08:09, 1. Dez. 2009 (CET)

OK, OK, ich ziehe die Schlußfragen zurück, war'n rhetorischer Trick. Unbestritten aber sind die darüberstehenden Absätze in Bezug auf Schill und Schott selbst stimmig, davon weiche ich nicht ab. -- Aquarius70 09:50, 1. Dez. 2009 (CET)

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Rechtsbeugungsprivileg?

Den Abschnitt mit der Überschrift "Rechtsbeugungsprivileg" habe ich entfernt. Ein Rechtsbeugungsprivileg ( = ein Recht, Rechtsbeugung zu begehen) gibt es nicht. Die Problematik des Kollegialspruchkörpers ist weiter oben im Artikel bereits behandelt. Das berechtigte Anliegen habe ich aber dort eingearbeitet, insbesondere auch den interessanten Link. --Zipfelheiner 09:03, 30. Nov. 2009 (CET)

Hallo Zipfelheiner, danke für Deine Einarbeitung. Ich finde es so gelungen. --rtc 00:34, 3. Dez. 2009 (CET)
Gern geschehen.--Zipfelheiner 07:52, 3. Dez. 2009 (CET)
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