Diskussion:Sachkundenachweis (Hunde)/Archiv/1

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Sachkundenachweis für Hunde

Wo kommt denn die Bezeichnung her? Da hat doch nicht der Hund, sondern der Hundeführer die Sachkunde. Anka Wau! 19:38, 29. Jan. 2010 (CET)

Ein Lemma Sachkundenachweis für Hundehalter bzw. Hundehaltung schiene mir auch logischer. Welche Bezeichnungen werden von den Gesetzgebern bzw. den Vereinen verwendet? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 19:53, 29. Jan. 2010 (CET)
PS: Es besteht auch eine gewisse Redundanz zu Hundeführerschein, wobei das natürlich nur eine saloppe Bezeichnung und daher wohl nur bedingt lemmafähig ist. --Cú Faoil RM-RH 19:54, 29. Jan. 2010 (CET)
"Sachkundenachweis für Hunde". Google findet "Sachkundenachweis für Hundehalter" etwas seltener, geht aber auch. Mir wumpe. --Martina Nolte Disk. 20:22, 29. Jan. 2010 (CET)
Über die (unvermeidlichen) Redundanzen hatten wir auf Diskussion:Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen diskutiert. Damals schien nur ich ein Problem damit zu haben und wollte die verwandten Artikel bündeln.
Hundeführerschein und SKN sind allerdings nicht identisch. Bei uns in Hamburg z.B. entfällt die SKN: [1]. Woanders enfällt die Gehorsamsprüfung. --Martina Nolte Disk. 20:22, 29. Jan. 2010 (CET)
Nachfrage: Cú Faoil, was meinst du mit "eine saloppe Bezeichnung"? Hundeführerschein?
Ich sehe außerdem gerade: Gehorsamsprüfung leitet auf VDH-Obedience weiter. Hm. Meiner Meinung nach sollten wir die sport- und anbieterabhängigen Artikel von den allgemeinen (Hundeführerschein und Sachkundenachweis) entweder einheitlich trennen (und gewisse Redundanzen eben in Kauf nehmen) oder sie unter allgemein gehaltenen Lemmata bündeln und spezielle VDH-/Sportaspekte in Unterabschnitte fassen. Auch das wäre vermutlich nicht so ganz ohne Redundanzen formulierbar. --Martina Nolte Disk. 20:39, 29. Jan. 2010 (CET)
Nachantwort: Ja, ich halte "Hundeführerschein" für salopp, da der Ausdruck mW nirgends offiziell verwendet wird, sondern nur von Laien benutzt zu werden scheint. Sollte der Ausdruck in Gesetzen und Verordnungen auftauchen, lasse ich mich natürlich eines Besseren belehren. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 21:09, 29. Jan. 2010 (CET)
Siehe Hundeführerschein. Nein, das ist keine Laienbezeichnung, allenfalls war es eine solche und ist aufgegriffen worden. Anka Wau! 21:16, 29. Jan. 2010 (CET)
Zu Gehorsamsprüfung: So heißt in Österreich die Obedience-Prüfung. Allenfalls kannst Du also auch hier einen zweiten Artikel schreiben und entsprechend verweisen. VDH-Obedience ist übrigens Unfug. Obedience ist eine in der gesamten FCI und darüber hinaus (natürlich vor allem im "Mutterland" GB) verbreitete Sportart. Anka Wau! 21:22, 29. Jan. 2010 (CET)
Der Österreichische Kynologenverband nennt die Begleithundeausbildung mit der Unterordnungsprüfung/Begleithundeprüfung BGHA-2 und die Gehorsamsausbildung (Obedience) mit der Gebrauchshundeprüfung GH1-3. Von Gehorsamsprüfung sprechen die Österreicher wie die Deutschen sowohl im Hundesport als auch außerhalb.
"übrigens Unfug" - Ja, dann halt "VDH&Co"-Obedience. Kern meines Anliegens war, das Lemma Gehorsamsprüfung nicht auf den Hundesport zu reduzieren.
"Allenfalls kannst Du also auch hier..." - Dann aber, hoffe ich, gibt es nicht denselben Unmut wie jetzt offenbar beim SKN trotz scheinbarer Zustimmung in der früheren Diskussion. --Martina Nolte Disk. 23:49, 29. Jan. 2010 (CET) Nachtrag zur Streichung: Ob das GH für Gebrauchshunde oder für Gehorsam steht, da bin ich mir doch nicht sicher. Ich finde beides auf at-Seiten. --Martina Nolte Disk. 00:12, 30. Jan. 2010 (CET)
Aber ich bin sicher, dass GH für Gehorsamsprüfung steht: http://www.obedience-austria.at/new/downloads/gh1.pdf und dass das die Bezeichnung für die Obedienceprüfung ist. Unmut von meiner Seite bekommst Du übrigens nicht für den Artikel an sich sondern für seine Ausführung. Eben wegen der Vorgeschichte hab ich im Wesentlichen die Finger davon gelassen, sondern hier diskutiert. Anka Wau! 00:53, 30. Jan. 2010 (CET)
Ah, dann erzähl, was dich an der Ausführung stört. Oder änder ihn. Und wir diskutieren dann, falls das Fragen bei mir oder anderen aufwirft. WP-Artikel sind nicht unantastbares Eigentum der Ersteller. --Martina Nolte Disk. 02:22, 30. Jan. 2010 (CET)

Hundeführerschein als Voraussetzung für die Befreiung von der Leinenpflicht

Wo gibt es das? Anka Wau! 19:43, 29. Jan. 2010 (CET)

Hamburg. Äh, aber wir brauchen keinen SKN, nur den Praxisteil. Und in NRW darf man sie meines Wissens auch mit SKN nicht laufen lassen. Ich geh das nochmal nachgucken. Bis dahin kann es raus. --Martina Nolte Disk. 20:07, 29. Jan. 2010 (CET)
Ich hab mir jetzt das Gesetz rausgesucht. Ich kann dort nichts von Hundeführerschein lesen. Eine generelle Gleichwertigkeit von Hundeführerschein (welcher eigentlich?) und der im Gesetz geforderten Gehorsamsprüfung (mit der klar keine Obedienceprüfung gemeint ist) kann ich nicht finden. Und befreit wird der Hund auch nur von der in Hamburg geltenden generellen Anleinpflicht, natürlich gibt es weiterhin Bereiche, in denen der Hund an der Leine zu führen ist. Anka Wau! 01:15, 30. Jan. 2010 (CET)
Die Hamburger Hundeverordnung verlangt tatsächlich keinen SKN für die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht. Mein Fehler. Das hatte ich nach deinem Hinweis auch längst rausgenommen. Damit wäre dieser Punkt eigentlich zuende gewesen.
Ich glaube, wir haben streckenweise einfach nur ein begriffliches / sprachliches Problem. Der Hundeführerschein (egal welcher) erfordert entweder das Ablegen einer (theoretischen) Sachkundeprüfung oder einer (praktischen) Gehorsamsprüfung oder beides. Wie genau diese Prüfungen aussehen können oder müssen (um eine bestimmte Geltung im Sportverein oder in der Kommune zu haben), variiert stark. Für den SKN habe ich das an Beispielen zu beschreiben versucht. Vielleicht überarbeitest du wirklich einfach mal die Passagen im Artikel, zu denen du andere oder präzisiere Infos hast, wozu ich ja auch gleich nach dem Erstellen auf der ursprünglichen Disk. ausdrücklich eingeladen habe.
Darüber hinaus reden wir über Äpfel und Birnen, glaub ich. "Eine generelle Gleichwertigkeit von Hundeführerschein und der im Gesetz geforderten Gehorsamsprüfung" habe ich nirgends behauptet, wo liest du das heraus? Und was hat diese Frage mit dem Lemma "Sachkundenachweis" zu tun? Auch dass mit der im Hamburger Gesetz geforderten Gehorsamsprüfung eine Obedienceprüfung gemeint sei, habe ich weder behauptet noch verstehe ich den Zusammenhang zu dem hiesigen Artikel. --Martina Nolte Disk. 02:55, 30. Jan. 2010 (CET)
Mit dem Hinweis auf die Gehorsamsprüfung, die nicht Obedience ist, bezog ich mich eher auf unsere Diskussion oben und wollte deutlich machen, dass die Weiterleitung (die es jetzt so auch nicht mehr gibt) tatsächlich nicht OK ist. Anka Wau! 12:32, 30. Jan. 2010 (CET)
Ah, okay. Ein Missverständnis also. --Martina Nolte Disk. 14:33, 31. Jan. 2010 (CET)

Sachkundenachweis in Deutschland als Voraussetzung zur Haltung von Hunden

Wo gibt es das? Es wird immer wieder gefordert, ist aber meines Wissens nirgends umgesetzt. Klar ist, dass zum Halten bestimmter (!) Hunde je nach Gesetzeslage ein SKN nötig ist. Anka Wau! 01:12, 30. Jan. 2010 (CET)

Der Satz stammte aus der Erstversion noch ohne Untergliederung in D-CH-A. Ich hab ihn ins Intro verschoben und leicht umformuliert. --Martina Nolte Disk. 03:25, 30. Jan. 2010 (CET)

Den Sachkundennachweis brauchst du in NRW bei etwas größeren Hunden (40/20). Der wird allerdings als gegeben angesehen wenn du schon "immer" Hunde hattest, nur Leute die sich einen 40/20 Hund neu anschaffen müssen den schriftlich machen. eine deutschland weite Regelung gibt es nicht Grüße aus der Eifel Caronna 09:33, 30. Jan. 2010 (CET)

Caronna, Ich schrieb es bereits: SKN zum Halten bestimmter Hunde ist klar (und steht ja auch im Artikel), aber als Voraussetzung zur Hundehaltung generell gibt es den soweit ich weiß nirgends in Deutschland, sehr wohl aber in der Schweiz und in Österreich.
Martina, was mich an dem Satz, der jetzt im Intro steht stört, ist, dass hier gesetzliche Regelungen und der Hundeführerschein in einen Topf geworfen werden. Hundeführerschein ist ein Begriff, der durch die bestehenden Hundeführerscheine besetzt ist und daher soweit ich weiß auch in keinem Gesetzestext auftaucht. Es gab mal Regelungen (an den Zusammenhang erinnere ich mich nicht genau, weiß nicht mehr ob Hundesteuer oder eines der Hundegesetze/-Verordnungen), wo die VDH-BH für irgendetwas gefordert war. Die sind (natürlich) gekippt worden, denn sie geben dem VDH eine Sonderstellung. Ähnlich wäre das wohl mit Hundeführerscheinen. Deshalb gibt es andere Formulierungen und deshalb sind nicht bestimmte Vereine sondern (je nach Regelung verschiedene) anerkannte Sachverständige oder amtliche Stellen für die Prüfungen zuständig. Anka Wau! 10:20, 30. Jan. 2010 (CET)
Jein. Anka, wir liegen tatsächlich nicht weit auseinander, es scheinen Fragen der präzisen Formulierung zu sein. Der Gesetzestext spricht tatsächlich nicht von Hundeführerschein. Die Sachkunde des Hundehalters wird aber u.a. dann anerkannt, wenn sie bereits bei einer "anerkannten Stelle" belegt wurde und dazu zählt in der realen Praxis eben auch ein Hundeführerschein-SKN (das gilt übrigens in HH ausdrücklich auch für die Gehorsamsprüfung). Wenn du eine Idee hast, wie man das sauber formuliert: bitte gerne!
Caronna, genau genommen gelten als sachkundig "Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes [also vor 2002] mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben." Ich habe solche landesspezifischen Details weggelassen; das könnte sonst sehr kleinteilig werden... --Martina Nolte Disk. 14:31, 31. Jan. 2010 (CET)
Mein Problem dabei ist, dass (und das kenne ich aus der Praxis) jeder x-beliebige Mensch sich Hundetrainer nennen kann und Hundeführerscheine vergeben kann. Wenn wir nun hier nicht ganz klar stellen, dass das keine Sachkundenachweise (und keine Geshorsamsprüfungen sind), ist das enzyklopädisch nicht in Ordnung. Allerdings halte ich nichts von einer Abgrenzung nach dem Motto "aber nicht jeder x-beliebige Hundefüherschein ist…", sondern das muss unser Text schon in positiver Weise - also durch entsprechende Formulierungen - leisten. (Gilt übrigens auch für den Artikel Hundeführerschein, wo das Problem dann umgekehrt auftaucht). Anka Wau! 14:39, 31. Jan. 2010 (CET)
Zustimmung. Vorschlag: "Manche Hundeführerscheine beinhalten eine Sachkundeprüfung, die behördlich anerkannt werden." Im Artikel Hundeführerschein haben wir quasi eine "Positivliste". Aber du hast Recht: auch dort wäre es gut so etwas wie "behördlich anerkannt sind..." - z.B. statt "bekanntesten" ? - einzubringen. --Martina Nolte Disk. 14:48, 31. Jan. 2010 (CET)
Jetzt sind wir uns in die Quere gekommen. Was hältst Du von meinen Änderungen? Anka Wau! 14:54, 31. Jan. 2010 (CET)
Gut. Jetzt fehlt mir nur noch ein Hinweis, dass diese auch behördlich anerkannt werden (können). --14:58, 31. Jan. 2010 (CET)
Nö, steht doch unter "Abgrenzung", aber von mir aus mach es noch deutlicher. Anka Wau! 15:02, 31. Jan. 2010 (CET)
Da oben geht's etwas verloren, aber ich müsste das Intro ganz umschreiben, damit's nicht doppelt gemoppelt ist. Ich lass es so. --Martina Nolte Disk. 16:15, 31. Jan. 2010 (CET)

Fragen

  • Es gibt (gab?) den "Arbeitskreis Sachkunde-Hundehaltung" von verschiedenen Verbänden aus Tierschutz, Tierärzteschaft und Hundewesen wie BPT, VDH und DJV, der Empfehlungen für bestimmte Sachkundeprüfungen ausspricht. Findet dazu jemand bessere Quellen als diese: ([[2], [3], [4]?
  • Weiß jemand, ob der Begleithund-SKN des VDH derselbe ist wie für den VDH-Hundeführerschein? Hier sieht's so aus, aber eine ausreichende Quelle ist das nicht. Hat jemand eine bessere?

--Martina Nolte Disk. 16:15, 31. Jan. 2010 (CET)

1.Frage hat sich erledigt. --Martina Nolte Disk. 20:00, 31. Jan. 2010 (CET)
Ich geh davon aus, dass sie nicht identisch sind, sondern nur gleiche Teile haben. Der Hundeführerschein richtet sich auch an Hundeführer außerhalb des VDH. Ich glaube nicht, dass da Wissen über den Verband und seine Sturkturen abgefragt wird, wie das bei der BH der Fall ist. Um Quellen muss ich mich erst kümmern. Anka Wau! 23:27, 1. Feb. 2010 (CET)
Ich hab mich mal wieder unpräzise ausgedrückt. :-) --Martina Nolte Disk. 17:52, 2. Feb. 2010 (CET)

Sachkundenachweis für bestimmte Berufsgruppen

Ich habe nun das zweite Mal eingetragen, dass auch Betreiber von Hundepensionen, Hundetagesstätten und gewerbsmäßige Hundesitter einen Sachkundenachweis (Hunde) benötigen und auch die Rechtsgrundlage (§ 11 Abs. 1 Nr. 3a Tierschutzgesetz) genannt, weil dieses Wissen von erheblicher (!) Relevanz ist. Das sollte also nicht schon wieder kommentarlos gelöscht werden! Andernfalls werde ich mich schriftlich beschweren.

In der Fernsehsendung „Stern TV“ wurden mehrere Hundesitter getestet, die ihre Dienste im Internet oder in Kleinanzeigen anbieten. Das erschrecken¬de Urteil: Nur ein einziger war richtig gut. Zwei Kandidaten waren unqualifiziert. Drei Sitter konnten überhaupt nicht mit Hunden umgehen (siehe http://www.stern.de/tv/sterntv/aufpasser-fuer-bellende-vierbeiner-so-gut-sind-hundesitter-wirklich-1581718.html).

In mehreren Artikeln des Oberbayerischen Volksblattes vom April und Mai 2008 kann man nachlesen, dass einem Tierheim die Betriebserlaubnis entzogen wurde, weil dem Leiter mangelnde Hygiene, Mängel in der Betreuung und Fütterung der Tiere sowie schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen wurden und dieser nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung verfügte. Zwei Yorkshire-Terrier seien in einem „erbärmlichen Zustand“ gewesen (siehe http://www.verlassene-pfoten.de/node/961).

In einer Zeitung aus dem Schwarzwald heißt es, dass das Veterinäramt im Juli 2008 ebenfalls ein Tierheim geschlossen hat, da dort mehrere Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung aufgefallen waren. In diesem Tierheim sollen sich die Hunde „gegenseitig zerfleischt“ haben, bis sie verbluteten (siehe http://www.hundezeitung.de/threads/9219-Pro-Animale-geschlossen). Wie der zuständige Richter in einem Gerichtsbeschluss feststellte, hatte auch diese „Tierheimleiterin“ keine Sachkundeprüfung (Verwaltungsgericht Freiburg vom 09.12.2008, Aktenzeichen 2 K 1500/08).

Der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung lässt sich entnehmen, dass die Polizei auf Anordnung des Amtstierarztes im März 2011 ebenfalls ein Tierheim im Ruhrgebiet geschlossen hat. Dort sollen unter anderem „extreme hygienische Mängel“ bestanden haben. Ein Desinfektionsplan sei nicht vorhanden gewesen. Stattdessen habe man verkotete Decken, abgelaufene Medikamente und verdorbenes Futter vorgefunden. Obwohl in diesem Tierheim 31 Hunde lebten, verfügte laut Zeitungsbericht auch in diesem Tierheim kein einziger Mitarbeiter über die notwendige Sachkunde, um ein Tierheim zu führen (siehe http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-mettmann/velbert/vorwuerfe-mehren-sich-tierheim-bleibt-geschlossen-1.617873)

FÜR WIKIPEDIA: Die Leserinnen und Leser von Wikipedia sollten also schon wissen, dass man für eine Hundepension, Hundetagesstätte, Tierheim oder gewerbsmäßige Hundesitter einen Sachkundenachweis (Hunde) benötigt und eben nicht nur "Ausbilder" oder "Hundehändler". Im Übrigen gilt juristisch zu beachten: Es heißt gewerbsmäßige Hundesitter und nicht "gewerbliche" Hundesitter.--95.89.84.93 09:07, 18. Jun. 2011 (CEST)

Durch Anka Friedrich erledigt. --95.89.84.93 09:19, 18. Jun. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Anka Wau! 09:42, 18. Jun. 2011 (CEST)