Diskussion:Religionsfreiheit
[erste edits]
Dieser Edit war Unsinn. Bitte bei Wiedereinstellung revertieren. --Asthma 06:48, 7. Feb 2006 (CET)
das ist keine Einarbeitung von negativer Religionsfreiheit. das ist copy paste. UNter allem Niveau.
Bitte um Wiederherstelltung negative Religionsfreiheit.--Widersprüchlich 10:34, 23. Feb. 2007 (CET)
Der erste Schritt ist immer ein Copy-Paste, damit der gesamte Text übernommen wurde. Anschliessend habe ich ihn dann besser formuliert und formatiert und auf die verschiedenen Absätze verteilt. Die Absätze mit Islam und Christentum sind sachlich nicht korrekt, da sich Religionsfreiheit immer nur auf Staaten und nicht auf Religionen beziehen kann - steht so im Artikel. Da muss also erstens ein geschichtlicher Absatz und zweitens ein Absatz über islamische Länder gemacht werden, bis dahin sind die zwei Sätze auskommentiert. Irmgard 11:13, 23. Feb. 2007 (CET)
WR löscht willkürlich
Die Bedrängung mit einem anderen Bekenntnis kann gegen die negative Religionsfreiheit verstoßen. Konflikte zwischen negativer und postiver Religionsfreiheit verschiedener Personen müssen im Sinne der Grundrechtskonkordanz ausgeglichen werden.--Augustinus-Bekenntnisse 22:52, 28. Feb. 2007 (CET)
- Meine Löschung ist ganz und gar nicht willkürlich sondern gut begründet: Die von mir gelöschte Aussage ist nicht belegt und entspricht so auch nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das gilt auch für das Kopftuchurteil, mit dem das Kopftuchtragen nicht als Eingriff in die sog. "negative Religionsfreiheit", sondern als Eingriff in die (positive) Religionsfreiheit erkannt wurde (der nach der Wesentlichkeitslehre ein Gesetz erfordert). -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 23:23, 28. Feb. 2007 (CET)
Das Kruzifix Urteil baut darauf auf.--Augustinus-Bekenntnisse 23:25, 28. Feb. 2007 (CET)
- Wo steht das denn im Kruzifixurteil? -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 23:38, 28. Feb. 2007 (CET)
Geschichte der Religionsfreiheit
Der Absatz behandelt in einer teils frömmelnden Art ausschließlich frühchristliches Märtyrertum. Hat mit Religionsfreiheit nur im weitesten Sinne etwas zu tun; werde es rausschmeißen, falls das nicht durch eine erweiterte Darstellung aufgewogen wird. --Janneman 00:03, 24. Mär. 2007 (CET)
Momentan geht es um folgenden Abschnitt, der wieder eingefügt wurde. Der ist sprachlich und stilistisch so grauenhaft, daß ich davor zurückschrecke, das in normales Deutsch umzuschreiben. Vielleicht könnte zuvo jemand klären, ob das historisch überhaupt zutreffend ist.
- Im Jahr 160 n.Chr. sandte Justin der Märtyrer ein Schreiben an den römischen Kaiser, darin bittet er dass Verurteilungen der Christen (die öfter getötet wurden nur weil sie Christen waren) nicht ohne genaue und wahrheitsuchende Ermittlung erfolgen, nicht durch Vorurteile oder um abergläubischen Menschen zu imponieren, nicht durch vernunftwidrige Impulse oder üble Gerüchte die verbreitet seien. Er schreibt dass sie meinen, dass ihnen kein Übel angetan werden könne, außer dass bewiesen ist dass sie als Übeltäter für schuldig befunden sind, dass man Christen zwar töten kann, ihnen aber nicht schaden kann.
-- W.R./Weiße_Rose Diskussion 10:45, 24. Mär. 2007 (CET)
- Die Religionsfreiheit, so wie sie in Europa vorhanden ist, war nicht immer so gewesen. Das Christentum z.B. begann nicht mit gewährleisteter Religionsfreiheit, sondern mit Christenverfolgungen, nicht nur über die Dauer von etlichen Jahren, sondern über rund zwei Jahrtausende (Literatur dazu gibt es tonnenweise). Das ist teilweise ein grausiges Thema, zeigt jedoch die Entwicklung der Religionsfreiheit, auch wenn es nicht im Sinne der ehemaligen Staatskirche ist. Die geschichtliche Entwicklung trägt so ganz nebenbei dazu bei, die Religionsfreiheit, so wie sie heute vorhanden ist, mehr zu schätzen. Diejenigen, die hier im Lemma Religionsfreiheit keine solche gewährleisten möchten, zeigen nur wessen Geistes Kinder sie sind. 84.158.248.153 16:41, 24. Mär. 2007 (CET)
- Nun war das Christentum aber auch nur eine von einer ganzen Menge Sekten, und dann gab es da noch ganze andere Reiche als das Römische, vorher und nachher, und noch ein paar mehr Weltreligionen, die es unter und mit der Religionsfreiheit mal so, mal so gehalten haben, da ist das frühchristliche Märtyrertum nicht gerade zentral. --Janneman 18:46, 24. Mär. 2007 (CET)
- Die Geschichte der christlichen Religionsfreiheit ist nicht die einzige, doch wir leben in einem christlichen Land (zumindest nennt es sich so), um das Bild zu erweitern müssten Beiträge hinzugefügt werden und nicht gelöscht werden. 84.158.248.153 19:45, 24. Mär. 2007 (CET)
- Nun war das Christentum aber auch nur eine von einer ganzen Menge Sekten, und dann gab es da noch ganze andere Reiche als das Römische, vorher und nachher, und noch ein paar mehr Weltreligionen, die es unter und mit der Religionsfreiheit mal so, mal so gehalten haben, da ist das frühchristliche Märtyrertum nicht gerade zentral. --Janneman 18:46, 24. Mär. 2007 (CET)
- WP:Q. --Janneman 19:51, 24. Mär. 2007 (CET)
- Die Religionsfreiheit, so wie sie in Europa vorhanden ist, war nicht immer so gewesen. Das Christentum z.B. begann nicht mit gewährleisteter Religionsfreiheit, sondern mit Christenverfolgungen, nicht nur über die Dauer von etlichen Jahren, sondern über rund zwei Jahrtausende (Literatur dazu gibt es tonnenweise). Das ist teilweise ein grausiges Thema, zeigt jedoch die Entwicklung der Religionsfreiheit, auch wenn es nicht im Sinne der ehemaligen Staatskirche ist. Die geschichtliche Entwicklung trägt so ganz nebenbei dazu bei, die Religionsfreiheit, so wie sie heute vorhanden ist, mehr zu schätzen. Diejenigen, die hier im Lemma Religionsfreiheit keine solche gewährleisten möchten, zeigen nur wessen Geistes Kinder sie sind. 84.158.248.153 16:41, 24. Mär. 2007 (CET)
- Religionsfreiheit hat es schon in frühchristlicher Phase gegeben, einfach mal englische Wiki schauen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Freedom_of_religion#History Hier in der deutschen Wiki wird ein völlig verfälschets Bild gezeichnet, als ob die Religionsfreiheit aus dem Christentum erwachsen sei - absurd! (nicht signierter Beitrag von 77.23.69.71 (Diskussion) 08:00, 14. Dez. 2012 (CET))
- Nicht nur, aber auch. Siehe z.B.: http://www.brucegourley.com/baptists/persecutionoutline.htm
-- 93.220.68.67 11:26, 25. Jan. 2013 (CET)
Vorschläge
Ich hab, bevor ich in die Diskussion schaute, den Abschnitt mit weiteren Beispielen ergänzt und eine falsche Angabe korrigiert (Juden&Muslime wurden in Spanien vor 1492 nicht toleriert, bei Muslimen bin ich mir da sicher!). Und einen einleitenden Satz eingefügt, der klar macht, dass nicht alle Beispiele relevant sind.
Ach ja: hatte das zuerst in einer Änderung des gesamten Artikels drin, das dann abgespalten, aber aus Versehen eine unfertige Änderung in "Geschichte" drin, die in die allgemeine Änderung mit reinkam - sorry.
Vorschläge:
- die Beispielen für partielle Religionsfreiheit sollten deutlich reduziert werden, und ggf. in einen eigenen Abschnitt ausgelagert werden. Ich denke, drei Beispiele sollten genügen (alle aus dem deutschsprachigen Raum):
- die eigentliche Geschichtsdarstellung sollte dann (chronologisch geordnet?) beinhalten:
- Vordenker der Glaubensfreiheit (z.B. Luther oder die Aufklärer), mit Erklärung, welchen Beitrag sie geleitet haben
- Entwicklung in den wichtigen Religionen und Weltanschauungen (z.B. die späte Akzeptanz der Religionsfreiheit durch die kath. Kirche im 20. Jh.)
- praktische Einführung der allgemeinen Religionsfreiheit (Rhode Island als erstes Beispiel, Pennsylvania als relativ bekanntes Beispiel, Einführung in wichtigen Europäischen Staaten) -- stimmt es, dass Hamburg das (eins der?) erste[n] deutschen Territorien mit Religionsfreiheit war?
- Verstöße gegen die Religionsfreiheit nach deren prinzipieller Einführung
Ist erst mal nur ein Vorschlag, auch werde ich erst mal nicht die Zeit haben, den umzusetzen.
-- 93.220.68.67 11:26, 25. Jan. 2013 (CET)
Augustinus
Ich habe den Verweis auf Augstinus beim Abschnitt Libertas ecclesiae rausgenommen. Den Begriff gibt's so genau bei Augustinus meines Wissens nicht. Seriöser Beleg wäre also hilfreich. (Weblinks weniger.)
Der Satz hieß:
Eine weitere, wenig beachtete Quelle für den Gedanken der Religionsfreiheit ist das seit Augustinus geforderte Konzept einer Libertas ecclesiae (Freiheit der Kirche).
- Dabei war es doch gerade Augustinus, der mit Berufung auf Lk 14,23 (wo in der Vulgata "zwingt sie, einzutreten" steht) die Zwangsbekehrung und Ketzerverfolgungen rechtfertigte.
- Kling mir danach, als ob Augustinus Religionsfreiheit für sich (bzw. die offizielle Kirche) forderte, sie aber nicht anderen zugestehen wollte. Falls er was über libertas ecclesiae geschrieben hat.
- -- 93.220.68.67 11:33, 25. Jan. 2013 (CET)
Geringste Religionsfreiheit in Ländern mit hoher islamischer Bevölkerung
In Ländern mit hoher islamischer Bevölkerung wird die Religionsfreiheit am wenigsten geschützt.[1]....--Bene16 16:32, 13. Jul. 2007 (CEST)
Das ist auch in anderen Ländern so z.B. in Äquatorialguinea, dort sind 80% der Befölkerung Katholiken und trotzdem ist dort die Religionsfreiheit eingeschränkt!
- So eine Pauschalaussage ist natürlich höchstes generell zutreffend, nicht für alle Fälle, d.h. es gibt Gegenbeispiele. Ein erster Eindruck ergibt sich aus dem Weltverfolgungsindex (aus christlicher Perspektive, aber ziemlich gut recherchiert). 2013 ( http://www.opendoors.de/verfolgung/verfolgungsindex_2013/platzierung_2013 ) waren unter den 10 schlimmsten Verfolgern ein postkommunistische-faschisches (Nordkorea) und ein christlich (äthiopisch-orthodoxes) Land (Eriträa, von den Einwohnern sind auch viele Muslime), die anderen 8 waren islamische Staaten. Auch sonst überwiegen islamische Staaten. Zumal einige Einträge Regionen betreffen - "Nigeria" bezieht sich beispielsweise auf das islamische Nordnigeria. Wenn ich mich nicht verzählt habe, sind 38 der erste 50 ganz oder vorwiegend islamisch motiviert ...
- Eine neutrale Statistik speziell über Religionsfreiheit ist mir nicht bekannt, aber auch unter den Top 10 der Menschenrechtsverletzungen laut http://www.huffingtonpost.com/2012/12/13/human-rights-index-2013-maplecroft-human-rights-violations_n_2287960.html#slide=1879312 sind 7 von 10 islamische Staaten ...
- -- 93.220.68.67 12:54, 25. Jan. 2013 (CET)
Wenn man dies liest, so deckt das alles ab, was wir unter "Religionsfreiheit" verstehen würden. Da alles verboten ist frage ich: Wie kann man überhaupt von Religionsfreiheit in islamische Staaten mit Sch'aria sprechen? --saemikneu 02:09, 13. Nov. 2008 (CET)
- Natürlich kennt das Gesetz der Scharia keine Religionsfreiheit im Sinne unseres aufgeklärten Rechtsverständnisses - auch wenn viele das von ihr behaupten (aus Überzeugung oder aus Unwissenheit). Aus einem mittelalterlichen Rechtsverständnis heraus gewährt die Scharia jedoch mehr Religionsfreiheit als so manche andere historische Rechtsordnung im Mittelalter. Und bei islamischen Ländern geht es eben darum zu unterscheiden, zu welchem Grad die Scharia heute noch de jure oder de facto die die Religionsfreiheit der Bürger einschränkt. --Mixia 10:26, 13. Nov. 2008 (CET)
- Kann ich so nicht sehen. Die gewährte Freiheit gilt nur bestimmten Gruppen (den "Schriftbesitzern"), im Mittelalter wurden die Juden ebenfalls geduldet. Natürlich als Menschen zweiter Klasse, wie die Dhimmis unter der Scharia auch. Und es gibt Verletzungen dieses Status (das erste Judenprogrom in Europa war sviw in islamischen Spanien). Ist also ziemlich ähnlich. Der einzige mir bekannte Unterschied ist, dass Verleumdungen wie die der "jüdischen Ritualmorde" im Islam nicht üblich waren -m inzwischen ist das von Europa auch in den Nahen Osten gekommen, solche Beschuldigungen werden von Islamisten (z.B. Hamas) gerne gepflegt. Wer wissen will, was die Araber gegen die Israelis haben, sollte auch mal die Protokolle der Weisen von Zion lesen (aber nicht glauben, was drin steht!).
- Einen anderen Unterschied zwischen Scharia und Mittelalter kann ich so nicht erkennen.
- -- 93.220.68.67 12:54, 25. Jan. 2013 (CET)
Quellen
- ↑ Radio Vatikan: USA: Religionsfreiheit gefährdet 11. Juli 2007
- Auch wenn ich das prinzipiell nicht anzweifle, sollte man da doch etwas neutralere Belege finden können. - Ganz davon abgesehen, dass das im Mittelalter noch umgekehrt war. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:31, 13. Jul. 2007 (CEST)
- ....der Radiosender einer Religionsgemeinschaft mit ca. 1,2 Mrd röm. Getauften und ca. 200 Mio insgesamt verfolgten Christen (von insgesamt 2,1 Mrd.)zumeist in isl. Ländern kann das ziemlich gut beurteilen....Gruß...--Bene16 16:35, 13. Jul. 2007 (CEST)
- Hat das irgendetwas mit dem Artikel zu tun? Secular mind 21:21, 13. Jul. 2007 (CEST)
Rückgängig (Wikigerman)
Hm,
22:12, 9. Aug. 2007 Wikigerman ... (Die letzten beiden Änderungen rückgängig gemacht, so ist es deutlicher und besser zu verstehen) (rückgängig)
Öhm...
"Die Religionsfreiheit umfasst eine positive wie eine negative Seite der Religionsfreiheit."
Komisches Deutsch.
"Unter negativer Religionsfreiheit wird die Freiheit eines Einzelnen oder einer Gruppe von Menschen verstanden, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten und nicht zu einer Teilnahme an kirchlichen Handlungen, Feierlichkeiten und religiösen Übungen gezwungen oder zwangsgetauft zu werden."
Außer taufe kommen mir allerdings noch andere kultische Praktiken in den Sinn, welche aufgezwungen werden könnten. zumindest fehlte hier ein "z. B.".
"Dazu gehört auch, nicht zur Offenbarung seiner religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung oder zu einer religiösen Eidesformel verpflichtet zu werden."
Naja...
Die Änderungen.
Andere Meinungen?
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.141.248.217 (Diskussion • Beiträge) 23:39, 10. Aug 2007) -- --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:51, 10. Aug. 2007 (CEST)
- Völlig deiner Meinung. "Praktiken" ist außerdem meiner Meinung nach ein besserer Begriff als "Übungen". --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:51, 10. Aug. 2007 (CEST)
- Auch wenn ich meine Finger noch nicht wirklich rauslassen konnte, denke ich, dass das so schon ziemlich gut passt. Was die "Übungen" betrifft sind wir wohl einer Meinung. :)
mfg erstmal. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.141.248.37 (Diskussion • Beiträge) 19:50, 11. Aug 2007) -- --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 22:16, 11. Aug. 2007 (CEST)
- Auch wenn ich meine Finger noch nicht wirklich rauslassen konnte, denke ich, dass das so schon ziemlich gut passt. Was die "Übungen" betrifft sind wir wohl einer Meinung. :)
Ich weiß nicht, was von wem geschrieben wurde. Jedenfalls ist die Meinung, es gebe neben der Taufe auch andere Praktiken, die aufgezwungen werden könnten, eine eklatante Unterschätzung der Taufe. Der Täufling muß sich nicht nur einem Ritual unterziehen, sondern wird bei einer Zwangstaufe auch einem anderen Bekenntnis zugeordnet, wird also Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft. Die Zwangstaufe entfaltet damit auch rechtliche Wirkungen. Das ist weit mehr als der Zwang z.B. einem Gottesdienst beizuwohnen. -- Der Stachel 21:45, 11. Aug. 2007 (CEST)
- (84.141...) Also nach dem aktuellen WP-Artikel ist das mit der Zwangstaufe ja im Moment wohl eher historisch zu sehen. Inwieweit befasst der Begriff der Religionsfreiheit denn explizit diese Praxis (so dass es hier derart explizit - statt exemplarisch - Erwähnung finden müsste)?
Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen religiös und weltanschaulich?
Aufsplittung
Ich hab in den letzten Tagen einiges am Artikel gearbeitet. Inzwischen denke ich, dass man den Artikel am besten aufsplitten sollte: Es gibt bereits die Hauptartikel Religionsfreiheit in Österreich, Glaubensfreiheit im Islam, Libertas ecclesiae, Informationen zur Religionsfreiheit in Saudi-Arabien im Länderartikel. Wenn man die Abschnitte zu Deutschland und der Schweiz nun auslagert, könnte man einen guten Übersichtsartikel erhalten, vergleichbar mit den Artikeln Verfassung oder Aktiengesellschaft. Diesen Artikel könnte man dann mit weiteren Verweisen anreichern, wie auf Religionsfreiheit in Turkmenistan, Religion in der Türkei#Das Verhältnis von Staat und Religion in der Türkei etc. Der Artikel wäre kurz, informativ und strukturiert, während er jetzt auszuufern droht, ohne aber das Thema umfassend behandeln zu können. Meinungen? -- Zehnfinger 18:00, 21. Nov. 2007 (CET)
- Da keine Einwände kamen, hab ich's mal entsprechend umgearbeitet. -- Zehnfinger 15:08, 23. Nov. 2007 (CET)
Libertas ecclesiae
Hab das Kapitel zur Libertas ecclesiae gelöscht. Zum einen gab es keine Quellenangabe dafür, dass dies eine Art Vorläufer der modernen Religionsfreiheit gewesen sein soll, zudem erscheint diese Aussage aufgrund etwa von Immortale Dei als wenig glaubwürdig. -- Zehnfinger 15:37, 23. Nov. 2007 (CET)
Islam weder negative noch positive R-Freiheit
Ich beabsichtige den Satz:... Scharia. "Diese kennt keine negative Religionsfreiheit für Muslime." in "...kennt weder negative noch positive Religionsfreiheit." bzw. "kennt garkeine Religionsfreiheit." zu ändern. Begründung: Nach der Fitra ist jeder Mensch mit Geburt Muslim und findet durch eine evtl. spätere Konvertierung zu seinem Glauben zurück. Wenn jeder Mensch von Geburt an der Religion X angehören soll und er diese nicht verlassen darf, muss man sich auf die Zunge beissen bevor man im Fall X von Religionsfreiheit spricht.
- Da ist zwar etwas dran, dass der Islam auch die positive Religionsfreiheit in einem gewissen Maße beschränkt. Man muss beachten, dass es im Artikel um das Gesetz der Scharia und nicht um das Konzept der Fitra geht. Präziser müsste man sagen: Die Scharia kennt (a) KEINE negative Religionsfreiheit für Msulime, kennt (b) Beschränkungen der positiven Religionsfreiheit für Anhänger anderer Buchreligionen und kennt (c) überhaupt keine Religionsfreiheit für alle anderen Religionen. Das ist etwas ausfühlicher. Die für das Lemma Religionsfreiheit wesentlichste Information scheint mir die fehlende negative Religionsfreiheit für Muslime zu sein, vor allem da sie von Islamvertretern im Dialog mit anderen Wertesystemen meistens verschwiegen wird und immer wieder die relative Toleranz gegenüber Buchreligionen betonent wird, die aus historischer Sicht eher geringen Beschränkungen unterläge. - Mixia 09:59, 4. Jan. 2008 (CET)
- Danke für Teilnahme. Man muss in dem Artikel nicht beachten, ob es um das Gesetz der Scharia geht. Der Artikel behandelt die gesamte Religion und nicht einzelne Aspekte. Die Fitra macht auch keine Ausnahmen für Buchreligionen. Von daher kann man für (a) - (c) von keiner opt/neg R-Freiheit sprechen. Nach dem Islam ist jeder Mensch Muslim (Fitra), und Muslime dürfen Ihre Religion nicht verlassen (Scharia).
- Nein - der Artikel behandelt nicht die Religion sondern die Religionsfreiheit, diese wird als Grund- und Menschenrecht grundsätzlich von der staatlicher Macht gewährleistet (oder eben nicht). Darum ist entscheidend, wie islamische Staaten die Religionsfreiheit handhaben, dabei ist von Bedeutung, dass sich ihr Recht auf die Scharia abstützt (der ganze Abschnitt steht unter der Überschrift "Religionsfreiheit in einzelnen Ländern"). -- Zehnfinger 16:02, 6. Jan. 2008 (CET)
Notwendigkeit der Darstellung der historischen Begriffsentwicklung, Minimalanforderungen an den Aufbau
Der ganze Text ist mit Halbwissen zusammengestoppelt. Die Darstellung mit einem Hinweis auf die Menschrénrechtskonvention zu beginnen, erklärt alles und nichts. Wenn der Begriff nachvollziehbar erkärt werden soll, geht es ohne Erklärung der historischen Entwicklung nicht. Desweiteren täte eine Untergliederung des Begriffsverständnisses innerhalb der Religionsgemeinschaften, der Religionsgemeinschaften untereinander sowie der Gewährleistung der Religionsfreiheiheit als Bestands- und Abwehrrecht in Staat und Gesellschaft Not. Ekab 22:31, 27. Jun. 2008 (CEST)
Das kann ich nur unterschreiben. Es wird überhaupt nicht klar, was Sinn und Gründe der Religionsfreiheit in jeder Epoche und Kultur waren. Der Gedanke der Religionsfreiheit scheint mit dem Christentum entstanden und bis heute immer auf dieses bezogen zu sein: Christen gewähren Religionsfreiheit, Juden und Heiden hängen sich irgendwann im Lauf der Geschichte dran, Muslime (bis auf wenige - offenkundig christlich geprägte - Ausnahmen) gewähren keine volle Religionsfreiheit. (nicht signierter Beitrag von 194.95.59.132 (Diskussion) 16:14, 24. Feb. 2017 (CET))
Historisches?
Könnte man nicht auch noch etwas Historisches zur Religionsfreiheit sagen, also z.B. Religionsfreiheit in der Antike, im Mittelalter, in der Neuzeit usw.? --80.135.60.104 23:24, 1. Feb. 2009 (CET)
- Wikipedia ist ein freiwilliges Gemeinschaftsprojekt, wenn jemand fundiert beitragen kann und will, dann kann er das machen, sonst eben nicht - das Wunschkonzet ist woanders-- Zehnfinger 01:12, 5. Nov. 2009 (CET)
Organisationen für Religionsfreiheit
Gibt es nur christliche Organisationen, die sich für Religionsfreiheit einsetzen? Wo bleiben zB die islamischen??? mfg,Gregor Helms 00:12, 5. Nov. 2009 (CET)
- Grade ist mir eine weitere Organisation aufgefallen, die die Religionsfreiheit auf ihre Fahnen geschrieben hat: Becket Fund for Religious Liberty. Ich dachte, ich erwähne es mal hier. Vielleicht mag ja jemand einen deutschen Artikel erstellen und verlinken. -- ChoG 09:17, 3. Nov. 2010 (CET)
Österreich-Artikel
ich verweise auf den bisher nicht verlinkten Artikel Religionsfreiheit in Österreich (nicht signierter Beitrag von 86.103.233.224 (Diskussion | Beiträge) 10:34, 1. Dez. 2009 (CET))
- Der ist doch bereits unter "Religionsfreiheit in einzelnen Ländern" prominent verlinkt. -- Zehnfinger 04:43, 2. Dez. 2009 (CET)
Artikel überarbeiten oder löschen
Spätestens an der Stelle, in der beschrieben wird, dass sich die Baptisten für Religionsfreiheit einsetzen, wird es absolut skurril. Dann hat sich auch die Inquisition für Religionsfreiheit eingesetzt. Religionsfreiheit ist für diese doch nichts anderes, als das Recht, ihrem Laden beizutreten. In den USA haben baptistische Kirchen nicht einmal Probleme, Atheisten regelrecht zu verteufeln, als unamerikanisch zu brandmarken (was ist daran unamerikanisch, wenn man das in der US-Verfassung gewährte Recht der Religionsfreiheit für sich in Anspruch nimmt), und immer wieder wird gefordert, sie wegen Hochverrats zu bestrafen. Seht euch einmal Seiten (bspw. bei facebook an), wo Fotos von Schildern sind, die diese selbsternannten Kämpfer der Religionsfreiheit (unter anderem Baptisten) an öffentlichen Straßen in den USA gestellt haben. Nebenbei, gerade die Southern Baptist waren von Bushs Krieg im Irak sehr angetan und haben ihn unterstützt, nicht, um dort die Religionsfreiheit zu retten - die war im Irak nämlich bis dahin nie gefährdet - sondern weil ihnen der Krieg die Möglichkeit zur Mission im Irak eröffnete!
Weiter oben hat jemand unter der Überschrift "Augustinus" geschrieben: "Eine weitere, wenig beachtete Quelle für den Gedanken der Religionsfreiheit ist das seit Augustinus geforderte Konzept einer Libertas ecclesiae (Freiheit der Kirche)." Genau, Freiheit der Kirche, nicht Freiheit der anderen! Karol Józef Wojtyła hat 2000 in seiner selbst so bezeichneten päpstlichen "Versöhnungsmesse" Atheismus und Säkularisation, und damit meinte er die Trennung von Staat und katholischer Kirche, als Bösartigkeit gebranntmarkt. (Das ist doch wohl alles andere als Versöhnung!) Manchmal hilft ein Blick auf andere Wikipedia-Seiten schon, um den Unsinn zu erkennen, welchen man verzapft. Hier wird Kirche in Not schon fast zur Vorkämpferin der Religionsfreiheit hochstilisiert. Schaut mal auf die Seite Kirche in Not, dass ist nichts anderes als ein Missionierungsverein. Natürlich beschweren die sich, wenn einem ihrer Missionare etwas angetan wird, und natürlich ist es nicht richtig, wenn diese umgebracht werden, weil sie andere von ihrem Glauben überzeugen wollen, aber dieser Missionsverein wird doch nicht dadurch zur Menschenrechtsorganisation, weil er sich über den Mord an seinen Leuten beschwert und zukünftige Morde an diesen verhindern will.
Um es einmal ganz klar festzustellen, sowohl das Judentum als auch seine illegitimen Kinder, Christentum und Islam, waren und sind religiös intolerant. Im römischen Reich gibt es genau ein Datum, an dem man den Anfang des Endes der religiösen Toleranz im Reich festmachen kann: Die Taufe Konstantins. Im Gegensatz zu inzwischen über anderthalb Jahrtausende christlicher Propaganda war das römische Reich vor allem dadurch geprägt, dass es versuchte, die Religionen der eroberten Länder und Völker zu integrieren. Damit dies gelingen konnte, ist natürlich Voraussetzung, dass sich diese Religionen auch integrieren lassen wollten. Im Grunde genommen standen sie damals in Bezug auf die Christen vor dem gleichen Problem wie wir heute in Bezug auf einige Gruppen von Mohammedanern in Deutschland. Ein erheblicher Teil der frühen Heidenchristen waren nichts anderes als märtyriumsgeile Fanantiker, die sich irgendwann einen Ruf erworben hatten, der dem heutiger Islamisten entspricht. Und selbst ein Mindestmaß an Toleranz gegenüber anderen ließen sie missen, im Gegenteil, sie haben teilweise die heiligen Bücher der anderen öffentlich verbrannt. Die zum Schluss doch nicht durchgeführte Koranverbrennung in Florida hat durch aus antike Vorbilder. Und dieser Umgang mit anderen Religionen zieht sich jetzt inzwischen seit fast 2.000 Jahre durch die Geschichte des Christentums. Zugegeben, zur Zeit werden weltweit erheblich mehr Christen von fanatischen Moslems wegen ihres Glaubens umgebracht als fanatische Christen Moslems umbringen. Aber religiös motivierte Diskrimminierung bis hin zum Mord durch Christen an Nichtchristen sind beispielsweise in den USA eine Normalerscheinung und keine mehr oder weniger seltene Ausnahmeerscheinungen, auch wenn die Verfassung der USA und deren Gesetze dies verbieten.
In concreto:
Es sind unter der Überschrift "Für die Religionsfreiheit engagierte Organisationen" acht Organisationen aufgezählt. Schon nach kurzer, oberflächlicher Prüfung kann man bei fünf von ihnen mit Sicherheit ausschließen, dass diese sich für Religionsfreiheit einsetzen, ihr Kampf gilt der Freiheit des Christenmenschen (auch so ein alter Begriff). Mit den Baptisten wird sogar eine Organisation genannt, die unter anderem eine nicht unerhebliche Zahl religiös motivierte Mörder in ihren eigenen Reihen hat.
Zum Artikel insgesamt
Auch der Artikel im übrigen strotzt von einer christlichen alles in Ordnung Sicht, es gibt beispielsweise durchaus ernstzunehmende Stimmen, die (nur für Deutschland) Kreuze in Schulen und Gerichte, die weitgehende Finanzierung der Kirchen durch den Staat aus Steuergeldern (nicht Kirchensteuer, die refinanziert nämlich nur einen kleinen Anteil der Ausgaben der Kirchen und ihrer Verbände), die Bezugnahme auf Gott im Grundgesetz, die Zwangsverpflichtung von Unternehmen für die Kirchen die Mitgliedsbeiträge einzuziehen usw. kritisieren. Und das man auf der einen Seiten Moslemfrauen ihre Kopftücher verbieten will, die christliche Lehrerin sich aber ein riesiges Kreuz neben dem Kreuz, was sowieso schon im Klassenzimmer hängt, um den Hals hängen darf (bei Verbot: Christlicher Schrei nach Religionsfreiheit) hat doch nichts mit echter Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität in religiösen Fragen zu tun. Und was hat es mit Religionsfreiheit zu tun, wenn Eltern aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse gezwungen werden, ihr Kind entweder in einen kirchlichen Kindergarten zu geben, wo es dann missioniert wird, oder darauf verzichten müssen, es in einen Kindergarten zu geben, wobei der kirchliche Kindergarten praktisch noch zu fast 100 % steuerfinanziert ist, also nicht von der Kirche. Aufgrund des starken Einflusses der Kirche auf die Medien sind diese Stimmen weniger öffentlichkeitswirksam, aber diese kritischen Stimmen gibt es und es sind nicht wenige. Kein Wort davon, kein Zitat oder sonst etwas. Dieser Artikel ist kein Versuch einer halbwegs objektiven Darstellung des Themas, wie er in Wikipedia zu fordern ist, denn so, wie er inhaltlich daherkommt, könnte er durchaus von einer ökomenischen Arbeitsgruppe von Katholiken, Evangelen und Evangelikalen stammen, was der Wahrheit wohl insoweit nahekommen dürfte, als dass sich hier viele Christen versammeln und ihre - nach meiner Meinung verzerrte - christliche Sicht des Sachverhaltes darstellen - man schaue sich nur einige der Pseudonyme an, unter denen hier fleißig diskutiert wird.
Daher: Umarbeiten oder Löschen! --Joachim Mos 15:24, 26. Okt. 2010 (CEST)
- In der Tat haben sich Baptisten von Anfang an für Religionsfreiheit eingesetzt - für ihre eigene und die anderer; u.a., weil sie überzeugt waren (und sind), dass das Evangelium keinen Zwang braucht. Dass die Southern Baptists inzwischen einen anderen Weg gehen, ist bekannt, dass sie die größte "Einzelkirche" unter den baptistischen sind, macht die Sache nicht einfacher. Aber weil sie mit praktisch allem, was baptistischen mainstream ausmacht, u.a. eben das umfassende Eintreten für Religionsfreiheit, so ihre Probleme haben, haben sie schon vor einigen Jahren den Baptistischen Weltbund verlassen.
- Wenn das und anderes im Artikel nicht differenziert genug dargestellt ist - it's a wiki, also (in Deinen Worten) "umarbeiten", und wo Du entsprechendes Wissen mitbringst, werden Artikelverbesserungen sich auch halten. Grüße, --Sokkok 18:36, 26. Okt. 2010 (CEST)
- Mich würde interessieren, wen der Benutzer:Joachim Mos mit "die [Baptisten] unter anderem eine nicht unerhebliche Zahl religiös motivierte Mörder in ihren eigenen Reihen hat" konkret meint. Dass es eventuell auch unter Baptisten Mörder gibt, will ich nicht bestreiten. Dass sie (baptistisch-)religiös motiviert waren / sind, allerdings schon. Im Artikel geht es übrigens um Organisationen (nicht um irgendwelche Einzelpersonen!), die sich für Religionsfreiheit einsetzen. Und da sind die Baptisten in vorderster Front. Sie gehören zu den Organisationen, die sich nicht nur für Religionsfreiheit im Blick auf die ihr angehörigen Gemeinden einsetzen, sondern auch für die Glaubensfreiheit anderer Konfessionen und Religionen - und das von Anfang an bis heute: Thomas Helwys, Roger Williams, William Carey, Julius Köbner, Martin Luther King, Jimmy Carter, Denton Lotz .... mfg,Gregor Helms 01:25, 27. Okt. 2010 (CEST)
- historisch gesehen haben die Baptisten sicherlich einen nennenswerten Beitrag geleistet (wobei "Religionsfreiheit" zu Zeiten Roger Williams auch noch was anderes hieß als heutzutage, damals ging es ja vor allem um, erm, Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen protestantischen Sekten; keine 200 Jahre später haben gar nicht mal so wenige Baptisten in der Know-Nothing Party offen gegen den Katholizismus agitiert, nur mal als Beispiel, auch fehlt in Gregor Helms Heldengalerie etwa die nicht umsonst nach einem baptistischen Missionar benannte John Birch Society...). Joachim Mos hat aber auch nicht ganz unrecht mit der Beobachtung, dass doch recht viele Baptisten, insbesondere die Southern Baptists, seit einiger Zeit nach Kräften an den Fundamenten des verfassungsmäßigen Säkularismus der USA meißeln (in Deutschland bahnt sich ähnliches an, deucht mir zB bei sowas). Aber das gehört wohl in anderen Artikeln ausgeführt. Für die Erheblichkeit des Baptistischen Weltbundes (kenne den Verein nicht) in dieser Liste wäre aber sicherlich ein neutraler/wissenschaftlicher Beleg fein, die "Offizielle Webseite der BWA" ist sicherlich keine.--Janneman 02:47, 27. Okt. 2010 (CEST) Und a propos, ich hätte gerne einen Artikel über Eddie Long, immerhin weiß ich erst seit seinem Sexskandal, dass es mittlerweile sogar baptistische Bischöfe gibt...--Janneman 02:52, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Mich würde interessieren, wen der Benutzer:Joachim Mos mit "die [Baptisten] unter anderem eine nicht unerhebliche Zahl religiös motivierte Mörder in ihren eigenen Reihen hat" konkret meint. Dass es eventuell auch unter Baptisten Mörder gibt, will ich nicht bestreiten. Dass sie (baptistisch-)religiös motiviert waren / sind, allerdings schon. Im Artikel geht es übrigens um Organisationen (nicht um irgendwelche Einzelpersonen!), die sich für Religionsfreiheit einsetzen. Und da sind die Baptisten in vorderster Front. Sie gehören zu den Organisationen, die sich nicht nur für Religionsfreiheit im Blick auf die ihr angehörigen Gemeinden einsetzen, sondern auch für die Glaubensfreiheit anderer Konfessionen und Religionen - und das von Anfang an bis heute: Thomas Helwys, Roger Williams, William Carey, Julius Köbner, Martin Luther King, Jimmy Carter, Denton Lotz .... mfg,Gregor Helms 01:25, 27. Okt. 2010 (CEST)
- @Jannemann:
- Eddie Long (Ob er und seine Gemeinde dem Baptistischen Weltbund bzw. zu einer ihr angehörigen Regionalorganisation angehört, ist fraglich.
- Baptistische Bischöfe: zB Baptisten in Lettland
- Southern Baptist: Sie meißeln nicht an den Fundamenten des US-amerikanischen Säkularismus; den gibt es nämlich nicht (In God we trust = US-Dollar-Note]], sie meißeln eher an einer libertinären Ethik
- Baptistische Schulverweigerer in Deutschland: Sie gehören zu russlanddeutschen Baptistengemeinden, die nach ihrer Aussiedlung in das geglaubte "christliche" Deutschland und nach schwersten Verfolgungen in der Zeit der Sowjetunion einen Kulturschock erlitten haben. Nach der Zeit als Opfer von massiven Verfolgungen sehen sie sich nun als Opfer massiver Verführung. Sie brauchen (2 bis 3 Genartionen) Zeit, um sich im Westen zurecht zu finden.
- Baptistischer Weltbund: Größte baptistische Organisation weltweit, 1905 gegründet.
- Im Baptistischen Weltbund gilt noch immer, was Julius Köbner in seinem "Manifest des freien Urchristenthums" 1848 formuliert hat: "Aus dem Obigen wird es Jedem klar sein, daß wir dem Prinzipe der Religionsfreiheit huldigen. Wir empfangen diese edle Freiheit nicht erst heute aus der Hand irgend einer Staatsgewalt, wir haben sie seit 15 Jahren als unser unveräußerliches Gut betrachtet, und sie, wenn auch auf Kosten unsrer irdischen Habe und Freiheit, fortwährend genossen. Aber wir behaupten nicht nur unsre religiöse Freiheit, sondern wir fordern sie für jeden Menschen, der den Boden des Vaterlandes bewohnt, wir fordern sie in völlig gleichem Maße für Alle, seien sie Christen, Juden, Muhamedaner oder was sonst."
- mfg,Gregor Helms 03:16, 27. Okt. 2010 (CEST)
- In God We Trust (all others pay cash) wurde erst 1956 eingeführt und ist einer der Meißelhiebe; in der Verfassung wirst du das Wort "Gott" nicht finden, dafür aber: Congress shall make no law respecting an establishment of religion mfg, --Janneman 03:37, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Du verschweigst dem geneigten Leser dieser Disku, dass dieses Motto auf die US-Nationalhymne zurückgeht und bereits seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts auf den Münzen steht ... ;-). Ob die Southern Baptist für dieses Gemeißele verantwortlich sind, bezweifle ich vehement. Außerdem ist die oben aufgestellte (ziemlich schwammige) Behauptung, dass "gar nicht mal so wenige Baptisten in derKnow-Nothing Party" aktiv waren, ziemlich unbelegt. ;-) - Dass es dort keine Baptisten gab, will ich nicht behaupten. Die gibt es in Amerika überall (wie Lutheraner, katholiken, Reformierte, Moslems ....) - rechts, links, gay, ex-gay etc. - Entscheidend hier jedoch ist, was die baptistischen Organisationen verlautbaren. Der Weltbund der Baptisten, der größte internationale baptistische Zusammenschluss, steht für Religionsfreiheit - auch für die Freiheit der Anderen. Das ist er sich als prinzipielle Freikirche, die seit der reformationszeit die Trennung von Kirche und Staat vehement fordert, auch schuldig. mfg,Gregor Helms 04:02, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Kleiner Nachtrag > ARTIKEL III der fünf zentralen baptistischen Prinzipien:The separation of church and state is good both for the church and the state, and it promotes the common good of all citizens. We declare our belief that the historic core of Baptist thought resides in liberty of conscience apart from any coercion by the state. Generations of Baptist forebears have lived and suffered for this conviction, and we affirm the conviction that religious liberty is best served by a separation of church and state. The church does not need the state to prop it up, and we reject any attempts by the church to dictate policy to the state. At the same time, we affirm our responsibility as citizens to have our voice heard and our moral concerns expressed. --mfg,Gregor Helms 04:12, 27. Okt. 2010 (CEST)
- @Jannemann:
Zunächst, ich freue mich, wie hier diskutiert wird. Vielleicht liege ich bei den Baptisten ja auch schief, ihr wisst ja, nobody is perfect, aber nebenbei bemerkt, es geht hier erstens um Institutionen, die sich für die Religionsfreiheit aller einsetzen und zweitens habe ich nicht nur von den Baptisten geschrieben. Bevor ich im einzelnen mir selbst noch einmal Gedanken mache, möchte ich noch warten, was sonst noch so kommt und dann der Sache hinter hergehen, aber ich würde mich schon freuen, wenn ihr auch einmal zu meinen anderen Kritikpunkte Stellung nehmen würdet, oder haben tatsächlich alle stillschweigend - man hört ja nichts - mir zugestimmt. Irgendwie kann ich das nicht so einfach nicht glauben. --Joachim Mos 00:36, 29. Okt. 2010 (CEST)
- Mein bisheriges Stillschweigen hieß "Hä?", nicht Zustimmung! Was willst du eigentlich konkret, Joachim Mos? Ich habe hauptsächlich die Meinung herausgehört, dass christliche Organisationen sich unmöglich für Religionsfreiheit einsetzen können. Pauschalaussagen bringen hier nicht weiter. Welche Abschnitte möchtest du konkret geändert haben und wie soll die Änderung deiner Meinung nach aussehen? -- ChoG 08:43, 29. Okt. 2010 (CEST)
- Ich habe im Moment wenig Zeit, daher in aller Kürze. Ich bin der Meinung, dass 1) hier zu viele Nachweise fehlen und 2) mit zu viel Blauäugigkeit an das Thema herangegangen wird. Man muss sich bei Religionsgesellschaften nicht nur die Sonntagspredigten oder was bei anderen entsprechendes gibt anhören, sondern auch mal sehen, was sie im Alltag so treiben. Außerdem sind Theologen - mag böse klingen, ist aber nur als kurze Beschreibung gemeint - ausgebildete Wortverdreher. Da wird auch schon einmal von Religionsfreiheit gesprochen, aber die Freiheit der Atheisten ist damit nicht gemeint, die haben ja keine Religion. Und es heißt doch Religionsfreiheit, nicht Unglaubensfreiheit. Kurz gesagt, immer genau hinsehen, und das vermisse ich vor allem in dem Artikel. --Joachim Mos 10:23, 29. Okt. 2010 (CEST)
- Bei jeder größeren Organisation wirst Du immer Diskrepanzen zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung feststellen. Dazu muss es nicht einmal um Religion oder Religionsfreiheit gehen, das gilt für praktisch jedes Thema.
- Nachtrag: Das gilt sogar für die bösen Southern Baptists, bei denen auch nicht jede Gemeinde den stramm fundamentalistischen Kurs mitmacht --Sokkok 11:11, 30. Okt. 2010 (CEST)
- Ob Theologen nun ausgebildete Wortverdreher sind? Wenn der Jurist in Dir (ich beziehe mich auf Deine Benutzerseite) das auch für seine Profession gelten lässt, will ich das mal so stehen lassen. Auf der Disk-Seite darf ja auch mal ein bisschen polemischer POV sein.
- Viele Probleme, die Du ansprichst, finden sich vielleicht ja auch schon in den ausgelagerten Artikeln behandelt - müsste man mal nachsehen. Wenn man sich diese Disk-Seite ansieht, wird man aber feststellen, dass immer wieder Mängel angehmahnt werden - u.a. von GregorHelms die Frage nach islamischen Organisationen, die sich für R-Freiheit einsetzen. Und eine Ergänzung oder ggf. Differenzierung der Liste ist sicher zu begrüßen.
- Du hast weitere Probleme genannt. Ob z.B. Kindergärten in konfessioneller Trägerschaft öffentliche Zuschüsse erhalten sollten, kann man unterschiedlich bewerten. Ich habe da durchaus meine Meinung. Sicher gibt es Situationen, in denen "ungläubige" Eltern nur einen "christlichen" Kindergarten erreichen können (oder auch umgekehrt). Das ist dann sicher ein Problem. Aber soweit ich sehe, ist es nicht das größte Problem in unserem Land, dass kirchliche Kitas etc. massiv Mission betreiben. Bei vielen klebt doch nur noch das Label "evangelisch" resp. "katholisch" drauf. Auch hierzu kann man sich wieder unterschiedlich positionieren, man kann natürlich auch das alleinige Vorhandensein eines solchen Labels für "Mission" halten. Man kann die Kirche aber auch im Dorf lassen den Spruch musste ich jetzt einfach bringen. Egal wie man sich dazu stellt, wäre das m.E. kein Thema für diese Seite (allenfalls für R-Freiheit in D. - wenn überhaupt).
- Grüße, --Sokkok 18:48, 29. Okt. 2010 (CEST)
- Bei jeder größeren Organisation wirst Du immer Diskrepanzen zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung feststellen. Dazu muss es nicht einmal um Religion oder Religionsfreiheit gehen, das gilt für praktisch jedes Thema.
- Zu 1): Ja, der Artikel ist nicht mit Nachweisen überfrachtet ;-). Aber welche Aussagen sind denn fragwürdig?
- Zu 2): Ist ja klar, dass die Religionsfreiheit von Vertretern einer Religion (z. B. Christen, Theologen oder den von dir pauschalverurteilten Pastoren) hauptsächlich als Freiheit gefordert und gefördert wird, die eigene Religion auszuüben. Aber wer auf diesem Gebiet redlich ist, wird das dann genauso auch für andere Religionen fordern. Und diese Einstellung spiegelt sich in der Arbeit der aufgeführten Organisationen wider. Ich kenne auch keine Organisation, die irgendjemandem verbieten möchte, keine Religion zu haben. Es geht doch um die Freiheit der Anhänger einer jeden Religion, die eigene Religion ausüben und auch andere dazu einladen zu dürfen, und verbunden damit, die eigene Religion wechseln oder verlassen zu dürfen. Mit anderen Worten: Es geht um Freiheit für Religion, nicht Freiheit von Religion. Das aber ist in dem Artikel thematisiert. Daher sehe ich hier auch keine Blauäugigkeit. -- ChoG 15:22, 30. Okt. 2010 (CEST)
- Ich habe im Moment wenig Zeit, daher in aller Kürze. Ich bin der Meinung, dass 1) hier zu viele Nachweise fehlen und 2) mit zu viel Blauäugigkeit an das Thema herangegangen wird. Man muss sich bei Religionsgesellschaften nicht nur die Sonntagspredigten oder was bei anderen entsprechendes gibt anhören, sondern auch mal sehen, was sie im Alltag so treiben. Außerdem sind Theologen - mag böse klingen, ist aber nur als kurze Beschreibung gemeint - ausgebildete Wortverdreher. Da wird auch schon einmal von Religionsfreiheit gesprochen, aber die Freiheit der Atheisten ist damit nicht gemeint, die haben ja keine Religion. Und es heißt doch Religionsfreiheit, nicht Unglaubensfreiheit. Kurz gesagt, immer genau hinsehen, und das vermisse ich vor allem in dem Artikel. --Joachim Mos 10:23, 29. Okt. 2010 (CEST)
fehlende "negative Religionsfreiheit" in Deutschland
Sind kritische Anmerkungen dazu hier erwünscht oder fliegt das gleich wieder raus? Stichworte:
- die in den einzelnen Feiertagsgesetzen der Länder festgelegte Feiertags- & Sonntagsruhe, Verbot bestimmter Handlungen an sogenannten "stillen Feiertagen"
- Kirchensteuerkürzel auf Lohnsteuerkarten
- staatliche Finanzierung der großen Kirchen über die Kirchensteuereinnahmen hinaus
--RokerHRO 15:38, 30. Dez. 2010 (CET)
- solange es sich nicht um deine Privatkritik aus dem Bauch/der hohlen Hand heraus handelt, sondern du anhand einer einschlägigen Quelle nachweisen kannst, dass das im Diskurs um die Religionsfreiheit eine Rolle spielt, ja. Mir deucht, dass das erstmal nix mit Religionsfreiheit, sondern eher mit Laizismus/Säkularismus zu tun hat. Da gilt dann aber selbiges. --Janneman 16:40, 30. Dez. 2010 (CET)
- hier fliegt das bestimmt wieder raus, da dies der Artikel über die Religionsfreiheit im Allgemeinen ist. Die Situation in Deutschland wird im Artikel Religionsfreiheit in Deutschland beschrieben. -- Zehnfinger 12:53, 31. Dez. 2010 (CET)
- Danke für die Verweise. Da gehört sowas eher hin, in der Tat. :-) --RokerHRO 21:22, 1. Jan. 2011 (CET)
- im Unterpunkt "Beispiele für negative Religionsfreiheit": "Eine strikte weltanschauliche Neutralisierung der staatlichen Institutionen und Räumen würde sowohl den Menschenrechten als auch dem Selbstbestimmungsrecht der operativen Staatsverwaltung zuwider laufen.[2]" - Mehr POV-Geschwurbel geht nicht mehr, da nützt die Referenz auf eine abgedruckte Einzelmeinung gar nichts; der ganze Unterpunkt an sich ist tendenziös geschrieben a la "...auf die weltanschauliche Neutralität wird ZUGUNSTEN anderen Grundrechten wie Religionsfreiheit ... verzichtet" (warum nicht "...der Staat setzt die Religionsfreiheit ZUUNGUNSTEN der weltanschaulichen Neutralität um"?) und muss völlig geändert werden. Mithin sollte einfließen, dass die staatliche Bevorzugung der Religionsfreiheit vor seiner Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität überhaupt keine Rechtsgrundlage besitzt und Wilkür ist, denn wenn beides so im Grundgesetz steht, wäre es zumindest gleichberechtigt/gleichrangig und somit der Fall einer "concurring legacy" (miteinander konkurrierende - d.h.: sich widersprechende - Gesetze) 62.143.233.144 20:29, 21. Mai 2012 (CEST)
- Danke für die Verweise. Da gehört sowas eher hin, in der Tat. :-) --RokerHRO 21:22, 1. Jan. 2011 (CET)
- hier fliegt das bestimmt wieder raus, da dies der Artikel über die Religionsfreiheit im Allgemeinen ist. Die Situation in Deutschland wird im Artikel Religionsfreiheit in Deutschland beschrieben. -- Zehnfinger 12:53, 31. Dez. 2010 (CET)
- solange es sich nicht um deine Privatkritik aus dem Bauch/der hohlen Hand heraus handelt, sondern du anhand einer einschlägigen Quelle nachweisen kannst, dass das im Diskurs um die Religionsfreiheit eine Rolle spielt, ja. Mir deucht, dass das erstmal nix mit Religionsfreiheit, sondern eher mit Laizismus/Säkularismus zu tun hat. Da gilt dann aber selbiges. --Janneman 16:40, 30. Dez. 2010 (CET)
Christian Solidarity International (CSI)
Ich habe diese in der Aufzählung der NGOs gelöscht. Begründung: Deren Religionsfreiheit ist die der Christen, notfalls auch unter Missachtung der Rechte anderer. Wer etwas anderes meint, ist dringend ein Studium der Webseiten dieser Vereinigung angeraten, insbesondere http://www.csi-de.de/broschueren_stueckelberger.php, diese Broschüren sind schon ein Hammer, Beispiel: "4. Bei der Zuwanderung ist es nicht nur das legitime Recht, sondern die Pflicht der Behörden, dafür zu sorgen, dass Einwanderer einen religiös-kulturellen Hintergrund mitbringen, der die Integration in unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft begünstigt." (von Pfr. Hansjürg Stückelberger, Gründer von Christian Solidarity International (CSI), Kreuz und Kopftuch http://www.csi-de.de/pdfs/kreuz_und_kopftuch.pdf), kurz gesagt, keine Zuwanderung von Muslimen, gefordert von einem Verein, der sich angeblich den Kampf um Religionsfreiheit auf die Fahnen geschrieben hat. Dies kommt zwar nicht in dem einen Satz so heraus, man argumentiert geschickt, aber dies ist bei diesem Buch die einzige Deutung, die übrig bleibt. Im übrigen ist der Verein insgesamt islamfeindlich hoch drei. Damit kann schon ausgeschlossen werden, dass er sich für die Religionsfreiheit aller Menschen einsetzt. Nach meiner Einschätzung setzt er sich auch nur für die Rechte von Christen ein. Ein weiteres Machwerk des Autors, dass auf den Seiten der CSI zu finden ist, hat den Titel "Durch die Türkei nach Eurabia?" Kurz auf den Nenner gebracht, die Türkei ist zwar ein laizistisches Land, die Bevölkerungsmehrheit aber mehrheitlich Muslime, und die untergraben als trojanische Pferde das christliche Abendland. http://www.csi-de.de/pdfs/durch_tuerkei_nach_eurabia.pdf Die Streitschrift Evangelium und Menschenrechte ist letztlich ein Plädoyer für ein christliches Europa, aber wiederum mit der perfiden Unterstellung, ohne Christentum kein Europa. In ihr werden alle Nichtchristen als Gefahr für den Bestand Europas gesehen. Dies ist nicht die Geisteshaltung, die notwendig ist, um sich wirklich für die Religionsfreiheit anderer einzusetzen; im Gegenteil, alle Nichtchristen, insbesondere Muslime, werden von diesem Verein ständig verketzert. Das machen Menschenrechtsorganisationen, denen die Menschenrechte wirklich am Herzen liegen, nicht, sie kritisieren Regierungen und gegebenenfalls Religionsgesellschaften, wenn diese politische Macht haben, aber stellen nicht unisono alle Gläubigen einer Religion unter Generalverdacht.--Joachim Mos 19:45, 15. Jun. 2011 (CEST)
Israel
Israeli darf sich als „religionslos“ eintragen lassen --Franz (Fg68at) 23:32, 2. Okt. 2011 (CEST)
Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Ich schlage vor, den Artikel nach Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu verschieben, da dies der übliche juristische Fachbegriff ist. "Religionsfreiheit" suggeriert, das Grundgesetz beziehe sich nur auf religiöse Weltanschauungen. 78.52.243.72 03:33, 17. Nov. 2011 (CET)
- Ja, hier besteht bei Wikipedia ein proreligiöser Bias. Der Eintrag müsste in Orientierung an das Grundgesetz und die allgemeine Rechtsprechung neutraler gefasst werden, also wie vorgeschlagen "Religions- und Weltanschauungsfreiheit", oder man belässt es bei "Religionsfreiheit" und erstellt einen zusätzlichen Beitrag zu "Weltanschauungsfreiheit", z.B. http://www.rechtslexikon.net/d/weltanschauungsfreiheit/weltanschauungsfreiheit.htm. Jedenfalls sollte die Weiterleitung beendet werden. --Szesny (Diskussion) 14:02, 9. Apr. 2020 (CEST)
- Der alte Vorschlag von 2011 ist berechtigt. Dass der Artikel nur „Religionsfreiheit“ heisst ist nicht gerechtfertigt. Daher finde ich es auch nicht ausreichend, einen zusätzlichen „Weltanschauungsfreiheit“ zu schaffen. Im GG steht „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ und auch in den Menschenrechten sind beide Begriffe gleichberechtigt. Dieser Artikel ist an sich bereits einigermaßen ausgewogen geschrieben, nur das Lemma ist einseitig. -> Ändern auf „Religions- und Weltanschauungsfreiheit“! --Pakwesi (Diskussion) 23:14, 14. Mai 2020 (CEST)
- Die deutsche Rechtssprache ist hier nicht ausschlaggebend, dies ist nicht der Artikel Religionsfreiheit (Deutschland) oder gar Rechtslage der Religionsfreiheit in Deutschland. Entscheidend ist gemäß WP:NK der allgemeine Sprachgebrauch in DACH. Und da ist "Weltanschauungsfreiheit" ein Zusatz, der selten gebraucht wird. Tante Kugel findet 26.000 Fundestellen für "Weltanschauungsfreiheit" und 1,4 Mio für "Religionsfreiheit".--Karsten11 (Diskussion) 10:54, 15. Mai 2020 (CEST)
- Klare Zustimmung zur zuvor gegebenen Erwiderung. Der Artikel beschreibt die Geschichte vom Altertum über die Antike bis in die heutige Zeit. Damals ging es „nur“ um die Religionsfreiheit im engeren Sinne. Weltanschauungsfreiheit ist wie die negative Religionsfreiheit ein wichtige Generalisierung der Religionsfreiheit, trotzdem ist der Kern weiterhin der Begriff „Religionsfreiheit“. Natürlich spricht nichts dagegen, Aspekte der Weltanschauungsfreiheit und der negativen Religionsfreiheit näher zu erläutern – im letztgenannten Fall habe ich selbst bereits Edits dazu gemacht.--Lefschetz (Diskussion) 15:47, 15. Mai 2020 (CEST)
- Es ist nicht wirklich einleuchtend, warum die Rechtssprache nicht ausschlaggebend sein sollte. Worauf sollte sich der Artikel denn sonst beziehen? Schließlich heißt es im Artikel einleitend: "Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht". Er bezieht sich damit also ausdrücklich auf das verbriefte Recht. Wie oben bereits erwähnt, betrifft das Thema auch nicht nur die Rechtslage in Deutschland. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ausdrücklich vom "Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit" die Rede, welche die "Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen" garantiert. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden. Streng genommen, handelt es sich bei Religionen um Weltanschauungen der besonderen Art. Insofern ist auch der Begriff "Weltanschauungsfreiheit" nicht bloß eine Generalisierung der Religionsfreiheit.--Philosophius (Diskussion) 14:53, 18. Mai 2020 (CEST)
- Ich hatte doch schon auf WP:NK verwiesen. Dort stehen die Kriterien für die Lemmatisierung.--Karsten11 (Diskussion) 12:13, 21. Mai 2020 (CEST)
- Und wie interpretierst Du das bzgl. dieses Lemmas?--Stubenviech (Diskussion) 12:21, 21. Mai 2020 (CEST)
- So wie ich das am 15. Mai 2020 in diesem Absatz geschrieben habe.--Karsten11 (Diskussion) 16:11, 21. Mai 2020 (CEST)
- Einwurf von der Seite: Wir sind die deutschsprachige, nicht die deutsche Wikipedia. Grüße, --Sokkok (Diskussion) 22:48, 22. Mai 2020 (CEST)
- Gemäß WP:NK richtet sich der Artikeltitel nach "objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw." Wie verbindliche soll die Bezeichnung der Weltanschauungsfreiheit noch sein, wenn Sie gleichwertig zur Religionsfreiheit in Grundgesetz und der AEMR festgehalten wird? Die Weltanschauungsfreiheit besitzt als Grundrecht ebenso (!) Verfassungsrang wie die Religionsfreiheit. Dort heißt es: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Der Sprachgebrauch im AEMR ist oben bereits geschrieben worden. Da sich der Artikel explizit auf ein "Grund- und Menschenrecht" bezieht, sollte er dem entsprechenden Sprachgebrauch entsprechen, in dem von der Freiheit des religiösen wie auch des weltanschaulichen Bekenntnisses die Rede ist.--Philosophius (Diskussion) 01:14, 25. Mai 2020 (CEST)
- Dass die Weltanschauungsfreiheit ein wesentlicher Bestandteil des Artikelinhalts (GG, AEMR wie WP) ist, wird niemand bestreiten. Wie von Philosophius eingangs völlig richtig dargelegt, geht es aber bei der Überschrift um die allgemeine Gebräuchlichkeit und die lässt sich etwa bei Googles Ngram Viewer quantitativ recherchieren. Dabei würde der Gebrauch des Begriffs „Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ bei der „dummen“ Textsuche sogar einen Treffer bei „Weltanschauungsfreiheit“ generieren. Das Ergebnis ist trotzdem mehr als eindeutig. --Lefschetz (Diskussion) 08:46, 25. Mai 2020 (CEST)
- Gemäß WP:NK richtet sich der Artikeltitel nach "objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw." Wie verbindliche soll die Bezeichnung der Weltanschauungsfreiheit noch sein, wenn Sie gleichwertig zur Religionsfreiheit in Grundgesetz und der AEMR festgehalten wird? Die Weltanschauungsfreiheit besitzt als Grundrecht ebenso (!) Verfassungsrang wie die Religionsfreiheit. Dort heißt es: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Der Sprachgebrauch im AEMR ist oben bereits geschrieben worden. Da sich der Artikel explizit auf ein "Grund- und Menschenrecht" bezieht, sollte er dem entsprechenden Sprachgebrauch entsprechen, in dem von der Freiheit des religiösen wie auch des weltanschaulichen Bekenntnisses die Rede ist.--Philosophius (Diskussion) 01:14, 25. Mai 2020 (CEST)
- Einwurf von der Seite: Wir sind die deutschsprachige, nicht die deutsche Wikipedia. Grüße, --Sokkok (Diskussion) 22:48, 22. Mai 2020 (CEST)
- So wie ich das am 15. Mai 2020 in diesem Absatz geschrieben habe.--Karsten11 (Diskussion) 16:11, 21. Mai 2020 (CEST)
- Und wie interpretierst Du das bzgl. dieses Lemmas?--Stubenviech (Diskussion) 12:21, 21. Mai 2020 (CEST)
- Ich hatte doch schon auf WP:NK verwiesen. Dort stehen die Kriterien für die Lemmatisierung.--Karsten11 (Diskussion) 12:13, 21. Mai 2020 (CEST)
- Es ist nicht wirklich einleuchtend, warum die Rechtssprache nicht ausschlaggebend sein sollte. Worauf sollte sich der Artikel denn sonst beziehen? Schließlich heißt es im Artikel einleitend: "Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht". Er bezieht sich damit also ausdrücklich auf das verbriefte Recht. Wie oben bereits erwähnt, betrifft das Thema auch nicht nur die Rechtslage in Deutschland. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ausdrücklich vom "Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit" die Rede, welche die "Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen" garantiert. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden. Streng genommen, handelt es sich bei Religionen um Weltanschauungen der besonderen Art. Insofern ist auch der Begriff "Weltanschauungsfreiheit" nicht bloß eine Generalisierung der Religionsfreiheit.--Philosophius (Diskussion) 14:53, 18. Mai 2020 (CEST)
- Klare Zustimmung zur zuvor gegebenen Erwiderung. Der Artikel beschreibt die Geschichte vom Altertum über die Antike bis in die heutige Zeit. Damals ging es „nur“ um die Religionsfreiheit im engeren Sinne. Weltanschauungsfreiheit ist wie die negative Religionsfreiheit ein wichtige Generalisierung der Religionsfreiheit, trotzdem ist der Kern weiterhin der Begriff „Religionsfreiheit“. Natürlich spricht nichts dagegen, Aspekte der Weltanschauungsfreiheit und der negativen Religionsfreiheit näher zu erläutern – im letztgenannten Fall habe ich selbst bereits Edits dazu gemacht.--Lefschetz (Diskussion) 15:47, 15. Mai 2020 (CEST)
- Die deutsche Rechtssprache ist hier nicht ausschlaggebend, dies ist nicht der Artikel Religionsfreiheit (Deutschland) oder gar Rechtslage der Religionsfreiheit in Deutschland. Entscheidend ist gemäß WP:NK der allgemeine Sprachgebrauch in DACH. Und da ist "Weltanschauungsfreiheit" ein Zusatz, der selten gebraucht wird. Tante Kugel findet 26.000 Fundestellen für "Weltanschauungsfreiheit" und 1,4 Mio für "Religionsfreiheit".--Karsten11 (Diskussion) 10:54, 15. Mai 2020 (CEST)
- Der alte Vorschlag von 2011 ist berechtigt. Dass der Artikel nur „Religionsfreiheit“ heisst ist nicht gerechtfertigt. Daher finde ich es auch nicht ausreichend, einen zusätzlichen „Weltanschauungsfreiheit“ zu schaffen. Im GG steht „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ und auch in den Menschenrechten sind beide Begriffe gleichberechtigt. Dieser Artikel ist an sich bereits einigermaßen ausgewogen geschrieben, nur das Lemma ist einseitig. -> Ändern auf „Religions- und Weltanschauungsfreiheit“! --Pakwesi (Diskussion) 23:14, 14. Mai 2020 (CEST)
Adjektive positiv und negativ
Nachdem mein Edit zurückgesetzt wurde, würde ich gerne das hier ausdiskutieren. Im Artikel steht "Der Begriff der Religionsfreiheit umfasst eine positive und eine negative Seite:". Wie die Artikel positiv und negativ schreiben, ist postiv "[...] Synonym für glücklich, optimistisch, bejahend." und negativ "[...] in der Umgangssprache ein Ausdruck für etwas Unangenehmes, Unerwünschtes oder Missfallen Erregendes". Der fragliche Satz ist umgangssprachlich; da hier "postiv" und "negativ" nicht als Teil der Begriffe "postive Religionsfreihet" und "negative Religionsfreiheit" verwendet werden. Es wird also eine Verbindung von "postiv" mit "positiver Religionsfreiheit" (bzw. negativ) hergestellt und somit die "positive Religionsfreiheit" "bejaht" und die "negative Religionsfreihet" ist "unerwünscht". Das ist m.E. nicht mit WP:NPOV verträglich, weshalb ich die Adjektive gelöscht habe. Das waren meine Gründe sie rauszunehmen. Was sind die Gründe sie so stehen zu lassen? Grüße, --Qaswed 19:19, 25. Jan. 2012 (CET)
- du gehst von einer falschen Annahme aus. positiv und negativ werden hier vollkommen wertfrei verwendet und bezeichnen hier, wie den nachfolgenden Sätzen auch durchaus zu entnehmen ist, zum einen die Freiheit "zu" etwas, zum anderen die Freiheit "von" etwas: als Analogie bietet sich die Fotografie an: Fotopositiv und -negativ sind ethisch gesehen vollkommen gleichgültig und vollkommen NPOV-verträglich. Das ist auch nicht keine Macke dieses Artikels, sondern etablierte Terminologie, wie dir auch nur ein flüchtiger Blick in die Literatur zeigen sollte. --Janneman 20:03, 25. Jan. 2012 (CET)
- Wie wär's, wenn wir, statt von "Seiten" zu sprechen, eine Formulierung wählen, wie z. B.: "Man unterscheidet positive und negative Religionsfreiheit: ..."? --ChoG Ansprechbar 20:29, 25. Jan. 2012 (CET)
- ist natürlich möglich, nur stört sich Qaswed ja nicht an "Seite", sondern an "positiv/negativ", die nunmal für die Definition unverzichtbar sind. --Janneman 20:36, 25. Jan. 2012 (CET)
- Ich hatte ihn so verstanden, dass es zu der umgangssprachlichen Deutung kommt, weil die beiden Adjektive zunächst ohne die Verbindung zu "Religionsfreiheit" eingeführt werden. --ChoG Ansprechbar 20:43, 25. Jan. 2012 (CET)
- +1 Zum Vorschlag von ChoG und zu seinem Verständnis meines Anliegens. Viele Grüße--Qaswed 21:26, 25. Jan. 2012 (CET)
- Na, dann machen wir's doch so. --ChoG Ansprechbar 21:30, 25. Jan. 2012 (CET)
- +1 Zum Vorschlag von ChoG und zu seinem Verständnis meines Anliegens. Viele Grüße--Qaswed 21:26, 25. Jan. 2012 (CET)
- Ich hatte ihn so verstanden, dass es zu der umgangssprachlichen Deutung kommt, weil die beiden Adjektive zunächst ohne die Verbindung zu "Religionsfreiheit" eingeführt werden. --ChoG Ansprechbar 20:43, 25. Jan. 2012 (CET)
- ist natürlich möglich, nur stört sich Qaswed ja nicht an "Seite", sondern an "positiv/negativ", die nunmal für die Definition unverzichtbar sind. --Janneman 20:36, 25. Jan. 2012 (CET)
- Wie wär's, wenn wir, statt von "Seiten" zu sprechen, eine Formulierung wählen, wie z. B.: "Man unterscheidet positive und negative Religionsfreiheit: ..."? --ChoG Ansprechbar 20:29, 25. Jan. 2012 (CET)
"Allgemein anerkanntes Menschenrecht"
Bei dieser Ergänzung handelt es sich um un- bzw. schlecht belegten POV. Aus welcher seriösen Quelle ergibt sich etwa, daß Hausunterricht ein allg. anerkanntes Menschenrecht ist bzw. deutsche Behörden ihn grundsätzlich ablehnen? Bitte zudem WP:Q und WP:WAR beachten! --Hans Castorp (Diskussion) 15:51, 5. Sep. 2012 (CEST)
--Fiskbullar (Diskussion) 16:08, 5. Sep. 2012 (CEST)
>>Aus welcher seriösen Quelle ergibt sich etwa, daß Hausunterricht ein allg. anerkanntes Menschenrecht ist
vgl Art 26 Abs 3 UN-Menschenrechtskonvention, ebenso EMRK, Prot 1 Art 2 -- gehört zur Allgemeinbildung/Staatsbürgerkunde, halte ich überdies als Quelle für durchaus seriös...
Die gemachten Ergänzungen, die zudem durch eine Pressequelle belegt waren, sind daher wiedereinzustellen. Danke!
Freundliche Grüße aus Hamburg, --Fiskbullar (Diskussion) 16:08, 5. Sep. 2012 (CEST) fiskbullar Fiskbullar (Diskussion) 16:08, 5. Sep. 2012 (CEST)--
- Siehe auch Benutzer Diskussion:Fiskbullar.--Mautpreller (Diskussion) 16:59, 5. Sep. 2012 (CEST)
Religiöse Erziehung
Was soll der mit den letzten Änderungen eingefügte HalbsatzSie ist Eingriff ?--Lefschetz (Diskussion) 06:38, 17. Sep. 2012 (CEST)
Geschichte: Quellen-Baustein immer noch?
Ist der Quellen-Baustein im Abschnitt „Geschichte“ noch aktuell? Auf jedem Fall sind viele Aussagen mit Einzelnachweisen versehen.
Das gesagt: dass „cuius regio, eius reliquio“ noch von der Mailänder Vereinbarung kommt, finde ich etwas eigenartig. GroupCohomologist (Diskussion) 14:46, 9. Nov. 2015 (CET)
Wie kann man Religionsfreiheit garantieren, wenn nicht klar ist, was Religion überhaupt ist?
Im Artikel steht: "Welche Normkollision zwischen dem deutschen Grundgesetz (Art. 7) und dem Art. 14 der UN-Kinderrechtskonvention besteht, ist juristisch immer noch nicht geklärt (Kopftuchstreit)." Im Ganzen Artikel geht man einfach davon aus, dass man schon wüsste, was Religion ist. Was Religion ist, wird aber für Normalmenschen nicht verständlich erklärt. Nachdem allerdings Religion jeden Menschen irgendwie betrifft (gilt auch für Atheisten), ist das ein unhaltbarer Zustand. Was nützt die schönste Gesetzgebung, wenn sie keiner versteht? Wie kann man Religionsfreiheit garantieren, wenn man gar nicht weiß, was Religion überhaupt ist? Was Religion also überhaupt erst zur Religion macht?
In https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Religion#Was_macht_Religion_zur_Religion? habe ich versucht zu erklären, was Religion m.E. ausmacht. Nämlich das Streben nach dem Überleben der Menschheit.
Sollte diese Auffassung zutreffen, dann wäre damit der Kopftuchstreit schnell vom Tisch. Dient das Kopftuch dem Überleben der Menschheit? Mir erschließt sich dieser Zusammenhang jedenfalls nicht. Es hilft vielleicht während eines Sandsturms in der Wüste. Doch Sandstürme gibt es hierzulande praktisch nicht. Also trägt - zumindest hierzulande - das Kopftuch nichts zum Überleben der Menschheit bei und hat folglich mit Religion nichts zu tun. Es ist ein Symbol der Zugehörigkeit zu einem Zusammenschluss von Menschen. Also quasi ein Fanartikel, wie ihn viele Fußball- und andere Vereine auch im Programm haben. Also muss das Kopftuch behandeln wie eben solche Fanartikel.
--Christoph Müller (Diskussion) 15:21, 29. Okt. 2020 (CET)
Volksrepublik China
Das klingt alles perfekt - zu perfekt - bitte mit Quellen und Links versehen:
- vielleicht erstmal kleiner anfangen ; ist sicherlich Extra-Artikel wert :
′Die Verfassung der Volksrepunklik China′, Kapitels II, Artikel 36:
Die Bürger der Volksrepublik China haben das Recht auf freie Religionsausübung. Kein staatliches Organ, keine gesellschaftliche Gruppe oder Einzelperson darf die Bürger zwingen, an eine Religion zu glauben oder nicht zu glauben, oder zwischen Bürgern, die an eine Religion glauben, und solchen, die dies nicht tun, diskriminieren. Der Staat schützt normale religiöse Aktivitäten. Niemand darf die Religion für Aktivitäten nutzen, die die soziale Ordnung stören, die körperliche Gesundheit der Bürger schädigen oder das staatliche Bildungssystem behindern. Religiöse Gruppen und religiöse Angelegenheiten unterliegen nicht der Beherrschung durch ausländische Mächte.
Artikel 36 des Kapitels II der Verfassung der Volksrepublik China enthält einen wichtigen Vorbehalt: Die Regierung schützt "normale religiöse Aktivitäten", was in der Praxis bedeutet, dass der Gottesdienst in staatlich anerkannten religiösen Organisationen und an staatlich registrierten Orten stattfinden muss. Menschenrechtsgruppen in westlichen Ländern haben kritisiert, dass diese Unterscheidung nicht dem internationalen Standard des Schutzes der Religions- und Glaubensfreiheit entspricht.
Seit der Herrschaft Xijinping wendet die Regierung der Volksrepublik China weiterhin Praktiken an, die eine Änderung der Lehrmeinungen auf der Grundlage ihrer politischen Bedürfnisse beinhalten. Zusammen mit dem verfassungsmäßigen Ausschluss religiöser Gruppen und religiöser Angelegenheiten von der Herrschaft ausländischer Mächte usw. untergräbt dies förmlich die Integrität der Religion. Dies ist besonders deutlich gegenüber der christlichen Gruppe. Weil die Verfassung "die ausländische Mächte" absagt, erkennt die Regierung die Vollmacht und Legitimität des Papes in Vatikan nicht an, in der chinesichen katholischen Kirche Bischöfen zu ernennen. Die Formulierungen in Artikel 36 wie "Störung der sozialen Ordnung, Beschädigung der körplichen Gesundheit oder Behinderung des staatlichen Bildungssystem" sind sehr schwämmisch und lassen zuviel Spielraum in der Interpretation ein, sodass In der Praxis alle religiösen Aktivitäten, einschließlich der Sonntagsschule für Kinder, untersagt werden können. Noch weiter hat das Konzept der "Drei Selbst Kirche" zur Spaltung der Kirche in China in die Patriotische Vereinigung und die Familienkirche geführt. Die Patriotische ist unter der Kontrolle und die Familienkirche in Grauzonen.
In der Volksrepublik China gibt es fünf von den Behörden zugelassene nationale religiöse Organisationen, darunter die Chinesische Buddhistische Vereinigung, die Chinesische Taoistische Vereinigung, die Islamische Gesellschaft Chinas, die Patriotische Christliche Drei-Selbst-Kirche, die Katholische Patriotische Vereinigung und zwei lokale religiöse Organisationen: die Chinesische Orthodoxe Kirche und die Vereinigung der Dreifaltigkeitskirche von Putian City, Provinz Fujian; diese Organisationen genießen einen gewissen Schutz, werden jedoch von der Staatlichen Religionsverwaltung kontrolliert und unterliegen den von der Verwaltung auferlegten Beschränkungen. Nicht registrierte religiöse Gruppen wie Hauskirchen, Falun Gong und die katholische Untergrundkirche sind in unterschiedlichem Maße Schikanen wie Inhaftierungen, Zwangskonvertierungen ausgesetzt.
In 2021 verschlechterte sich die Lage der Religionsfreiheit in China. Die Regierung setzt ihre Politik der "Sinisierung der Religion" fort und verlangte, dass religiöse Gruppen und Anhänger die Herrschaft und Ideologie der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und Ideologie unterstützen. Im Laufe des Jahres hielten die Behörden in Xinjiang weiterhin Uiguren und andere türkische Muslime willkürlich in Konzentrationslagern,Gefängnissen und Zwangsarbeitslagern aus verschiedenen religiösen Gründen. Ehemalige Häftlinge und Zeugen berichteten von physischer und psychische Gewalt, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt,Zwangsarbeit sowie Zwangssterilisationen und -abtreibungen während der Inhaftierung.Außerdem trennten die Behörden bis zu 880.000 muslimische Kinder von ihren Eltern und zerstörten oder Kinder von ihren Eltern getrennt und wichtige religiöse und kulturelle religiöse und kulturelle Stätten in ganz Xinjiang zerstört oder geschändet. Diese Taten sind von der U.S. Regierung und der Parlamente von Kanada und mehreren europäischen Ländern, Forschungsorganisationen usw. als "Volkmord" oder "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" erklärt.
Die chinesische Regierung setzte ihre allumfassende Kontrolle und Unterdrückung des tibetischen Buddhismus fort. Im Mai 2021 veröffentlichte sie ein Weißbuch über Tibet heraus, in dem der Schwerpunkt auf der Sinisierung der Religion in Tibet liegt. Im Juli,besuchte Xi Jinping Tibet und betonte die Bedeutung der "vollständigen Umsetzung" der Religionspolitik der Partei. Die örtlichen Behörden haben danach "Seminare" zur Indoktrination von Mönchen und Nonnen in tibetisch-buddhistischen Klöstern organisiert, sie schränkten den Zugang der Tibeter zu den Tempeln, zerstörten Stätten und Symbole von religiöser Bedeutung, und haben Tibeter inhaftiert und bestraft, weil sie den Lehren des Dalai Lama zugehört oder sein Porträt besessen hatten.
Trotz der Vereinbarung zwischen dem Vatikan und China über die Ernennung von Bischöfen sind die katholischen Priester im Untergrund, die sich weigern, der staatlich kontrollierten katholischen Vereinigung beizutreten,belästigt und inhaftiert. Die Verfolgung gelten auch den Protestanten, die sich weigern, der staatlich kontrollierten patriotischen Drei-Selbst-Bewegung beizutreten. Die Regierung fuhr auch fort, Kirchengebäude und Kreuze abzureißen. (nicht signierter Beitrag von Palitzsch250 (Diskussion | Beiträge) 19:12, 27. Jun. 2022 (CEST))