Diskussion:Schaden

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Eine Terrakotta Gans mit Schaden (Siehe auch Reparatur)

Bilduntertitel

Ich habe die Bildbeschreibung soeben abgeändert, fand sie aber so lustig dass ich es doch gerne hier festhalten möchte. ---Nicor 01:40, 10. Apr. 2007 (CEST)

Dankeschön ;) Ich fands auch recht amüsant ^^ --Stefan-Xp 16:15, 13. Apr. 2007 (CEST)

schade, wirklich schade! ich finde man hätte das auch so lassen können. Ich habe so herrlich gelacht=) Also wenn du nichts dagegen hast, magst du das dann zurückändern? lg Teresa

Wenns hier liegt ists doch auch gut ;) --Stefan-Xp 10:10, 1. Sep. 2007 (CEST)

Teilschaden und Totalschaden

Die eingefügten Erläuterungen zu diesen beiden Begriffen beziehen sich in Wahrheit auf unterschiedliche Arten, Schadensersatz zu leisten, und nicht auf den Umfang des Schadens. So ist es keineswegs immer so, dass im Falle des Totalschadens immer ein vollständiger Ersatz des Neuwerts vorzunehmen wäre - das dürfte sogar eher die Ausnahme sein. Massstab ist eher der Zeitwert, der weit unter dem Neuwert liegen kann, oder der Wiederbeschaffungswert, der vom Zeitwert abweichen kann. --Snevern 18:23, 8. Nov. 2009 (CET)

Siehe auch

Ich habe das mal hierher verschoben, da keine Systematik der Aufzählung erkennbar. Die strukturierte Rückführung der Begriffe würde den Artikel aufwerten. Näheres: WP:Assoziative Verweise. --Siehe-auch-Löscher 17:54, 5. Jan. 2012 (CET) Dann bring doch eine Systematik rein und verschieb es wieder nach Bereichen sortiert zurück, integriert in die einzelnen Blöcke oder ans Ende.--2.210.229.138 06:50, 9. Apr. 2012 (CEST)

Definition / Belege fehlen

Was belegt die aktuelle Definition? Der Brockhaus in Text und Bild 2005 definiert Schaden als Rechtsbegriff einleitend mit: "jeder Nachteil, den eine Person infolge eines Ereignisses erleidet." Die aktuelle Artikeldefinition wirkt zwar nicht falsch, bräuchte aber noch einen Beleg. So wie der Artikel insgesamt. --TrueBlue (Diskussion) 09:35, 30. Apr. 2012 (CEST)

Schaden im Duden - Deutsches Unversalwörterbuch:

  1. <o. Pl.> etw., was die Gegebenheiten, die bestehende Situation in einer negativen, nicht wünschenswerten Weise verändert
  2. a) teilweise Zerstörung; Beschädigung; Defekt b) körperliche, gesundheitliche Beeinträchtigung
  3. durch Verlust od. [teilweise] Zerstörung eines Guts entstandene Einbuße

Für die Einleitung würde sich IMO anbieten, mit einer Darstellung der allgemeinsprachlichen Bedeutung zu beginnen und dann hin zum Rechtsbegriff zu konkretisieren. --TrueBlue (Diskussion) 14:06, 30. Apr. 2012 (CEST)

Dafür, dass Schaden einfach "die Minderung oder der Verlust an Gütern" ist und Schaden "als Abnahme von Freiheit" und Nutzen "als Zunahme von Freiheit" beschrieben werden kann, wurden hier nie Belege angegeben. Ich habe dafür auch keine gefunden. Dass Schaden "das Gegenteil von Nutzen oder auch negativer Nutzen" ist und Schaden "materiell oder immateriell sowie tatsächlich oder erwartet sein" kann, hatte ich ursprünglich bei der Überarbeitung trotz fehlendem Beleg erhalten, weil es mir plausibel erschien. Von "besser lesbar" und "vom allgemeinen zum besonderen" kann aber bei dieser Änderung nicht die Rede sein. Das ist schlicht die Wiederherstellung unbelegter und unbelegbarer TF nebst Verstümmelung von Belegzuordnungen. --TrueBlue (Diskussion) 00:23, 21. Jun. 2012 (CEST)

Nutzen = ZUNAHME von Qualität, Freiheit, Substanz, Raum und Möglichkeiten, Kapazität und Leistung (tatsächlich oder erwartet, materiell oder immateriell)

Schaden = ABNAHME von Qualität, Freiheit, Substanz, Raum und Möglichkeiten, Kapazität und Leistung (tatsächlich oder erwartet, materiell oder immateriell)

--134.106.87.55 19:50, 4. Aug. 2015 (CEST)

Überarbeiten

In Summe schlecht geschrieben, insbesondere für einen, wenn nicht den zentralen Begriff der Jurisprudenz. Echt erbärmlich, was die deutschen Rechtsgötter hier bisher abgeliefert haben. Wahrscheinlich ist ein Schaden einfach, wenn ein deutscher Richter sagt, daß es einer ist. Echt übel, Millionen von Kilometern Rechtsliteratur, nur kein klarer, intelligenter Begriff von Schaden.

Der Artikel war voher besser lesbar und besser logisch gegliedert, trotz fehldender Belege und trotz der jetzt eingefügten DUDEN-Abschreib-Quellen.--Cloudmodel (Diskussion) 21:23, 2. Aug. 2012 (CEST)

Wann ist vorher? Und warum ist unbelegt besser? "Schaden" ist auch ein juristischer Begriff, aber nicht ausschließlich. Dem kann und sollte die Enzyklopädie ruhig gerecht werden. --TrueBlue (Diskussion) 22:49, 2. Aug. 2012 (CEST)
Das ist nicht das Thema. Ich fand den Einstieg vorher besser. Ich finde aber die Juristen sollten mehr beitragen können, schließlich verhält sich Schaden zu Jurist ungefähr so wie Mehl zu Bäcker, will sagen, er ist soetwas (neben Gesetzen natürlich) wie sein Handwerkszeug.--Cloudmodel (Diskussion) 23:40, 3. Aug. 2012 (CEST)
Der Schaden ist das Handwerkszeug des Juristen? Es gibt hier noch andere Artikel, die das Thema streifen. Ich glaube, die Juristen haben sich vor allem bei "Schadensersatz" ausgetobt. --TrueBlue (Diskussion) 23:52, 3. Aug. 2012 (CEST)
Das stimmt. Aber bevor ich für etwas Ersatz leiste, müsste ich vielleicht erstmal klären, was es überhaupt ist.--Cloudmodel (Diskussion) 19:15, 14. Aug. 2012 (CEST)
Auch darum haben sich die Autoren von "Schadensersatz" gekümmert: Schadensersatz#Schadensbegriff_und_Schadensersatzanspruch. Was man vielleicht als unnötige Redundanz werten kann. --TrueBlue (Diskussion) 19:27, 14. Aug. 2012 (CEST)

Ich kann meine Kritik nur noch einmal wiederholen, dass dieser Artikel im Grunde von lächerlicher und absurder bis grotesker Schlechtigkeit ist, andererseits aber ein wunderbarer Ausweis für die totale und absolute Unfähigkeit, Abgehobenheit und Unwilligkeit, um nicht zu sagen Kriminalität der deutschen Rechts-Community / Jurisprudenz. Wenn das gut sein soll, weiss man nicht was schlecht ist. Und man möchte es auch nicht wissen. --134.106.87.55 17:00, 26. Aug. 2015 (CEST) Wo sind ausserdem die philosophischen, literarischen, künstlerischen, etc. Aspekte von Schaden? Und was ist mit den "Siehe auch"-Kandidaten. Da sind doch interessante Sachen dabei.

Ahja .. Du kannst es natürlich besser, und hast auch ein Beispiel für eine gute Definition? Zeig mal... aber bitte nicht selbst ausgedacht, sondern quellenbasiert. --P.C. 17:05, 26. Aug. 2015 (CEST)

Es fehlt zum Beispiel der Hinweis, dass ein Schaden eben der Unterschied zwischen einem besseren Zustand vorher und éinem schlechteren Zustand nachher ist. Aber ein Schaden ist eben auch ein Objekt und mit seinem Träger verwoben. Da fehlt dann die Abgrenzung zum Fehler bzw. Defekt. Ausserdem wird das Wesen des Schadens für meinen Begriff nicht ausreichend herausgearbeitet. Was verschlechtert sich denn und woran merke ich das?--134.106.87.55 17:20, 26. Aug. 2015 (CEST)

Nach deiner Definition gibt es keinen Unterschied zwischen "Schaden" und "Verschleiss". Ausserdem: Ist das *deine* Definition, oder kann man die irgendwo nachlesen (Siehe auch WP:Q) --P.C. 09:13, 27. Aug. 2015 (CEST)

Das mit dem Vorher-Nachher-Unterschied ist die Definition, die im Artikel gegeben wird.--134.106.87.67 17:15, 28. Aug. 2015 (CEST)

Recht und Schaden

Es gibt eine Zeitschrift "Recht und Schaden". Vielleicht steht da ja was Interessantes drin.--134.106.87.67 20:47, 19. Okt. 2015 (CEST)

Was tut ein Schaden mit mir, wie lässt er mich zurück, wie verändert er mich, die Welt, die Situation, was kostet es ihn zu beheben, vor allem, wenn die Zeit vergeht und der alte Zustand nie mehr zurückkommt? Womit wird er gerechterweise und / oder billigerweise ent-schädigt, vergolten, gesühnt oder gerächt?--134.106.87.55 11:32, 1. Feb. 2016 (CET)

Begriffsinhalt

Zunächst einmal finde ich die einleitende Begriffsbestimmung des Artikels sehr gut, sie ist eine der besten, die ich bei der Wikipedia je gelesen habe. Im Abschnitt "Begriffsinhalt" findet sich dann aber doch folgende Definition:

"Schaden ist immer eine unfreiwillige Einbuße, die jemand an seinen geschützten Rechtsgütern erleidet.[2]"

Das ist nicht der Begriffsinhalt von Schaden, sondern lediglich seine Definition im Rechtssystem. Der Abschnitt müßte also entsprechend betitelt werden. Schaden muß nicht "unfreiwillig" sein, beispielsweise können sich Menschen auch absichtlich und damit auch freiwillig selbst Schaden zufügen. Aus solchen Handlungen kann dann an snderer Stelle wieder ein Nutzen entstehen. Grudnsätzlich würde ich sagen, daß Menschen nie zu ihrem eigenen Nachteil handeln können, aber sie sind durchaus in der Lage, sich selbst freiwillig Schaden zuzufügen. Bestes Beispiel dürfte hier die Spende sein, die objektiv ein Schaden am eigenen Vermögen ist, die aber wegen ihres sozialen Wertes für den Spender einen Nutzen hat und damit als Vorteil bewertet werden kann. Es wäre schon, wenn der Abschnitt entsprechend geädert werden würde. (nicht signierter Beitrag von 2A06:6880:222:6F00:1446:FA04:9BC6:AE2F (Diskussion) 06:14, 28. Jan. 2021 (CET))

Eingeengt

De Artikel ist ziemlich eingeengt auf die juristische Sichtweise. Die ist nicht unbedingt verkehrt. Es fehlt aber der weite Blick in die Literatur, Geschichte, Etymologie, usw.. Denn zu Schaden kann ja wahrscheinlich jeder seine eigene Geschichte erzählen. Schaden ist immer auch eine Frage von Trauer, Reue, Demut, Rache, Gewalt, usw.. Das kommt hier gar nicht vor. Auch die Situation / Position des Opfers, im Zweifel auch Täters fehlt irgendwie, oder?--91.96.60.115 03:40, 12. Mär. 2021 (CET) Schuld und Sühne, z. B.--91.96.60.115 03:42, 12. Mär. 2021 (CET) Schaden ist immer eine unfreiwillige Einbuße, die jemand an seinen geschützten Rechtsgütern erleidet. Und was ist, wenn mein Gut, mein Wohl und Wehe (noch) kein geschütztes Rechtsgut ist?--91.96.60.115 03:49, 12. Mär. 2021 (CET)

Ersatz

Ersatz IST aber nicht Entgangener Gewinn, sondern Ersatz kann FÜR entgangenen Gewinn geleistet werden. Das müsste angepasst werden.--37.138.186.180 15:35, 2. Sep. 2021 (CEST)