Diskussion:Rechtswesen im antiken Rom

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Römisches Recht

Moin! Ich finde diesen Artikel sehr interessant, ich frage mich nur, ob das Ganze nicht unter Römisches Recht besser aufgehoben wäre. -- Agnete 17:20, 30. Mai 2010 (CEST)

Hallo, danke für das Interesse! Ich bin der Meinung, dass der Artikel unter dem jetzigen, selbständigen Lemma besser aufgehoben ist, da er u.a insbesondere auf die jeweiligen Prozessverfahren im "antiken Rom" eingeht. Das globalere Lemma "Römisches Recht (RR)" beschreibt m.E. mehr die Einflussnahme des RR auf das Mittelalter bis zur Weiterentwicklung in die Neuzeit. Zudem soll aus dem Artikel "(bürgerliches) Rechtswesen im antiken Rom" ein Lemma zu "Militärisches Rechtswesen im antiken Rom" hergeleitet werden. -- Rabax63 18:46, 30. Mai 2010 (CEST)
Nachvollziehbar, aber verlinke trotzdem bitte. -- Agnete 19:11, 30. Mai 2010 (CEST)
Ja, aber gerne. -- Rabax63 19:11, 31. Mai 2010 (CEST)

Schuldsklaverei

Meines Wissens gab es bei den alten Römern auch die Schuldsklaverei, die mir in dem Abschnitt fehlt. -- Agnete 19:23, 30. Mai 2010 (CEST)

Siehe Privatrecht: " Der Schuldner haftete mit neben den vorgenannten Sicherheiten zeitweise auch mit der persönlichen Freiheit seiner Person. So konnte er neben einer Inhaftierung auch für Zwangsarbeit zur Ableistung seiner Schuld herangezogen werden"; das reicht m.E. hierzu aus; evtl. ist eine Verlinkung zur Schuldknechtschaft ausreichend. -- Rabax63 19:40, 30. Mai 2010 (CEST)

Völkerrecht

Ich schlage vor, im letzten Satz der Einleitung die Verlinkung auf den Artikel Völkerrecht zu entfernen. Wer diesen Artikel aufruft, findet ein ganz anderes Thema als dasjenige, was unter Ius gentium erläutert wird. Gruß--Malabon (Diskussion) 19:19, 23. Mär. 2013 (CET)

„Rechtswesen im antiken Rom“ ist ein sehr großes Lemma. Der derzeitige Artikelinhalt wird diesem so noch nicht gerecht. Vor Wochen hatte ich ausgeführte Kasuistik u. a. dem juristischen Sprachgebrauch angepasst, soeben die Einleitung überarbeitet. Was fällt mir auf? Bin ebenfalls über den verlinkten Begriff des Völkerrechts gestolpert und hatte ihn bei der Bearbeitung intuitiv durch gleichsam relativiert. Nun lese ich Malabons zutreffenden Hinweis an dieser Stelle. Das genügt alles nicht. In der Einleitung beispielsweise von einem (währenden - bezogen auf die Antike) ius gentium zu sprechen, obwohl dieses begrifflich mit dem Codex Gregorianus, also in epiklassischer, diokletianischer Zeit hinfällig wurde, ist kritisch, weil die Überholung fehlt. Niemand wird nämlich bestreiten, dass die verbindlichen Privatsammlungen von Juristenschriften und Kaiserkonstitutionen, noch später novellae, nicht dem antiken Rom zuzuordnen seien und zu befolgen gewesen wären. Anders gesagt: Der Artikel bricht gedankenlogisch innerhalb des geschichtlichen Zeitstrahls ab. Die tatsächlich verwendete Literatur deckt sich zwar weitgehend mit der im Literaturspiegel angegebenen, aber die Autorenschaft systematisiert ihre Lehrbücher themenorientiert (Königszeit/Republik/Prinzipat/Spätantike), um sie nicht ausufernd dick zu gestalten. Bei der Lektüre bestehender Artikel zu diesem Themenkreis fällt mir auf, dass eine Scheu vor der Spätantike zu bestehen scheint. Sie gilt zurecht nicht als Glanzzeit römischer Jurisprudenz, spiegelt gleichwohl gesellschaftliche Veränderungen. Offenbar wird dies eher an Abschaffungen. Dabei betone ich: Das gilt ganz besonders für das Zivilrecht! Und noch was: Das ursprüngliche Fehlen eines Verfassungsartikels irritierte mich so sehr, dass ich Anfang Juni versucht habe, dem Abhilfe zu verschaffen. Hiesiges Lemma geht auf die Thematik bereits gar nicht ein, als würde es für das Rechtswesen des antiken Roms keine Rolle spielen; heute genügte natürlich ein Verweis. Berücksichtigt man überdies, dass Straf- und Prozessrecht keinen öffentlich-rechtlichen Charakter hatten, wie wir ihn heute verstehen, so sehe überhaupt keinen Hinweis auf öffentliches Recht der Zeit, abgesehen von einer für meinen Geschmack nahezu überstrapazierten Ausnahme: dem Militärrecht. Wie ich gesehen habe, werden dazu rege Diskussionen noch heute geführt, ob neben einer Mehrzahl bereits bestehender Artikel, weitere geschaffen werden sollen. Auch das irritiert mich. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 11:14, 3. Okt. 2016 (CEST)
Die Überblicksartikel zum antiken Rom sind (von maßgeblich von @Benowar verfassten Ausnahmen abgesehen) generell ein Schwachpunkt von WP, nicht nur im Bereich Recht. Vielleicht solltest du die Diskussion dazu in die Wikipedia:Redaktion Altertum tragen, wo sie vermutlich mehr interessierten Benutzern auffallen wird. -- Carbidfischer Kaffee? 17:25, 5. Okt. 2016 (CEST)

Proskription

Der Artikel schildert ein sehr korrektes System. Aber m.M. nach sollte obiges Thema nicht unerwähnt werden. Cicero wurde per Proskription einfach umgebracht. Laut Artikel spielte sich unter Octavian und vorher unter Sulla Erstaunliches ab. --Hans Eo (Diskussion) 16:48, 25. Dez. 2016 (CET)

Differenzierungsgrad des eingestellten Videos?

Hallo Rabax, mit dem Video, das Du eingestellt hast, kann ich mich nicht anfreunden. Ich würde Dich daher bitten wollen, es wieder herauszunehmen. Es ist viel zu unspezifisch, weder werden Fachrichtung noch Epoche deutlich und eine statische Chronologie gibt es im RR nicht. Für den Zivilprozess ist es uneinschlägig, die einzelnen Entwicklungsstufen dazu sind in historischer Reihung unter Legisaktionenverfahren​, Formularprozess​ und Kognitionsverfahren​ beschrieben. Da Du vermutlich darauf schon gar nicht hinaus wolltest, kann der Subtext doch nur auf das Strafverfahren reduziert werden. Punkt 1. Jetzt hatte ich mir vor knapp zwei Jahren die Mühe gemacht, genau zum Themenkomplex Straf- und Strafprozessrecht einen Artikel anzulegen, weil mir alle bisherigen Beschreibungen dazu insuffizient erschienen, das zeitigte Römisches Straf- und Strafverfahrensrecht. Magst Du Dir den mal zu Gemüte führen und auch meinen Eröffnungsthread auf der Diskussionsseite lesen? Der letzte Hinweis erfolgt, weil ich hier nicht nochmals auf das bestehende WP-Dilemma zum Themenkomplex lenken möchte. Wenn Du die Einleitung liest, hast Du dann den Eindruck, dass das Video eine unterstützungswerte Botschaft enthält (?), fragt sich mit Punkt 2, --Stephan Klage (Diskussion) 10:53, 11. Jun. 2020 (CEST)

Hallo Stephan, über deine fachlichen Einwände besteht meinerseits keinerlei Widerspruch. Der Clip kann die umfangreiche Materie natürlich nicht ansatzweise abbilden. Meine Motivation für die Einbindung der Animation lag weniger in der fachlichen Erweiterung des Artikels, sondern mehr in der aufgelockerten, medialen Begleitung des interessierten Standardlesers, der durch die Auflockerung vielleicht "mitgenommen" wird. Der Inhalt des Clips ist ja nicht falsch; er bezieht sich natürlich stark übergreifend und verallgemeinernd und nicht differenzierend (hier das Geschworenenverfahren mit der Urteilsfindung durch die Abstimmung, daher die Einbindung der Animation an dieser Stelle). Persönlich finde ich den Clip aus dieser Sichtweise daher passend. Natürlich beharre ich nicht darauf, dass die Animation im Artikel verbleibt. Eventuell äußern sich ja noch andere Kollegen hierzu. Gruß --Rabax63 (Diskussion) 11:59, 11. Jun. 2020 (CEST)
Ok, dass Du damit nicht den wissenschaftlichen Hintergrund reflektieren wolltest, war schon auch meine Annahme. Da Du den Artikel als Hauptautor verantwortest, sollte die Entscheidung auch bei Dir verbleiben. Dass ich mit dem Artikel insgesamt nicht glücklich bin, habe ich ja an verschiedenen Stellen schon zum Ausdruck gebracht. Ich würde den "Subtext" des Videos aber schon dringend spezifizieren, damit nicht staunende Ungläubigkeit Raum greift/Strafverfahren/Ausgliederung aus dem ZR erst mit der „lex Aquilia“/(frühe) Kaiserzeit. Profunden Quellen würde ich jederzeit natürlich den Vorrang einräumen - was aus meiner Sicht auch für Animationen und Bilder gelten sollte. Gestritten wurde/wird über die Fragestellung ja beispielsweise in diesem Artikel: Liste der 999 Frauen des Heritage Floor, wobei ich mich da auf die Seite der „Fachidioten“ schlagen würde (s. Diss. dort). ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 12:28, 11. Jun. 2020 (CEST)