Diskussion:Roof Music

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Lemma

@Graf Umarov: Wäre da nicht Roof Music richtig? MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 13:13, 29. Aug. 2017 (CEST)

Ja Ja, das sind diese Tricky Unternehmensnamen mit integration der Rechtsform. Genau genommen heißt es ROOF Music Schallplatten- und Verlagsgesellschaft mbH. Das Gesellschaft gehört dabei sowohl zum Namen als auch ist sie Bestandteil der Rechtsform. Nach Namenskonvention gibt es jetzt wohl zwei Möglichkeiten entweder Roof Music oder Roof Music Schallplatten- und Verlagsgesellschaft. Gruß Graf Umarov (Diskussion) 13:46, 29. Aug. 2017 (CEST)
Ich würde da das nehmen, was Discogs anbietet, also Roof Music GmbH, aber ohne GmbH. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 13:58, 29. Aug. 2017 (CEST)
Wenn es Discogs so macht, dann gerne, ansonsten wäre wohl das mit der Gesellschaft richtig. Jedenfalls sollte das eine eine WL auf das andere sein, d.h. beide Lemmata besetzt werden. --H7 (Diskussion) 15:46, 29. Aug. 2017 (CEST)
laut Namenskonvention brauchts immer auch denn vollen Namen inkl. Gesellschaftsform als WL Graf Umarov (Diskussion) 18:06, 29. Aug. 2017 (CEST)