Diskussion:Salzburger Emigrationspatent

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Der Hauptartikel zu diesem Thema heißt Salzburger Exulanten. Man müsste wohl, um diesen Beitrag hier zu retten, Details aus dem Edikt zitiern. Robert Schediwy --84.112.54.160 22:45, 31. Mär. 2008 (CEST)

Sehe ich genauso. Eine Löschung ist zu überlegen. --Chr. N. 21:02, 14. Dez. 2010 (CET)

Zum Schicksal der Kinder

Der Text dieses Artikels ist in einer Beziehung unklar: Es heißt darin, die Landesverweisung betraf alle Protestanten im Alter von über 12 Jahren. Bedeutet dies, dass den Vertriebenen auch ihre kleinen Kinder weggenommen wurden? Im Gespräch mit Personen, die im Sommer 2008 das Theaterprojekt Protestanten!(siehe hier:[1] ) in Leogang gesehen haben, wurde mir das so vermittelt (es handelt sich um ein Dokumentarstück das wesentlich auf Familienunterlagen der vertriebenen Familie Hoyer beruht.)

Angesichts der rigorosen Art, in der beispielsweise auch bis weit ins 19. Jahrhundert Zwangskonvertierungen von unehelichen Kindern jüdischer Mütter der Wiener Unterschicht praktiziert wurden - siehe die Forschungen von Anna L. Staudacher ([2] - scheint mir eine solche systematische Kindeswegnahme nicht ausgeschlossen - es fehlen mir aber entsprechende Quellen. Dass die Praxis der Kindeswegnahme bei der zwangsmäßigen Rekatholisierung verschiedener Regionen gang und gäbe war belegt aber für Kärnten Stephan Steiner: Reisen ohne Wiederkehr. Die Deportation von Protestanten aus Kärnten 1734-1736 (Oldenbourg Verlag, 2007):1734 bis 1736 wurden aus verschiedenen Kärntner Grundherrschaften Protestanten deportiert und zwangsweise in Siebenbürgen angesiedelt. Eheleute wurden gewaltsam getrennt, Kinder zu katholischen Zieheltern gesteckt, in manchen Kärntner Regionen wechselten über 50 Prozent der Behausungen ihre Besitzer. Stephan Steiner interpretiert diese Vorfälle als Geburtsstunde der neuzeitlichen Zwangsverschickungen in Mitteleuropa Robert Schediwy 09:03, 7. Aug. 2008 (CEST), ergänzt Robert Schediwy 09:19, 7. Aug. 2008 (CEST)Robert Schediwy 09:42, 7. Aug. 2008 (CEST)

Das Patent sah tatsächlich vor, die Kinder im Land zu behalten. Es wurde aber in diesem Bereich nicht umgesetzt, siehe Salzburger Exulanten. (Einige Fälle, in denen evangelische Witwen ihre Kinder nicht mitnehmen durften, da ihr Mann katholisch gewesen sei, scheint es aber gegeben zu haben.) ++Chr. N. 21:02, 14. Dez. 2010 (CET)