Stadtkreis (Deutschland)
Die Bezeichnung Stadtkreis steht in Deutschland für eine Gemeinde mit besonderer Stellung innerhalb der Gliederung des Landesgebiets. Die Bezeichnung wird in der Bundesrepublik Deutschland nur noch im Land Baden-Württemberg verwendet.
Je nach geographischem und historischem Kontext hatte die Bezeichnung in Deutschland darüber hinaus verschiedene weitere Bedeutungen. In den früheren deutschen Staaten Preußen und Thüringen wurden als Stadtkreis Städte mit einem eigenen Kreisverband bezeichnet. Später wurde der Begriff auch in diversen anderen Ländern des Deutschen Reichs verwendet. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) stand die Bezeichnung für größere Städte, die verwaltungsmäßig nicht einem Landkreis zugeordnet waren, siehe hierzu: Stadtkreis (DDR).
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist ein Stadtkreis eine Stadt, die keinem Landkreis angehört. Die Stadtverwaltung ist auch für Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zuständig, die im Landkreis das Landratsamt ist. Andere Länder in Deutschland verwenden dafür die Bezeichnung „Kreisfreie Stadt“, in Österreich spricht man von Statutarstädten.
Deutsche Demokratische Republik (DDR)
Geschichte
Früher gab es Stadtkreise nur im Königreich Preußen als Verwaltungsgliederung Preußens, ab 1815 vereinzelt (Immediatstädte) und seit 1872 generell und in Thüringen.
Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner), die einen eigenen Kreisverband bildeten.
Historische Übersicht der Bezeichnungen
Die historische Übersicht weist die Bezeichnung für die Stadtkreise in den Ländern des Deutschen Reiches im Jahr 1938 aus.[1]
Land | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
Anhalt | Stadtkreis | |
Baden | – | Die sieben Stadtkreise gehörten zu den gleichnamigen Amtsbezirken, Baden-Baden zum Amtsbezirk Rastatt. Sie waren nicht kreisfrei. |
Bayern | Kreisunmittelbare Stadt | Die Bezeichnung bedeutet regierungsbezirks-unmittelbare Stadt, also direkt dem Regierungsbezirk unterstellt. Nur die kreisunmittelbaren Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Stadt Rosenheim waren Stadtkreise. |
Braunschweig | – | Die Stadt Braunschweig bildete einen Stadtkreis, der zum Kreis Braunschweig gehörte. |
Bremen | Stadt | |
Hamburg | Stadt | |
Hessen | Stadtkreis | |
Lippe | – | |
Mecklenburg | Selbständiger Stadtbezirk | Neubrandenburg war ein selbständiger Stadtbezirk, aber kein Stadtkreis. |
Oldenburg | Stadt | |
Preußen | Stadtkreis | Der Oberbegriff für alle Stadt- und Landkreise war Kreis. |
Saarland | Stadtkreis | |
Sachsen | Bezirksfreie Stadt | |
Schaumburg-Lippe | – | |
Thüringen | Stadtkreis | Zella-Mehlis war eine kreisfreie Stadt, aber kein Stadtkreis. |
Württemberg | Stadtkreis | Die Stadtkreise ohne die Stadt Stuttgart gehörten zu den gleichnamigen Kreisen, Schwenningen zum Kreis Rottweil. Sie waren nicht kreisfrei. |
Reichseinheitliche Regelung
Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 wurde einheitlich für das Deutsche Reich die Bezeichnung Stadtkreis festgelegt. Nur in Mecklenburg blieb es bei der Bezeichnung selbständiger Stadtbezirk.[2]
Siehe auch
- Liste der kreisfreien Städte in Deutschland
- Liste der kreisfreien Städte und Stadtkreise Deutschlands
- Historische Liste aller kreisfreien Städte (Stadtkreise) der Bundesrepublik Deutschland
- Historische Liste aller Landkreise der Bundesrepublik Deutschland A–G
- Historische Liste aller Landkreise der Bundesrepublik Deutschland H–O
- Historische Liste aller Landkreise der Bundesrepublik Deutschland P–Z
Einzelnachweise
Literatur
- Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker – Mittelalter und Neuzeit. 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.