Diskussion:Sozialgerichtsbarkeit

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Es wäre schön, wenn hier noch ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Sozialgerichtsbarkeit stünde. (nicht signierter Beitrag von 82.135.64.79 (Diskussion | Beiträge) 22:57, 4. Sep. 2006 (CEST))


Fußnote 2 ist offline (nicht signierter Beitrag von 134.102.118.178 (Diskussion) 11:13, 20. Mär. 2013 (CET))

Entferntes Bild

Zur Begründung der Entfernung: Das Bild hat mit dem Artikel rein gar nichts zu tun. Es zeigt eine unbekannte, für die Wikipedia irrelevante Person. Man hat den Anschein, dass es dabei um die Namensnennung und die Platzierung der Person in einem Wikipedia-Artikel geht. Da auch - trotz Aufforderung - keine Begründung abgegeben wurde, warum ein solches Bild im Artikel enthalten sein sollte, ist nicht ersichtlich, warum ein solches Bild im Artikel geduldet werden sollte.--Losdedos (Diskussion) 18:16, 8. Feb. 2017 (CET)

+1 und danke für das wiederholte Eingreifen!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 19:01, 8. Feb. 2017 (CET)

Auch +1. Keinerlei sinnvoller Zusammenhang zum Artikel zu erkennen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 21:52, 8. Feb. 2017 (CET)

Na sowas. Es geht ja doch, sachlich und ohne persönliche herablassende Kommentare.

-1 Die oben stehende Begründung ist falsch. Die abgebildete Person ist namentlich genannt, der Sachzusammenhang ebenso. Abgesehen davon, dass von Miquel durch sein Amt (Institutsleiter) und Abstammung relevant ist, hat er ein Werk zusammengestellt, welches das Lemma zum Inhalt hat. Weiteres ist der VM von Losdedos zu entnehmen. --Mozamaniac (Diskussion) 22:09, 8. Feb. 2017 (CET)

Auf dem Foto ist ein Mann und klein im Hintergrund ein Buch zu sehen. Wäre das hier ein Artikel über den Mann oder über das Buch, dann wäre das Bild in Ordnung. Dieser Artikel befasst sich aber mit dem Thema "Sozialgerichtsbarkeit". Es mag sein dass sich der Mann und das Buch auch damit befassen, das heißt aber noch lange nicht dass dieses nichtssagende Bild in den Artikel gehört. Ich zitiere mal aus Wikipedia:Artikel illustrieren: "Die Einbindung von Medien kann zum Verständnis des Artikeltextes beitragen, außerdem lockert sie den Artikel auf." und "Die Bebilderung eines Artikels sollte immer dem besseren Verständnis des Textes dienen, nie allein der Zierde." Das Foto eines Mannes mit einem Buch trägt sicherlich nicht zu einem besseren Verständnis des Textes bei und man kann auch nicht sagen dass es den Artikel auflockert. Es sieht einfach an dieser Stelle vollkommen deplatziert und nichtssagend aus. Das ist ungefähr so als würden wir hier ein Foto des Gebäudes zeigen, in dem das Bundessozialgericht untergebracht ist. Das hat dann zwar sehr abstrakt irgendwie mit dem Artikelinhalt zu tun, aber ein direkter Zusammenhang ist nicht gegeben. Die Entfernung des Fotos durch Losdedos war absolut korrekt.--Steigi1900 (Diskussion) 00:41, 9. Feb. 2017 (CET)
Anscheinend ist Die sv:dok, die Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger,nicht relevant. http://www.sv-dok.de/index.html
Warum sollte er http://www.sv-dok.de/Mitarbeiter_VonMiquel.html dann relevant sein? --87.155.254.14 01:00, 9. Feb. 2017 (CET)
Dein Link ist auch in der deWP vorhanden, aber Du meinst was anderes. Ob das sv:dok relevant ist, kann ich so nicht ad hoc sagen, es sieht auf den ersten Blick so aus, als könnte es das sein. Aber was hat das mit dem Bild in diesem Artikel zu tun? Genau: Gar nichts. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 06:29, 9. Feb. 2017 (CET)
Wer lesen kann, ist im Vorteil. Doch die Untersuchung der Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit hat auf der Höhe der Behandlung dieser Zeit im Lemma natürlich gar nichts verloren. Ein Glück, dass es sich nur um ein Randthema des Holocaust handelt. Auf Strafanzeigen habe ich am frühen Morgen wirklich keine Lust. --Mozamaniac (Diskussion) 06:50, 9. Feb. 2017 (CET)
Noch ein Gedanke zu Steigi1900: das Bundessozialgericht hat einen eigenen Artikel, mit Bild! Schreib doch mal einfach ein Abschnitt zur Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit, dann gibt es kein Streit und wir können uns weitere Diskussionen sparen. --Mozamaniac (Diskussion) 07:09, 9. Feb. 2017 (CET)
Du schweifst hier vom eigentlichen Thema ab. Und ich werde gewiss hier keinen Abschnitt schreiben zu einem Thema außerhalb meines Fachbereichs, mit dem ich nichts zu tun habe. Ich bin lediglich aufgrund der absurden VM gegen Losdedos auf diese Seite aufmerksam geworden.--Steigi1900 (Diskussion) 08:34, 9. Feb. 2017 (CET)
Wie unsportlich. Und nicht wirklich wikipedianisch... Wie heißt es doch gleich: zeige mir deine Freunde und ich sage dir, wer du bist. --Mozamaniac (Diskussion) 11:50, 9. Feb. 2017 (CET)
Vielen Dank für Deine Analyse. Wie der Kollege Matthias v.d. Elbe unten treffend schreibt, ist die Frage nun geklärt, was auch die weiter oben von mir zitierten Richtlinien aus Wikipedia:Artikel illustrieren verdeutlichen. Somit können wir die Diskussion hier nun beenden.--Steigi1900 (Diskussion) 11:59, 9. Feb. 2017 (CET)
Ich schlage vor, die Diskussion dann zu beenden, wenn das Thema ausdiskutiert ist. Und ich erlaube mir zu bemerken, dass die Richtlinien aus Wikipedia:Artikel illustrieren auf das Bild zutreffen. Es ist nur eine Frage des Standpunkts. --Mozamaniac (Diskussion) 12:52, 9. Feb. 2017 (CET)
Inwiefern treffen diese Deiner Meinung nach denn zu?--Steigi1900 (Diskussion) 13:53, 9. Feb. 2017 (CET)
Insofern als ich sie wörtlich nehme. Doch wir kommen so nicht weiter. Du und deine Kameraden wollen anscheinend gar keine Bilder im besagten Lemma sehen. Das widerspricht den bereits mehrfach zitierter Richtlinien, doch das ist offensichtlich egal. Oder irre ich mich? --Mozamaniac (Diskussion) 14:58, 9. Feb. 2017 (CET)
Es kommt immer auf das Artikelthema an. Behandelt der Artikel ein Bauwerk, ein Land, eine Person oder einen Gegenstand, sollte man den Artikel mit entsprechenden Bildern versehen. Aber wie willst Du das Thema "Sozialgerichtsbarkeit" bildlich darstellen? Es geht nicht darum dass eine gewisse Anzahl an Bildern im Artikel sein muss, es geht darum was angemessen ist und was nicht.--Steigi1900 (Diskussion) 15:07, 9. Feb. 2017 (CET)
Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. Doch ist es nicht vorstellbar ein Erklärvideo wie im Lemma Freifunk herzustellen oder eben eine Anzahl renommierter Autoren bzw. Richter zu bitten, ihr Fachgebiet in einem Video vorzustellen. Nur Mut! --Mozamaniac (Diskussion) 17:08, 9. Feb. 2017 (CET)

Mal bitte anhalten. In dieser Diskussion geht es nicht um die Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit. Es geht um die Frage, ob der Artikel zur Sozialgerichtsbarkeit mit einem Bild illustriert werden soll, das einen Menschen zeigt, der gerade ein Buch zu einem sozialgerichtlichen Thema geschrieben hat. Das ist etwas völlig anderes. Ich glaube, dass man das verstehen kann. 1000 Leute haben Bücher zur Sozialgerichtsbarkeit geschrieben: Eicher, Meyer-Ladewig, Breitkreuz, um nur drei zu nennen, die zufällig gerade auf meinem Tisch stehen. Was hebt den Autor, um den es hier geht, aus dieser Masse heraus? Eben: Nichts. Und damit ist die Frage der Bebilderung auch geklärt. Auch das kann man verstehen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 07:52, 9. Feb. 2017 (CET)

Tja, Herr Vorsitzender, man kann sich natürlich seine eigene Realität stricken und sich in ihr wohlfühlen. Das ist nicht verboten. Man darf hierzulande auch mit Scheuklappen durch die Gegend laufen und behaupten, der Mond sei eckig. Wenn man aber - als ausgewiesener Fachmann! - so tut, als sei die NS-Zeit nur eine unbedeutende Fußnote der Geschichte, und sollte doch endlich Mal ad acta gelegt werden, dann darf man sich zur Verantwortung der Volksgemeinschaft und des eigenen Berufsstandes erklären. Kollegen v. Renesse und v. Miguel haben das vorbildlich getan. Doch bis die Welle von der Ruhr an die Elbe kommt, darf es noch etwas dauern...
Vollständigkeishalber: haben "Eicher, Meyer-Ladewig, Breitkreuz" auch zur "Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit" geschrieben? Falls ja, bitte die Seite(n) benennen! --Mozamaniac (Diskussion) 12:23, 9. Feb. 2017 (CET)
Dieses Bild, und es geht nur um das Bild, um keinerlei Inhalt, hat genau gar nichts mit den von Dir hier geschriebenen Dingen zu tun. Für oder gegen das Bild sind die Kriterien von WP:AI anzuwenden. Wenn Du inhaltlich etwas an dem Artikel ändern möchtest, dann editiere im Text, argumentiere für diese ggf. hier auf der Disk, aber nicht in einem Absatz, der nichts mit dem Inhalt sondern nur mit der Illustration zu tun hat. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:51, 9. Feb. 2017 (CET)

Mozamaniac, es reicht. Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass „die NS-Zeit nur eine unbedeutende Fußnote der Geschichte“ ist. Um es klar zu sagen: Nichts läge mir ferner. Soweit sich Deine Einlassung konkret auf mich bezieht, ist sie nichts weniger als eine Lüge. Ich verwahre mich nachdrücklich dagegen und erwarte, dass Du derartigen Unsinn nicht weiter verbreitest. Wenn doch, wird die Sache über einen Admin gelöst.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 13:04, 9. Feb. 2017 (CET)

Ach wo, was du oder ich behaupten ist doch ganz gleich. Losdedos sagt unbelegt und ungestraft, ich würde Werbung machen. Entspann dich. Schick mir lieber die Seitenzahlen zitierter Autoren zur "Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit", sonst muss ich dich der Lüge überführen. --Mozamaniac (Diskussion) 14:36, 9. Feb. 2017 (CET)
Dann überführe mal....--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:40, 9. Feb. 2017 (CET)
Gerne. Du hast drei Autoren zitiert, die gar nichts mit dem Thema "Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit" zu tun haben. Überführt! --Mozamaniac (Diskussion) 15:54, 9. Feb. 2017 (CET)

Mozamaniac, wie alt bist Du? Mein 10-jähriger Sohn würde vielleicht so vorgehen wie Du es hier tust, seine größere Schwester, die nur eine Handvoll Jahre älter ist, schon nicht mehr. Durchatmen und Durchlesen: Ich habe angemerkt, dass (Wolfgang) Eicher, (Jens) Meyer-Ladewig und (Tilman) Breitkreuz „Bücher zur Sozialgerichtsbarkeit geschrieben“ haben - das dürfte nicht zu bestreiten sein. Mit keinem Wort habe ich behauptet, dass sie etwas zur „Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit“ geschrieben hätten. Der einzige, der diese Verbindung die ganze Zeit über krampfhaft herstellen will, bist Du. Um diese Frage geht es hier aber (nach wie vor) nicht. Kapiere das endlich! Und jetzt höre auf, meine Zeit zu stehlen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 16:24, 9. Feb. 2017 (CET)

<entfernt, KPA> Seit Januar geht es hier nur um „Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit“. Die Grundlagenlektüre deiner Lieblingsautoren zum Thema darfst du gerne an anderer Stelle platzieren, doch nicht in einer Diskussion zu einem vollkommen anderen Sachverhalt. Ich hätte es ja noch gelten lassen, wenn du Studien zur Geschlechterverteilung in Kollegien als Gegenargument zitiert hättest, die ebenfalls fehlen und was übrigens für einen ambitionierten WP-Autor aus dem direkten beruflichen Fachgebiet selbstverständlich spannend sein sollte, um das Lemma zum Exellenzartikel auszubauen. <entfernt, KPA> --Mozamaniac (Diskussion) 17:54, 9. Feb. 2017 (CET)
Kann es sein, dass Du des verstehenden Lesens nicht mal in Ansätzen mächtig bist? Wo wurden hier irgendwelche Änderungen am Text bezüglich des Themas Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit vorgenommen? Gar in diesem Jahr? Wurde das derart aufwendig versionsgelöscht, dass es niemand mehr sehen kann? Ich sehe in der Versionsgeschichte keinen diesbezüglichen Eintrag, da ging es nur um ein Bild, also keinen Inhalt. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:01, 9. Feb. 2017 (CET)

Kollegen, lasst uns die Diskussion beenden. Sie bringt nichts. Mozamaniac ist erkennbar nicht in der Lage, das zu verstehen, was hier geschrieben wird. Das ist entweder ganz einfache Blödheit - oder dahinter hockt irgendein Troll, der mal ausprobieren will, wie weit er bei Wikipedia gehen kann. Die Lage ist klar: Dieses Bild gehört nicht in den Artikel, und falls der Knabe das Bild noch einmal einstellt, müssen wir den Artikel eben sperren lassen. Es geht nicht anders.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 18:42, 9. Feb. 2017 (CET)

 Info: Lange wird das mit diesem Account ohnehin nicht mehr gut gehen: [1] --Artregor (Diskussion) 18:52, 9. Feb. 2017 (CET)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 14:57, 27. Nov. 2015 (CET)