Diskussion:Schriftsatzfrist
Siehe auch: § 132 ZPO, § 283 ZPO --wau > 17:46, 17. Jul 2005 (CEST)
Löschantrag
Jetzt habe ich mir doch meinen ersten LA eingehandelt. Dazu ein paar Anmerkungen von mir:
- Benutzer:Zollwurf mag den Artikel meinetwegen für trivial und für rechtliche falsch halten. Das ist sein Recht. Nett wäre es gewesen, dies alles hier mitzuteilen oder entsprechend den Artikel zu ändern. Nur Behauptungen, mögen diese auch richtig sein, helfen zunächst nicht weiter.
- Benutzer:Zollwurf unterstellt mit seiner Fragestellung zu den Jurastudenten, ich sei ein solcher. Diese Unterstellung ist falsch. Ich bin kein Jurastudent.
- Benutzer:Zollwurf behauptet indirekt, Jurastudenten könnten keine zivilrechtlichen Artikel schreiben. Diese Behauptung ist falsch. Jurastudenten können sehrwohl zivilrechtliche Artikel schreiben.
- Benutzer:Historiograf und Benutzer:Poupou l'quourouce danke ich ausdrücklich für die konstruktive Überarbeitung dieses sprachlich etwas verunglückten Artikels.
- Den Diskussionsteilnehmern auf der Löschseite danke ich für ihre konstruktive Begleitung. --Pelz 22:48, 19. Jul 2005 (CEST)
Selbstkritik
Der Artikel ist meines Erachtens besser geworden, aber nach wie vor überarbeitungswürdig. Also bitte mithelfen. --Zollwurf 17:33, 21. Jul 2005 (CEST)
Danke für Deine konstruktive Mithilfe. Der Artikel ist wirklich viel besser geworden. --Pelz 18:38, 21. Jul 2005 (CEST)
Rechtsanwaltsregress
Den Hinweis auf die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung habe ich hier rausgenommen. M.E. ist dieses Lemma nicht alleine geeignet um auf die Versicherung hinzuweisen. Wenn wir bei jedem Thema, wo ein Versäumnis eines Anwaltes denkbar ist, diesen Hinweis aufnehmen, haben wir viel zu tun. Regressforderungen gegen Anwälte könnten gut einen eigenen Artikel füllen. --Pelz 00:04, 4. Okt 2005 (CEST)