Diskussion:Staatsanwaltschaft (Deutschland)
Abschnitt "Kritik an Weisungsgebundenheit /Exekutiveigenschaft" einfügen?
Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland a) zur Exekutive gezählt wird und b) dem Innen- oder Justizministerium gegenüber weisungsgebunden ist, ist alles andere als unumstritten. Bei bestimmten angezeigten Delikten ist es denkbar, dass ein Verfahren nicht aufgenommen oder eingestellt wird, bzw. keine Anzeige stattfindet, da die Staatsanwaltschaft Druck von der vorgesetzten Regierungsbehörde bekommt. Diese kann Staatsanwälte Berufen oder in Ruhestand versetzen. Politische Amtsträger lassen sich, gerade bei Staatsdelikten daher nur schwer zu Rechenschaft ziehen. Eine Lewinsky-Affäre, wie in den USA unter Clinton, wo ein Staatsanwalt das Staatsoberhaupt mit ständig neuen Ermittlungsergebnissen in die Bredullie brachte, ist in Deutschland in der Praxis kaum denkbar. -->Demokratiedefizit?
Links:
http://www.gewaltenteilung.de/Rautenberg.htm http://spreegurke.twoday.net/stories/5285804/ http://www.widerstand-ist-recht.de/verfbeschw/gewaltenteilung.html
Ich finde, dass diese Kritik durchaus in einem solchen Artikel platz haben sollte. (nicht signierter Beitrag von 131.246.225.158 (Diskussion) 00:13, 28. Mai 2010 (CEST))
- Ich reaktiviere diesen Diskussionspunkt jetzt mal als Zombiethread. Kritik-Abschnitte stehen in guter Tradition der Wikipedia und reflektieren auf ihre Weise (meist) enzyklopädiewürdige gesellschaftliche Diskurse, die ebenfalls ein wichtiger Teil des Phänomens, der im Lexikon-Eintrag behandelten Entität sind. Ich kam auf diesen Artikel angesichts des aktuellen politischen Tagesgeschehens - der Anzeige der Piratenpartei gegen den bayerischen Innenminister wegen des Verfassungsbruchs beim Staatstrojaner (siehe auch diesen Artikel in der taz). Da wird garantiert nichts passieren, genauso wie damals nach der Ehrenwort-Affäre um Kohl, und wer weiß, in wievielen anderen Fällen noch - an manche anderen Punkte erinnere ich mich nur noch vage. Die Problematik ist relevant, geht über das bloße Tagesgeschehen hinaus und gehört unbedingt zum Thema. Das gilt also auch für einen Abschnitt zur Kritik. Falls hier keine guten Argumente dagegen kommen, werde ich solch einen Abschnitt einfügen (was aber angesichts meiner derzeitigen Lebensumstände noch ziemlich lange auf sich warten lassen kann - würde mich freuen, wenn jemand anderes schneller ist.) Grüße - Tolman Telephone 16:16, 17. Okt. 2011 (CEST)
Die Sache mit RAF, Roten Brigaden und P2 ist vielleicht ein bisschen themenfern bzw. sehr speziell, oder? Dieser Spiegel-Artikel sammelt "bessere" Beispiele: http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=28210076&aref=image035/E0332/ROSP200303300380039.PDF&thumb=false --46.59.158.24 17:00, 27. Jan. 2012 (CET)
- Sorry, aber Dein Link funktioniert nicht - zumindest nicht in meinem Feuerfuchs. Grüße - Tolman Telephone 00:49, 29. Jan. 2012 (CET)
- PS. Im Internet-Explorer auch nicht. -- Tolman Telephone 03:37, 6. Feb. 2012 (CET)
Ich habe den Abschnitt mal ein bisschen gekürzt, vor allem die RAF/BR-Sachen, das ist wirklich etwas speziell für diesen Artikel. Den Link zu dem erwähnten Spiegel-Artikel habe ich eingefügt. --Der Andy (Diskussion) 18:40, 23. Mär. 2013 (CET)
Ich habe den Abschnitt Kritik weiter gekürzt. Die Hinweise auf die Zustände in Italien standen nicht im Zusammenhang mit der Frage der Unabhängigkeit der StA und gehören m.E. nicht in den Artikel über die deutsche Staatsanwaltschaft. Im Absatz Legalitätsprinzig wies der Artikel erheblichen sachliche Fehler auf bzw. war stark missverständlich.--Hiram Abiff (Diskussion) 23:09, 6. Jan. 2015 (CET)
Der Einzelnachweis #30 nennt IMHO eine falsche Quelle; unter dem genannten Aktenzeichen war Deutschland gar nicht beteiligt. Ich habe mal nachgeforscht und herausgefunden, dass man im Suchformular (http://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf?cid=1796359) nach dem Aktenzeichen "C‑508/18" suchen muss, um zu dem bekannten Urteil vom 27.05.2019 zu gelangen: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214466&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1794134. Mit freundlichen Grüßen, Klaix. (nicht signierter Beitrag von 134.130.15.1 (Diskussion) 12:30, 8. Apr. 2020 (CEST))
Behörde
Behörde ist der jeweilige LOStA/GStA als Person, nicht die StA (http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Strafgericht/verfahren/Verfahrensbeteiligte/sta/index.php).
Nein, die Behörde ist die Staatsanwaltschaft, der Behördenleiter ist der LOStA. Bei einem Oberlandesgericht besteht die Behörde Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch den Gernaralstaatsanwalt. Übrigens kann eine Person keine Behörde sein. 28.02.2009
Objektivste Behörde der Welt
Woher stammt das Zitat, bitte Belege. --mGla 15:39, 21. Nov 2005 (CET)
- Autor angegeben und verlinkt. Das Originalzitat (nach einer Anwaltswebsite) steht jetzt bei Wikiquote und ist ebenfalls verlinkt.
- -- Wolfgang Kopp 15:46, 28. Jan 2006 (CET)
- Dazu vielleicht ein paar Worte zur realen Situation? Ich find hier sieht man wieder schön den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.214.230.209 (Diskussion • Beiträge) 13:40, 14. Feb. 2007)
- kritisch (2010) gegen den Mythos "objektivste Behörde der Welt": http://www.duckhome.de/tb/archives/8544-OBJEKTIVSTE-BEHOERDE-DER-WELT.html 217.232.29.64 23:32, 16. Nov. 2011 (CET)
OStA Hugo Isenbiel hat den Satz in seinem Plädoyer im Prozeß gegen Sternberg im Dezember 1900 zum ersten mal gesprochen. (vgl. KAUL 1965 Von der Stadtvogtei bis Moabit. S. 230 und dort zitierte Presseberichte) Danach wohl zum geflügelten Wort geworden hat ihn 1901 Liszt in seinem Aufsatz ohne Quelle zitiert. Ich ändere das angegebene Jahr deshalb auf 1900. Leonhardt 10:27, 27. Apr. 2015 (CEST)
...auch: Amtsanwaltschaft...
Es ist nicht richtig, daß die Staatsanwaltschaft (StA) auch als Amtsanwaltschaft bezeichnet wird. Die Amtsanwaltschaft ist lediglich ein Teil der Staatsanwaltschaft. Amtsanwälte haben kein Jurastudium, sondern sind in den meisten Fällen vorher Rechtspfleger gewesen und haben eine sie zu Amtsanwälten befähigende zusätzliche justizinterne Ausbildung absolviert. Ein Amtsanwalt darf im übrigen auch nur in kleineren Strafprozessen, nämlich vor dem Einzelrichter der Amtsgerichte, auftreten. --Valtorta 15:26, 28. Dez 2005 (CET)
Mitwirkung der StA in Ehesachen
Mir war die einstige Mitwirkung der StA in Ehesachen nicht geläufig. Was genau war deren Aufgabe?
- Bis zum Eheschließungsreformgesetz (1.7.1998) wurde zwischen Nichtigkeit eines Ehe (ex tunc) und Anfechtbarkeit einer Ehe unterschieden. Die Staatsanwaltschaft war berufen Nichtigkeitsklage zu erheben (z.B. bei Nichteinhaltung der Form, Geschäftsunfähigkeit, Bewußtlosigkeit, Störung der Geistestätigkeit, bereits bestehende Ehe mit einem Dritten, Verwandtenehe). --Sebastian Huber 13:03, 30. Dez. 2007 (CET)
- Störung der Geistestätigkeit? Interessant. Wenn jemand in der Ehe eine Krankheit aufweist (z.B. Alkoholabusus), so ist was genau zu veranstalten? --91.58.41.185 15:16, 12. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn jemand das Trinken in der Ehe anfängt, so kann das doch kaum ein Prohblem der SA sein. --91.58.66.133 16:02, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Störung der Geistestätigkeit? Interessant. Wenn jemand in der Ehe eine Krankheit aufweist (z.B. Alkoholabusus), so ist was genau zu veranstalten? --91.58.41.185 15:16, 12. Sep. 2009 (CEST)
Frage
Wozu betreibt eine Staatsanwaltschaft eine Außenstelle (siehe Berlin)? Wenn jemand genaueres weiss mich interessiert insbesondere das "Gebäude Alt Moabit 5"
Danke für schnelle Antwort!(nicht signierter Beitrag von 88.68.118.44 (Diskussion) )
- Na vermutlich deshalb, weil im anderen Gebäude kein Platz mehr ist. Was ist daran so besonders? --Skyman gozilla 18:39, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Es ist tatsächlich ein Platz"problem". Die StA berlin ist dei größte Strafverfolgungsbehörde Europas. Alle Mitarbeiter am Standort des Kriminalgerichts unterzubringen war bisher schlicht unmöglich. Die StA Berlin befindet sich derzeit an folgenden Standorten: Turmstr. 91, Alt-Moabit 5, Alt-Moabit 104, Kichstraße --STRAFVOLLSTRECKER (Diskussion) 08:48, 26. Nov. 2012 (CET)
<Schwerpunktstaatsanwaltschaften> ist das gleiche wie <der Kernbereich> ? Normalerweise, so lange dieses Kernbereich sie nicht berühren interessieren sie das auch nicht. 3eurocents (Diskussion) 17:28, 22. Dez. 2015 (CET)
Teil der Judikative oder der Exekutive? Oder Fall von Gewaltenverschränkung?
Im Artikel steht "... und als solche ein Teil der Justiz ist. " aber auch "Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig." Was stimmt denn nun?
Mir scheint sie eher ein Zwischending zu sein, weil sie nicht unabhängig ist und die Ekekutive weisungsbefugt ist.
–91.14.199.141 05:20, 23. Jan. 2009 (CET)
Die StA gehört zur Exikutive (BVerfGE 103, 142). Über sie und den Justizminister ist im Bereich der Strafrechtsplege das Grundprinzip der parlamentarischen Verantwortlichkeit realisiert. Jedoch ist die Staatsanwaltschaft eine Institution "sui generis". Sie "verwaltet" nicht, sondern arbeitet auf Rechtssprechung hin, gehört zum Funktionsbereich der Rechtssprechung und erfüllt gemeinsam mit dem Richter auf dem strafrechtlichen Gebiet die Aufgabe der Justizgewährung (BVerfGE 9, 1712). SG 27.02.2009
Schwerpunktstaatsanwaltschaften
Auch in Brandenburg gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften. (nicht signierter Beitrag von 194.76.232.190 (Diskussion | Beiträge) 15:59, 30. Jun. 2009 (CEST))
Staatsanwaltschaften der verschiedenen Bundeslaender
Gibt es wichtige regionale Unterschiede? (Muss es doch geben...) In Sachsen zB scheint die Staatsanwaltschaft anders zu funktionieren als in anderen Bundeslaendern. Ich werde einen Abschnitt darueber anfangen. Bitte um Teilnahme.--Wuerzele (Diskussion) 03:06, 3. Feb. 2014 (CET)
Defekte Weblinks
- Im IRC wurde vorgeschlagen, als Ersatz für https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)#cite_note-30 auf dieses PDF zu verlinken: https://www.drb.de/fileadmin/pdf/Amtsrecht_StA/151113_DRB-BuVo_GE_GVGAEndG_Weisungsrecht_Stand_September_2015.pdf Ist das fachlich sinnvoll (IANAL)? --Frozen Hippopotamus (Diskussion) 16:55, 12. Dez. 2018 (CET)
- Den Schritt würde ich nicht ganz mitgehen. Ich würde den Satz so umformulieren, dass klar wird, dass eine solche Änderung schon seit 2003 gefordert wird. Dazu würde ich einen Archivlink (alte Quelle) nutzen, sowie die ausführlichere neue Quelle. Das hier ist die letzte funktionierende Archivversion: https://web.archive.org/web/20160306042716/http://drb.de/cms/index.php?id=185&l=0&no_cache=1.
- Fachlich denke ich geht das in Ordnung und verweise insbesondere auf (Bitte in Vorlage {{Internetquelle}} den Seitenparameter benutzen und die Seite im Link einbetten ("#page=123456")) §147 Abs. 3, sowie auf §149, welche im Großen und Ganzen die angesprochenen Forderungen der alten Quelle erfüllen. Wohlgemerkt, es ist ein Entwurf. Wenn man darüber eine Abstimmung oder eine Lesung fände, wäre das natürlich schön.
- Weiterhin würde ich den zweiten Aspekt des "Entlassens, da politisch Beamter" mit in den Text mit Verweis auf die beiden zu setzenden Referenzen einbringen, sh. o. §149.--Keks um 21:52, 12. Dez. 2018 (CET)
- Gerne aber noch mal etwas abwarten, ob nicht noch jemand anderes seinen Senf dazugeben will :) --Keks um 21:53, 12. Dez. 2018 (CET)