Diskussion:Schuldtitel
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Fragen
Q: Kann man in Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften vollstrecken? Also zum Beispiel in die Stadt München, wenn sie etwas an einen Handwerker zu zahlen hätte.
- Grundsätzlich ja, aber mit den Einschränkungen des § 882a ZPO, also nur nach vorheriger Ankündigung und nicht in Gegenstände, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind. --Mw 15:16, 25. Jun 2004 (CEST)
Artikelinhalt hierher verschoben und Artikel auf den korrekten Fachbegriff Vollstreckungstitel redirected, wo schon das Wesentliche drinstand. --Mw 15:59, 25. Jun 2004 (CEST)
Ein Schuldtitel ist eine rechtskräftig festgestellte Schuld.
In Deutschland kann man mit Hilfe eines Titels in das Vermögen des Schuldners vollstrecken.
In Deutschland erlangt man einen vollstreckbaren Titel unter anderem durch
* nicht widersprochenen Vollstreckungsbescheid aus dem gerichtlichen Mahnverfahren oder * rechtskräftiges Gerichtsurteil oder * notarielles Schuldanerkenntnis.