Diskussion:Sicherheitsleistung

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Darf der Kläger aus einem Urteil nur vollstrecken, wenn er in Höhe des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet, so muss der Beklagte nicht besorgen, dass der Kläger den beigetriebenen Betrag nach einer für den Beklagten erfolgreich durchgeführten Berufung nicht mehr besitzt.

Wäre es nicht sinnvoller, das einmal in normalem Deutsch in den Artikel zu schreiben? Ich versteh da fast kein Wort. "Besorgen" tu ich mir normalerweise nur etwas im Supermarkt...darüberhinaus ist das einer Litotes ähnliche doppelte "nicht" ebenso überflüssig, da es den Satz nur unnötig verkompliziert. -andy 85.179.172.188 01:17, 1. Dez. 2009 (CET)

§ 1389

§ 1389 ist weggefallen. (nicht signierter Beitrag von 2001:4CA0:0:F273:7ACA:39FF:FEB7:3411 (Diskussion | Beiträge) 10:40, 18. Nov. 2015 (CET))

"Sicherheitsleistung im Strafverfahren"

Ich bin kein Experte im Fachgebiet, aber für mich klingen die Kriterien zur Aussetzung einer Festnahme widersprüchlich:

Nach den §§ 127a, § 116a StPO kann von einer Festnahme abgesehen werden, wenn
* der Beschuldigte im Inland keinen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat,
* als Haftgrund ausschließlich Fluchtgefahr besteht

Das klingt für mich als Laie danach, als gäbe es dann genau NICHT die Möglichkeit einer Sicherheitsleistung. Ist hier jemand über die doppelte Verneinung gestolpert? Sollte diese beiden Kriterien nicht das genaue Gegenteil aussagen? --Bear Knuckle (Diskussion) 09:17, 24. Feb. 2016 (CET)