Diskussion:Stadtkreis (Deutschland)

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Bitte um Literaturangabe

Hallo Bear,

könntest du bitte noch zu deinen Ergänzungen eine Literaturangabe machen? Das wäre toll. Herzlichen Gruß --ML Carl 10:54, 25. Okt 2005 (CEST)

Die Literaturangabe ergibt sich im Prinzip aus dem Text ("Erste Durchführungsverordnung zur Deutschen Gemeindeordnung"). Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, solche Angaben nochmals im Abschnitt "Literatur" zu erwähnen. Das ist bei wikipedia generell nicht üblich. Es dürfte ja hinlänglich bekannt sein, wo man Gesetzestexte oder Verordnungstexte finden kann. Literaturangaben sollen im Prinzip weiterführende Informationen zum Inhalt des gesamten Artikels bieten. Es ist unsinnig, hier alle Quellen zu nennen, die evtl. für den Inhalt des Artikels herangezogen wurden. Das gilt übrigens für alle Artikel. Wir hätten sonst uferlose Literaturangaben. Ich finde, hier gilt analog, was auch für weblinks gilt. Auch hier sollte man nur die aufführen, die auch wirklich zusätzliche Infos zum Artikel bieten. bear 20:54, 25. Okt 2005 (CEST)

DDR-Kreise

Kreis Greifswald-Stadt ist zwar ein Stadtkreis, aber dennoch wurde er nicht "Stadtkreis Greifswald-Stadt" genannt. Das wär doppelt gemoppelt. Saxo 13:47, 23. Nov. 2006 (CET)

Eindeutiger

Stadtkreis ist heute in Baden-Württemberg die synonyme Bezeichnung für die eindeutigere Bezeichnung kreisfreie Stadt.
  1. Was ist an der amtlichen Bezeichnung Stadtkreis uneindeutig?
  2. Das Land Baden-Württemberg sieht das anders
    1. etwa 5740x http://www.google.de/search?q=Stadtkreis+site%3ABaden-wuerttemberg.de
    2. etwa __54x http://www.google.de/search?hl=de&q=%22kreisfreie+Stadt%22+site%3ABaden-wuerttemberg.de

Kann es sein, dass hier jemand seine Meinung zum Ausdruck gebracht hat? --84.163.252.165 16:01, 6. Jan. 2007 (CET)

In der Weimarer Republik gab es noch Stadtkreise, die keine kreisfreien Städte waren, z. B.: Neubrandenburg. Heute sind die Begriffe synonym. Eindeutig synonym;-) --Harry8 16:12, 6. Jan. 2007 (CET)
kreisfreie Stadt und Stadtkreis sind genauso synonym wie Landkreis und Kreis oder Freistaat und Republik. Einige Bunesländer meinen nur, etwas besonderes zu sein, indem sie ihre Kinder anders nennen als andere. 84.129.217.11 20:43, 27. Mai 2007 (CEST)
und dass es Stadtkreise nur in Preußen und Thüringen gegeben hat, kann ja auch nicht ganz stimmen. In Bayern hießen sie eben "unmittelbare Stadt", in Sachsen "exemte Stadt" usw. Dasselbe in Grün also. Oder etwa nicht ? --129.187.244.28 15:39, 28. Mai 2013 (CEST)
In Bayern hießen sie kreisunmittelbare Stadt, weil der Kreis die Bezeichnung für den Regierungsbezirk war. Sie waren also direkt dem Regierungsbezirk unterstellt. MfG Harry8 08:32, 6. Dez. 2013 (CET)

Ostdeutschland

Ich habe die Überschrift Ostdeutschland in Beitrittsgebiet umbenannt. - Unter „Ostdeutschland“ verstanden wir bis zur Wiedervereinigung die bis dahin unter polnischer bzw. sowjetischer Verwaltung stehenden deutschen Ostprovinzen, da die „DDR“, das heutige Ostdeutschland, immer noch Mitteldeutschland war. --Wilkinus 16:37, 1. Feb. 2011 (CET)

Seltsame Aussage

Ab 1935 wurden alle größeren Städte in Deutschland als Stadtkreis bezeichnet, ohne dass dies generell einer eigenen Verwaltungseinheit entsprach. - was soll denn das heißen ? Selbstverständlich war "Stadtkreis" nicht nur eine "Bezeichnung" aller "größeren Städte" (Abgrenzung ?), und alle Stadtkreise waren gleichzeitig Gemeinden. --93.104.188.214 17:07, 30. Nov. 2013 (CET)

Danke für den Hinweis. Ich habe die größten Klöpse entfernt. Da muss wohl noch einiges getan werden.--Mazankius (Diskussion) 18:12, 30. Nov. 2013 (CET)
ja, aber die vage Aussage alle größeren Städte sowie das unerfindliche ohne dass dies generell einer eigenen Verwaltungseinheit entsprach stehen immer noch drin. Was soll denn das bedeuten ? Jeder Stadtkreis war doch eine eigene Verwaltungseinheit, wie jeder Landkreis auch, oder etwa nicht ? --93.104.188.214 18:25, 30. Nov. 2013 (CET)
Nein, das war er nicht. Zumindest in Mecklenburg gab es Stadtkreise, die gleichzeitig einem Kreis/Landkreis angehörten. Das kann aber auch ein Mecklenburg-Spezifikum gewesen sein. Zur Situation im damaligen Württemberg, die im Artikel erwähnt wurde, kann ich leider nichts beisteuern. MfG Harry8 18:31, 30. Nov. 2013 (CET)
Mecklenburg ? Entweder es war ein Stadtkreis oder es war keiner. Bitte um ein genaues Beispiel. Danke. --188.174.15.58 09:28, 1. Dez. 2013 (CET)

Sorry, dass ich von Mecklenburg ablenke. Dafür gehe ich auch wieder ganz nach links. Für die östlichen Provinzen Preußens gab es eine eindeutige gesetzliche Grundlage: Die Kreis-Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. Dezember 1872 (kommentierte Ausgabe hier). Im Jahre 1881 erschien eine überarbeitete Fassung (einsehbar hier), die bis zum Untergang Preußens in Kraft blieb. Der dortige Vierte Titel handelt Von den Stadtkreisen (§§ 169 bis 175 Kreisordnung). Der § 169 enthält die Definition eines Stadtkreises: Ein Kreis, der nur aus einer Stadt besteht. "Kreis" war in Preußen die amtliche Bezeichnung für den Verwaltungsbezirk, der heute sprachlich eindeutiger üblicherweise als Landkreis bezeichnet wird. (Siehe dazu die Diskussion hier.) Eine Ausnahme bildete der Stadtkreis Magdeburg, der historisch bedingt aus drei Städten bestand: Altstadt Magdeburg, Neustadt Magdeburg und der Stadt Buckau. Innerhalb des Geltungsgebietes der Kreisordnung war das eine einmalige Situation, die mit mehreren Paragraphen bedacht werden musste. Mit den Kreisordnungen der übrigen Landesteile Preußens habe ich mich noch nicht beschäftigt, von Mecklenburg oder Württemberg ganz zu schweigen. Sind wir uns darin einig, dass der Artikel einige Veränderungen vertragen könnte? Nur zu! --Mazankius (Diskussion) 11:04, 1. Dez. 2013 (CET)

Hallo, ich hab online eine 1. Durchführungsverordnung zur DGO von 1935 gefunden, in der die Stadtkreise explizit benannt wurden. Was mir in dem Zusammenhang unklar ist, sind z. B. die unmittelbaren Städte in Bayern; waren das etwa keine Stadtkreise ? Von den letzteren hat man 1940 ein paar aus Rationalisierungsgründen aufgehoben, wie etwa Donauwörth oder Neuburg an der Donau. --188.174.15.58 11:44, 1. Dez. 2013 (CET)
P.S.: vgl. § 11 hier: 1. DVO, 23.3.1935 --188.174.15.58 11:46, 1. Dez. 2013 (CET)
zu Mecklenburg: Neubrandenburg fehlt in der Liste.
zu Bayern: die unmittelbaren Städte, eigentlich kreisunmittelbaren Städte, waren Stadtkreise bzw. kreisfreie Städte. (Die Regierungsbezirke wurden in Bayern früher als Kreise bezeichnet). MfG Harry8 12:24, 1. Dez. 2013 (CET)

Die Situation in Mecklenburg gestaltete sich wohl etwas anders, als ich dachte. Es gab eine kreisfreie Stadt, die kein Stadtkreis war: Neubrandenburg.

Als 1935 die Deutsche Gemeindeordnung in Kraft trat, ergaben sich für die Stadt Neubrandenburg Schwierigkeiten, da sie mit ihrer Einwohnerzahl nicht die Voraussetzungen erfüllte, Stadtkreis zu werden. Dem Bürgermeister Hamann war jedoch 1934 zugesichert worden, daß Neubrandenburg kreisfrei bleibe. Neubrandenburg blieb also eine kreisfreie Stadt, wurde jedoch nicht Stadtkreis. (Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Reihe B: Mitteldeutschland, Band 13: Mecklenburg, bearbeitet von Helge Bei der Wieden, 1976, ISBN 3-87969-128-2.)

Neubrandenburg hatte übrigens im Jahr 1939 insgesamt 21.854 Einwohner, Neustrelitz im Vergleich dazu 26.094.

MfG Harry8 12:40, 1. Dez. 2013 (CET)

Nun zu Württemberg:
In der Ersten Verordnung zur Durchführung der Deutschen Gemeindeordnung werden die Städte Eßlingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Schw. Gmünd, Schwenningen, Stuttgart, Tübingen und Ulm explizit genannt. Die Städte Eßlingen, Göppingen, Heidenheim, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Tübingen waren jedoch nie kreisfreie Städte, sondern gehörten durchgängig den nach ihnen benannten Landkreisen an. Die Städte Heilbronn und Ulm wurden erst am 1. Oktober 1938 kreisfrei und schieden dann erst aus dem jeweiligen Landkreis aus. MfG Harry8 12:50, 1. Dez. 2013 (CET)
Hinweis:
Unter dem § 11 dieser Verordnung steht folgender Hinweis:
Vorsicht: Stadtkreise im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung waren nicht Stadtkreise im heutigen Sinne, sondern das, was wir heute als Große Kreisstädte oder kreisunmittelbare Städte kennen.
Damit steht fest: Stadtkreis ≠ kreisfreie Stadt (in der damaligen Zeit). MfG Harry8 12:56, 1. Dez. 2013 (CET)
von dem der "Hinweis" stammt, ist nicht klar. Original ist er jedenfalls nicht. Aber er ist erneut irreführend: So war z.B. die Stadt Augsburg usw. usf. sowohl damals (als auch heute) ein Stadtkreis bzw. eine kreisfreie Stadt (und keine Große Kreisstadt, die hier nicht einzumengen ist, Große Kreisstädte sind durchweg kreisangehörig; dieser moderne Begriff kann doch überhaupt nicht in die DGO 1935 rückinterpretiert werden. Damals gab es nur kreisangehörige bzw. eben nicht kreisangehörige Gemeinden, und das waren eben Stadtkreise) --188.174.15.58 13:01, 1. Dez. 2013 (CET)
Eben nicht, wie du an den Beispielen Neubrandenburg einerseits (kein Stadtkreis, dennoch eine kreisfreie Stadt) und z. B. Heidenheim andererseits (wohl ein Stadtkreis, aber dennoch eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Heidenheim) erkennen kannst. MfG Harry8 13:05, 1. Dez. 2013 (CET)
das waren halt Ausnahmefälle; der Regelfall ist klar: Stadtkreis war mit der heutigen kreisfreien Stadt vergleichbar. Aber es ist wirklich verwirrend. So war Neubrandenburg, kein Stadtkreis im Sinne der DGO 1935, Heidenheim aber Stadtkreis im Sinne der DGO 1935, obwohl ersteres als "selbständiger Stadtbezirk" (wie auch Schwerin, Rostock usw.) außerhalb der mecklenburgischen Landkreise stand und letzteres kreisangehörige Gemeinde im Lk. Heidenheim war (vgl. Amtliches Gemeindeverzeichnis für das Dt. Reich aufgr. der Volkszählung 1939, Btge Stat D.R. Nr. 550, Berlin 1941, S. 203 bzw. 226) --188.174.15.58 14:10, 1. Dez. 2013 (CET)
Die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 führte Stadtkreise nicht ein, sie setzte sie als existent voraus! (Erstmals in § 32 Absatz 2) Das heißt, die DGO kannte auch keine Definition für einen Stadtkreis. Folglich kann es auch keinen Stadtkreis im Sinne der DGO gegeben haben! Warum sich für die Stadt Neubrandenburg Schwierigkeiten wegen der DGO ergeben haben sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Die DGO stellte keinerlei Anforderungen an die Einwohnerzahl von Stadtkreisen. --Mazankius (Diskussion) 21:59, 1. Dez. 2013 (CET)
Selbstverständlich gab es Stadtkreise im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung. Im § 11 der ersten Durchführungsverordnung zur DGO von 1935 sind sie aufgeführt, zumindest die außerhalb Preußens. MfG Harry8 23:00, 1. Dez. 2013 (CET)
Oh, du hast recht! Da steht sogar die wörtliche Formulierung. Jetzt beginne ich in Sachen Neubrandenburg etwas klarer zu sehen: Wenn man § 11 der Durchführungsverordnung auf die Stadt Neubrandenburg anwendet, kommt dabei heraus: "Die Stadt Neubrandenburg ist eine kreisangehörige Gemeinde im Sinne der Deutschen Gemeindeordnung." Direkt danach (§ 11 Abs 2) steht aber: "In der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit der Gemeinden zu einem Landkreis tritt bis auf weiteres keine Änderung ein." In Bezug auf die Stadt Neubrandenburg (und vielleicht nur in diesem Einzelfall?) heißt das, dass die Durchführungsverordnung eine in sich widersprüchliche Situation geschaffen hat: Neubrandenburg soll keine kreisfreie Stadt sein, wird aber "bis auf weiteres" keinem Landkreis einverleibt. Wenn wir den provisorischen Charakter dieser Situation würdigen, kann der Widerspruch insofern aufgelöst werden. Es bleibt aber meine Beobachtung, dass die DGO keine qualitativen Anforderungen (Einwohnerzahl,...) an Stadtkreise stellte, ebensowenig die Durchführungsverordnung. Die Aussage in der oben zitierten Verwaltungsgeschichte erscheint mir insofern missverständlich formuliert.--Mazankius (Diskussion) 10:32, 2. Dez. 2013 (CET)
Uh. Es bleibt die Frage, welchem Landkreis die ominöse Gemeinde Neubrandenburg, im Grunde kreisangehörig, dann letztendlich doch zugerechnet wurde. Ist nicht leicht herauszufinden. --188.174.141.105 20:19, 2. Dez. 2013 (CET)
Keinem, sie blieb - obwohl sie kein Stadtkreis war - kreisfrei. MfG Harry8 20:34, 2. Dez. 2013 (CET)
So. Dann verrate mir mal, wo man die Stadt Neubrandenburg hier Wehrbezirkseinteilung 1941, gem. Reichsgesetzblatt 1941 einsortieren soll. --188.174.141.105 22:20, 2. Dez. 2013 (CET)
Selbstverständlich Stargard;-) MfG Harry8 23:54, 2. Dez. 2013 (CET)
Erläuterung dazu: Im Jahr 1940 wurde die Kreisfreiheit von Neubrandenburg aufgehoben. Die Stadt wurde in den Landkreis Stargard eingegliedert. MfG Harry8 23:56, 2. Dez. 2013 (CET)
Übrigens: Kreisfrei wurde sie erst wieder in der DDR, und zwar am 1. Januar 1969. MfG Harry8 23:57, 2. Dez. 2013 (CET)
Ich würde sagen: Problem gelöst! Die DGO beschrieb einen Soll-Zustand für ganz Deutschland und benutzte dafür eine Fachvokabel aus dem preußischen Kommunalverfassungsrecht ("Stadtkreis"). Der Vollzug dieses Soll-Zustandes wurde auf spätere Zeitpunkte verschoben. Wenn Heilbronn und Ulm 1938 kreisfrei wurden und wenn Neubrandenburg 1940 in den Landkreis Stargard eingegliedert wurde, dann haben wir eben drei Beispiele dafür, dass die DGO (bzw. die Durchführungsverordnung) vollzogen wurde. Mich wundert dann nicht weiter, dass andere noch ausstehende Aus- und Eingliederungen (noch) nicht realisiert wurden, weil man sie auf "nach dem Endsieg" vertagte.--Mazankius (Diskussion) 15:50, 3. Dez. 2013 (CET)
Umgekehrt könnte man sagen, dass Neubrandenburg im Jahr 1940 in den Landkreis Stargard eingegliedert wurde, weil das Problem Stadtkreis/kreisfreie Stadt Neubrandenburg während des Krieges nicht wichtig war. Da gab es Wichtigeres.
Andererseits könnte man das damals recht kleine Neubrandenburg mit den kleineren bayerischen kreisfreien Städten vergleichen, die alle eingekreist wurden.
Wenn Heilbronn und Ulm auch kreisfrei wurden, Eßlingen, Heidenheim etc. jedoch nicht. MfG Harry8 16:40, 3. Dez. 2013 (CET)

Koblenz

Im angegebenen Buch von Hubatsch steht wörtlich: Die Orte Coblenz-Neuendorf und Coblenz-Lützel, die zwar dem Stadtkreis von 1816, jedoch nicht dem Stadtgebiet angehört hatten, wurden am 1. Juli 1891 in die Stadt Coblenz eingemeindet; ... MfG Harry8 10:14, 7. Sep. 2015 (CEST)

Hubatsch ist da etwas ungenau. Es gab drei Landgemeinden (Neuendorf mit Lützel, Capellen und Moselweis), die seit 1816 neben der Stadt Koblenz der Bürgermeisterei Koblenz angehörten, die wiederum eine von neun Bürgermeistereien des Kreises(= Landkreises) Koblenz war [1] [2][3]. (Diese Gemeinden wurden 1858 aus der Bürgermeisterei Koblenz herausgenommen und anderen Bürgermeistereien zugeteilt [4]).--Definitiv (Diskussion) 15:02, 11. Sep. 2018 (CEST)

Frankfurt a. d. Oder

Der Stadtkreis Frankfurt a. d. Oder bestand bis 1827 aus der gleichnamigen Stadt und aus den Gemeinden Cliestow, Boosen, Tschetschnow, Rosengarten, Lossow, Buschmühle, Schiffersruh, Ziegelei und Carthaus. S. die im Artikel angegebene Literatur. MfG Harry8 10:41, 7. Sep. 2015 (CEST)

Zu Koblenz und FFO (und anderen): Die westfälische Kreisordnung von 1886 definiert einen Stadtkreis als "Kreis, der nur aus einer Stadt besteht" (§ 89). Die identische Formulierung findet sich in § 169 der Kreisordnung von 1872/1881. Dort gibt es auch einen eigenen Paragraphen 171, der den Stadtkreis Magdeburg betrifft, der (anscheinend gegen die Regel) aus drei Städten bestand. Deswegen scheinen mir die Beispiele Koblenz und Frankfurt eher die Ausnahme als die Regel gewesen zu sein. Dafür, dass Stadtkreise einen eigenen Landrat hatten, habe ich keinen Beleg gefunden.--Mazankius (Diskussion) 14:56, 7. Sep. 2015 (CEST)
Es geht nicht um 1886, sondern um 1816 ff. MfG Harry8 15:25, 7. Sep. 2015 (CEST)
Magdeburg ist da ein Sonderfall. In den Jahren 1816 ff gab es wohl mehrere Stadtkreise mit mehreren Gemeinden. Auch Aachen war wohl solch ein Stadtkreis. Da wird der Stadtkreis mit Gebieten in der Stadt Aachen und außerhalb der Stadt Aachen beschrieben. MfG Harry8 15:30, 7. Sep. 2015 (CEST)
Wenn man im Artikel das "in der Regel" durch "öfter" oder so etwas ersetzen würde, wäre ich schon versöhnt. Nur das mit den Landräten wurmt mich noch.--Mazankius (Diskussion) 18:08, 7. Sep. 2015 (CEST)

„Immediatstadt“

So wurden in der Feudalzeit die dem Landesherrn unmittelbar unterstellten (=untertanen) Städte genannt, während die nicht landesherrlichen Städte (des Adels oder der Geistlichkeit) unter dem Begriff der Mediatstadt liefen. Unter anderem in Sachsen wurde auch kanzleisässige und amtsässige Städte unterschieden, wobei die letzteren, meist kleineren Städte der Aufsicht eines kurfürstlichen bzw. königlichen Amtmanns unterstellt waren, während die größeren und bedeutenderen mit der landesherrlichen Kanzlei direkt verhandelten.
Im 19. Jahrhundert wurde dann der Begriff der Immediatstadt teilweise zur Charakterisierung von Städten verwendet, die dem Landesherrn, oder einer Provinz bei größeren Staaten (Österreich, Preußen, Bayern) unmittelbar (=immediat) unterstellt waren. In Preußen setzte sich hierfür schon ab 1815 als deutsche Bezeichnung und zur Kennzeichnung der Kongruenz der Aufgabenstellung die Bezeichnung „Stadtkreis“ durch. --Hvs50 (Diskussion) 17:52, 17. Jun. 2019 (CEST)