Diskussion:Squeeze-out

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Liste aller durch Squeeze-Out von der Börse verschwundenen Unternehmen

Wir brauchen eine Liste aller durch Squeeze-Out von der Börse verschwundenen Unternehmen. Dies wird Studien zu dem Thema erleichtern... --84.162.78.84 09:38, 24. Mai 2007 (CEST)

Ich halte diesen Vorschlag nicht für sinnvoll. Wen ein derartiges Forschungsinteresse treibt, der kann (und wird) den elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de aufsuchen und sich nach Eingabe des Suchbegriffs "Squeeze out" über Einzelfälle informieren. MOdmate 11:41, 24. Mai 2007 (CEST)

Ich habe eine solche Liste, und versuche, diese auf der Squeeze-Out-Seite zu veröffentlichen, aber irgend jemand löscht sie leider immer sofort wieder. (nh, 07. Apr 2008)

Ich habe den Artikel wegen Edit Wars bis zur Entscheidung über den Löschantrag halbgesperrt.Karsten11 13:44, 7. Apr. 2008 (CEST)

Die "Edit Wars" beziehen sich darauf, dass irgend jemand die Liste, die oben in der Diskussion angeregt wird, immer sofort wieder löscht. Die sehr sorgfältig recherchierte Liste ist jetzt unter "Squeeze-Out-Beispiele" zu finden. Dass meine Liste sogar als "Vandalismus" bezeichnet wird, empfinde ich als üble Beleidigung. Auch ein enzyklopädischer Artikel lebt von Fallbeispielen.

Diese sehr nützliche Liste mit durchgeführten Squeeze-Out sollte man meiner Meinung nach entweder chronologisch oder alphabetisch nach verschwundenen Firmen sortieren. Was meint ihr? Echtner 21:11, 06. Juli 2008 (CEST)

Es gibt eine Tabellenfunktion, die das Umsortieren nach Datum ermöglicht. Ich habe die noch verhältnismäßig kleine Liste alphabetisch sortiert. --House1630 21:11, 19. Nov. 2009 (CET)

Am 12.12.18 findet eine außerordentliche HV der Linde AG statt, die ein Squeeze Out zum Ziel haben soll. Der Kurs steht noch über dem Abfindungsangebot, vermutlich setztn also einige Aktionäre auf einen Nachschlag oder ein Ergebnis eines Spruchverfahrens. 134.247.251.245 16:32, 14. Nov. 2018 (CET)

Habe die Liste unter ein eigenes Lemma Liste der Squeeze-out in Deutschland ausgelagert, da hier unhandlich--Stauffen (Diskussion) 14:47, 23. Aug. 2020 (CEST)

Lemma

Im Gesetzestext ist von einem Squeeze-out nichts zu lesen, stattdessen findet sich dort das verständliche "Ausschluss von Minderheitsaktionären". Im Sinne einer enzyklopedischen Arbeit sollte das auch auf den richtigen Begriff verschoben werden. --84.191.59.244 11:06, 25. Jun. 2007 (CEST)

Richtig ist, dass der Gesetzestext den Begriff nicht kennt. Er wurde aber vom Gesetzgeber im Regierungsentwurf zum WPüG wie selbstverständlich verwendet (BT-Drs. 14/7034, S. 31, 72) und ist mittlerweile ein eingeführter Begriff. Ich schlage deshalb einen Redirect vom Lemma "Ausschluss von Minderheitsaktionären" vor. MOdmate 11:17, 25. Jun. 2007 (CEST)
Stelle gerade fest, dass es diesen Redirect schon gibt. Dann ist ja alles bestens. ;-) MOdmate 11:18, 25. Jun. 2007 (CEST)
Auch "Ausschluss von Minderheitsaktionären" ist ein eingeführter Begriff - und zusätzlich sogar verständliche. Ich bitte dich die Vorteile des Begriffs "Squeeze Out" gegenüber "Ausschluss von Minderheitsaktionären" darzulegen, ich sehe soweit nur einen Nachteil. --84.191.59.244 11:27, 25. Jun. 2007 (CEST)
Squeeze-out entspricht dem Sprachgebrauch, vgl. z.B. dies mit dem. --AT talk 12:24, 25. Jun. 2007 (CEST)
Hiermit kommen wir dem wohl schon näher. --84.191.59.244 15:39, 25. Jun. 2007 (CEST)
Wenn schon Gugl, dann auch richtig gehupft: Squeeze-out schlägt Ausschluss von Minderheitsaktionären mit 197.000 zu 13.000 Einträgen auf deutschsprachigen Webseiten. Knappes Ergebnis, das... --Wwwurm Mien KlönschnackTM 17:11, 25. Jun. 2007 (CEST)
Heute auf Spiegel Online: [1] :-)) MOdmate 13:14, 26. Jun. 2007 (CEST)

Literaturangaben

Ich finde die Literaturangaben etwas sehr ausufernd. Würde für eine vernünftige Kürzung auf fünf, sechs Aufsätze, Bücher plädieren. -- cbarth_student 18:23, 15. Nov. 2007 (CET)

Volle Zustimmung. Kannst Du das bitte übernehmen? --AT talk 18:48, 15. Nov. 2007 (CET)
Es klingt etwas befremdlich, dass man ein Literaturverzeichnis "kürzen" soll. Je mehr Literatur angegeben wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass wissenschaftlicher gearbeitet wurde, umso besser hat der Leser die Möglichkeit, dieses Thema für sich zu vertiefen. Natürlich könnte man einen Aufsatz angeben, der Querverweise zu anderen Aufsätzen enthält und diese dann kürzen. Aber ansonsten verstehe ich nicht, warum man Literaturangaben beschränken sollte. -- 80.118.63.64 14:03, 30. Jan. 2008 (CET)
Insbesondere weil die Wertigkeit vieler Aufsätze unterschiedlich beurteilt wird. Oder Dissertationen: besser aufnehmen, weil ausführlich und zusammenhängend, oder weglassen, weil nicht so leicht zu bekommen wie Aufsätze? Mein Vorschlag: Alle Quellen vor 2005 rausnehmen.

Die Literaturangaben haben mittlerweile in der Tat eine Quantität erreicht, die das Erscheinungsbild des Artikels ein wenig belasten. Andererseits ist es sehr aufwendig, zu überprüfen, welche Angaben vielleicht entbehrlich sein könnten. Eine Unterseite ist dafür wahrscheinlich nicht zulässig (?), aber würde evtl. ein eigenes Lemma „Literatur Squeeze-out“ o. ä. Sinn machen? Was meint ihr dazu? --Alros002 19:22, 24. Nov. 2008 (CET)

Wahl des Artikels, "Der" oder "Das"?

Man findet immer wieder und zuletzt häufiger zwei Versionen des Begriffs "Squeeze-out" im Deutschen. Die einen schreiben "Der Squeeze-out", die anderen, unter anderem hier, schreiben "Das Squeeze-out". Was ist denn nun vorzugswürdig? Ich persönlich bevorzuge "Das Squeeze-out", weil es "Das Herausquetschen" ist, die Gegenansicht übernimmt schlicht den Artikel des dt., "Der Zwangsausschluß", daher "Der Squeeze-out". Beide Argumente sind vernünftig, wie ich finde, dennoch wäre eine einheitliche Lösung wünschenswert. Sicherlich kann sie jedoch nicht darin bestehen, als Vermeidungsstrategie immer nur "Der Zwangsauschluß" zu sagen, denn dieses Rechtsinstitut trägt nun einmal den terminus technicus "Squeeze-out" und dieser sollte daher auch verwendet werden. Gruß Anmelden2008

Wenn meine Erinnerung nicht trügt ist „das“ sprachlich-formal richtig, „der“ aber die umgangssprachlich häufig anzutreffende Form. Daher und dennoch bevorzuge ich das „das“. --Hmwpriv 08:04, 27. Aug. 2008 (CEST)

Betrügerisches Squeeze-out

Mich interessiert sehr die Frage, ob nach der gegenwärtigen Rechtslage ein betrügerisches Squeeze-out nach folgendem Muster möglich ist?

Kapitalkräftiger Investor kauft sich soweit in eine attraktive AG ein, dass er die Firmenpolitik in entscheidender Weise mitbestimmen kann. Dann sorgt er dafür oder lässt dafür sorgen, dass die AG hohe Schulden macht.
In der Folge kann die Beteiligung bei weit unter dem fairen Wert liegenden Kursen bis auf 95 % erhöht werden oder die Schulden werden durch eine Vergrößerung der Beteiligung ganz oder teilweise übernommen.
Die verbliebenen Aktionäre können schließlich zu dem entsprechenden 3-Monats-Kurs "angemessen" abgefunden werden.
Das Unternehmen wird "saniert" und später zum fairen Preis mit hohem Gewinn verkauft.
84.141.135.90 10:11, 22. Nov. 2008 (CET)

Warum sollte der Kurs weit unter dem fairen Wert liegen? Hohe Schulden sollten kein Problem sein, wenn das dafür eingenommene Geld vernünftig investiert wurden. Ein Betrug läge darin, daß man die Firma gezielt schädigt. Das hätte aber nichts mehr direkt mit dem Squeeze-out zu tun. --Braunbaer 18:25, 26. Nov. 2008 (CET)


In der oben beschriebenen Praxis liegt durchaus kein Rechtsmissbrauch oder Betrug. Denn der besagte Investor ist frei in der Verwendung seiner Mittel. und wenn er bereit ist, diese in eine AG in nennenswertem Umfang zu investieren - attraktive AG könnte also mehrere 100 Mio. € Eigenkapital heißen - und dann Verluste in Millionenhöhe an seinem eingesetzten Kapital in Kauf zu nehmen - denn nichts anderes bedeutet es, wenn der Aktienkurs sinkt und er maßgeblich beteiligt ist - dann ist nicht erkennbar, dass dies missbräuchlich ist. Der Großaktionär erleidet die gleichen Verluste an seiner Investition wie die Kleinaktionäre. Wollte man ihn dafür bestrafen, dass er finanzstärker ist? Es zwingt ihn keiner, dort sein Geld zu investieren und wenn er die Bereitschaft zu enormen Verlusten mitbringt, so ist dagegen wenig zu sagen. In der Praxis wird ein Fall wie der oben geschilderte nicht vorkommen, weil jeder Investor andere bessere Möglichkeiten ohne derart hohe Verluste hat, um in der gleichen Zeit eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Es kann im übrigen auch eine reguläre Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation eintreten, die dazu führt, dass der Kurs der Aktien sinkt, wie in der Finanzkrise. Sollte man ihm dann verwehren, einen Squeeze-out vorzunehmen, nur weil gerade die Aktien billig sind? Im Gegenteil, ein schlauer Investor wird genau in diesen Zeiten legal zu einem günstigen Preis die Minderheitsaktionäre ausschließen. Im Ergebnis ist mit der Investition in Aktien auch immer ein gewisses Eigenrisiko verbunden, wenn Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen bestehender Gesetze genutzt werden. Zuletzt bedeuten Aktien auch immer Chancen und(!) Risiken und wenn man die Befürchtung hat, der betreffende Großaktionär werden hinterlistige Praktiken anwenden, besteht die Möglichkeit, die Gesellschaft sogleich zu verlassen. Bleibt man freiwillig, entscheidet man sich auch freiwillig für die Konsequenzen. --Anmelden2008 16:42, 20. Okt. 2009 (CEST)

Es stimmt natürlich, dass diese Art der Kursmanipulation nicht sinnvoll ist, aber man könnte andere Methoden der Kursmanipulation anwenden die sich auch langfristig genug auswirken, um sich nennenswert im 3-Monats-Kurs auszuwirken. --MrBurns (Diskussion) 19:43, 1. Okt. 2018 (CEST)

Auch eine BGB-Außengesellschaft

was ist eine eine "BGB-Außengesellschaft"? dass ist doch eine "kreativer Begriff" und hat im Artikel nichts zu suchen?

die Beschreibung der "BGB-Außengesellschaft" wodurch sich diese durch eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" unterscheidet ist selbt im WWW nicht ausreichend und nachvollziehbar belegt.
Eine Außengesellschaft ist eine GbR, die sich allgemein, also über den Kreis ihrer Gesellschafter hinaus, am Rechtsverkehr beteiligt. Das tut eine GbR ja nun spätestens dann, wenn sie einen Squeeze-Out anleiert. Seltsam erscheint mir im Zusammenhang mit der Passage vor allem, dass sich in den Referenzen nur ein Beleg für eine Gegenansicht findet, nicht aber für die eigentliche Aussage. Das ist ja noch schlimmer als ganz unbelegt... --Mark (Diskussion) 22:15, 17. Jul. 2013 (CEST)


Formatierungsproblem

Ich bin kein Wikipedia-Experte, daher schreibe ich hierher, was mir aufgefallen ist, in der Hoffnung, daß es von jemand Berufenerem bestätigt und evtl. global korrigiert werden kann:

Wikipedia zeigt offenbar nach der Formatierung für Paragraphen, z.B. "§ 105" dann nicht das Zeichen für einen externen Link an, wenn der Paragraph am Anfang einer durch automatischen Umbruch erzeugten neuen Zeile, d.h. links steht. Stehen vor dem Paragraphen andere Worte oder ein Absatzwechsel, wird das Zeichen angezeigt. Wenn das Link-Zeichen fehlt, erscheint der Freiraum nach einem Paragraphen unnatürlich vergrößert.

§ 16 ist richtig formatiert (zeigt richtig das Link-Zeichen), da es am Absatzbeginn steht, ebenso § 16, wenn_es_in_der_Zeilenmitte_steht,_nicht_aber § 16, wenn_es_zufällig_durch_automatischen_Umbruch_(Verbreitern_oder_Verschmälern_des_Browser-Fensters)_an_den_linken_Rand_gerutscht_ist. § 16. Festgestellt unter Win XP, IEX 7.0.

olaffri, 8. Sept. 2011 (nicht signierter Beitrag von 141.113.85.91 (Diskussion) 19:42, 8. Sep. 2011 (CEST))

Situation im Vereinigten Königreich

Aus dem Abschnitt zum Vereinigten Königreich geht nicht hervor, um welchen Typ es sich bei dem beschriebenen Squeeze-Out handelt. Nach Lektüre des Gesetzestexts komme ich zum Schluss, dass es sich um einen übernahmerechtlichen handelt. Richtig? Gibt es dort auch andere Formen? --Mark (Diskussion) 22:05, 17. Jul. 2013 (CEST)

Buch von Königshausen

Ist das Buch von Königshausen wirklich so besonders, daß es mehrmals direkt im Text so prominent und mit ISBN genannt werden muß? Schließlich ist die Literaturliste ja ziemlich lang. Oder hat da nur jemand Werbung für sein Buch gemacht und das sollte weg?

Liste der Squeeze-outs

Ich habe die Liste nun durch eine sortierbare Tabelle ersetzt. Dabei ist mir allerdings aufgefallen, dass als Datum ganz unterschiedliche Dinge angegeben sind - mal das Datum des Hauptversammlungsbeschlusses, mal das der Eintragung, mal noch was anderes. Das sollte vereinheitlicht werden, und dann kann man der Tabelle auch eine entsprechende Erläuterung hinzufügen. Die Frage ist, welches Datum man angeben sollte. Das Datum des HV-Beschlusses dürfte meist leichter zu recherchieren sein. Andererseits wird der SO eben erst mit der Eintragung wirksam. Wo es nachträglich zu einer Erhöhung der Barabfindung gekommen ist, schlage ich vor, nicht wie bisher den Erhöhungsbetrag anzugeben, sondern den Gesamtbetrag. Der wird auch in Gerichtsentscheidungen und Vergleichen direkt genannt. Wo es endgültig keine Erhöhung gegeben hat, schlage ich vor, ein "nein" in die Spalte zu setzen, sonst eben "Spruchverfahren läuft" oder ähnliches. --Mark (Diskussion) 11:21, 7. Apr. 2017 (CEST)

Nach ein wenig Umschauen: Das Datum der Eintragung eines Squeeze-out sollte sich doch auch recht gut herausfinden lassen: in den neueren Fällen ganz einfach über das Unternehmensregister, aber auch sonst wird sich meist leicht eine Meldung finden, die auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verweist. Ich bin jetzt also dafür, das Datum der Eintragung zu nehmen. --Mark (Diskussion) 11:38, 9. Apr. 2017 (CEST)

Übernahmerechtliches Squeeze-Out

Der letzte Abschnitt mit angeblich offenen Rechtsfragen ist anscheinend auf dem Stand von ca. 2010 und ziemlich verwirrend formuliert. Kann man den aktuellen Stand deutlicher formulieren? U.a. wurde bereits 2012 eine entsprechende Beschwerde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/05/rk20120516_1bvr009609.html --19.12.18.96 12:48, 14. Jan. 2022 (CET)