Diskussion:Revolutionäre Zellen

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terroristisch

Ob es sich bei dieser Gruppe um eine terroristische hanldelt ist stark Ansichtssache und wird im Artikel behandelt. Es gab um solche Klassifizierungen bereits viele Diskussionen - speziell bei dem schwammingen Begriff des Terrors oder Terrororganisation soll auf eine allgemeine Nutzung verzichtet werden. Vielmehr soll auf die Einordnung von bestimmten Ländern oder Organisationen hingewiesen werden. --Mandavi מנדבי?¿disk 12:01, 3. Aug 2006 (CEST)

  • Das ist keine Ansichtssache, sondern ergibt sich aus § 129a StGB. Nach dieser Vorschrift wurden zahlreiche Mitglieder der RZ zu Freiheitsstrafen verurteilt. Solltest Du das beschönigen oder verharmlosen wollen, ist aus juristischer Sicht im Hinblick auf die Vorschrift des § 129a Absatz 5 StGB eine gewisse Zurückhaltung zu empfehlen. Gruß --Lung (?) 12:55, 3. Aug 2006 (CEST)
Ach so - und Recht ist also keine Ansichtssache? Das muss der Grund sein warum wir in allen Ländern konsistente Gesetzte haben - mir geht ein Licht auf. Zum einen bezieht sich dieses Projekt nicht ausschließlich auf den deutschen Leser, zum anderen ist auch das deutsche Recht in Deutschland Ansitssache - frag doch mal die Mitglieder dieser Vereinigung. Wie wäre es du würdest erst mal den Artikel selbst bearbeiten und dann - nachdem du das mit den jeweiligen Schreibern ausdiskutiert hast - ändern wir das auf dieser Seite? Ich hatte diese Diskussion nun ausführlich beim Hisbollah Artikel - und keine Lust auf eine Wiederholung. Warte einfach eine Woche nach der Änderung im eigentlichen Arikel - wenn dann immer noch alles so klar ist, habe ich nichts dagegen das auch hier zu ändern. Diese eine Woche machts jetzt wohl auch schon nicht mehr - du als Admin solltest das ja eigentlich auch gut wissen. --Mandavi מנדבי?¿disk 14:01, 3. Aug 2006 (CEST)