Diskussion:Stachelhalsband
Keine urheberrechtsverletzung! Autor verstarb Max_von_Stephanitz vor über 70 jahren: 1936 Caronna 17:22, 9. Mär. 2007 (CET)
- ok. Das hatte ich bei den Bildern schon Gedacht. Man sollte den Text aber trotzdem Umformulieren... --HAL 9000 17:26, 9. Mär. 2007 (CET)
mmmm... eigentlich nicht! ich finde das sehr reizvoll, eine alte Quelle zu zitieren und damit zu zeigen das selbst der "Großmeister" durchaus nicht so war wie ihm oft nachgesagt wird. Diese Angesprochene Schrift ist in mancher Hinsicht moderner als einige "Betonköppe" des DSV ;-) Caronna 17:40, 9. Mär. 2007 (CET)
- Dazwischenschieb> Ich finde es so völlig Ok. Hatte bei oberigen Eintrag den Stand direkt nach dem einfügen der Bilder vor Augen. --HAL 9000 17:46, 9. Mär. 2007 (CET)
- Aber kannst du den Text mal ein bisschen wikifizieren, ich hätte in meiner Laune schon fast wieder SLA gestellt, wenn ich sowas sehe.Danke--Ticketautomat 17:42, 9. Mär. 2007 (CET)
In das Zitat (find ich übrigens gut, daß es so übernommen ist) ist eine Klammer mit kursivem Text eingefügt: "(Gliederhalsband was heute noch gebräuchlich ist ...) ". Ich vermute mal, daß das NICHT aus der Quelle stammt, sondern nachträglich eingefügt wurde. Es war schon beim Anlegen der Seite drin, vielleicht kann daher Caronna was dazu sagen. Falls er aus der Quelle stammt, sollte er drin bleiben - falls nicht, sollte er grammatikalisch verbessert und eigentlich aus dem Zitat herausgenommen werden, etwa in einen Nachsatz. Aber eigentlich geht's ja im Artikel nicht um den Kettenwürger, sondern um die Koralle.
Worauf bezieht sich eigentlich der Satz, die Koralle sei verboten? Auf Deutschland? Oder auch Schweiz, Österreich? Oder noch mehr? Das sollte klargestellt werden, finde ich. --Snevern 20:50, 18. Okt. 2009 (CEST)
- Die Einfügung ist von mir (daher kursiv), ich wollte verdeutlichen was gemeint ist und das das Teil auch heute noch benutz wird - ich hatte kein Foto zur verfügung.
- Der Hinweis aufs Tierschutzgesetz bezieht sich auf das deutsche, ich vermute das das in Österreich und Schweiz ähnlich ist. Grüße aus der Eifel Caronna 22:12, 18. Okt. 2009 (CEST)
- Danke, Caronna - hab ich mir schon so gedacht. Einwände, den Satz aus dem Zitat herauszunehmen? Ich würd ja ganz drauf verzichten, aber wenn man im Zitat die Stelle über den "Torquatus" drinlässt, kann man ja unter das Zitat noch schreiben: "Bei dem im Text erwähnten Torquatus handelt es sich um ein auch heute noch gebräuchliches Gliederhalsband."
- Gleichzeitig würde ich den Satz zwischen den Bildern und dem Zitat umformulieren, etwa: "Die beiden Abbildungen sowie der folgende Text stammen aus: Max von Stephanitz, Die Erziehung und Abrichtung des Hundes, Berlin 1934". --Snevern 22:31, 18. Okt. 2009 (CEST)
die Koralle ist natürlich nicht direkt verboten... das mit nicht unerhebliche Schmerzen steht im deutschen Tierschutzgesetz bzw in der Begründung des Teletaktverbots. ansonsten hab ich die änderungen euren Wünschen gemäß durchgeführt! aber bitte: der Artikel gehört nicht mir ;) ändert wenn ihrs für richtig anseht... Grüße aus der Eifel Caronna 09:25, 19. Okt. 2009 (CEST)
- Das Stachelhalsband (und erst recht die Koralle) sind in Deutschland meines Wissens nicht explizit verboten. Allerdings gilt § 3 Tierschutzgesetz, in dem es heißt:
„Es ist verboten, […] 1b. an einem Tier im Training […] Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind […] anzuwenden, […] 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[.]“
- Die Koralle hat mit §3 Pkt. 11, aus dem gemeinhin das Teletaktverbot abgeleitet wird, nichts zu tun, da es dort um Stromeinwirkung geht. Ich denke, wir sollten die Formulierung entsprechend überarbeiten und Quellen angeben. Anka ☺☻Wau! 21:11, 19. Okt. 2009 (CEST)
warum umformulieren? es sollte ein ref aufs Tierschutzgesetz reichen, oder Grüße aus der Eifel Caronna 09:04, 20. Okt. 2009 (CEST)
- Ich bin auch dafür, den Einleitungssatz umzuformulieren, denn ich glaube nicht, daß er so stimmt. Ein generelles Verbot kann sich, da es gesetzlich nicht definiert ist, nur aus den Generalklauseln des TierSchG ergeben, und das wiederum müsste von einem Gericht festgestellt worden sein. Mir sind im Augenblick entsprechende Urteile nicht bekannt (was nicht bedeutet, daß es sie nicht gibt).
- Richtig wäre m.E. eine Formulierung wie "Da das Halsband geeignet ist, dem Hund erhebliche Schmerzen zuzufügen, kann seine Anwendung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen."
- Darüber hinaus ist die Koralle in vielen Verbänden und auf vielen Veranstaltungen geächtet und damit dort de facto verboten - aber das sind keine gesetzlichen Regelungen, sondern vereinsinterne oder veranstaltungsbezogene Vorschriften, die außerhalb ihres Geltungsbereichs keinerlei Bindungswirkung entfalten. Erwähnen kann man sie trotzdem (z.B. http://www.vdh.de/media/pdf/hudesport/vdh_po_obedience.pdf oder http://www.vdh-dm-ths.de/vdh-dm-ths/file/8a8181e22258d2660122590835190026.de.0/hinweise_an_hf_vdh_dm_ths_092009.pdf). --Snevern 11:36, 20. Okt. 2009 (CEST)
aber bitte! Gerichte müssen doch nicht für jeden Fall tätig werden! Ein Gliederhalsband mit zugefeilten Enden (hab ich schon gesehen), nadelspitz wäre nicht verboten? ich bitte dich! Ich garantiere das die Meisten nicht mal wissen wie eine Koralle aussieht (deswegen habe ich ja den Artikel eingestellt), im Handel habe ich sie noch nie gesehen. Ein Gesetz kann doch nicht explizid alles Aufführen, jeden Gegenstand. Ne Dachlatte mit eingeschlagenen Nägeln... steht nicht drin und wäre generell nicht verboten? Grüße aus der Eifel Caronna 15:44, 20. Okt. 2009 (CEST)
- Nein, eine Dachlatte mit eingeschlagenen Nägeln ist auch nicht verboten. Es ist verboten, dem Hund Schmerzen zuzufügen. Dazu ist nicht alles verboten, womit das möglich ist. Das wäre auch Unsinn. Im übrigen (auch das ist ein Fehler im Artikel) ist ein Gliederhalsband ein Halband, das aus Metallgliedern besteht. Es war lange Zeit das vorgeschriebene Halsband für Prüfungen im Hundesport (einschl. BH). Bilder davon zeigt dir eine bekannte Suchmaschine, aber auch jeder Zubehörhändler deiner Wahl (auch online). Ein Stachelhalsband ist etwas anderes. Anka ☺☻Wau! 15:52, 20. Okt. 2009 (CEST)
- Danke, Anka - du hast die Antwort an Caronna schon gegeben; besser hätte ich es nicht formulieren können. Caronna, natürlich kann nicht alles explizit im Gesetz aufgeführt werden - aber immer dann, wenn man sich drüber streiten kann, ob etwas verboten ist oder nicht, dann sind für die Entscheidung in diesem Lande die Gerichte berufen. Mit dem Reizstromgerät war's nichts anderes: der eine (Ausbilder) hielt es für erlaubt, der andere (Behörde) hielt es für verboten. Entschieden hat es das Gericht. --Snevern 16:49, 20. Okt. 2009 (CEST)
ANka, was du meinst ist n Kettenhalsband - Gliederhalsbänder sind die Teile wo du Glieder rausnehmen kannst Grüße aus der Eifel Caronna 22:04, 20. Okt. 2009 (CEST)
- Im Artikel geht's doch um die Koralle - welche Rolle spielen dabei Torquatus, Ketten- und Gliederhalsband!? Ich würd das komplett rausnehmen. --Snevern 22:52, 20. Okt. 2009 (CEST)
wird im zitierten Text angesprochen Grüße aus der Eifel Caronna 08:33, 21. Okt. 2009 (CEST)
- Das weiß ich wohl, Caronna. Meine Frage zielt eher darauf ab, ob ein Halsband, nur weil's im zitierten Text über die Koralle vorkommt, gesondert erläurtert und mit einem Bild demonstriert werden muss. Und da hab ich eben meine Zweifel - ich würd daher das Bild rausnehmen und es in einen Artikel über den Torquatus (den es derzeit nicht gibt) packen, denn da gehört es hin. Man kann ja auch verschiedene Halsbänder zu einem Artikel zusammenfassen - aber das hier ist kein solcher Artikel, sondern eben einer über die Koralle. Grüße in die Eifel. --Snevern 08:45, 21. Okt. 2009 (CEST)
Meinste das lohnt eine Extra Artikel, nur wegen einer Verdeutlichmachung? Vielelicht ist ein Artikel mit allen HAlsungen eine Lösung: es gäbe da ja einige die einer Beschreibung harren ;) Grüße aus der Eifel Caronna 10:52, 21. Okt. 2009 (CEST)
- Nein, ich meine nicht, daß sich das lohnt. Um es auf den Punkt zu bringen: meiner Ansicht nach hat das Bild vom Torquatus in diesem Artikel hier nichts verloren. Ob man es woanders unterbringt, steht auf einem anderen Blatt. --Snevern 11:08, 21. Okt. 2009 (CEST)
ich bin da anderer Ansicht: wenn was erwänt wird muss das auch erklärt werden. der Stachler ist ja auch dabei Grüße aus der Eifel Caronna 12:02, 21. Okt. 2009 (CEST)
- Es ist ganz offensichtlich, daß wir da unterschiedlicher Auffassung sind - du hast das Bild vom Torquatus reingesetzt, und ich würde es lieber nicht drinhaben. Das andere Bild ist eine gemeinsame Darstellung aus dem historischen Bild (EINE Datei - Abb. 9). Es wäre schwierig, sie zu trennen.
- Das Bild vom Torquatus dagegen ist beim Buch-Zitat auch nicht mit drin, und wenn man schon (was ich ja für gut halte!) so einen antiquierten Text reinsetzt mit Original-Zeichnung daraus, dann passt das moderne Foto daneben wie die Faust auf's Auge.
- Eine mögliche Lösung besteht darin, den Satz "Die Schulhalsung "Torquatus", ein mit Stiften versehener, vernickelter Kettenwürger, hat sich gut bewährt; sie kann während des Tragens umgedreht werden, so dass die Stacheln dann dem Hund gegenüber außer Wirksamkeit treten" aus dem Zitat rauszunehmen, denn es geht im Artikel wie gesagt nicht um den Torquatus, sondern um die Koralle. Damit entfällt der Bedarf für das Foto, und der Artikel beschränkt sich auf sein Thema. --Snevern 13:06, 21. Okt. 2009 (CEST)
Ok, gefällt mir nicht aber es ist so ne Lösung Grüße aus der Eifel Caronna 15:34, 21. Okt. 2009 (CEST)
- Bitte dann auch erwähnen, dass das Stachelhalsband/Torquatus mit den Stacheln nach innen in der Schweiz illegal ist. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 19:56, 21. Okt. 2009 (CEST)
Meiner Meinung nach sollten wir den Artikel ausbauen und verschieben zu Stachelhalsband (von Koralle und Korallenhalsband dann Weiterleitung). Soweit ich weiß, werden heute Korallen- und Stachelhalsband synonym benutzt. Das würde auch ein Artikel in der Hundezeitung stützen: „Die Begriffe Stachelhalsband, Krallenhalsband und Korallenhalsband werden dabei synonym verwendet.“ Der nennt auch die Quelle, nach der Stachelhalsbänder in Österreich verboten sind. Auch finde ich es schade, dass gerade das, was Stephanitz als "fortschrittlich" (gegenüber manchem Tierquäler heute) kennzeichnet, rausgeflogen ist. Meine Meinung: Wieder rein, Artikel umbauen, Koralle Stephanitz' als historische Form kennzeichnen. Bilder heutiger Stachelhalbänder und juristische Situation dazu. Anka ☺☻Wau! 22:57, 21. Okt. 2009 (CEST)
- Ich unterstütze diesen Vorschlag. Klingt für mich gut. --Snevern 23:11, 21. Okt. 2009 (CEST)
- Sieht für mich gut aus. Der historische Text ist kürzer - stand da nicht auch was von abgestumpften Stacheln?
- <quetsch>Kann ich leider nicht finden. Fand ich gut und hätte es gern wieder drin, ist aber in der Quelle eben nicht. Vielleicht eine spätere Überarbeitung? Anka
- Sieht für mich gut aus. Der historische Text ist kürzer - stand da nicht auch was von abgestumpften Stacheln?
- Bei dem Link auf die türkische Tourismusseite hab ich ein komisches Gefühl. War der früher auch schon drin? --Snevern 13:49, 31. Okt. 2009 (CET)
- War sie nicht. Ich wußte, dass es in der Türkei noch das gibt, was v. Stephanitz als ursprüngliche Stachelhalsbänder beschreibt. Daher hab ich den Link eingefügt. An der Seite an sich gibt es, denke ich, nichts zu meckern, oder? Keine Ahnung, ob die Stachelhalsbänder in Deutschland früher auch so aussahen. Sollte das mit den Stachelhalsbändern am Kangal lieber in den Text? Aber mit "ich wußte, dass es so ist", haut das ja nicht wirklich hin. Hast Du ne Idee, wo Dein komisches Gefühl herkommt? (Bei meiner ersten Version von dem Bild hatte ich auch ein komisches Gefühl und hab es daher nochmal geändert.) Anka ☺☻Wau! 14:08, 31. Okt. 2009 (CET)
Urteil Hamm 1985 einfügen
Wollte vorschlagen, dass folgendes Urteil in den Artikel aufgenommen wird:
Auszug aus dem Urteil des OLG Hamm, Auszug aus der Urteilsbegründung (Zitat:)
„Abgesehen davon ist angesichts des Verbots nach § 3 Nr.4 TierSchG die Verwendung eines Stachelhalsbandes mit nach innen gewendeten Stacheln und obendrein verkürzter Schlaufe schon für sich allein genommen ein Mittel, das mit der Einführung des Tierschutzgesetzes in der geltenden Fassung als Abrichtungsmittel für Hunde schlechterdings nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BT-Dr VI 3556; Lorz, BT-Dr § 3 Rdnr.34).“
OLG Hamm, Urteil vom 27.02.1985 – 4 St 16/85
--Vulpesvulpes201 20:14, 11. Nov. 2011 (CET)
- geht nicht! Auch Urteile dürften unter das Urheberrecht fallen. Ich sehe auch den Sinn nicht da die Richter Ihrerseits auf das Tierschutzgesetz verweisen. Grüße aus der Eifel Caronna 20:24, 11. Nov. 2011 (CET)
- Geht sehr wohl: als Zitat. ABER:
- Das Urteil ist alles andere als neu.
- Urteile auszuwählen und hier wiederzugeben (und andere wegzulassen) grenzt schwer an original resarch.
- Besser ist es daher, sich (im Sinne von WP:Belege) an Sekundärliteratur dazu zu halten.
- Fazit: Ich bin dagegen, dieses Urteil hier aufzunehmen. Anka ☺☻Wau! 20:59, 11. Nov. 2011 (CET)
- Geht sehr wohl: als Zitat. ABER:
Oberländer
Weiß jemand, warum der Oberländer so heißt? Hat das mit Carl Rehfus zu tun? Anka ☺☻Wau! 14:12, 31. Okt. 2009 (CET)
Bilder aus der Türkei
Habe gerade den Weblink zu türkischen Hunden entfernt, weil diese Bilder nicht mehr auffindbar sind. Den zugehörigen Informationsschnipsel will ich aber nicht vorenthalten, vielleicht lässt sich der mal wieder sinnvoll einbringen:
== Weblinks == * [http://www.turizm.gov.tr/EN,36481/picture-gallery.html Hundefotos aus der Türkei] Auf vielen Bildern sind Stachelhalsbänder mit langen, scharfen, nach außen gerichteten Stacheln zu sehen.
--Traumflug (Diskussion) 11:55, 26. Mai 2016 (CEST)
"Gegen den Stachel löcken" (Luther)
Laut verschiedenen Interpretatoren bedeutet die Aussprache Luthers das "Springen" von Nutztieren in Protest gegen das Stachelhalsband. Insofern wäre zu fragen, wie denn die historische Anwendung aussah und welchen Nutzen man sich von dem Halsband versprach. --Ghettobuoy (Diskussion) 20:29, 1. Sep. 2016 (CEST)
Stürmischer Hund
Leider muss das Zitat von Stephanitz hier stehen, denn daher kam der Unsinn. Ein stürmischer Hund braucht erstmal ordentlich Auslauf. Danach kann man in Ruhe Beifußgehen üben und das am besten ohne Leine. Wenn er das kann, geht er immer bei Fuß und es macht keinen Unterschied, ob er angeleint ist oder nicht. Dann gibt es auch kein Ziehen. Haben wir in irgendeinem Artikel einen Abschnitt über Erziehung zur Leinenführigkeit? Sciencia58 (Diskussion) 10:18, 17. Mär. 2021 (CET)
Warum?
Aus dem Artikel geht gar nicht hervor, warum Stachelhalsbänder überhaupt genutzt werden/wurden. Geht es darum, dass Hund Schmerzen hat, wenn er an der Leine zieht? --2003:C3:671B:1500:C99D:E8AC:C16F:3827 09:35, 21. Sep. 2022 (CEST)